Es gibt sie... Irre gewordene Vollpfosten!

In der Stadt fühle ich mich auf Radwegen wenn sie existieren und an einigen Stellen selbst auf dem Bürgersteig sicherer als auf der Fahrbahn. Auch wenn auf den meist schmalen und schlecht vom Fußweg zu unterscheidenden Radwegen eventuell mit Gegenverkehr und Fußgängerverkehr zu rechnen ist. Das liegt vielleicht auch daran das ich normalerweise Kleinstadtverkehr gewöhnt bin und mir große Kreuzungen und so manch eine Verkehrsführung in Großstädten nicht geheuer sind.

Das mit dem Vorsätzlichen Gefährden ist eine Sache für sich und eher als Gedankenexperiment (auch Anklage) zu verstehen ... das passiert den meisten Menschen tatsächlich wahrscheinlich eher sehr selten. Es gibt Formen von Übermut und Rücksichtslosigkeit die man als extrem fahrlässig und damit schon fast als Vorsatz werten könnte. Was ich allerdings meine ist absolut berechnendes und geplantes vorsätzliches Verhalten das es so sicher sehr selten gibt . Wenn aber doch dann ist es wie gesagt extrem krass! vielleicht hat jemand lust sich das einfach mal vorzustellen oder nach zu fühlen ...

aber dir dicker Bert geht es glaube ich vor allem darum ob Schilder bestehen bleiben oder nicht um im Falle eines Streits eine Grundlage zur Argumentation zu haben. Ich kenne allerdings keine Unterschiede was Radwegbeschilderung betrifft . Entweder es ist ein Radweg oder nicht und wenn es eine Benutzungspflicht gibt dann bei allen als Radweg ausgeschilderten Wegen oder nicht? Ich habe noch nie ein spezielles Schild gesehen das einen Radweg als unbedingt zu benutzen ausweist und einen anderen nur bei Bedarf.
Bevor man um auf der Straße fahren zu können einen Radweg als solchen komplett aufgibt wäre es den meisten sicher lieber den Radweg zu erhalten auch wenn es manchmal Gegenverkehr gibt und Fußgänger kreuzen. Auf der Straße fahren kannst du ja trotzdem auch wenn es im Falle eines Falles der hoffentlich nicht eintritt eventuell mit der Argumentation etwas schwieriger wird.
In vielen Städten ist es aber so das Radwege in Fußgängerwege übergehen und dann plötzlich wieder in Radwege wobei auf dem Radwegsbereich manchmal Bäume gepflanzt sind usw. in solchen Fällen hättest du auch was zum Argumentieren wenn du auf der Straße fährst .
Was du im allgemeinen sagst wiederspräche auch dem Interesse und dem Versuch überhaupt eine ordentliche Fahrradinfrastruktur in Städten zu schaffen. Es wäre ja ein Anfang die oft schmalen ,in Rad und Fußgänger Bereich getrennten Wege ordentlich farblich von einander abzugrenzen. In Mainz ist es z.B. an einigen Stellen so das auf dem Radfahrbereich Bäume stehen. Es wäre von Vorteil in diesen Bereichen die Fußgängerseite mit der Radwegsseite zu tauschen . Dem Fußgänger werden Bäume nicht ganz so gefährlich wie dem schnelleren Radfahrer der teilweise auf den Fußgängerbereich ausweichen muß.
Wenn die Wegsbereiche farblich gut zu unterscheiden sind ist das Umdenken was die "Wegeseite" betrifft weniger fordernd als das Ausweichen vor Bäumen.
Warum das nicht gemacht wird wundert mich ... Farbe wäre sicher kein so großes Problem
nur der Seitentausch von Rad und Fußweg um keine Bäume fällen zu müßen ist vielleicht nicht ganz so einfach weil der Radweg dann direkt an den Eingängen der Häuser und Geschäfte vorbeiführen würde und diese auch dem Fußgänger abschneiden würde.
Farbe würde an vielen Stellen aber schon einiges bewirken.
 
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Die meisten Autofahrer die einen belehren wollen, wissen meistens sehr genau was sie tun. Wie oft wurde ich schon knapp überholt - berührt noch nie.

Aber auch nur weil das deutsche Autoblech den Deutschen noch heiliger ist als den Muslimen der Koran.
Der deutsche Autofahrer würde alles gegen Radfahrer tun, aber seine Schleuder dafür in Gefahr bringen...niemals.
Die grenzenlose Liebe zum Auto ist das, was einigen Radfahrern hierzulande vor Mord und Totschlag bewahrt und viele noch glimpflich davon kommen.
 
@riccard0: Jeder Radweg der mit einem blauen Radwegschild markiert ist, ist benutzungspflichtig. Es gibt also reine Radwege, getrennte Fuß/Radwege und gemeine Fuß/Radwege.
Ist ein Radweg nicht beschildert aber dennoch als solcher erkennbar (durch Fahrradpiktogramme), ist es ein nicht-benutzungspflichtiger Radweg und man hat die Wahl zwischen Fahrbahn und Radweg. Alternativ kann man auch einen Fußweg für Radfahrer frei geben.
Eine Abschilderung hätte also keinen Wegfall bestehender Radwege zur Folge. Sie würde ein erhöhtes Angebot an Radfahrer darstellen, weil sie die Straße benutzen dürfen.
Die oberste Prämisse bei der Anordnung einer Benutzungspflicht ist, dass dies der Verkehrssicherung dient, also auf der Fahrbahn eine erhebliche Gefahr für den Radfahrer besteht. Insbesondere wenn Bäume auf dem Radweg stehen, links Autos parken und rechts Fußgänger laufen oder Hauseingangstüren sind, fragt man sich wohl, welcher Weg nun gefährlicher ist?
 
... Jeder Radweg der mit einem blauen Radwegschild markiert ist, ist benutzungspflichtig. Es gibt also reine Radwege, getrennte Fuß/Radwege und gemeine Fuß/Radwege ...
Auf der Innbrücke ist, in Fahrtrichtung auf der linken Seite, ein etwa 70 cm breiter Weg, also schmäler, als mein Lenker. Davor steht ein blaues Rad-/Gehwegschild mit Zusatzschild "Radfahrer absteigen". M.E. dürfte dieser Weg nicht benutzungspflichtig sein, weil ich darauf nicht fahren darf, kann oder was auch immer. Was tun?
 
Die Kombination kenne ich und ist in sich widersprüchlich - weil zum einen benutzungspflichtig und zugleich Befahren verboten.
Das dürfte wohl genau wie die beidseitige Benutzungspflicht Anordnung ein nichtiger Verwaltungsakt sein der nicht beachtet werden muss. Aber es zeigt ganz deutlich wie geschult die Verwaltung in Sachen Radverkehr ist.
 
Ich rekapituliere : Weg benützungspflichtig , Zusatztafel nicht stvokonform ( als Ignorieren ) ,Hirn ausschalten , Lenker breiter als Weg , Schei§§e hoch 3
 
Mal eben eine kurze Zwischenfrage, wer hat Vorfahrt wenn der Radweg, der sich den Gehweg mit den Fußgängern teilt, auf die Fahrbahn geführt wird? Begrenzt wird der Radweg dann auf der Fahrbahn beidseitig durch gestrichelte Linien. Müssten die Autofahrer mir ein einfädeln gewährleisten oder bin ich wartepflichtig? Ein Link zu Google Streetview ist nicht möglich. Google hat das Kaff hier noch nicht gefunden ;-). Kann bei Bedarf aber ein Bild malen

Bas
 
Meine Fahrlehrerin hat immer gesagt, beim Abbiegen muss man alles und jeden, der geradeaus will, Vorrang gewähren. Selbst wenn es eine Katze ist, die geradeaus will ;-)
Du hast in jedem Fall als geradeausfahrender Radfahrer/Fußgänger Vorrang gegenüber abbiegendem Verkehr. Die Fahrbahnmarkierung ist nett, aber nicht notwendigerweise Bedingung für den Vorrang.
Auf dem Fahrrad funktioniert das meistens sogar, nur bei Fußgängern tun sich die meisten Autofahrer schwer. Meine Freundin behauptet auch heute noch, dass die Vorrangregeln gegenüber Fußgängern nicht gelten würden. Spitzen Fahrschule, war sie da ^^

EDIT: Ach, Moment. Ich glaub ich hab dich falsch verstanden. Es geht gar nicht um Abbiegen, sondern um einen Radweg der geradeaus weiter auf der Straße geführt wird, oder?
Wenn der Radweg mit gestrichelter Markierung auf der Fahrbahn weiter geführt wird, haben Autofahrer auf diesem Bereich nur in Ausnahmefällen etwas zu suchen. Sie müssten dir also den Schutzstreifen frei lassen und dir das Einfädeln ermöglichen. Bringt dir nur nix, wenn das ein Autofahrer eben anders sieht ^^
 
Ja, im groben hast du das richtig verstanden! Auf Schutzstreifen haben Autos nur in Ausnahmefällen etwas zu suchen, das stimmt. Hier müssen abbiegende Pkws allerdings den Radweg/Schutzstreifen überqueren.
Durch parkende Fahrzeuge ist den Autofahrern oft die Sicht eingeschränkt, ebenso den auf die Straße auffahrenden Radfahrern ist ein beobachten des von hinten nahenden Verkehrs kaum möglich. Ist eine gefährliche Stelle, zumal es auch die einzigen 50m Radweg in der Stadt sind und die Eingeborenen nicht an Radfahrer gewöhnt sind. Defensives Verhalten an der Stelle ist absolut opportun, es wird an der Stelle häufig schneller als 50 gefahren, die Reaktionszeit geht gegen Null. Ein Unfall hätte für den Radfahrer sicherlich schwere Folgen.
Ich bin mir halt nicht ganz sicher ob ich im Zweifel als Radfahrer Vorrang hätte. Nur für den Fall der Fälle.

Die eingekreiste Stelle meine ich.



Bas
 
Trotzdem kommt man dabei immer noch vom abgegrenzten Gehweg "urplötzlich" auf die Straße. Gerade in Städten mit wenig Radverkehr funktioniert sowas meistens nicht, weil das Bewusstsein für Radfahrer einfach fehlt.
Besser ist meiner Meinung nach, den Radweg an einer geraden Strecke auf die Fahrbahn zu führen, damit Autofahrer gar keine andere Chance haben, als den Randstreifen wahr zu nehmen.
 
Danke für die Hilfe und den Link!
Baulich wird sich vermutlich im absehbarer zeit nichts ändern. Hier fehlt die Lobby und das schon angesprochene Bewusstsein für Radfahrer.

Bas
 
Sofern der Radweg benutzungspflichtig ist, hilft auch rigoroses Nachfragen nach der Begründung. Eine Benutzungspflichtig darf nämlich nur angeordnet werden, wenn auf der Fahrbahn ein erhebliches Risiko besteht. Das ist durch unübersichtliche Fahrbahnführung zu erklären und durch Verkehrszählungen zu belegen. Ansonsten ist dir Benutzungspflichtig hinfällig.
In keinem Fall darf die Benutzung des benutzungspflichtigen Radwegs unsicherer sein als die Fahrbahn. Ach wär das schön, wenn sich die Kommunen daran halten würden.....
 
Jaa, das wäre wirklich schön. Benutzungspflichtig ist das Stück Radweg wohl nicht, obwohl mMn auf der Straße zu fahren erhebliches Risiko bedeutet. Ist eine Hauptverkehrsstraße mit sehr hoher Verkehrsbelastung inkl hohem Schwerlastverkehr. Ich fahre immer über den Gehweg, der ist breit genug. Allerdings auch gefährlich da man 3 Firmenzufahrten und 1 Tankstellenzufahrt queren muss wo die Pkws immer rausgeschossen kommen ohne auf irgendetwas zu achten...

Bas
 
Man kann ewig diskutieren. Es gibt auch immer wieder die Deppen die mit nem Fahrrad eine verspurige Schnellstraße, wie gestern passiert auf dem Weg von Donaueschingen zurück duch das Höllental. Da seh ich einen unbehelmten Radfahrer auf einer Strecke wo man mindestens 60 km/h fahren muss und muss diesem ausweichen auf die 2. Spur. Da frag ich mich, ob der nicht mehr alle Tassen im Schrank hat.

Genauso wie die Rollerfahrerin die mit einem 50er Roller über die Autobahn fährt zwischen Freiburg und Umkirch. Hat zwar nichts mit Biken zu tun, aber das sind so mal die 2 Kuriositäten, die ich gestern auf einer Fahrt von Donaueschingen zurück nach Hause erlebt habe.

Man kann immer wieder Recht einforden, so viel man will. Es passiert aber trotzdem immer wieder dass erwachsene Biker auf Bürgersteigen fahren (Ich weiß dass da normal nur Kinder fahren dürfen), in Pulks fahren und nicht hintereinander auf Straßen.

Deutscher Verkehr ist ein Kampfgebiet, das ist eben so. Da werden selbst selbsterklärte und ausgewiesene Pazifisten zu Road Warriors.
 
Aldar, das steht in § 18 StVO: Autobahnen und Kraftfahrstraßen dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt.
 
das heisst aber nicht das man da mindestens sechzig fahren muss mit dem auto.
das der radler da falsch ist, ist klar - die aussage das man da mindestens sechzig fahren muss ist trotzdem mist
 
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