legal biken - auch in Österreich (war: Der Wahnsinn in Niederösterreich)

Nachdem hier so eifrig diskutiert wird möchte ich euch meine Gedanken zum Thema auch nicht vorenthalten:


1.) STVO (Ö): Es gibt dank der österreichischen Fahrradverordnung eine Andersbehanlung einiger weniger Radfahrer die keinerlei Rückstrahler oder Klingel/Hupe (bei guter Sicht) benötigen und für "Trainingsfahrten" (dieser Terminus ist nirgends definiert) noch dazu neben einander die Straßen blockieren dürfen. Gemeint sind hier die Rennradfahrer. Gleichzeitig gelten für MTBs alle "Schikanen“ der STVO im vollen Umfang solange eine Straße oder ein Radweg benutzt wird (Laut bmvit gilt der Wald und Forststraßen nicht als STVO-Bereich). Es gibt keinen vernünftigen Grund warum Rennradfahrer hier anders als MTB-Fahrer behandelt werden. à meiner Meinung nach sollten sowohl Rennradfahrer als auch MTB-Fahrer die Möglichkeit bekommen an Stelle der Reflektoren eine orange oder gelbe Warnweste zu tragen und die Ausnahmeregelung für Rennradfahrer sollte gestrichen werden.


2.) Das österreichische Forstgesetz sieht eine Nutzung des Waldes zur Regeneration vor, diese ist allerdings momentan auf Fußgänger beschränkt. Sehr oft wird dies mit der Ruhebedürftigkeit des Wildes argumentiert, das in Wirklichkeit die Ausschussquoten der Jägerschaft im Vordergrund stehen ist wohl auch jedem klar. Die Jägerschaft besitzt meist den Wald nicht sondern pachtet diesen um ihrem Sport nachgehen zu können, dies kostet durchwegs sehr viel Geld, daher kann ich das Ansinnen alle anderen aus dem Revier vertreiben zu wollen zwar nachvollziehen, aber es kann nicht sein das nur wenige den Naherholungsraum Wald benutzen können. à Es ist nicht unbedingt nötig mitten in der Nacht durch den Wald zu heizen, aber untertags muss es zu einer Gleichberechtigung zwischen Fußgängern und Radfahrern in den Wäldern kommen. Den Wildbestand in Mitteleuropa sehe ich aufgrund der sorgsamen Hege und Pflege unserer Jägerschaft auf keinen Fall gefährdet eher im Gegenteil sehe ich hier eine Überbevölkerung (Wildschweine im Wienerwald zum Beispiel – den Flurschaden schaffen MTBler gar nicht den die Grunzies hinterlassen). Leider wird die Wildpopulation nicht von einer unabhängigen Behörde in Regelmäßigen Abständen evaluiert sondern von der Jägerschaft selbst, die auch die entsprechenden Ausschussquoten festsetzen.


Die STVO und das Forstgesetz schaffen einen gesetzlichen Rahmen der es uns extrem erschwert unseren Sport auszuüben, bzw. die meisten von uns in die Illegalität zwingt, denn wer hat schon an seinem MTB Rückstrahler montiert bzw. eine Glocke?


Fazit wir benötigen eine starke Interessensvereinigung analog den Rennradfahrern und den Jägern.


PS: Sorry das dies so österreichlastig ist, aber zur deutschen Situation traue ich mir kein Urteil zu.
 
Wildschwein verfehlt, Frau getroffen


Der Schuss eines Jägers traf eine Forstarbeiterin. Ob direkt oder über Umwege, blieb unklar. Der Mann muss Schadenersatz leisten, weil er sich nicht über die Arbeiten erkundigt hatte.
30.03.2014 | 18:33 | von Philipp Aichinger (Die Presse)
Wien. Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nimmt Jäger stärker in die Pflicht. Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage, inwieweit ein Jäger Erkundigungen über andere im Wald befindliche Personen vornehmen muss, bevor er Schüsse abgibt.
Am Werk war ein eigentlich erfahrener Jäger, der aber im wahrsten Sinn über sein Ziel hinausschoss. Der Mann frönte jede Woche seinem Jagdtrieb, bereits mit 16 hatte er die dafür nötige Prüfung abgelegt. Auch an einem Morgen im Jänner 2007 war der Mann in einem Jagdrevier in Bärndorf (Niederösterreich) auf der Pirsch. Gegen acht Uhr kam er auf eine Lichtung. Der Mann bewegte sich möglichst leise, ging Schritt für Schritt vorwärts und suchte die Gegend mit einem Feldstecher, der für eine zehnfache Vergrößerung sorgte, nach Wild ab. Und siehe da: Er erblickte mehrere Wildschweine. Der Mann zielte auf ein Tier, das fast still stand, verfehlte es aber. Stattdessen traf das Projektil eine Forstarbeiterin. Diese konnte der Mann von seinem Standpunkt aus nicht sehen. Die Frau wurde schwer verletzt. Doch warum sie das Projektil traf, blieb unklar. Möglicherweise kam das Projektil erst über Umwege zu ihr, etwa indem es zunächst den Boden und erst dann die Forstarbeiterin traf. So genau konnte das nicht mehr festgestellt werden.
Das Unglück der Frau wurde als Arbeitsunfall anerkannt. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) forderte ihre Ausgaben aber vom Jäger zurück. Er wurde auf rund 97.000 Euro geklagt. Der Mann, dessen Strafverfahren mit einer Diversion geendet hatte, wehrte sich aber gegen die Forderungen der AUVA. Er habe sich „jagdgerecht“ verhalten, so wie ein sorgfältiger Jäger es tun würde. Das Wildschwein sei, als er schoss, frei gestanden, und es habe sich in der Flugbahn sonst niemand gefunden, der hätte gefährdet werden können. Auch ein „ausreichender Kugelfang“ in Form eines Erdwalls sei vorhanden gewesen. Dass die Arbeiterin getroffen wurde, müsse man auf eine „ganz außergewöhnliche Verkettung von Umständen zurückführen“. Das Geschoss habe einen atypischen Verlauf genommen, der in der Jagdpraxis noch nie aufgetreten sei. Zudem hätte die Forstverwaltung, mit der er durch die Jagdkarte einen Vertrag habe, Sperrmaßnahmen durchführen müssen. Man könne von einem Jäger nicht verlangen, vor einem „Morgenpirschgang“ persönlich nachzuschauen, ob andere Leute den Wald nutzen. Das würde nämlich die Jagd im Vorhinein vereiteln.
Bei der ersten Vernehmung gab der Mann an, nichts von Forstarbeiten im Wald gewusst zu haben. Später musste er eingestehen, 15 Minuten vor dem Unglück einen Anruf von einem anderen Jäger erhalten zu haben. Dieser warnte, dass er ein Fahrzeug gesehen und Geräusche gehört habe, bei denen es sich um Forstarbeiter handeln könnte.

Nicht ausreichend vergewissert


Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen erklärte, dass der Jäger hafte. Er habe gegen § 96 des NÖ Jagdgesetzes verstoßen, das jede Tätigkeit verbiete, die Menschen auch nur abstrakt gefährden könne. Der Mann habe es trotz konkreter Hinweise auf Forstarbeiten unterlassen, sich zu vergewissern, wo diese genau im Wald stattfanden. Er hätte etwa das Revier weiter abgehen sollen, um Nachschau zu halten, meinte das Gericht. Jedenfalls wäre es unzumutbar gewesen, bei der Forstverwaltung anzurufen und zu fragen, wo die Arbeiter im Einsatz sind. Das Jagdrevier hingegen sei laut dem Vertrag zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet gewesen, bei Forstarbeiten ein Betretungsverbot zu verhängen. Das Oberlandesgericht Wien und der Oberste Gerichtshof (10 Ob 55/13f) bestätigten das Urteil. Der Mann habe das Jagdgesetz, das eine zivilrechtliche Schutzvorschrift darstelle, übertreten und müsse daher Schadenersatz leisten.
AUF EINEN BLICK

Ein Jäger, der eine Frau mit einem Geschoss traf, haftet, auch wenn er die Frau nicht gesehen hat und das Projektil möglicherweise erst über Umwege das Opfer traf. Der Jäger, der von einem Kollegen vor möglichen Forstarbeitern telefonisch gewarnt wurde, hatte sich nicht bei der Forstverwaltung über Details erkundigt. Der Mann habe § 96 des niederösterreichischen Jagdgesetzes gebrochen, erklärten die Gerichte. Der dortige Absatz 1 lautet: „An Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden.“

Wildschwein verfehlt, Frau getroffen « DiePresse.com
 
1.) STVO (Ö): Es gibt dank der österreichischen Fahrradverordnung eine Andersbehanlung einiger weniger Radfahrer die keinerlei Rückstrahler oder Klingel/Hupe (bei guter Sicht) benötigen und für "Trainingsfahrten" (dieser Terminus ist nirgends definiert) noch dazu neben einander die Straßen blockieren dürfen. Gemeint sind hier die Rennradfahrer. Gleichzeitig gelten für MTBs alle "Schikanen“ der STVO im vollen Umfang solange eine Straße oder ein Radweg benutzt wird (Laut bmvit gilt der Wald und Forststraßen nicht als STVO-Bereich). Es gibt keinen vernünftigen Grund warum Rennradfahrer hier anders als MTB-Fahrer behandelt werden. à meiner Meinung nach sollten sowohl Rennradfahrer als auch MTB-Fahrer die Möglichkeit bekommen an Stelle der Reflektoren eine orange oder gelbe Warnweste zu tragen und die Ausnahmeregelung für Rennradfahrer sollte gestrichen werden.

"mein bruder darf länger fernsehen und ich nicht - buhuuuuuu!"

ist das nur neid und missgunst, oder was stört dich an den rennradlern?

ich fahre selber mtb UND rr UND auto.
aber der wegfall begünstigung der rr´s bringt dem biker auf trails rein gar nichts.
 
Offensichtlich hab ich mich nicht klar genug ausgedrückt. Wenn es RR dürfen warum dann nicht auch andere der Sicherheitsgedanken muss ja grundsätzlich vom Gesetzgeber gleichermaßen für alle Radfahrer gelten. Mir ist es schon öfter passiert dass ich RR erst sehr spät gesehen habe da die Fahrer ein schwarzes Bike bei schwarzem Radtriko getragen haben und es mit der guten Sicht nicht so genau genommen haben. Daher wäre mein Vorschlag sowohl MTBler als auch RRler anstatt der Reflektoren die im Gelände ned besonders lange in den Speichen beleiben bzw anderweitig abgerissen werden durch die Option einer Warnweste zu erweitern. Diese finde ich sollten aber auch RR tragen oder eben Reflekoren montieren. Die Weste wird wohl leichter sein und wäre meine bevorzugte Wahl. Leider gibt es die Option aber eben nicht. Bzgl. RR die Ausnahme gilt ja nur bei guter Sicht und die ändert sich manchmal schneller als man denkt und dann steht man ohne Beleuchtung oder Reflektoren da. Eigentlich müsste man dann in so einer Situation sein Rad heim schieben. Eine Warnweste würde da leicht Abhilfe schaffen und wiegt nicht viel.

PS Fahre MTB und Auto in Ö, RR hab ich in den USA eins
 
Ist echt super. Als Alltagsradler werd ich vom dominanten Autoverkehr be- und verdrängt. Dann will man wenigstens in der Freizeit abseits der Straßen mit den ganzen Blechkisten ganz in Ruhe radeln, vor allem im Wald. Dafür werd ich aber offensichtlich kriminalisiert, besonders wenn ich im Gelände fahren will. Oder wenn ich Wege nutze, die ich mir mal nicht mit den "Wanderern" (auf dem Weg zu ihrem Parkplatz im Wald) teilen muss.
 
Mal nach Fragen
Da ich jetzt in nesselwang bin und meine Wege die Grenze zu Österreich überschreiten, stellt sich mir die Frage ob ich dort auch in solch einen Genuss komme.
Da plane ich meine Route doch lieber hier in Bayern zu bleiben. Denn hier sind alle bisher sehr nett, auch Wanderer grüßen und haben selbst auf denn schmalsten trails eher nette Worte.
No go zu Österreich
 
Im ersten Moment habe ich Senioren überwacht gelesen.:D Aber ist schon tragisch, wohnt man in den "richtigen" Bergen und kann fast nur illegal untwerwegs sein.

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Mal nach Fragen
Da ich jetzt in nesselwang bin und meine Wege die Grenze zu Österreich überschreiten, stellt sich mir die Frage ob ich dort auch in solch einen Genuss komme.
Da plane ich meine Route doch lieber hier in Bayern zu bleiben. Denn hier sind alle bisher sehr nett, auch Wanderer grüßen und haben selbst auf denn schmalsten trails eher nette Worte.
No go zu Österreich

Ich selbst bin aus Wien und werde meinen Urlaub auch nicht in Österreich machen ich fahre nach Südtirol Sehr Nette und gastfreundliche Leute:bier:
 
....Eine Warnweste würde da leicht Abhilfe schaffen und wiegt nicht viel.
....
Bitte keine Warnwestenpflicht! Diese Wahnwesten findet man inzwischen an jedem zweiten Motorradfahrer bei schönstem Sonnenwetter und dann noch eingeschaltete Zusatzscheinwerfer...
Eine Warnweste soll vor etwas warnen, z.B. bei einem Unfall macht es Sinn als Helfer eine zu tragen usw.
Oder Treiber bei der Jagd ;), Straßenarbeiter am Rande des laufenden Verkehrs usw.

Wenn nun jeder RR- und Mtb-Fahrer mit leuchtenden Wahnwesten rumfährt und vor sich warnt, was soll das? :rolleyes:
Und mit etwas Eigenverantwortlichkeit bleibt es jedem selbst überlassen bei bestimmten Bedingungen selbst zu entscheiden eine anzuziehen, so trage ich bei einer RR-Tour im Dunkeln ab und zu mal eine, wenn die Strecke über größere öffentliche Straßen gehen sollte oder im Winter auf dem Motorrad, wenn es neblig wird und die Kleidung zu unauffällig ist.
 
@Votec Tox : Du hast mich offensichtlich nicht verstanden. Ich will keine Warnwestenpflicht, sondern eine Alternative zu den Reflektoren und eine Gleichbehandlung aller Radfahrer.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin dafür dass die Jäger nur mehr reglementiert Munition bekommen und jeden einzelnen Schuss belegen müssen.
Dann hätten Ötscherbären und zugewanderte Luchse wieder eine Überlebenschance und würden nicht plötzlich verschwinden.
So würde der geheimen "Wildrerei" der Grünröcke eundlich Einhalt geboten und das Gerede von Hege und Pflege würde wieder Sinn ergeben.
 
Der Straßenverkehr ist für Österreichs Wildtiere eine große Gefahr: Allein im Jahr 2013 wurden über 81.000 Rehe, Hasen und Co. von Autos und Lastwagen zu Tode gefahren. Die Straßen in Ober- und Niederösterreich sind das gefährlichste Pflaster, in Tirol leben die Tiere hingegen am sichersten.

Wie der Verkehrsclub Österreich (VCÖ) und der WWF am Mittwoch berichteten, starben im vergangenen Jahr 38.738 Rehe im Straßenverkehr. Die zweite Opfergruppe bilden Hasen (24.405), danach folgen Fasane (8.819) und Füchse (3.079).

Der Lebensraum der Tiere ist vom Straßennetz mittlerweile stark eingeengt. Österreich wird von rund 110.000 Kilometer Straßen durchzogen. Im 20 Quadratkilometer großen Aktionsraum eines Feldhasen befinden sich zum Beispiel durchschnittlich 60 Kilometer Straßen. Deshalb sollten in schützenswerten Naturgebieten keine neuen Straßen mehr gebaut werden, forderten VCÖ und WWF in ihrer Aussendung.

383 Menschen im Jahr 2012 bei Wildunfällen verletzt
Nicht nur für Tiere sind die Begegnungen im Straßenverkehr gefährlich, auch Menschen kommen immer wieder bei Wildunfällen zu Schaden. Im Jahr 2012 ereigneten sich auf Österreichs Straßen 329 Wildunfälle. Dabei wurden 383 Menschen verletzt, eine Person kam ums Leben. Der ÖAMTC warnte am Mittwoch davor, dass die Gefahr von Wildunfällen im Moment steigt - denn die meisten solcher Unfälle gibt es im Frühling.

Die größte Gefahr droht Autofahrern durch riskante Ausweichmanöver. "Wenn man zum Beispiel mit dem Auto im Gegenverkehr landet oder einen Baum am Straßenrand touchiert, sind die Folgen dramatischer als bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier", erklärte Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor der ÖAMTC-Fahrtechnik. Ist ein Zusammenstoß mit einem Wildtier unvermeidlich, sollte man stark bremsen und das Lenkrad gut festhalten. Wenn der Fahrer richtig reagiert, ist die Verletzungsgefahr bei einem Crash mit einem Wildtier für Autoinsassen relativ gering.


Der eine Teil wird von den Jägern erschossen, der andere Teil von Autofahrern abgeschossen.Da stellt sich die Frage wer braucht den Jäger noch.
 
Mtb Downhill - Freerider die Neuen Sündenböcke auf den Bergen!


Kellerjoch Hütte
Sie verscheuchen Wildtiere, Wanderer, Hunde, Katzen, Kühe, Kinder gefährden Jäger bei der Anfahrt zum Hochstand, usw.. Meistens sind es 2 - 3er Gruppen und Jugendlich so rasen sie die Berge runter ohne Rücksicht!
So werden Sie dargestellt die Mountainbike Downhiller und Freerider, ist das so?
Nein!!!!!! Ich möchte Heute klarstellen dass diese Art von Mountainbike ein sehr hohes Maß an Körperbeherrschung, Kraft, Ausdauer, Gleichgewichtsgefühl und Koordination vom Sportler verlangt der nicht nur ein Jugendlicher ist, sonder wie Ich mit 44 Jahren und 100 000den von Höhenmetern diesen Sport schon seit über 20 Jahre ausübe und immer wieder bewundert werde für die Balanceakte die ich auf den Bergwegen vollbringe.
Bei den Wanderern erlebe ich immer wieder Begeisterung über so viel Mut und Können, Fotos werden gemacht auch Unverständnis ist dabei, aber niemals Zorn und Unmut.
Die Geschwindigkeit die man auf schmalen steinigen Bergwegen erreicht ist meist Schritttempo, also geht auch keine Gefahr für Andere von uns aus.
Rücksicht auf Flur und Fauna ist ein Kodex dem wir uns verschrieben haben, wir hetzen kein Weidevieh bleiben auf den Wegen und fahren auf Sicht!
Sind wir wirklich Sündenböcke?
Nein wir sind echte Mountainbiker (Bergradfahrer) die Natur, Freiheit, Körpergefühl geniessen möchten wie jeder Andere auch.
Meine Bitte an gewisse Personen Uns nicht als Chaoten, Rowdy, und sonst Gleichen hinzustellen. Wir suchen den Dialog und nicht den Konflikt, für ein gemeinsames Naturerlebnis.

Es würde mich freuen eine rege Diskussion damit auszulösen!
Stephan Oberlechner Mtb Schule Tirol Schwaz
Mtb Downhill - Freerider die Neuen Sündenböcke auf den Bergen! - Schwaz - meinbezirk.at



gefährden Jäger bei der Anfahrt zum Hochstand:blah::blah::blah::blah:
 
Fazit wir benötigen eine starke Interessensvereinigung analog den Rennradfahrern und den Jägern.

Das österreichische Mitglied der IMBA (International MTB Association) ist "Upmove, the mountain sports community"
http://www.imba-europe.org/locations/austria-0
http://www.upmove.eu/de/verein/wegefreiheit-mtb/961/

Daneben kommen auch eure Radsportverbände und der DAV in Betracht. Es wäre an der Zeit wenn alle diese Verbände in der Wegethematik einen Schulterschluss vollziehen und gemeinsam politisch aktiv würden.

Unterstützung kann dabei vom Tourismus und weiteren Natursportverbänden kommen.

Es erscheinen bei euch gerade genug Artikel in den Zeitungen zum Thema. Anlass war die Klage am Muckenkogel. Jetzt ist die Zeit für euch günstig in AT aktiv zu werden.

(In Deutschland bemerken die Radsportverbände gerade, daß es ein Fehler war den MTB Breitensport jahrelang nicht ernst genommen zu haben.)
 
Zuletzt bearbeitet:
beim betrachten solch bilder/berichten.. es will mir einfach nicht in den schädel... :spinner:
es geht doch nur ums radfahren und nicht um bombenbau, oder menschenhandel etc. sondern um das radln und friedliche geniessen der natur.

........................................... :wut:
 
Das Passt zu diesen Land.

Sauerei?

"Wildschweinmassaker": Anzeige gegen Graf Ali

93 tote Wildschweine: Tierschützer sind wütend. Auch Ex-Vizekanzler Josef Pröll angezeigt.

Aufregung um 93 erlegte Wildschweine in einem Gatter in Niederösterreich.
Alfons Mensdorff-Pouilly ist begeisterter Jäger. Jetzt ist ihm seine Leidenschaft zum Verhängnis geworden: Der Lobbyist wurde von Tierschützern angezeigt – wegen eines „Wildschweinmassakers“. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Tierschützer: "Gatterjagd gehört verboten"
Tierrechtsaktivist Martin Balluch brachte am Mittwoch eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten ein. Vorwurf: Tierquälerei. In einem Jagdgatter bei Kaumberg (NÖ) seien am 23. November 2013 93 Wildschweine geschossen worden. Doch nicht alle wurden sofort getötet, viele sollen erst später verendet sein. „Die Gatterjagd gehört schleunigst verboten“, fordert Balluch. „Die Tiere laufen verängstigt die Zäune entlang, doch dort warten die Schlächter mit ihren Gewehren.“

Auch die Situation in den Jagdgattern selbst sei wenig tierfreundlich. Auf rund 200 Hektar – das Gatter gehört der Hans Dujsik Privatstiftung – würden sich Wildschweine in „ungeheuer großer Zahl“ befinden. Rehe und Hirsche, die ebenfalls innerhalb der Umzäunung leben, würden halb verhungern. „Eine Schande“, kommentiert Balluch.
Strafe von bis zu einem Jahr Gefängnis droht
Neben Mensdorff-Pouilly wurde auch der NÖ-Landesjägermeister und Ex-Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) angezeigt. Laut §222 des Strafgesetzbuches blüht bei Tierquälerei eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr – Pröll und Mensdorff-Pouilly waren für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
 
In der Bergwelt kommt es immer wieder zu Differenzen zwischen Jägern, Bauern, Sportlern und Waldeigentümern. Bei einem runden Tisch wurde jetzt mehr Dialog gefordert, Sperrgebiete und Verbotszonen wurden abgelehnt.

02.05.2014 | 18:25 | Gerhard Bitzan (Die Presse)

1 Was ist bei dem runden Tisch konkret herausgekommen?

An dem runden Tisch in Innsbruck nahmen gestern, Freitag, Tirols Politspitzen, die obersten Seilbahner, Jäger und Bauern sowie der Alpenverein teil. Im Hintergrund standen Forderungen nach mehr gesetzlichen Regelungen auf der einen Seite sowie Warnungen, dass der freie Zugang zur Natur gefährdet sei.

Das Ergebnis des Treffens ist eindeutig: Es wird in Tirol keine gesetzlichen Einschränkungen, zusätzlichen Verbote oder Sanktionen geben. Dies bekräftigte auch Landeshauptmann Günther Platter. Mögliche Probleme sollen durch direkten Dialog, beginnend auf den Ebenen der Gemeinden und Interessenvertreter, gelöst werden. Zudem werde verstärkt an der Bewusstseinsbildung der Menschen gearbeitet, etwa durch die Aktion „Miteinander im Bergwald“.

2 Was darf man eigentlich alles im Wald, und wo ist das geregelt?

Laut Paragraf 33 des österreichischen Forstgesetzes aus dem Jahr 1975 gilt im Wald die sogenannte Wegefreiheit. Das heißt, jedermann kann sich dort aufhalten: Er kann gehen, wandern, laufen – auch abseits der Wege. Das schließt auch Skilaufen (Tourenski- und Langlauf) und Schneeschuhwandern ein, heißt es in einer Zusammenfassung der Zeitschrift „Konsument“. Für andere Betätigungen gibt es allerdings Einschränkungen: Fürs Reiten, Radfahren, Rodeln oder Zelten braucht es die Zustimmung des Grundeigentümers. Bei den meisten Mountainbikerouten, Reitwegen oder Rodelstrecken gibt es generelle Vereinbarungen zwischen Eigentümern und Gemeinden oder Land.

3 Gilt das Forstgesetz auch oberhalb der Baumgrenze?

Oberhalb der Baumgrenze gibt es das Alm- und Ödland. Dieses ist in Österreich länderweise geregelt; in den meisten Bundesländern gibt es Landesgesetze zur Wegefreiheit auch oberhalb der Baumgrenze. In Tirol gilt hier seit fast hundert Jahren das Gewohnheitsrecht. Das heißt, man darf sich auf bestehenden Routen bewegen. Neben der Debatte über die Freiheit in den Wäldern wurde bei dem Innsbrucker runden Tisch auch diskutiert, ob es für die Wegefreiheit über der Baumgrenze eine gesetzliche Änderung in Tirol geben soll. Ergebnis wie oben: Nein, es wird keine gesetzlichen Einschränkungen, aber mehr Dialog geben. Zuvor war gefordert worden, dass in Tirol das Gewohnheitsrecht in eine neue gesetzliche Regelung übergehen soll.

4 Heißt das, dass es im Wald und auf der Alm keine Regeln gibt?

Nein, das heißt es natürlich nicht. Es können sowohl unterhalb als auch oberhalb der Baumgrenze Beschränkungen für bestimmte Gebiete vorgesehen werden. Etwa Nutzungsverbote für Aufforstungsflächen, Naturschutzreservate oder Wasserschutzgebiete: Das Betreten ist dann verboten. Zudem kann es Waldsperren geben, die aber meist befristet sind.

5 Wer hat ein Interesse, dass die Wegefreiheit eingeschränkt wird?

Es sind vor allem die Jagdverbände, die Ruhezonen und Sperrgebiete für das Wild fordern. Das Argument: Vor allem im Winter würden Freerider und Tourengeher das Wild stören, das dann bei der Flucht lebensnotwendige Energie verbrauche. Zuletzt hat sich auch die Seilbahnwirtschaft hinter solche Forderungen gestellt.

Eigentlicher Anlass für den runden Tisch war ein Aufruf des Alpenvereins, der vor einigen Wochen davor gewarnt hatte, dass die Wegefreiheit in Tirol in Gefahr sei. Eine Tiroler Agrargemeinschaft hatte nämlich dem Alpenverein eine Klage angedroht. Der Grund: Der Alpenverein hatte in einer Alpenvereinskarte zwei Skitouren veröffentlicht, die nach Ansicht der potenziellen Kläger „eine Störung des Wildbestandes“ verursachen würde.

6 Welche Position nimmt der Alpenverein in der Causa ein?

Der Alpenverein hat 500.000 Mitglieder und ist ein mächtiger Faktor in der Debatte. Er ist gegen eine Einschränkung der Wegefreiheit in Tirol. AV-Präsident Andreas Ermacora betont gegenüber der „Presse“ die Notwendigkeit von Dialog und Bewusstseinsbildung. Er verweist darauf, dass es immer schwarze Schafe gebe, aber Wanderer und Tourengeher nicht zu Sündenböcken gemacht werden dürfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.05.2014)


Der Eintritt in die Bergwelt Tirols bleibt frei
 
Jagdverband streitet Teilnahme an Jagd ab
Peter Lebersorger, Generalsekretär der Landesjagdverbände, wurde ebenfalls von Balluch angezeigt. Er leugnet, an der Jagd am 23. November 2013 teilgenommen zu haben. Er gehe grundsätzlich nicht in Gattern jagen. Es gilt für alle die Unschuldsvermutung.

Unschuldsvermutung das UnWort der letzten Jahre:wut:
 
LILIENFELD
Vermittlung gescheitert

Mountainbiken am Muckenkogel / ,,Jagdvertreter können meinen Friedensvorschlag nicht mittragen. Er ist somit außer Kraft gesetzt“, sagt Stiftsprior und verweist auf weitere Gespräche.
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Die Vorgeschichte ist bekannt: Stiftsprior Pius Maurer hatte in einem offenen Brief an den Jagdpächter und die stiftlichen Forstmitarbeiter appelliert, sittsame Mountainbiker auf den Hauptforststraßen des Muckenkogels nicht zu strafen oder zu klagen (NÖN-Exklusivbericht der Woche 19).
Nur wenige Tage später muss der Prior das Scheitern seines Vermittlungsversuches eingestehen. ,,Von betroffenen Jagdvertretern wurde mir klar gemacht, dass sie meinen Friedensvorschlag nicht als solchen sehen und ihn nicht mittragen können“, so der Prior.
Sein Kompromissvorschlag mache nur Sinn, wenn ihn alle Betroffenen (aus den Bereichen der Jagd und des Forstes sowie Mountainbiker) wirklich mittragen. Pius: ,,Das ist beim jetzigen Stand der Dinge nicht gegeben. Mein Kompromissvorschlag ist dadurch ab sofort außer Kraft gesetzt. Das nehme ich zur Kenntnis und muss ich akzeptieren.“ Gleichzeitig bitte er ,,ausdrücklich alle, denen ich mit meinem Kompromissvorschlag Hoffnung gemacht habe, das für jetzt zu akzeptieren“.

Chance auf Lösung des Streits lebt weiter

Die Chance auf eine Lösung im Radler-Streit lebe aber: ,,In den Diskussionen wird immer wieder die Frage vorgebracht, ob sich die große Mehrheit der verschiedenen Mountainbiker wirklich diszipliniert an vorgegebene Regeln halten würde. Dazu müssen Erfahrungsberichte aus der Umgebung und aus anderen Regionen gesammelt werden. Es werden jedenfalls weiterhin Gespräche in dieser Angelegenheit geführt“, so Pius.
 
Ist ja echt traurig in Österreich. Ich bin im Sommerurlaub in Sankt Jakob im Defereggental, ist das da auch so streng oder kann man da ohne Stress zu bekommen fahren?
 
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