Eure Mountainbike-Erfindungen: Mehr als nur ein Geistesblitz - der Elektroantrieb aus dem Anhänger

Eure Mountainbike-Erfindungen: Mehr als nur ein Geistesblitz - der Elektroantrieb aus dem Anhänger

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Vor genau zwei Wochen haben wir an dieser Stelle die Erfindung "Kettenglück" von User Bierschwanger vorgestellt. Er hat sich praktisch mit der Frage auseinander gesetzt, wie alte 9-fach Antriebe in den Genuss einer hohen Kettenspannung kommen können und steht damit exemplarisch für die vielen User hier auf der MTB-News.de, die im heimischen Keller bestehende Ideen perfektionieren, neue Wege gehen und neue Lösungen finden.

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Eure Mountainbike-Erfindungen: Mehr als nur ein Geistesblitz - der Elektroantrieb aus dem Anhänger
 
Also beim selbst bauen würde ich wohl passen. Ich wette da ist ne große Nachfrage nach sowas - solltest du in Kleinserie herstellen und verkaufen :)
 
schöner phishing-thread ....


.... und mich wundert, das es echt jemanden gibt, der seine ideen hier oder beim magazin "bike"* reinstellt. aber nicht jammerm, wenn später mal ein anderer damit geld verdient.



* die rein zufällig die gleiche idee hatten - [verschwörungsmodus on]: ist das eventuell sogar von der bikeindustrie angezettelt? [/verschwörungsmodus aus])
 
Zuletzt bearbeitet:
Das dachte ich mir schon beim IBC-Bike und hier auch. :D
*Wer reicht das Patent als erstes ein? Lasst die Spiele beginnen! :lol:

>> Wirklich gute Ideen sollte man einfach nicht veröffentlichen <<
 
Das dachte ich mir schon beim IBC-Bike und hier auch. :D
*Wer reicht das Patent als erstes ein? Lasst die Spiele beginnen! :lol:

>> Wirklich gute Ideen sollte man einfach nicht veröffentlichen <<
Geht nicht:
Um patentfähig zu sein muss eine Erfindung neu sein, was heisst, dass sie vor der Anmeldung in keiner Form der Öffentlichkeit bekannt gemacht werden darf.
Wenn hier etwas veröffentlicht wird, kann es nicht mehr patentiert werden.

Wenn man eine gute Idee hat, aber kein Geld für ein Patent sollte man diese schnellst möglich veröffentlichen. So kann niemand anders ein solches Patent anmelden.
 
Stimmt! :daumen:Deutsches Patent- und Markenamt: Dokument Seite 10, 19

Zusatz: Ach mist. :teufel::lol:

EDIT: Ach ja … Danke. ;)


Wenn man eine gute Idee hat, aber kein Geld für ein Patent sollte man diese schnellst möglich veröffentlichen. So kann niemand anders ein solches Patent anmelden.
Dafür dürften die anderen aber das selbe Produkt herstellen und vertreiben.
Oder wie ich jetzt herausgefunden habe, zumindest ein Gebrauchsmuster beantragen. Ob es ihm hingegen hilft …

Gebrauchsmuster: Kurzfassung schrieb:
Sie wollen schnell und preiswert Schutz für Ihre Erfindung? Dann ist das Gebrauchsmuster – der „kleine Bruder“ des Patents – das richtige Schutzrecht für Sie.

Wie beim Patent können alle technischen Erfindungen geschützt werden. Dazu zählen auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel, ausgenommen sind Verfahren (Herstellungs- und Arbeitsverfahren, Messvorgänge und so weiter).

Die Prüfung und Erteilung eines Patents dauert in der Regel einige Jahre. Dagegen kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Monate nach der Anmeldung im Register eingetragen werden, wenn die eingereichten Unterlagen den Vorschriften des Gebrauchsmustergeset- zes entsprechen.

Mit der Eintragung tritt das Schutzrecht in Kraft und Sie haben die gleichen Rechte wie mit einem Patent: nur Sie sind befugt, Ihre Erfindung zu benutzen, diese herzustellen und in Verkehr zu bringen. Jedem Anderen können Sie dies verbieten.

Quelle: http://www.dpma.de/docs/service/veroeffentlichungen/broschueren/gebrauchsmuster_dt.pdf

Das Löschungsverfahren – die Bewährungs- probe für das Gebrauchsmuster schrieb:
Ein Gebrauchsmuster wird ohne Prüfung der Schutzfähigkeit eingetragen. Das Löschungsverfahren ist die Bewährungsprobe für das Gebrauchsmuster. Im Streitfall kann in diesem Verfahren geklärt werden, ob die eingetragene Erfindung neu ist und auf einem erfinderischen Schritt beruht.

Einen Löschungsantrag kann jeder stellen, ohne dass ein besonderes rechtliches Interesse darzulegen ist. Der Antrag ist gebührenpflichtig (300 Euro) und muss schriftlich mit einer Begründung eingereicht werden.

Anwaltszwang besteht nicht. Da das Verfahren aber aufwändig und kompliziert sein kann, wird empfohlen, sich von einem Patent- oder Rechtsanwalt beraten und vertreten zu lassen.

Über die Löschungsanträge entscheidet ein Gremium, das aus einem Juristen und zwei Patentprüfern des betreffenden technischen Gebietes besteht. Die Beschlüsse können mit der Beschwerde zum Bundespatentgericht angefochten werden.

Im Gebrauchsmusterlöschungsverfahren ist auch das Kostenrisiko zu berücksichtigen. Wie im Zivilprozess hat die unterlegene Partei die Kosten des Verfahrens zu tragen. Sie muss also auch die Kosten der Gegenseite übernehmen.
 
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