Neben sand- bzw. wassergebundenen Wegen und naturfesten Fahrwegen, spielen hier vor allem unbefestigte Wegsegmente eine entscheidene Rolle, die aus MTB-touristischer Sicht von großer Bedeutung sind.
Diese Wegsegmente werden im vorliegenden Leitfaden als Trails im touristischen Sinne definiert. Es handelt sich hierbei um Pfade und schmale Wege, die unbefestigt, naturbelassen und nicht mit Maschinen befahrbar sind. Sie haben eine variable Breite, die zumeist deutlich unter zwei Metern liegt.
Einschlossen sind sind hier explizit auch unbefestigte Wege > 2 m Breite (z.B. Rückegassen, Seiltrassen), die gemäß Landeswaldgesetz keinen Wegecharakter haben und auf denen somit auch das Radfahren verboten ist. Gleiches gilt für befestigte Wege < 2 m Breite (z.B. geschotterte Pfade), die auch zu den Trails im Sinne der hier genannten touristischen Definition hinzugezählt werden.
Somit ist die Ausweisung von Trails als Mountainbikestrecke im Sinne des Landeswaldgesetzes über eine Ausnahmeregelung zu genehmigen, wozu dieser Leitfaden die entsprechende Vorgehensweise beschreibt.