Ein ganz böses Wort in diesem Zusammenhang ist Rechtssicherheit.
Der Gesetzentwurf soll ja grundlegend überarbeitet werden und dabei werden die Verbände wohl auch endlich mit einbezogen. Es muss, wenn schon eine Neuregelung des Forstgesetzes kommen soll (warum auch immer das für nötig befunden wird), endlich für jeden klar sein, was erlaubt ist und was nicht. Die simpelste und kostengünstigste Lösung wäre es wohl, das Ding einfach wieder in die Schublade zu packen.... Das fällt aber sicherlich in die Kategorie Wunschdenken.
An einem neuen Waldgesetz kommen wir nicht vorbei, weil das bestehende Hessische Forstgesetz an das höherrangige Bundeswaldgesetz sowie das Bundesnaturschutzgesetz angepasst werden muss. Wie diese Anpassung dann aber inhaltlich erfolgt, darüber lohnt es sich zu diskutieren und zu streiten. Seitens der DIMB haben wir dazu eine klare Position bezogen, wie folgender Auszug aus unserer Stellungnahme hoffentlich zeigt:
Die DIMB zeigt auf, wie sich diese Ziele gesetzgeberisch verwirklichen lassen, insbesondere durch
⦠Ãbernahme des Begriffs Âgeeigneter WegÂ,
Verzicht auf unsinnige und nicht nachvollziehbare Definitionen, Einführung des Prinzips der Rücksichtnahme (§ 15 Abs. 2)
⦠Gesetzliche Verankerung des Prinzips der Gemeinverträglichkeit für jede Rechtsausübung ((§ 15 Abs. 3)
⦠Bürgerfreundliche bzw. praxisnahe Klarstellung des Betretungsrechts für Gruppen und Vereine sowie zum Zwecke der Umweltbildung (§ 15 Abs. 4 und 5)
⦠Sicherstellung eines rechtsstaatlichen Verfahrens für Sperrungen unter Beteiligung aller Interessensgruppen (§ 16 Abs. 2 und 3)
Von dieser Positionierung sind wir überzeugt und werden dafür sowie für unsere darauf aufbauenden konkreten Regelungsvorschläge weiter eintreten. Mit der Resolution sind wir auf diesem Weg schon einen sehr groÃen Schritt vorangekommen, sicherlich aber auch noch nicht am Ziel. Aber wir werden mit den an der Resolution beteiligten Verbänden und auch allen anderen weiter sprechen, diskutieren, ggf. auch mal streiten und diese dann hoffentlich auch von der Richtigkeit unserer Vorschläge überzeugen
Aber ich habe vorstehend aus gutem Grund die Forderung nach einem Verzicht auf Definitionen in einem Gesetz deutlich hervorgehoben. Wir sind uns alle darüber im Klaren und einig, dass man nicht einfach so kreuz und quer in den Wald seine Wege bauen darf. Dazu haben wir uns natürlich lange und intensiv mit der Frage beschäftigt, ob und wie man das ggf. erreichen kann. Und wir haben uns auch angeschaut, wie das andere Bundesländer angegangen sind und wie sie damit gescheitert oder zu unseren Lasten über das Ziel hinaus geschossen sind. Ob das nun die 2-Meter-Regelung in Baden-Württemberg ist, die Definition des Waldweges in Rheinland-Pfalz oder der Begriff des "tatsächlich öffentlichen Weges" in Niedersachsen - allerorten findet man gesetzgeberischen Unsinn. Auch über das Pro und Contra von Kartierungen sowie von flächendeckenden Gebots- oder Verbotsbeschilderungen haben wir lange diskutiert; alles nicht zielführend, sondern eher sogar kontraproduktiv.
Wir haben uns daher bewuÃt für den in Bayern verwendeten Begriff des "geeigneten Weges" sowie die Verankerung weiterer bewährter Regelungen des Bayerischen Rechts entschieden, die auf die Eigenverantwortung und die gegenseitige Rücksichtnahme der Waldbenutzer sowie der Waldbesitzer setzen. Auch hier bleibt in der Praxis einiges auslegungs- und diskussionsbedürftig, aber es gibt uns auch in der Kombination mit den von uns vorgeschlagenen Verbesserungen in Bezug auf die dafür vorgesehenen Verfahren, mehr Möglichkeiten, für unsere Rechte einzustehen und diese gegen unzumutbare Einschränkungen zu verteidigen.
Ein Problem besteht aber auch insoweit noch für einige Zeit fort:
Wer steht für die Verteidigung gegen Einschränkungen in Zukunft ein? Persönlich bin ich davon überzeugt, dass dies nur durch eine von vielen Mitgliedern getragene und auch aktiv vor Ort unterstützte Verbandsarbeit gelingen kann. Wir haben in Hessen bewiesen, dass wir schon einiges bewegen können, aber wir sind noch weit von der lokalen Präsenz und Schlagkraft anderer Verbände entfernt. Und an dem Punkt sind wir als Mountainbiker gefordert und haben es selbst in der Hand, für eine leistungsfähige und effektive Interessenvertretung vor Ort zu sorgen. Betrachtet das ruhig als Versuch der Mitgliederwerbung für die DIMB