Licht für die N8ride-Saison 2011/12

Und wies sieht es eigentlich so mit der StVO und solchen Lampen aus ?


:lol:

Keine der Lampen hat eine StVO, und das kann ordentlich teuer werden.
HanzDampf und mich haben sie mal vor einiger Zeit mit voller Beleuchtung auf einer einsamen und sehr unübersichtlichen Landstraße mitten in der Nacht angehalten. Die Strafe war 100€ und ein Punkt im Register:kotz:Ich glaube 2,3Watt sind erlaubt was für mich kaum Sinn macht denn da kann ich ja gleich eine Kerze anzünden.

Nachdem er dann zusicherte das er die Lampe kompl. runter dimmt und quasi aufs Vorderrad richtet wurde die Lampe nicht beschlagnahmt (so wie vorher angedroht) und man ließ uns fahren.
 
@MissStarbucks, die Nummer würde mich mal näher interessieren, gerne auch per PN, da ich meine Brötchen beim Berliner Ableger der Blau/Grünen Behörde verdiene.
Ich bin immer froh, wenn Radler nicht gänzlich dunkel fahren, so wie heute morgen auf dem Weg zum Dienst, als mir auf dem Radweg Müggelheimer Damm eine schemenhafte Gestalt per Rad im Kegel meiner Lampe erschien....
 
...ohne jetzt groß eine Diskussion darüber anzufangen. HanzDampf hat mir ja auch schon darüber berichtet.

Irgendwo muss halt auch die Grenze gesetzt werden. Titzy kam Donnerstag abend hier auf dem Gehweg mit seiner völlig runtergedimmten Lampe an den Laden gerollt. Und ich habe trotzdem nicht mal mehr seine Gestalt wahrnehmen können. Da kann ich die Herren Ortnungshüter auch verstehen, obwohl es weit aus größere Probleme zu bekämpfen gibt. Zum Beispiel den Fahrraddiebstahl :-U.

Sicher sollte man lieber etwas mehr Licht als keines haben, aber irgendwo muss man halt die Grenze setzen. Trotzdem war die Strafe in der Höhe in meinen Augen an dem "Standort" zu hoch angesetzt.

Ich fahr dann in der Stadt lieber mit der "kleineren" LED Funzel, nach vorne habe ich eh freie Sicht und hab die Möglichkeit Gefahrenquellen zu sehen. Nach hinten ist mir eine helle Lampe da schon wichtiger.

:winken:
Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
ein generelles Problem an den GUTEN Lampen ist die rotationssymmetrische Auslegung. Alle Lampen mit Zulassung strahlen asymmetrisch ab und bringen das Licht auf die Straße und nicht in gleichem Maße nach oben.
Bei Straßenfahrten ist das sicher okay, aber wenn ich mal durch die Müggels rolle, ist es mir wichtig, auch Hindernisse in Lenker-und Kopfhöhe wahrzunehmen. Nicht nur, daß ich nicht gegen einen dicken Ast rasen will, auch kleinere Zweige, die das Gesicht peitschen, sind unangenehm.
Gerade aber bei rotationssymmetrischer Abstrahlung geht auf Straßen und Radwegen viel Licht nach oben weg, ich sehe viel und blende andere Leute. Auch Autofahrer werden da geblendet, ich habe das mal getestet, und wenn mir jemand mit (gedimmter)Wilma entgegenkommt, so ist das ein sehr helles Licht, welches bei ungünstiger Einstellung kräftig blendet.
Es ist als in jedem Falle eine Frage recht penibler Einstellung. Morgens auf dem Wuhleradweg kommt mir oft ein Radler entgegen, der blendet, ich blende aber auch, und ich wurde auch schon angesprochen, dann habe ich die Lampe runtergedreht.
 
Hi Jan,
ja das ist so die typische China-Lampe, die hier sehr viele haben, ich auch.
Ich bin super zufrieden mit der Lampe - also ich würde sie dir empfehlen.

Vali :winken:

die müsste ja doppelt so hell wie die evo sein,

aktuell fahre ich mit der evo, möchte aber noch eine zweite

kann jemand was zum Vergleich der beiden Lampen sagen?
 
Mal offTopic:
Darf ich eigentlich keine Kopflampe tragen, die nicht STVO zugelassen ist?
Lenker und Rücklicht sind STVO zugelassen.

Danke mal für eine kurze Antwort.

Gruß
Jörg
 
Mal offTopic:
Darf ich eigentlich keine Kopflampe tragen, die nicht STVO zugelassen ist?
Lenker und Rücklicht sind STVO zugelassen.

Danke mal für eine kurze Antwort.

Gruß
Jörg

Kurz, knapp, wahr: Nein.

Auch wenn die anderen Lampen "gültig" sind, darfst du deswegen keine "ungültige" fahren.
Frage ist, ob das bemerkt wird...
 
Also so wie ich das verstanden habe auf Straßen und so Normales licht vom Supermarkt und wenn es dann auf die Feldwege geht darf ich meine 1600-Lumen anmachen ?

Jan
 
Kurz, knapp, wahr: Nein.

Auch wenn die anderen Lampen "gültig" sind, darfst du deswegen keine "ungültige" fahren.
Frage ist, ob das bemerkt wird...

Eben, solange die nicht zugelassene Lampe im öffentlichen Straßenverkehr aus ist, wird es auch niemanden stören.
Ich hab einfach eine STVZO-konforme Lampe am Lenker (IXON IQ) und eine als Rücklicht (Cateye TL-AU100). Eigentlich sind die beiden Lampen als alleinige Beleuchtung nur für Rennräder bis 11kg zugelassen, aber wenn es danach geht, müsste man wohl auch noch diverse Reflektoren am Rad haben. Die Chinalampe nehme ich nur im Wald und da gilt nicht die STVZO, zumindest wird man da selten von der Rennleitung angehalten. Falls die Chinafunzel mal ausfallen sollte, komme ich mit der IXON auch gut zurecht und stehe nicht vollkommen im Dunklen.
 
das ist eine Lücke im Gesetz. Man muß sei Rad StVZO-gerecht ausstatten, also Reflektoren, Lämpchen usw., man darf neben der Dynamobeleuchtung auch zugelassene Batterielämpchen anbauen, über die Anzahl ist auch nichts festgelegt. Über Lampen am Helm gibt es in der Ausgabe der StVZO, die ich manchmal nutze, keine Aussagen.(Ich lasse mich aber gerne über Neuigkeiten aufklären...)
Also darf man im Extremfall eine Dynamofunzel am Bike nutzen und sich zusätzlich eine Betty an den Helm hängen. Das ist zwar nicht verboten, allerdings gibt es dann immer noch das Problem der Gefährdung, will sagen, wenn jemand durch die Helmlampe stark geblendet wird und dadurch was passiert, gibt es Probleme.
Ich halte Helmlampen in der Stadt für eher wenig geeignet, da der Lichtkegel sich viel mehr bewegt. Im Wald und im Gelände sieht das natürlich anders aus.
 
Habe mir heute auch den China-Netzhautbrenner zugelegt.

Bin gespannt was das Teil kann und ob es auch längerfristig funktioniert...


Ich bin sonst auch Verfechter des "Made in Germany". Aber mein Preislimit für eine solche Lampe liegt ganz woanders als das was z.B. bei Lupine aufgerufen wird.

Ich bin mir sicher das die Qualität einer Lupine eine gänzlich andere ist, aber die Preisdifferenz ist mir trotzdem viel zu hoch.

Faktor 3 zur Chinalampe hätte ich noch zähneknirschend akzeptiert. Alles was darüber geht ist für mich dann nicht mehr akzeptabel.
 
Mein Kommentar, letzten Montag wurde ich als Radfahrer vom Autofahrer erwischt...

Eine nicht zugelassene Chinalampe strahlte nach vorn, ich auf der Haptstrasse, der Autofahrer kam von rechts und machte mich nieder. Auf jeden Fall Aua an mir und dem Bike. Die Polizei interessierte nur, ob Licht da war, zumindest wollte niemend mit mir über eine nicht zugelassene zu helle Beleuchtung und fehlende Reflektoren sprechen.

Fazit ist für mich, lieber auch im Straßenverkehr zu hell. Wenn ich fast täglich 4 Stunden durch Berlin bike, bin ich ohne helles Licht verloren... Dann lieber mal eine nette Aufforderung zur Spende von Seiten der Polizei - hatte ich übrigens noch nie.

Ich habe übrigens noch nie erlebt, dass man einen Autofahrer zur Kasse gebeten hatte, weil er einem Radfahrer bewusst (!) die Vorfahrt nahm.

Darum auch in Berlin, lieber mehr Licht nach vorn und hinten als zu wenig! Auffallen ist alles.

LG ML
 
Aber umgefahren zu werden ist auch ein sch.... Gefühl. Ein SmartFlash hinten ist richtig schön auffällig, nur Pech für denjenigen der hinter mir an einer Kreuzung steht. Er wird mich zumindest nicht übersehen.
 
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