Landesbetrieb Forst und Wald NRW

Wie differenziere ich dann aber, ob der feste Weg, den ich befahre, einstmal legal oder illegal angelegt wurde? Ich darf feste Wege befahren. Punkt! Wenn der fest ist, wird der befahren. Was davor passiert ist, kann ich doch nicht wissen...?!
 
Wie differenziere ich dann aber, ob der feste Weg, den ich befahre, einstmal legal oder illegal angelegt wurde? Ich darf feste Wege befahren. Punkt! Wenn der fest ist, wird der befahren. Was davor passiert ist, kann ich doch nicht wissen...?!

Exakt. Wenn, dann dürfen nicht nur die Hindernisse rückgebaut werden, sondern der komplett Weg muss wieder weg. Denn, ganz ehrlich, anders sind die meisten heute legalen Wege, auch nicht entstanden. Jemand wollte von A nach B und ist dann durch den Wald gelaufen. Andere hinterher, schwupps, heute ist der Weg naturfest und legal...
 
Wie differenziere ich dann aber, ob der feste Weg, den ich befahre, einstmal legal oder illegal angelegt wurde? Ich darf feste Wege befahren. Punkt! Wenn der fest ist, wird der befahren. Was davor passiert ist, kann ich doch nicht wissen...?!
Das ist dann dein Risiko.
Du kannst auch nicht der rechtmäßige Eigentümer einer gestohlenen Ware werden, auch wenn du nicht wusstest, dass sie Diebesgut ist.
 
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Aus dem Kommentar Engelhard zum Naturschutzrecht in Bayern (ok, ist nicht NRW):
Auf den Zustand des Wegs kommt es nicht an. Ein Weg muss nicht unbedingt ein
Durchgangsweg sein, auch eine „Sackgasse“ fällt darunter' Wege sind auch Pfade,
Steige, Alpenvereinswege und dgl. Hinsichtlich der Eigenschaft als Weg oder Pfad
kommt es lediglich auf das Betreten an, mehr als dass er begehbar ist, braucht es
nicht. Wie der Weg historisch entstanden ist und aufgrund welcher Umstände, ist
irrelevant, ebenso ob der Weg von vornherein ununterbrochen angelegt worden ist
oder eher zufällig entstanden ist.

Jedenfalls zielen die Regelungen zum Betretungsrecht allesamt darauf ab, einen Ausgleich zwischen dem Erholungsbedürfnis der Bevölkerung bzw. der Sozialbindung des Eigentums mit den Eigentumsrechten der Grundbesitzer zu finden.

Beim Radfahren kann es hier eigentlich nur um (unzumutbare) Schäden am Eigentum gehen. Diese sind jedoch beim Befahren vorhandener, wie auch immer entstandener Wege, nicht zu erwarten.
 
Dann nehme ich 20 Kumpel und fahre mit ihnen ein paar mal immer wieder die gleiche Strecke querfeld(wald)ein durch den Wald. Wenn ich dabei nicht erwischt werde, kann ich danach also völlig legal den von mir und den Kumpels angelegten Weg befahren. Lachhaft!


Der Casus knacksus liegt doch im "historisch"
 
Ne, der liegt in der Beeinträchtigung des Eigentums und ob man Interesse an Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Rechtsklarheit hat oder lieber streiten will.
 
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Bleibt also wieder "eigenes Risiko", weil man eben nie weiß, ob der Waldeigentümer, Förster oder... auch "Interesse an Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Rechtsklarheit hat oder lieber streiten will.":D

EDIT: Ich für meinen Teil halte mich an ausgeschilderte Wege oder im BayernAltas eingetragene Wege (für Bayern).
 
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Auf diesem Niveau werde ich nicht weiter diskutieren, denn verklagt werden kann man immer und überall, wegen allem und jedem.
Ich würde mich jedenfalls nicht im Unrecht wähnen, beführe ich einen Weg und verursachte dabei keine Schäden.
 
AHA, jetzt hab ich seinen wunden Punkt gefunden und er weiß nichts mehr entgegenzusetzen und weigert sich weiter zu diskutieren. :lol: Das ist Kindergartenniveau!

Sorry, aber aus deinen Ausführungen lese ich keine Rechtssicherheit für mich heraus. Selbst dein Zitat von Engelhard gibt nur die Meinung von diesem wieder. Ich weiß z.B., dass Beamte im Landwirtschaftministerium ein ganz andere Auslegung des Begriffes "Fester Weg" haben, das geht bis hin zu einer Art "2m Regel".

Welche Qualifikation hast du, dass du beurteilen kannst, dass du beim Befahren eines Weges keine Schäden verursachst? Selbst das Weiterverdichten des Untergrundes kann schon zu erhöhten Errosionsschäden führen.
Oder
Ein Weg kann z.B. auch durch ein Ruhezone für das Wild führen, ohne das du es weißt. Vielleicht ist der Trampelpfad, den du für einen Weg hältst, sogar ein Wildwechsel.

P.S.: Und zum Thema Niveau: Du versteckst dich immer hinter Juristischen Floskeln. Versuch doch mal das Ganze für alle verständlich darzulegen.
 
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Die gesetzlichen Regelungen müssen ja allgemein gültig sein (lassen wir mal weg wie das Ministerien oder Behörden auslegen - am Ende würden die Gerichte entscheiden).
Ein praktisches Beispiel:
Wenn nun ein Radfahrer auf Erkundungstour ist und den Abzweig zu einem unbeschilderten, nicht gesperrten Weg sieht, kann er sich fragen, ob er diesen Weg eigentümer-, natur- und gemeinverträglich befahren kann.

Eigentümerverträglichkeit:
Als gewöhnlicher Radfahrer (Mountainbiker) wird er aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse oder eigener Erfahrung davon ausgehen können, dass das Befahren dieses Weges eigentümerverträglich möglich ist, denn es sind durch das Radfahren auf Wegen keine (relevanten) Schäden zu erwarten. Würde der Eigentümer des Weges Schäden oder relevante Beeinträchtigungen durch das Befahren befürchten, hätte er den Weg auch sperren lassen können. Bezüglich der Eigentümerverträglichkeit ergibt sich so für alle Beteiligten Rechtssicherheit etc.
Außerdem bleibt es ihm frei Wege zurückzubauen. Dann sind sie weg und das Recht darauf Radzufahren mit ihnen.

Naturverträglichkeit:
Hier wird gerne eine nachhaltige Beeinträchtigung oder Störung des Naturhaushalts angeführt.
Wie jedoch soll unser Radfahrer erkennen, dass er gerade dabei ist auf einen Weg abzubiegen, der zwar vielleicht auch von Fußgängern benutzt wird, aber gerade das Radfahren zu einer nachhaltigen Beeinträchtigung oder Störung des Naturhaushalts führen würde?
Er kennt weder den Weg, noch die vorhandene Tier- und Pflanzenwelt und ohne Biologiestudium könnte er die Zusammenhänge auch irgendwie nicht so recht einschätzen. Er ist auf die Einschätzung der zuständigen Fachbehörde angewiesen, die befugt ist den Weg aus naturschutzfachlichen Gründen zu sperren. Ist der Weg nicht gesperrt, wird er davon ausgehen dürfen, dass eine nachhaltige Beeinträchtigung oder Störung des Naturhaushalts durch das Radfahren auf dem Weg nicht zu erwarten ist.

Gemeinverträglichkeit:
Als Radfahrer wird er sich an die TrailRules halten und sich damit auch auf jedem Weg gemeinverträglich verhalten können.

Wer möchte kann sich auch über die Eigenschaften von Wegen, ob fest oder geeignet oder was auch immer streiten - am Ende - und sei es vor dem Bundesgerichtshof oder dem Bundesverfassungsgericht wird man bei den vorgenannten Punkten landen.
 
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- Bitte mit dem Fahrrad auf festen Wegen bleiben
- Bitte hier keine BMX Trails fahren und im Netz veröffentlichen
- Bitte Rücksicht auf die Spaziergänger nehmen
- Langsam und vorsichtig fahren

Was ist daran neu oder ungewöhnlich ?
Verstehe die Debatte nicht.

Das Schild einfach mal als freundlichen Hinweis so zur Kenntniss nehmen, muß man ja nicht unnötig hochschaukeln das Ganze.
Wer nicht querwaldein fährt und dort neue Trails anlegt, sollte doch nichts zu befürchten haben.
 
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..und mich halt auch verwirrt. Es kommt das Wort Trail drin vor. Da denke ich halt an die "festen" Wege. Dann würde der Zettel aber wieder der Rechtssprechung widersprechen. Ich schreib übers Wochenende mal eine Mail ;)
 
Die "Trails" gibt es dort schon jahrzehntelang. Ich würde mir die Mail sparen. Ein fester Weg ist per se schon eine Schädigung der Natur. Das Gebiet ist quasi Flachland, da kann man kaum von großartigen Erosionsschäden reden. Wildruhezonen gibt es dort auch nicht, außerdem ist das Gebiet von Pferdewegen durchzogen, die tragen auch nicht gerade zur Ruhe bei. Ist halt auch ein beliebtes Ausflugsgebiet für Fussgänger, die halten sich aber zu einem grossen Teil nur auf den breiten Forstwegen auf.
 
Ich sehe das auch eher als einen netten Hinweis, es nicht zu übertreiben...das ist ja meistens das Problem, es wird wild gebaut und irgendwann fühlt sich jemand herausgefordert.

Und ob da nun BMX Trail oder was auch immer steht, ich denke jeder weiß was gemeint ist und man sollte da
keine Wortspielereien anfangen. ;-)
 
War heute zu einer ausgedehnten Runde in, um und auf der G-H unterwegs und habe dabei - wie so oft - viele Spaziergänger mit Hunden, Jogger, Reiter, Rennradfahrer und auch einige MTB'ler gesehen, die alle den Wald auf unterschiedlichste Weise nutzen und alle gut gelaunt waren. Einige Jogger und Spaziergänger mit Hunden waren auch auf den Trails unterwegs. Ich hoffe, dass die Aktion "Radfahren nur auf festen Wegen" des Landesbetriebes Wald und Holz NRW wirklich nur ein Hinweis ist und keine weiteren Wellen schlägt, so dass wir alle den Wald (und auch die Trails) weiter nutzen können.
 
Im Wald in, um und auf der Glessener-Höhe wurden nun Naturschutz-Hinweisschilder an verschiedenen Stellen errichtet.
 
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Hi,

in Ruhrgebiet heißt es jetzt.

"ganzjährig mit LKW befharbar" ist eine Ausweirkung von ELA aber trotzdem und das dann auch noch versteckt erst wird Waldweg genannt dann ganz am Ende erklärt was der Forst damit meint.
Noch besser sit ohne Studium von Flurkarten sind die Gernzen nicht erkennbar.
http://www.wald-und-holz.nrw.de/wal...hraenkt-forstamt-ruhrgebiet-passt-waldsp.html

erst hier wird klar was die meinen:
http://www.wald-und-holz.nrw.de/fil...e/Recht_Erlasse/Waldsperrungen/OBV-5-1div.pdf

Gruß
onewheeler
 
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