OT-Diskussionen zum Thema Fahrraddiebstahl etc.

Hmpf, ja seh' ich das denn richtig, dass nichtmal dicke / teure Schlösser (und egal ob mit Zylinder- oder Zahlenschloss) dazu in der Lage sind, das Fahrrad am Arbeitsplatz oder zumindest beim Einkaufen zu sichern?:confused:

Nope nur sicher mit nem aggressiven Wachhund angekettet, mit Elektroschockanlage oder bestenfalls mit einer Selbstschussanlage.

Diebe werden halt immer besser und dreister. Bei der wandelnden Gesellschaft, die immer mehr in die Röhre, respektive Smartphone guckt, wird das ein leichtes. :p
 
... hat das granit x-plus nicht level 15?

passt ja leider zum thema: (selbst) bordo-schlösser kosten/versprechen viel und sind u. u. in sekunden geknackt. :heul:
 
Darum geht es mir ja. Ich habe noch keinen belastbaren Beleg dafür gefunden das das Granit X-Plus-Schloss innerhalb weniger Sekunden/Minuten geknackt wurde.
Ja, das eine Video kenne ich. Da hat der Typ das Schloss aber auch direkt vor sich gut in der Hand.
 
Ich habe mal zum Thema Fahrraddiebstahl eine Frage für die ich jetzt einfach dreist mal den üblichen "Offtopic" in dem Thema nutze.

Angenommen mein Fahrrad ist versichert -> es wird gestohlen -> alles passt und die Versicherung zahlt den entstandenen Schaden -> neues Rad wird gekauft -> alles wieder tutti.

Wenn das gestohlene Fahrrad jetzt ein Jahr später wieder auftaucht, wie läuft das dann mit der Versicherung? Muss man der Versicherung was zurückzahlen? Kann ich dann das 'neue' und das 'alte' behalten? Holt sich die Versicherung das ganze vom 'Täter' wieder?

Wie läuft das in diesem Fall?
 
Das Rad ist Eigentum der Versicherung, sofern diese den Schaden reguliert hat. In der Regel hat man die Wahlfreiheit, das Rad entweder freizukaufen oder der Versicherung zu überlassen. Falls der Dieb bekannt ist, wird die Versicherung auch da mal anklopfen.

Ein wiedergefundenes Rad einfach so zu behalten kann übel ausgehen.
 
Ne Beule am Auto abkassieren und die Beule drin lassen ist auch Versicherungsbetrug.

Hier scheinen einige päpstlicher als der Papst zu sein.


Und das dass Rad Eigentum der Versicherung ist, ist der größte Blödsinn den ich hier je gelesen habe!!! Die Versicherung gibt Dir auch kein Geld zurùck wenn Du sie kündigst ohne jene in Anspruch genommen zu haben.

Viele zahlen rein damit wenige Ihren Anspruch geltend machen können.

Typisch Deutsch, alles muss versichert sein, Fahrrad Handy irgendwann bestimmt auch noch die Schuhe, könnte ja einer klauen während man am Baggersee planscht.
 
Zuletzt bearbeitet:
wäre ein verdammt schlechtes Geschäft wenn man von der Versicherung sein Bike ersetzt bekommt, sich dafür ein neues kauft. Das gestohlene nach 2 Jahren wieder auftaucht aber nur mehr ein drittel davon Wert ist.Man aber an die Versicherung die 2000 Euro zurück zahlen muss damit man es behalten darf ;-)

Ich könnte das nun ja noch vertiefen, höhe des Versicherungsbeitrag, wie lange man einbezahlt haben muss bis man überhaupt einen Anspruch geltend machen kann. Es gibt auch Fälle wo die Versicherung nach Inanspruchnahme die Dienstleistung kündigt u.s.w.
;)
 
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Wie im Link von DownhillEr4 zu lesen, kann immerhin der Staatsanwalt nachhaken.
Und Deine Versischerung eben.

Muss ja auch kein SEK sein (nicht so viel RTL gucken! ;) ) sondern zwei freundliche Beamte, die einem das passende Papierchen unter die Nase halten :)
Denn ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass man so einfach davonkommt wenn man behauptet, man habe das Rad von einer Drittperson bzw. dass diese dritte Person dann ungeschoren davonkommt. Wenn das nicht weiter verfolgt wird und Schule macht, gute Nacht Johanna!

So nach dem Motto "ist das Ihr Rad", "Ja, habe ich von XY gekauft/geschenkt bekommen", "oh, ist zwar als gestohlen gemeldet, aber wenn sie sagen es von jemand Drittes gekauft/geschenkt bekommen haben, ist ja alles in Ordnung, viel Spaß noch damit":confused:

Also hoffe ich im Sinne der Gerechtigkeit, dass entweder Staatanwalt bzw. Versicherung (meinetwegen ruhig beide) da nochmal nachhaken.

So wurde mir die Sache jedenfalls geschildert. Kann natürlich sein, dass da im Hintergrund noch was läuft, aber ehrlich gesagt glaube ich nicht daran. Man kann ja schlecht wegen eines einfachen Fahrraddiebstahls eine Großfahndung machen und den Typen per SEK abholen, auch wenn sich das der ein oder andere hier wünschen mag.

Strafrechtlich ist die Sache damit anscheinend gegessen, zivilrechtlich kann noch was passieren. Da das Bike damals versichert war, liegt es nun vielmehr bei der Versicherung Regressansprüche zu stellen.
 
So nach dem Motto "ist das Ihr Rad", "Ja, habe ich von XY gekauft/geschenkt bekommen", "oh, ist zwar als gestohlen gemeldet, aber wenn sie sagen es von jemand Drittes gekauft/geschenkt bekommen haben, ist ja alles in Ordnung, viel Spaß noch damit":confused:

Man kann kein Eigentum an gestohlenen Sachen erwerben. Sollte jemand mit einem gestohlenen Rad aufgegriffen werden, wird dieses sichergestellt. Egal ob der Betroffene selbst der Dieb oder Käufer dieses Rades ist.
 
Man kann kein Eigentum an gestohlenen Sachen erwerben. Sollte jemand mit einem gestohlenen Rad aufgegriffen werden, wird dieses sichergestellt. Egal ob der Betroffene selbst der Dieb oder Käufer dieses Rades ist.
Genau so ist es. Daher steht das Teil jetzt auch wieder bei mir.
 
Zitat von Alpenjupp:
Auweia, keine Ahnung wo man da anfangen soll...:confused:

Zitat AM:
Am Anfang.

Zitat von DownhillEr4:
Ne Beule am Auto abkassieren und die Beule drin lassen ist auch Versicherungsbetrug...

Zitat von AM:​
Nein.


Boah, ganz schön dünn wenn da nicht mehr kommt. Dann schon lieber die Finger von der Tastatur lassen.
 
warum sollte das abkassieren einer (vorhandenen) beule am auto versicherungsbetrug sein wenn ich das ganze nicht reparieren lasse?
ich wurde für einen schaden entschädigt, ob ich dann mit der beule weiterfahre oder nicht ist mein bier.
beulen die nicht vorhanden sind abrechnen und das geld nehmen das ist versicherungsbetrug!
 
Mach mal HIER den Erklärbär, bislang hatte da keiner Bock zu. :rolleyes:



Zitat Downhiller4:
"Ne Beule am Auto abkassieren und die Beule drin lassen ist auch Versicherungsbetrug.

Hier scheinen einige päpstlicher als der Papst zu sein.


Und das dass Rad Eigentum der Versicherung ist, ist der größte Blödsinn den ich hier je gelesen habe!!! Die Versicherung gibt Dir auch kein Geld zurùck wenn Du sie kündigst ohne jene in Anspruch genommen zu haben.

Viele zahlen rein damit wenige Ihren Anspruch geltend machen können.

Typisch Deutsch, alles muss versichert sein, Fahrrad Handy irgendwann bestimmt auch noch die Schuhe, könnte ja einer klauen während man am Baggersee planscht."
 
Mach mal HIER den Erklärbär, bislang hatte da keiner Bock zu. :rolleyes:



Zitat Downhiller4:
"Ne Beule am Auto abkassieren und die Beule drin lassen ist auch Versicherungsbetrug.

Hier scheinen einige päpstlicher als der Papst zu sein.

ganz einfach, weil in dem Betrag den dir die gegnerische Versicherung ausbezahlt die MwSt. inklusive ist. Diese wird aber nur fällig wenn Du den Schaden auch in einer Werkstatt beheben lässt. Wenn Du die Kohle ohne Reperatur behalten willst von der Versicherung, dann musst Du diese davon in Kenntnis setzen. Folge: Du bekommst die Schadenssumme abzüglich der MwSt. von der Versicherung ausbezahlt.

Zitat von Alpenjupp:
Auweia, keine Ahnung wo man da anfangen soll...:confused:

Frag deinen Versicherungsvertreter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist mWn schon seit etlichen Jahren üblich, dass sich die Versicherung entweder die Reparaturrechnung schicken lässt bzw. mit der Werkstatt direkt abrechnet.
Oder der Fahrzeugbesitzer verlangt eine "fiktive Abrechnung"; dann erstattet ihm die Versicherung die ermittelten Reparaturkosten abzügl. der MwSt.

Davon abgesehen, dass das off topic ist, bietet sich hier schon lange kein Ansatzpunkt für Betrug mehr. Und bevor die Versicherungen auf die Idee gekommen sind die MwSt. einzubehalten, war's auch kein Betrug*, da es dem Fahrzeugbesitzer/-halter da auch schon freigestellt war, das Auto reparieren zu lassen oder eben mit dem Schaden weiterzufahren.
*zumindest nicht an den Versicherungen

Womit sich allerdings die meisten Fahrzeugbesitzer selbst betrügen ist, dass sie keinen Antrag auf Erstattung der Wertminderung (ein Fahrzeug mit einem -auch fachmännisch reparierten- Unfallschaden verkauft sich nicht zum gleichen Preis wie ein komplett unfallfreies) stellen und somit beim Verkauf des Fahrzeuges einen finanziellen Nachteil in Kauf nehmen, also im Prinzip für einen unverschuldeten Unfall draufzahlen.
So, genug off topic :p

ganz einfach, weil in dem Betrag den dir die gegnerische Versicherung ausbezahlt die MwSt. inklusive ist. Diese wird aber nur fällig wenn Du den Schaden auch in einer Werkstatt beheben lässt. Wenn Du die Kohle ohne Reperatur behalten willst von der Versicherung, dann musst Du diese davon in Kenntnis setzen. Folge: Du bekommst die Schadenssumme abzüglich der MwSt. von der Versicherung ausbezahlt.
Frag deinen Versicherungsvertreter.


Na immerhin!
Bitte lass' es uns wissen, wenn da nochmal jemand aktiv wird und dem Dieb auf die Zehen zu treten versucht! :)
In diesem Fall ist mein Gerechtigkeitssinn nämlich größer als meine Liebe zum Frieden *zugeb*

Genau so ist es. Daher steht das Teil jetzt auch wieder bei mir.
 
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