Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Oben auf der Page ein Counter: Bisher durch Biker entgangene Einnahmen in BW: xxxxxxxxx €
Dabei würde ich grundsätzlich sehr generös mit Beträgen umgehen, alles einrechnen, auch gerne mal die Gondel irgendwo mit auf die Rechnung setzen.

Nette Idee, nur bezweifel ich die Richtigkeit der Summe X
Kann ja keiner nachvollziehen ob es ein "fake" oder ein realer Beitrag ist/war.
Die Relevanz der Summe X ist somit kaum gegeben.
 
Nette Idee, nur bezweifel ich die Richtigkeit der Summe X
Kann ja keiner nachvollziehen ob es ein "fake" oder ein realer Beitrag ist/war.
Die Relevanz der Summe X ist somit kaum gegeben.

Wenn man das auf FB aufzieht ist das sogar sehr realistisch. Ob die Summe jetzt eine Fantasiesumme ist oder nicht wäre doch egal. Wenn dort steht: Anfahrt, 2 Brötchen beim Metzger, Tour, Pause in Gasthof/Hütte mit Summe X, Tanken und Getränk für die Fahrt, dann ist das durchaus glaubhaft.

Und mit Übernachtungen etc. wird dann auch ein Schuh draus...
 
Man muss aber auch noch beachten, daß in einer PWV-Hütte (Pfalz, für die die das nicht wissen) der Betrag den man dort für Verzehr ausgibt, in BW oft nicht reicht.....da muß man ordentlich aufrunden, wenn man ähnlich satt werden will.:D
 
Man muss aber auch noch beachten, daß in einer PWV-Hütte (Pfalz, für die die das nicht wissen) der Betrag den man dort für Verzehr ausgibt, in BW oft nicht reicht.....da muß man ordentlich aufrunden, wenn man ähnlich satt werden will.:D

Und wenn jetzt die Pfälzer dies und auch die 2m Regel als Werbeinstrument FÜR sich entdecken könnten, dann bräuchten wir nicht GEGEN den BW Tourismus arbeiten.
 
Naja, einfach beim nächste Urlaub Fotos machenvor einem entsprechend teurem Hotel, bei guter Bewirtung etc, an den Tourismus BW schicken mit der Bemerkung "Das hätte bei euch sein können"... und dann das zweite Foto gleiche Leute, Singletrail und als Unterschrift "Das leider nicht".

Zumindest auf Facebook oder Twitter mit entsprechendem Hashtag kann sich da schnell ein szeneinternes Meme entwickeln. ;)
 
-Wie kann es sein, dass das Land selbst solche illegalen Routen empfiehlt, wenn die Politik das Gesetz für absolut notwendig hält.
Einige Wege <2m Breite sind offiziell als MTB-Wege ausgeschildert; auf diese wird dann auch in den offiziellen Beschreibungen verwiesen. Das sind keine "illegalen Routen" sondern die berühmten "Ausnahmefälle".

Das steht so auch im "Mountainbike-Handbuch" [pdf]. Auf Seite 10 liest man dort:
Neben sand- bzw. wassergebundenen Wegen und naturfesten Fahrwegen, spielen hier vor allem unbefestigte Wegsegmente eine entscheidene Rolle, die aus MTB-touristischer Sicht von großer Bedeutung sind.

Diese Wegsegmente werden im vorliegenden Leitfaden als Trails im touristischen Sinne definiert. Es handelt sich hierbei um Pfade und schmale Wege, die unbefestigt, naturbelassen und nicht mit Maschinen befahrbar sind. Sie haben eine variable Breite, die zumeist deutlich unter zwei Metern liegt.

Einschlossen sind sind hier explizit auch unbefestigte Wege > 2 m Breite (z.B. Rückegassen, Seiltrassen), die gemäß Landeswaldgesetz keinen Wegecharakter haben und auf denen somit auch das Radfahren verboten ist. Gleiches gilt für befestigte Wege < 2 m Breite (z.B. geschotterte Pfade), die auch zu den Trails im Sinne der hier genannten touristischen Definition hinzugezählt werden.

Somit ist die Ausweisung von Trails als Mountainbikestrecke im Sinne des Landeswaldgesetzes über eine Ausnahmeregelung zu genehmigen, wozu dieser Leitfaden die entsprechende Vorgehensweise beschreibt.

Nebenbei bemerkt: Laut deren Definition kann fast alles, was halbwegs nach "Weg" aussieht, ein "Trail" sein -- einzig asphaltierte Wegstücke sind nicht erfasst... Das macht sich dann auch in der Streckenführung bemerkbar: die Trails (also Wege, welche diese Bezeichnung verdient haben) dienen der kürzesten Verbindung zur nächsten Forststraße.

- Wie sind die Erfahrungen auf diesen Wegen bzgl Nutzungskonflikten?
Aus eigener Erfahrung: durchwachsen. Viele stört's nicht; aber oft genug gab's auch unwirsches Gemurmel.

- Was unterscheidet diese Trails von anderen Pfaden, auf denen angeblich Konfliktpotential herrscht?
Ein gelbes Schild:
mtbsign2.gif

Quelle

[...] die Einnahmen z.B. in der Pfalz durch die Biker um ein vielfaches höher sind, ohne wesentliche Einbußen bei den Wanderern zu haben...
Die Infrastruktur, in Form bewirtschafteter Hütten, wie im Pfälzerwald gibt's in der Form im (Nord-)Schwarzwald nicht. In der Pfalz ist es fast schon anstrengend eine Tour zu planen ohne an einer Hütte vorbeizukommen, im Nordschwarzwald grad umgekehrt... Die Anzahl der Touren im Schwarzwald, bei der ich die örtliche Gastronomie unterstützt habe, kann ich an einem Finger abzählen. Bei den Touren in der Pfalz ist es sinnvoller zu zählen wie oft ich auf den diversen Hütten nichts konsumiert habe...
 
Meine dritte Frage ging eher in diese Richtung: Welche Begebenheiten führen dazu, dass dieser spezielle Trail zum Befahren freigegeben werden kann?
Folgt man der Argumentation für die 2m-Regel, dann herrscht überall auf schmalen Wegen Konfliktpotential. Unter bestimmten Voraussetzungen können Wege dennoch freigegeben werden. Die Voraussetzungen finden sich sicherlich im Handbuch.
Was unterscheidet ganz konkret die gelb markierten Trails von anderen Trails, die nicht freigegeben sind? Sorgt die gelbe Beschilderung dafür, dass es keine Nutzungskonflikte mehr gibt? Oder kommt es unabhängig von der Beschilderung zu Konflikten? Inwiefern helfen freigegebene Wege dann dabei, ein gutes Miteinander im Wald zu fördern?
 
Leider kommt Ironie in Textform schlecht rüber ;)
Welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Trail freigegeben wird, kann ich dir nicht sagen. Das absurde ist ja: Teilweise werden Wege beschildert, die vergleichsweise konfliktträchtig sind, andere wiederum sind eher unbedenklich. Der einzige Unterschied zwischen markierten und unmarkierten Trails ist das Schild. Alle Trails sind gleich, nur manche sind gleicher. Man kann die einen wie die anderen befahren und hat auch (teilweise) die selben Probleme. Ich wurde sowohl auf markierten, wie nicht markierten, Trails dumm angemacht. Falls man angemeckert wird kann man auf einem ausgeschilderten Trail immer noch auf die Beschilderung verweisen -- das ist der einzige Vorteil. ;)
 
An den besagten gelben Schildern ;)
...und außerhalb des Schwarzwaldes?

Die Frage ist durchaus ernst gemeint, gibt es offizielle Kriterien? Oder muss man im Vorfeld bei der zuständigen Forstbehörde nachfragen, ob die vorhandene Beschilderung die Freigabe des Teails miteinschließt?

Beim Schwäbische Alb Crossing sind die ein oder zwei Trailkilometer nach Angaben auf der Homepage nicht erlaubt und man muss schieben!
 
Ich glaube auch nicht, dass die Beschilderten Wege offiziell (amtilich) freigegeben sind und den Prozeß durchlaufen haben. Im besten Fall gibt es mündliche Absprachen mit den Behörden.
 
@/dev/random: Genau das meine ich. "Manche Wege sind gleicher als andere', das trifft es ganz gut.
In der Stadt wo die Wege wirklich frequentiert sind, werden Radfahrer und Fußgänger entgegen jeder Regel auf Wegen unter 2m zusammen geführt und im Wald, wo wesentlich mehr Platz und weniger Leute sind, ist es plötzlich gefährlich?
 
Seit gestern stehen folgende aktuelle Fragen auf Abgeordnetenwatch:

http://www.abgeordnetenwatch.de/winfried_kretschmann-597-44443--f423195.html#q423195 (bisher19 Interessierte)
http://www.abgeordnetenwatch.de/beate_boehlen-597-44453--f423196.html#q423196 (bisher 22 Interessierte)
http://www.abgeordnetenwatch.de/norbert_beck-597-44414--f423197.html#q423197 (bisher 20 Interessierte)

heute neu hinzugekommen (Fragen von Jörg Jäger):
http://www.abgeordnetenwatch.de/georg_nelius-597-44355--f423253.html#q423253 (bisher 6 Interessierte)
http://www.abgeordnetenwatch.de/norbert_beck-597-44414--f423252.html#q423252 (bisher 5 Interessierte)
http://www.abgeordnetenwatch.de/beate_boehlen-597-44453--f423251.html#q423251 (bisher 5 Interessierte)
http://www.abgeordnetenwatch.de/matthias_proefrock-597-44387--f423250.html#q423250 (bisher 5 Interessierte)

Ich würde Euch bitten auf Abgeordnetenwatch weiter Interesse zu bekunden und auch selber weiter Fragen zu stellen.
 
Hier mal was zur 2m-Regel aus juristischer Sicht
http://www.fahrrad-recht.de/index.php?p=fahren&c=14

Der ein oder andere von euch kennt das sicherlich schon, aber vielleicht interessiert es ja doch jemanden ... ;)

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Da steht interessanterweise, dass die 2-Meter-Regel keine Rechtssicherheit bietet (weil 'Weg' nicht definiert und 2 Meter nicht eindeutig messbar etc.). Die Rechtssicherheit ist aber ein Argument, was von Politik und den entsprechenden Verbänden immer wieder als Argumente für die 2-Meter-Regel und gegen eine Lösung wie z.B. in Hessen verwendet wird.

Was lernen wir daraus:
- die haben keine Ahnung
- oder setzen sich wider besseren Wissens darüber hinweg
- Sachargumente zählen eh nicht, also muss man sich damit auch nicht auseinandersetzen

Haut Ihnen das auf abgeortdnetenwatch.de und bei jeder anderen Gelegenheit um die Ohren!
 
Da steht interessanterweise, dass die 2-Meter-Regel keine Rechtssicherheit bietet (weil 'Weg' nicht definiert und 2 Meter nicht eindeutig messbar etc.).
...
Haut Ihnen das auf abgeortdnetenwatch.de und bei jeder anderen Gelegenheit um die Ohren!

Sehr gute Idee! Dann kann man sicher sein, das dann zur Eindeutigkeit bald überall schicke Verbotsschilder stehen.
Dann doch lieber 'rechtsunsicher'...
 
Wenn tatsächlich plötzlich überall Verbotsschilder stehen und deren Einhaltung auch noch verfolgt würde, könnte man sicher sein, dass die 2-Meter-Regel schnell von einer sinnvollen Lösung abgelöst würde, weil sich dann alle Seiten - und damit meine ich Politik, Verwaltung, Tourismus und Biker - mit dem abstrusen Quatsch nicht mehr so wunderbar bequem arrangieren könnten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Pessimistische Sicht auf die Zukunft:
2m-Regelung wird erweitert um eine genaue Definition von "Weg" und wie man wo abzumessen hat. Die ohnehin schon stark geforderten Förster, Wegewarte und Nationalparkwächter bekommen infolge desssen die Erlaubnis, Mountainbiker anzuhalten und nach Recht und Gesetz zu bestrafen.

Möglich, dass es hinter den Türen genau so zugeht. Man hat die Löchrigkeit des Gesetzes erkannt und "bessert nach" - im allerbesten Lobbyistensinne.
 
DAS war und ist auch meine Befürchtung...56.000 Unterschriften waren eine super PR-Aktion von DIMB und Freunden -aber nicht wirklich zielführend.
 
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