Mögliche Strafe für Waldweg befahren?

Reitverbot ist vor Jahren mit Wissen und Einwilligung der Forstbehörde verhängt worden.
Die zuständige Forstverwaltung hat sich viel Zeit gelassen bis das Verbot endlich verhängt wurde - es wurde recht genau geprüft und Interessen von drei Landwirten die Pferde halten (damals, heute nur noch Solarpanelbetreiber :lol:) in der Nachbarschaft abgewogen.
Und da es ausreichend andere Wege zum Reiten gibt konnte ein Reitverbot auf dem Waldweg verhängt werden.

Die Entscheidung hat damals fast ein ganzes Jahre gedauert bis sie endlich rechtskräftig geworden ist. War in den frühen 1990er Jahren. Auf Wanderkarten und ähnlichem Kartenmaterial ist der Weg eindeutig als reiner Wanderweg gekennzeichnet - und schließt laut Legende ein Reitverbot mit ein.

Wie sich die Sache weiter entwickelt wird sich zeigen - die Unterlagen zum Reitverbot sind in fünf fetten Leitzordnern abgelegt, sowas wird in fast keinem Landkreis mal so eben schnell verhängt.

Tja, da sehe ich nun einen fetten Bußgeldbescheid (vermutlich wieder nur EUR 15,-) auf die zwei Beamten zukommen. ;)

Wie gesagt, bloss nicht klein beigeben und genau die Gesetze ausloten. Die Grünen machen das nämlich auch immer, und wenn nicht, dann hoffen sie, dass der Bürger aus Angst (vorauseilender Gehorsam und Unwissenheit = Faulheit, in den Gesetzen nachzuschlagen) klein beigibt. Ist mir auch schon mehrmals passiert. Ich musste sogar mal einen Polizeiobermeister rüffeln lassen, weil er mehrfach gegen die StVO verstoßen hatte mit seinem Verwarnungsbescheid. :p
 
Ich würde gegen die Polizisten eine Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich des Reitverbotes stellen.
Wahrscheinlich werden die Beamten von Ihren Dienstherren in Schutz genommen und die Beschwerde wird abgewiesen.
Sie landet aber auf jedem Fall in deren Akten und kann für die weitere Karriere hinderlich sein, wenn sich die Beschwerden häufen.
Ein kleiner Denkzettel der nichts kostet!

Wenn ein Verwarngeldbescheid eintrifft, kann man dagegen auch Rechtsmittel einlegen und widersprechen - falls es Sinn machen würde.

Lege Dir einen Jagdschein zu, dann kannst Du auch bewaffnet durch den Wald radeln, in Ausübung der Jagt.

/snipy
 
Ich habe einen Jagdschein und werde mich hüten mit einer Waffe ohne entsprechendes Aufbewahrungsdrumrum aufs Bike zu steigen :eek:

Das kann heftig nach hinten losgehen weil schlicht und einfach total verboten ;)
Früher bin ich mit Gewehr ohne weiteres Etui zum Hochstand geradelt, nach der Verschärfung vom Waffengesetz ist das schlicht und einfach nicht mehr erlaubt.
Außerdem ist das unpraktisch weil die Waffe ohne Tragecase Schaden nehmen kann und von Ästen erfasst wird wenn ich durchs dichte Unterholz fahre. Und darauf hab ich keinen Bock, Waffen sind teuer und wollen pfleglich behandelt werden. :daumen:

Bußgeldbescheid ist heute mittag eingetroffen: ich darf EUR 400,00 für die Sache entrichten, meine Kollegen jeweils nur EUR 200,00 weil ich sie als Vertreter vom Besitzer (Wald gehört meinen Erzeuger) dazu angeleitet hätte den Waldweg illegal zu benutzen.

Gegen die Sache wird am Montag form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt.
Dienstaufsichtsbeschwerde ist anhängig und mir wird in der Regel nur in Ausnahmefällen das Ergebnis mitgeteilt.

Alles weitere macht jetzt der Anwalt, habe keine Lust mehr mit den Leuten direkt und in viel zu schnell heftiger Art (reg mich schnell auf....) rumzudiskutieren.
Landratsamt hat den Bussgeldbescheid relativ zeitnah erlassen und ich muss jetzt das weitere Vorgehen vom Anwalt abwarten.
 
Bußgeldbescheid ist heute mittag eingetroffen: ich darf EUR 400,00 für die Sache entrichten, meine Kollegen jeweils nur EUR 200,00 weil ich sie als Vertreter vom Besitzer (Wald gehört meinen Erzeuger) dazu angeleitet hätte den Waldweg illegal zu benutzen.

:aufreg:Wahnsinn! Zeit, Deutschland zu verlassen.
 
Bußgeldbescheid ist heute mittag eingetroffen: ich darf EUR 400,00 für die Sache entrichten, meine Kollegen jeweils nur EUR 200,00 weil ich sie als Vertreter vom Besitzer (Wald gehört meinen Erzeuger) dazu angeleitet hätte den Waldweg illegal zu benutzen.

Das ist jetzt aber nicht wahr, oder?

Und noch was, schade das Du keinen Vater hast.
 
Nö - leider hab ich vorher keinen Keiler angeschossen - und mit Saufeder zu jagen ist in Deutschland mal sowas von verboten :mad:

Landratsamt kann die Busse im Bereich von 15 bis 5000 Euro festsetzen. Je nach Ausgangslage und welche Umstände die Sache beinhalten. Freiraum ist enorm. Nennt sich dann Ermessensspielraum und wird von den Beamten oft genug wirklich "frei" ausgewählt.

Auswandern habe ich schon seit geraumer Zeit vor, allerdings will man Besitz nicht so einfach aufgeben und geschäftliche Kontakte wollen nicht unbedingt "umziehen".
Solange mein Vater noch aktiv ist bleiben solche Pläne eh in der Schublade stecken - und danach kann es schon sein das ich das Anwesen verpachte und meinen Standort nach CH oder A verlege. Oder Südengland :daumen:
 
Na spitze. Da darf man nicht auf eigenem Grund und Boden... .

Wärst besser mit 'nem Motocrosser gefahren, da liegt der Tarif bei 35 Euro, glaube ich.

Viel Glück beim Anwalt.
 
400 € sind völlig überzogen, auch wenn es innerhalb des möglichen Rahmens liegt. Völlig unverhältnismäßig und willkürlich. Ganz abgesehen von den Eigentumsverhältnissen.

Der Anwalt hat hoffentlich Erfahrung im öffentlichen Recht. Soviel bekommt bei uns nicht mal jemand, der seinen Dreck in den Wald anderer Leute kippt ...

Gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben ...
 
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Da ist es doch billiger in der Fußgängerzone zwischen den Fußgängern Slalom zu fahren. Da kann man sogar noch einen umfahren und kommt billiger weg.
 
Die EUR 400,- sind die Strafe für Ungehorsam der Obrigkeit gegenüber. Beim kleinsten Aufmucken ziehen die halt sofort den Geld"prügel".

Ich würde Deinen Anwalt auf die los lassen. Hoffentlich ist er gut und kennt sich aus.
 
Dann klagst Du jetzt munter durch alle Instanzen, bis Du endlich Recht bekommst und das Verfahren eingestellt wird.
Bei €400,- Streitwert sind die Gerichtskosten lächerlich gering und der Unterhaltungswert ist enorm.

Es wäre hilfreich, die Presse zu informieren. Die hetzen immer gerne gegen den aktuellen Landrat und irgendwann sind ja auch wieder Wahlen.

Ich sehe schon die Schlagzeilen:
Polizeiterror gegen Freizeitsportler

Die guten Kontakte zum Forstamt sind wahrscheinlich der entscheidende Trumpf in Deiner Hand.

/snipy
 
Dann klagst Du jetzt munter durch alle Instanzen, bis Du endlich Recht bekommst und das Verfahren eingestellt wird.
Bei €400,- Streitwert sind die Gerichtskosten lächerlich gering und der Unterhaltungswert ist enorm.

Es wäre hilfreich, die Presse zu informieren. Die hetzen immer gerne gegen den aktuellen Landrat und irgendwann sind ja auch wieder Wahlen.

Ich sehe schon die Schlagzeilen:
Polizeiterror gegen Freizeitsportler

Die guten Kontakte zum Forstamt sind wahrscheinlich der entscheidende Trumpf in Deiner Hand.

/snipy

Ich würde mit der Bild oder mit der Sendung Brisant oder Frontal aufnehmen, die suchen solche Skandale. Meistens ist das sehr wirkungsvoll.
 
Ich hab mir gerade mal das Waldgesetz BW zu Gemüte geführt.

Also Wald ist in erster Linie mal Wald. Unterschiede zwischen Privat- und Staats- (u. Köperschafts-) Wald wird dort eigentlich nur hinsichtlich der Bewirtschaftung gemacht.
Das würde eigentlich bedeuten dass Dir das Waldgesetz verbietet auf deinem eigenen Grund und Boden Rad zu fahren wenn der Weg unter 2m breit ist. (Nur wie ist die Wegbreite definiert?)

Was ich aber den absoluten Knaller finde ist
§ 87

Einziehung

Gegenstände, die zur Begehung oder Vorbereitung einer Ordnungswidrigkeit gebraucht worden sind oder auf die sich eine Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden. § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.

Da sei mal froh dass Du dein Rad behalten durftest.


Viel Glück mit underem Rechtsstaat. Ich drücke Dir die Daumen!
Denke RtProSat4711 wäre vlt. keine dumme Idee.
 
Was ich aber den absoluten Knaller finde ist
§ 87

Einziehung

Gegenstände, die zur Begehung oder Vorbereitung einer Ordnungswidrigkeit gebraucht worden sind oder auf die sich eine Ordnungswidrigkeit bezieht, können eingezogen werden. § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist anzuwenden.

Da sei mal froh dass Du dein Rad behalten durftest.

Wenn ich das für den konkreten Fall richtig verstehe, hieße das hin zu radeln und heim zu reiten? :D
 
Verdrehtes Rechtsverständnis hier. Ich glaube kaum, das das irgendwie Chancen hat durchzukommen, die Lage ist was das Wegerecht angeht doch eindeutig. Und das die Beamten ungeschoren davon kommen werden ist alltag, sowas kommt nie und nimmer ins TV weil viel zu profan.
 
*oehm* ich leb im ländlichen Bereich und da ist Rufen von nem Polizeieinsatzwagen mit teilweise langer Wartezeit verbunden.

Da ich über keine hoheitliche Gewalt verfüge kann ich als Vertreter des Waldbesitzers in keinster Weise eine Beschlagnahme oder Wegnahme der Pferde durchführen. Sowas kann nur das Landratsamt oder andere Dienststellen.

Ich warte jetzt erstmal den Anwaltstermin ab und dann wird die Sache mit Widerspruch weiter behandelt. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Beamten ist anhängig und mit viel Glück bekomme ich sogar deren Ausgang mit. Zumindest der Anwalt wird mehr Informationen bekommen.

Gemäß einem Kumpel der im Landratsamt arbeitet ist der Ermessensspielraum bei so Strafen durchaus beachtlich und kann je nach Ausgangslage auch im ganz hohen Bereich angesiedelt werden. Er weiss von Fällen in den sogar vierstellige Strafen verhängt worden sind - das Landratsamt versucht die derzeit gültigen Vorgaben hart durch zu setzen. Anders kann er sich die Verhaltensweise der Dienststelle nicht erklären.
 
*oehm*

Da ich über keine hoheitliche Gewalt verfüge kann ich als Vertreter des Waldbesitzers in keinster Weise eine Beschlagnahme oder Wegnahme der Pferde durchführen. Sowas kann nur das Landratsamt oder andere Dienststellen.

Öhm... ich war vorhin noch im Ironiemodus unterwegs. :)

Ich wollte auf diese Weise nur darauf hinweisen, dass hier ja nicht nur eine Seite fürchten musste, dass aufgrund des §87 das Gefährt/Gepferd eingezogen wird.
 
Armes Deutschland!
Da wird im Wald geradelt, was wirklich i.d.R. keinen großen Schaden anrichtet, keine Abgase produziert, die Gesundheitskosten drückt..... usw.
Bin mal vor Jahren mit einem Freund über den Braunkohle-Tagebau Garzweiler geflogen, DAS ist Umweltzerstörung!
Aber wahrscheinlich wird in Jahrzehnten, nach der Renaturierung, dann dort auch ein Radfahrverbot zum Schutze der Natur ausgesprochen ;)

Das Thema ist jedenfalls spannend, habe ich sofort abonniert, drücke Dir die Daumen das Strafe abgemildert wird & die Grünen auch eine Verweiß bekommen.

BG PB
 
Wie wäre es mit Anzeige wegen Sachbeschädigung (Wege ausbessern) und Kostenvoranschlag der Forstarbeiten an die zwei?
Und dabei den Weg auf eine Breite von 2m bringen.

Hat eigentlich schon jemand den Weg ausgemessen?
Da er früher ein Zufahrtsweg zu Grundstücken war, nehme ich an, dass es kein Trampelpfad ist.

Viele Forstwege beginnen doch oft als gutausgebauter (>2m) Weg und werden dann je weiter man in den Wald fährt immer schlechter und schmaler. Muss man da dann umkehren sobald der Weg nur noch 1,99m breit ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Polizei, Dein Freund und Gegner.

Warum beschleicht mich das Gefühl, das die Aufnahme bei diesem Verein einen maximal IQ vorschreibt? Ich will es zwar eigentlich nicht zulassen, weil ich an die Richtigkeit des Rechtsstaates und seiner Organe glaube, aber besonders die Polizei macht es mir zunehmend schwer diese Einstellung beizubehalten...
 
Eine Blondine geht in der Stadt spazieren und kommt zu einer Laterne. An dieser hängt ein Zettel: "Appartement zu vermieten." Die Blondine denkt sich: "Super! Ich brauche, eh eine Wohnung". Sie klopft an der Laterne. Keiner macht auf. Sie wiederholt ihren Versuch, jedoch wird ihr nicht geöffnet. Ein Polizist auf der anderen Straßenseite beobachtet einige Zeit die Bemühungen der Blondine, faßt sich ein Herz und geht zu ihr.
Er fragt sie: "Was machen sie hier eigentlich?"
Die Blondine zeigt auf den an der Laterne hängenden Zettel "Appartment zu vermieten" und bemerkt dazu, dass sie schon seit geraumer Zeit klopfe, ihr jedoch niemand öffne.
Der Polizist sieht die Blondine an, dann die Laterne und bemerkt dann lapidar: "Das gibt es nicht, das Licht brennt, es muß jemand da sein!"
 
Glaube ich nicht. Vor kurzem war in der Presse der Behördenterror gegenüber einem Waldbesitzer, dem sie einfach per Enteignung einen Teil seines Privatwaldes zu einem angrenzenden Naturschutzgebiet entzogen hatten. Dabei wird der Privatwald seit Generationen für die Holznutzung bepflanzt und betreut.

Behördenterror ist mittlerweile die neue Sportart in Deutschland, wie mir scheint. Ich sehe das auch so mit den ganzen neuen Anwohnerplaketten in der Innenstadt, die ausser Abzocke gar nichts bringen.
Bei uns war das Thema groß am Kochen, als ein BMW Elektro-Mini (mobiler Werbeträger mit 100% elektrischem Antrieb) wegen fehlender ASU Plakette einen Strafzettel der Polizei in der Innenstadt bekam. Fehlende grüne Plakette = Strafzettel. So die Logik des Grünmenschen.
Die Polizei, Dein Freund und Gegner.

Bitte Polizei und Ordnungsamt nicht in einen Topf werfen.

Anderes Beispiel:
Wenn irgendwo ein Blitzer an einer Stelle steht, an der es aus verkehrstechnischen Gründen (keine Gefahrenstelle) nicht nötig ist und die Geschwindigkeitsbeschränkung eigentlich nicht einleuchtet, dann steht da nicht die Polizei und misst, sondern die Stadt. Der fließen die Einnahmen dann auch ins eigene Säckel.

Aber alles Verständnis und Obrigkeitstreue hin oder her: Wenn der Threadersteller tatsächlich eine Geldbuße (nicht Strafe) dafür zahlen muss, dass er im Wald des Papas auf einem Weg mit dem Rad unterwegs war, dann finde ich das auch total daneben. Werde mir hier auch den Ausgang durchlesen, wenn Antique uns auf dem Laufenden hält.
 
Ich glaube der Waldbesitzer trägt sogar Mitverantwortung falls sich Kid's z.Bsp. eine Rampe bauen und es kommt zu einem Unfall :confused: Auf Waldwegen sollen auch schon mal Stöckchen, Äste gelegen haben :rolleyes:

So ähnlich stand's mal bei Google, Angabe ohne Gewehr ;)
 
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