Mögliche Strafe für Waldweg befahren?

OK, früher war alles besser.
Wenn ich ausländisch könnte wäre ich schon vor 20 Jahren nicht nach Hessen sondern nach Canada ausgewandert.

Sorry wg OT.
 
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Ja war es.
Kleine Geschichte von meinem Nachbarn (60 Jahre alt).
Als jugendlicher hatte er sich mal mit einem Freund das Gewehr seines Vaters "geborgt" und in einer alten Halle Fensterscheiben zerschossen.
Die Polizei hat das natürlich irgendwann mitbekommen, kam dann auch und hat die beiden mit aufs Revier genommen.
Der Vater erschien nach kurzer Zeit auch auf dem Revier, da gab es dann eine Standpauke, ne ordentliche Backpfeife und somit war die Sache gegessen.

Heutzutage hätte man wahrscheinliche einen Eintrag in seiner Akte fürs Leben, als potenzieller Amokläufer oder wenn man Moslem ist, als Terrorist.
Die Onlineüberwachung gibt es auch noch gratis dazu.



Zum Thema: Ist ein Anwalt nicht etwas übertrieben? Man geht doch auch nicht gleich zum Anwalt, wenn man 10km/h zu schnell war oder fallen die Strafen bei Gesetzesübertretungen dieser Art weitaus höher aus ?
 
Und da die Reiter im Dienst waren (auch wenn sie zivile Kleidung trugen) haben sie das Recht den Waldweg trotz Reiterverbot zu Kontrollzwecken betreten zu dürfen.

Sicherlich darf die Polizei sich über Verbote hinwegsetzten, um ihren gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Aber nur weil sie etwas darf, heißt das nicht, dass sie machen kann, was sie will. Wenn ein Amtsträger etwas darf oder kann, muss er nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob er es auch tut. Dabei hat er u. a. abzuwägen, ob die Überschreitung des Verbots für die Durchführung seines Auftrags notwendig ist und die Grenzen der Verhältnismäßigkeit nicht überschritten werden.

Wenn die Polizei einen schmalen Waldweg, der explizit mit einem Reitverbot gekennzeichnet ist, allein zu Kontrollzwecken mit einer berittenen Streife betritt, hat sie aus meiner Sicht ermessensfehlerhaft gehandelt. Die Polizisten hätten sich fragen müssen, ob die sichere Zerstörung des sensiblen Waldweges durch ihre Reittiere und der dabei entstehende finanzielle Schaden notwendig ist, um die Kontrolle des Weges durchzuführen. Meiner Meinung nach hätte ein Streifengang zu Fuß vollkommen ausgereicht, um die Kontrolle sicherzustellen. Die Polizisten hätten sich durch das Reiten auf ihren Pferden schon einen sicheren Vorteil erhoffen müssen, um den Weg dennoch beritten zu betreten. Hier könnte ich mir lediglich die Behauptung vorstellen, man habe die Pferde mitgeführt, um potenziell flüchtige Mountainbiker zu verfolgen. Hier müsste man sich aber fragen, ob ein Pferd für eine Verfolgungsjagd auf einem Weg unter einem Meter Breite überhaupt geeignet ist und ob ein Galopp durch den Wald und der dadurch noch größere Schaden zur Verfolgung einer simplen Ordnungswidrigkeit überhaupt gerechtfertigt ist.

Wegen der Verwarnung würde ich mir keine Sorgen machen. Der Eigentümer und dessen Vertreter dürfen den Besitz betreten, wie sie wollen. Das haben dir die Polizisten ja schon indirekt bestätigt, indem sie deine Aussage, dass du der Sohn des Eigentümers wärst, als Schutzbehauptung hingestellt haben. Wenn man selbst mit der Genehmigung des Eigentümers den Weg nicht mit dem Rad befahren dürfte, hätten sie dir ja auch glauben können.

Ich finde es aber traurig, dass die Vermittlungsversuche der DIMB durch solche schärferen Kontrollen in deiner Region immer wieder einen Dämpfer erhalten. Das Problem ist, dass die Behörden die Mountainbiker als einfache "Opfer" zur Auffüllung der Staatskasse ausgemacht haben. Dummerweise hilft alles gute Zureden wenig, wenn der Gesetzeshüter seine "Knöllchenquote" erfüllen will und das (sinnlose) Gesetz auf seiner Seite ist.
 
Zum Thema: Ist ein Anwalt nicht etwas übertrieben? Man geht doch auch nicht gleich zum Anwalt, wenn man 10km/h zu schnell war oder fallen die Strafen bei Gesetzesübertretungen dieser Art weitaus höher aus ?

Ob man einen Anwalt einschaltet oder nicht, muss jeder selbst entscheiden. Eine Rechtsschutzversicherung oder ausreichendes Privatvermögen (ist wohl nach den bisherigen Aussagen vorhanden) kann diese Entscheidung vereinfachen.

Außerdem geht es ja in diesem Fall nicht nur um den Strafzettel sondern auch um das unberechtigte Bereiten des Privatbesitzes. Hier würde ich wohl auch einen Anwalt einschalten, insbesondere wenn die Polizisten mir blöd gekommen sind.
 
@Matrahari: Auch wenn ich im Grunde verstehe, was du meinst, so möchte ich zu deinem Beispiel erwidern, dass man im Unterschied zu damals heute weiß, dass nicht dem Kind, sondern dem Waffenbesitzer, der diese Waffe nicht ordnungsgemäß aufbewahrte, die Standpauke und ordentliche Backpfeife gebührt!
Mal ganz abgesehen von der Körperverletzung, die früher noch als "Erziehungsmaßnahme" verstanden wurde und heute zum Glück nicht mehr so viele Befürworter hat!
 
@Matrahari: Auch wenn ich im Grunde verstehe, was du meinst, so möchte ich zu deinem Beispiel erwidern, dass man im Unterschied zu damals heute weiß, dass nicht dem Kind, sondern dem Waffenbesitzer, der diese Waffe nicht ordnungsgemäß aufbewahrte, die Standpauke und ordentliche Backpfeife gebührt!
Mal ganz abgesehen von der Körperverletzung, die früher noch als "Erziehungsmaßnahme" verstanden wurde und heute zum Glück nicht mehr so viele Befürworter hat!

Kind...jugendlicher.
Aufwachsen ohne die alte gute Backpfeife ?

Bei meinem Opa hängt das Gewehr an der Wand.
 
Das bestätigt mich in meiner Meinung über diese berittene Polizei.

Bei uns kacken deren Pferde sämtliche Waldwege und umliegende Straßen zu.
Nicht das jemand den Mist mal wegräumt.

Ich möchte mal sehen was die Polizei macht wenn ich vor deren Augen 5kg Pferdemist auf die Straße kippe und nicht wegräume.
 
Zum Thema: Ist ein Anwalt nicht etwas übertrieben? Man geht doch auch nicht gleich zum Anwalt, wenn man 10km/h zu schnell war oder fallen die Strafen bei Gesetzesübertretungen dieser Art weitaus höher aus ?

Normalerweise ists natürlich quark wegen jedem mist zum anwalt zu rennen, aber so dreist leute im eigenen wald anzumachen hab ichs bisher noch nicht erlebt, hie sollte man nicht nur, man muss sogar zum anwalt gehen damit die feinen herren mal merken das man sich nicht alles bieten lässt!
versuch mal wenn dir dein rad gestohlen wird hilfe von der pozilei zu erhalten, hab ich grad durchgemacht, kannste vergessen! polizei freund und helfer? quatsch mit soße, geldeintreiber für den staat und schutztruppe bei fussballspielen und um npd mitglieder auf demos zu beschützen!

bin in letzterzeit von polizei und ordnungsamt (was heisst in letzter zeit, als kind hat ich halt mit denen nüscht zutun) restlos enttäuscht!
ab und an grüßt vllt mal einer zurück -WOW-
 
Heute ein "informelles" Gespräch mit einem Förster gehabt: wenn ich mit ner Karre (Auto, SUV, Trecker, Bagger, Harvester usw.) auf dem Weg unterwegs gewesen wäre hätten die Herren Polizisten wahrscheinlich nur gegrüßt und die Sache wäre klar gewesen.

Da die Forstverwaltungen Anweisungen bekommen haben gegen erwischte illegale Radler unbedingt Anzeigen zu erstatten wird die Polizei seiner Ansicht nach ähnlich handeln.
Und ob die Beamten nun im Dienst oder nur privat mit den Tieren unterwegs waren ist letztlich Jacke wie Hose - sobald ein Polizist Anzeige erstattet wird die Staatsmacht gefordert und agiert mit entsprechenden Bussen oder sonstigen Strafen.

Hat mir geraten ich soll am Radl ne Forst Plakette anbringen, als Waldbesitzer bekommt mein Erzeuger die Plaketten (eigentlich zum Anbringen an der Windschutzscheibe gedacht) ohne jegliches Gewese beim zuständigen Forststützpunkt - und so ne Plakette könnte auch am "ungewöhnlichen" Dienstfahrzeug (hier Radl) fix angebracht werden.
Er wird mir so ein paar Plaketten (mit offiziellem Dienstsiegel vom Landkreis bzw. Regierungspräsidium) zukommen lassen :daumen:
Mein Vadder hat noch so uralte Teile am Geländewagen dran - wußte nicht das die auch an Rädern Anwendung finden können.

Wegen der Anzeige meint er das die Sachlage von den Polizisten eindeutig geschildert wird und er nur wenig Hoffnung sieht von einer Strafe abzukommen.
Wegen dem Bereiten vom Weg kann er nichts sagen, seiner Ansicht nach haben sich die Beamten nicht richtig verhalten. Aber das ist eine verzwickte Rechtslage und hat schon in anderen Fällen für erhebliche Gerichtswirren gesorgt.

Generell kann ich niemanden daran hindern in den Wald zu gehen, selbst unsere Schilder mit Verweis das keine Reiter geduldet sind können unter Umständen nicht korrekt sein - das ist ein weites Feld.... :eek:

Hat mich dann noch eingeladen ihn in seinem Jagdrevier zu besuchen - er braucht noch Helfer......
 
Bin am Ostersamstag im eigenen (sic!) Wald von zwei berittenen Polizisten kontrolliert worden.
Wir befuhren zu dritt einen Weg (Typ Jägersteig) der knapp 80 bis 90cm breit ist. Weg wird durch einen Autobahnabschnitt gekreuzt (normaler Waldbewirtschaftungsweg) und dort wurden wir von den Polizisten (nicht in Uniform) vom Pferd herab aufgefordert zu halten und Ausweise bereit zu stellen.
Beide Polizisten haben gültige Dienstausweise vorgezeigt und nach Aufnahme unserer Personalien (inkl. Abgleich per Telefon) angekündigt das sie uns per Anzeige verwarnen lassen werden weil wir einen Weg unterhalb der in Baden Württemberg gültigen 2m Regel fahrend genutzt haben.

Hinweise von mir das es sich beim Wald um Besitz meiner Familie (gehört meinem Vadder) handelt wurde von den Polizisten als "Schutzbehauptung" gewertet und sie haben mehrfach darauf hingewiesen das es im Wald verboten sei zu radeln wenn der Weg nicht mindestens 2m breit sei.

Ihr eigenes Bereiten von einer privaten Wegstrecke (ist abgesperrt mit Schranke) wurde als nicht relevant bezeichnet und sie dürfen als Polizisten jeden Weg im Wald betreten. Auch wenn sie nicht in Uniform unterwegs sind!
Rückfrage bei der zuständigen Dienststelle der Beamten hat ergeben das die beiden Polizisten einen Regenrationsritt mit den Pferden durchgeführt haben. Sie waren nicht im Dienst und haben die Ermittlung des nicht erlaubten Befahrens vom Waldweg nebenbei durchgeführt.

Weg ist für Reiter nicht freigegeben und weil privater Wald nur für Förster und Waldarbeiter gestattet. Vorallem sind die Beamten nicht vor der Schranke stehen geblieben - mein Vadder überlegt wegen nicht genehmigten Bereitens Anzeige gegen die Beamten zu erstellen. Schäden durch Reiter haben in der Vergangenheit erheblich zugenommen und es wird mit einem Schild auf die nicht erlaubte Reiterei am Waldweg hingewiesen.
Müssen Beamte bei Freizeitreiterei sich nicht an Vorgaben durch Schilder halten?

Welche Strafe kann uns jetzt blühen?

Den Weg befahre ich seit Jahren und habe bisher noch nie irgendwelche Probleme mit Wanderen oder anderen Waldbesuchern gehabt. Und da der Wald sich in unserem Eigentum befindet darf ich meiner Ansicht nach auch Wege nutzen die schmäler als die 2m Regel sind.
Wald ist nicht eingezäunt, es wird an den öffentlichen Wirtschaftswegen darauf hingewiesen das Reiten und Befahren mit Autos/Treckern nicht erlaubt ist. Außerdem sind überall Schranken aufgestellt zu denen nur Mitarbeiter von Forstbetrieben u.ä. Schlüssel haben. Komplette Einzäunung wurde uns leider vom Forstbetrieb untersagt.

Ich würde es auf sich beruhen lassen ;)
 
...Das Problem ist, dass die Behörden die Mountainbiker als einfache "Opfer" zur Auffüllung der Staatskasse ausgemacht haben...
...so ein Quatsch und leider nicht auszurotten. Durch die Busgelder werden ja nicht mal die Futterkosten der zwei Pferde für den betroffenen Zeitraum gedeckt, geschweige denn irgendeine Kasse gefüllt.

Kannst Dir ja mal den Spaß machen und ausrechnen, wieviele Biker nötig wären um die Baugrube in Stuttgart zu füllen...
 
Würd mich auch tierisch ärgern, zumal der Wald deiner Familie gehört.
Ein mögliches Bußgeld würde ich nicht bezahlen, wo kommen wir hin wenn man auf seinem eigenem Grund und Boden nicht mehr pedalieren darf?
 
Knallharte Anzeige machen wegen Missachtung von Vorschriften (Reitverbot war ja angebracht und bekannt), unbefugtem Betreten und Sachbeschädigung der Bodenflora. Dein Anwalt soll sich die Forstvorschriften ganz genau ansehen, was da zu machen ist.

Nicht einschüchtern lassen von den Polizisten. Aus meiner Erfahrung sind viele von denen nicht mal im Stande, ein Anzeigenprotokoll ohne massive Grammatikfehler aufzusetzen. Denken aber, sie sind Gott und Herrscher. Die Gesetze sind aber für alle Bürger gleich.

Die Polizei wird von unseren Steuergeldern zu unserem Service bezahlt. Wer das nicht glaubt, kann sich ja mal die Gesetze durchlesen. Also nicht einschüchtern lassen, sondern knallhart exakt nach den Gesetzen vorgehen.
Ich kann mir gut vorstellen, daß der Amtsrichter beide Anzeigen gegeneinander aufwiegt und beide einstellt. Danach würde ich vom Anwalt eine offizielle Verwarnung an die Polizeistelle schicken lassen.

Ansonsten könnten Polizisten ja auch nach Feierabend beliebig auf jedes VIP Privatgrundstück eindringen, sich gemütlich umsehen und dann plötzlich behaupten sie würden Einbrecher suchen.
 
... (Reitverbot war ja angebracht und bekannt), unbefugtem Betreten...
...auch hier gilt, durch permanentes Wiederholen wird es nicht besser:
Ein Durchgangsverbot im Wald kann der Eigentümer meinem Verständis nach normalerweise nicht aussprechen (in BaWü), ansonsten dürfte keiner von uns überhaupt im Wald unterwegs sein.
 
...Durchgangsverbot nicht, aber ein Durchreitverbot!
Sonst wäre die Unterscheidung in Reitwege und in andere Wege ja völlig überflüssig.
 
...Zweitens für BW gilt das LWaldG. Hier sind Sperrungen von Privatwäldern für andere Nutzer nicht erlaubt...

...Durchgangsverbot nicht, aber ein Durchreitverbot!
Sonst wäre die Unterscheidung in Reitwege und in andere Wege ja völlig überflüssig.
...nur einer kann Recht haben. Wie immer in Internetforen, man kann für jede erdenkliche Ansicht "Belege" finden???

Dass es Reitwege gibt, heißt ja noch nicht, auf anderen Wegen dürfe man nicht reiten. So wie ich es verstehe gilt da die 3 m-Regelung und für Reiter freigegebene Wege unter 3 m sind gesondert gekennzeichnet. Aber auch da lasse ich mich gerne eines besseren belehren...
 
Reitverbot gilt laut Auskunft vom Regierungspräsidium auch für Polizisten sofern sie nicht gerade mit Verfolgung eines Verdächtigen befasst sind. Normale Regenrationsritte fallen unter das Verbot und es kann u.U. zu Konsequenzen führen.

So die Auskunft von heute vormittag bei der zuständigen Stelle in Tübingen. Da die beiden Beamten keine Verfolgung oder entsprechendes im Tagebuch vermerkt haben wird wohl auch vom Regierungspräsidium her kein "Abnicken" der Aktion erfolgen.

Da die Sachlage recht kompliziert ist hat der Mitarbeiter auf die einzelnen Dienststellen verwiesen und geraten erstmals abzuwarten bis ein Bußgeldbescheid vom Landratsamt erstellt worden ist. Und dann kann ich gegen die Busse vorgehen - Bereiten von gesperrten Wegen wird anderweitig verfolgt werden.

Nächste Woche habe ich den nächsten Termin beim Anwalt, wird wohl ne ziemlich umfangreiche Aktion überhaupt werden.

Abwarten was sich ergeben wird ;)
 
...auch hier gilt, durch permanentes Wiederholen wird es nicht besser:
Ein Durchgangsverbot im Wald kann der Eigentümer meinem Verständis nach normalerweise nicht aussprechen (in BaWü), ansonsten dürfte keiner von uns überhaupt im Wald unterwegs sein.
Lies dir doch das Waldgesetz durch.
Danach kann schon ein Durchgangs-/-fahr-/-reitverbot vom Eigentümer verhängt werden, wenn dieses von der Forstbehörde genehmigt worden ist.
§ 38

Sperren von Wald

(1) Der Waldbesitzer kann aus wichtigem Grund, insbesondere aus Gründen des Forstschutzes, der Wald- und Wildbewirtschaftung, zum Schutze der Waldbesucher, zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers das Betreten des Waldes einschränken (Sperrung). Die Sperrung bedarf der Genehmigung der Forstbehörde. Die Sperrung kann auch von Amts wegen erfolgen. Die höhere Forstbehörde wird ermächtigt, Waldgebiete aus den Gründen des Satzes 1 durch Rechtsverordnung zu sperren. § 54 Abs. 1 des Naturschutzgesetzes findet keine Anwendung.
(2) Eine Sperrung für die Dauer bis zu zwei Monaten bedarf keiner Genehmigung. Sie ist der Forstbehörde unverzüglich anzuzeigen; sie kann die Aufhebung der Sperre anordnen.
(3) Das Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Art und Kennzeichnung der Sperrung zu bestimmen.
Außerdem sind überall Schranken aufgestellt zu denen nur Mitarbeiter von Forstbetrieben u.ä. Schlüssel haben. Komplette Einzäunung wurde uns leider vom Forstbetrieb untersagt.
Dies interpretiere ich so, dass die Forstbehörde von der Sperrung weis und diese auch genehmigt hat. Andernfalls hätte sie etwas gegen die Sperrung unternommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
...nur einer kann Recht haben. Wie immer in Internetforen, man kann für jede erdenkliche Ansicht "Belege" finden???

Dass es Reitwege gibt, heißt ja noch nicht, auf anderen Wegen dürfe man nicht reiten. So wie ich es verstehe gilt da die 3 m-Regelung und für Reiter freigegebene Wege unter 3 m sind gesondert gekennzeichnet. Aber auch da lasse ich mich gerne eines besseren belehren...

Mal antwortest du generell, dann wieder auf den konkreten Fall hier gemünzt, unterscheidest aber nie.

Natürlich darf man im Rahmen der 3m-Regelung auf Wegen reiten, die nicht explizit als Reitwege gekennzeichnet sind. Das soll diese Regel ja auch generalisieren.
Bsp.: Anstatt an jede Kreuzung ein 30km/h Schild zu stellen, wird ein Gebiet mit weniger Schildern zu einer 30er-Zone erklärt.

Im vorliegenden Fall handelt es sich aber um einen erheblich schmaleren Weg, weswegen der TE ja überhaupt erst in dieser Lage ist!

Also ist auch dein Hinweis nichtig, dass Privatgrundstücke in Wäldern betreten/beritten werden dürfen und dass kein Privatbesitzer Waldbesucher aussperren darf, da du damit ja begründen willst, die außerdienstlichen Polizisten hätten also schon dort entlangreiten dürfen.
 
Reitverbot gilt laut Auskunft vom Regierungspräsidium auch für Polizisten sofern sie nicht gerade mit Verfolgung eines Verdächtigen befasst sind. Normale Regenrationsritte fallen unter das Verbot und es kann u.U. zu Konsequenzen führen.

So die Auskunft von heute vormittag bei der zuständigen Stelle in Tübingen. Da die beiden Beamten keine Verfolgung oder entsprechendes im Tagebuch vermerkt haben wird wohl auch vom Regierungspräsidium her kein "Abnicken" der Aktion erfolgen.

Da die Sachlage recht kompliziert ist hat der Mitarbeiter auf die einzelnen Dienststellen verwiesen und geraten erstmals abzuwarten bis ein Bußgeldbescheid vom Landratsamt erstellt worden ist. Und dann kann ich gegen die Busse vorgehen - Bereiten von gesperrten Wegen wird anderweitig verfolgt werden.

Nächste Woche habe ich den nächsten Termin beim Anwalt, wird wohl ne ziemlich umfangreiche Aktion überhaupt werden.

Abwarten was sich ergeben wird ;)

Alles andere hätte mich mehr als verwundert.
 
Reitverbot ist vor Jahren mit Wissen und Einwilligung der Forstbehörde verhängt worden.
Die zuständige Forstverwaltung hat sich viel Zeit gelassen bis das Verbot endlich verhängt wurde - es wurde recht genau geprüft und Interessen von drei Landwirten die Pferde halten (damals, heute nur noch Solarpanelbetreiber :lol:) in der Nachbarschaft abgewogen.
Und da es ausreichend andere Wege zum Reiten gibt konnte ein Reitverbot auf dem Waldweg verhängt werden.

Die Entscheidung hat damals fast ein ganzes Jahre gedauert bis sie endlich rechtskräftig geworden ist. War in den frühen 1990er Jahren. Auf Wanderkarten und ähnlichem Kartenmaterial ist der Weg eindeutig als reiner Wanderweg gekennzeichnet - und schließt laut Legende ein Reitverbot mit ein.

Wie sich die Sache weiter entwickelt wird sich zeigen - die Unterlagen zum Reitverbot sind in fünf fetten Leitzordnern abgelegt, sowas wird in fast keinem Landkreis mal so eben schnell verhängt.
 
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