Heimlich, still und leise?

So dann aber lieber mal weiter mit dem Thema Thüringen.
OT: Bei fatzebook "Open Trails" der DIMB steht heute, daß es in BW einen runden Tisch geben wird.
Also doch nach vorn losgegangen, schön. Mal sehen ob es in Thüringen ohne Petition vorwärts geht oder ob man evtl. auch einen runden Tisch braucht.

Edit: Vielleicht reicht ja eine "Harmonisierung" mit Hessen: "naturfeste Wege" steht bei denen nun im Gesetz.
 
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Danke für den Hinweis. Aber war ziemlich schmerzhaft anzusehen.

Hab mir den Beitrg angesehen. Also wenn ich den richtig interpretiere dürfte das schwer werden wieder was zu ändern. Was war'n das für'n Komiker Schadenersatz für einen Sturz zu verlangen. Den Ansatz mit dem Haftungsausschluss für waldtypische Gefahren finde ich gut. Eins wissen diese Herren aber garantiert nicht Das wird ein Kampf gegen Windmühlenflügel.
 
Hab mir den Beitrg angesehen. Also wenn ich den richtig interpretiere dürfte das schwer werden wieder was zu ändern. Was war#n das fürn Komiker Schadenersatz für einen Sturz zu verlangen. Den Ansatz für den Ausschluß der Haftung für Waldtypische Gefahren finde ich gut. Eins wissen diese Herren aber garantiert nicht Das wird ein Kampf gegen Windmühlenflügel.
Schauen wir mal.

Der "Komiker" hat keinen Schadenersatz vom Waldbesitzer verlangt, sondern vom Förster, weil der Förster einen ein Drahtzaun quer über'n Weg gezogen hat und sich beim Hineinfahren ordentlich verletzt hat plus Materialschaden. Das Verfahren sollte gegen 300 Euro eingestellt werden, aber der Förster hat abgelehnt. In der Konsequenz wurde er der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befinden mit 30 Tagessätzen zu je 60 Euro. Wegen der Darstellung im Beitrag bekommen die noch eine Kritik von mir.

Haftung generell ausschließen geht nicht, das braucht es auch nicht. Vom Gericht her wird das seit Jahren ja so gehandhabt.
 
Wahl ist in 4 Wochen, aber auf den Beitrag wird es eine Reaktion geben.

Ja, die Zeit ist knapp bemessen aber ich denke man sollte im Stil von BW nun mal die offiziellen Positionen der Parteien und Abgeordneten erfragen, v.a. auch zum sehr fragwürdigen Zustandekommen der Gesetzesänderung, um sich rechtzeitig vor der Wahl eine eigene Meinung bilden zu können.
 
Schauen wir mal.

Der "Komiker" hat keinen Schadenersatz vom Waldbesitzer verlangt, sondern vom Förster, weil der Förster einen ein Drahtzaun quer über'n Weg gezogen hat und sich beim Hineinfahren ordentlich verletzt hat plus Materialschaden. Das Verfahren sollte gegen 300 Euro eingestellt werden, aber der Förster hat abgelehnt. In der Konsequenz wurde er der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befinden mit 30 Tagessätzen zu je 60 Euro. Wegen der Darstellung im Beitrag bekommen die noch eine Kritik von mir.

Haftung generell ausschließen geht nicht, das braucht es auch nicht. Vom Gericht her wird das seit Jahren ja so gehandhabt.

Mein Komiker nehme ich zurück Ich entschuldige mich auch. Ich bin nicht für einen generellen Haftungsausschluss. Deswegen sprach ich auch von Waldtypischen Gefahren. Zum Beispiel durch Wind herabfallende Äste. Oder durch Laub verdeckte Wurzeln oder Bodenwellen. Bei genau so einer Sache habe ich mir vor ein paar Wochen das Bike arg ramponiert. Ich wäre aber nie auf die Idee gekommen jemanden dafür zu verklagen. Solche Sachen meinte ich. Und da sind wir uns glaube ich einig.
 
Seit wann sind Harvesterspuren Trails:confused:
Kann aber die Waldbesitzer verstehen das sie das Verbot beführworten wenn irgendwelche Vollpfosten Schadenersatz verlangen.
Also fahren, Spaß haben, aufpassen und nicht den Hals brechen;)
 
Okay da zieh ich zurück, den Beitrag hab ich nicht gelesen.
Ob die sich bei solch einer Fahrlässigkeit mit dem Gesetz absichern können kann ich aber fast nicht glauben.

Das ist genau der Punkt. Wenn das so dargestellt wird, wie in dem Beitrag, dann mag das gehen. Aber die eigentliche Situation wurde dabei vernachlässigt und das berechtigte Ziel des Forstes wird mit der Änderung nicht erreicht. Statt dessen werden die Rechte der Radfahrer eingeschränkt durch eine Maßnahme, die aus meiner Sicht wirkungslos ist. Was der Forst will wird von den Gerichten seit Jahr und Tag schon so gehabthabt und der BGH hat das in seinem Urteil nur bestätigt. Rein rechtlich ist die Haftungsfrage bei waldtypischen Gefahren völlig klar und alles andere ist sowieso situationsabhängig. Da spielt die gesetzliche Reglung gerade bei Ordnungswidrigkeiten, die unter einem möglichen Straftat wie der fahrlässigen Körperverletzung stehen, keine wesentliche Rolle.

Fazit für mich daher: Gewonnen hat keiner, einzig die Radfahrer haben verloren, im besondern die MTBler.
 
Ach Du Sch... Ich hab mir den Beitrag gerade angeschaut. Wer hat denn bitte diesen "Mist" zusammen recherchiert. Die Wasserpfütze durch die die das Rad da die ganze Zeit ziehen ist ja wohl auch noch nicht mal ein fester Weg und mit nem Trail hat das ja nun mal gar nichts zu tun. Wenn da übrigens einer durchläuft, bricht er sich auch mal ruck zuck den Knöchel. Und dann? Haftet doch auch nicht der Waldeigentümer. Interessant wäre ja mal gewesen im Bericht zu hören oder sehen, was denn nun eigentlich befestigte Wege sind. Ich frag mich langsam echt, wer sich wieso genötigt gefühlt hat, dieses Gesetzt zu ändern und vor allem in diese Fassung, in der es jetzt besteht.
 
Ist jetzt eigentlich der Waldbesitzer /Förster haftbar wenn ich mich auf befestigten Wegen lang mache?
Wenn ich es richtig verstanden habe geht es ja um die event. Haftung (die ja von den Gerichten sowieso nicht anerkannt wird) auf unbefestigten Wegen.
Da haben die Jäger und Waldbesitzer ganze (Lobby)Arbeit geleistet. GLÜCKWUNSCH
 
Sagt mal weis einer ob es vonSeiten des Tourismus darauf Reaktionen gibt? Denn wenn wir Touren in Thüringengefahren sind sind wir immer mal Eingekehrt und/oder haben Übernachtet. Und ich habe immer oft schon die frage gehört. Lohnt es sich in Thüringen zu biken. Bisher war die Antwort ein klares Ja. Jetzt muß sie wohl lauten Nein. Mountainbiker sind in Thüringen nicht willkommen. Die Summen um die es geht sind gemessen am Umsatz des Tourismus sicher gering. Aber dem einzelnen Wirt oder Pension gehen sie doch verloren. Vom Imageschaden gar nicht zu sprechen.
 
Ich glaub mittlerweile sind in ganz Deutschland seitens des Gesetzes Mountainbiker nicht mehr willkommen;)
In Thüringen Mountainbiken lohnt sich immernoch und macht auch Spaß. Ob der Harz, der Kyffhäuser, der Thüringer Wald usw. das alles bietet soviele Möglichkeiten und wer sich das durch ein paar Zeilen in einem Gesetzbuch vermiesen läßt ist selber Schuld
 
Ich glaub mittlerweile sind in ganz Deutschland seitens des Gesetzes Mountainbiker nicht mehr willkommen;)
In Thüringen Mountainbiken lohnt sich immernoch und macht auch Spaß. Ob der Harz, der Kyffhäuser, der Thüringer Wald usw. das alles bietet soviele Möglichkeiten und wer sich das durch ein paar Zeilen in einem Gesetzbuch vermiesen läßt ist selber Schuld
Natürlich werde ich weiterhin in Thüringen biken. Nur mit ruhigen Gewissen kannst du doch niemanden und schon gar nicht offiziell zum biken einladen. Und spätestens wenn man es sich anders überlegt und die ersten Strafen ausgesprochen sind überlegst du genau ob du das Risiko dann anderen zumuten willst. Wer bereit ist das selbst zu tragen, also du, ich und andere dann bitte es spricht nichts dagegen
 
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