Betretungsverbot ehemal. Truppenübungsplatz Tennenlohe

Und gleich noch ein Tipp: Radfahren unterhalb von Kalchreuth in der Flur "Teufelsbadstube" unterhalb des Bierkellers bis zur Wolfsfelder Wiese ist verboten - "Naturschutzgebiet" mit entsprechender Verordnung. Radfahren ist dort bereits seit den 90er Jahren (gleiche VO wie im NSG Tennenloher Forst) nur auf dafür gewidmeten Wegen erlaubt. Keiner der Trails ist entsprechend gewidmet.

Das ist interessant, denn weder in der ATK25 noch im Bayernatlas ist dieser Bereich als NSG ausgewiesen. In der Wikipedia ist allerdings erwähnt, dass es sich um ein Schutzgebiet handelt.
 

Anzeige

Re: Betretungsverbot ehemal. Truppenübungsplatz Tennenlohe
@static, @kolados: warum engagiert ihr Euch nicht einfach in der DIMB IG Erlangen? Die nächste große Runde findet Anfang Oktober statt. Bei Interesse schickt mir einfach eine PM, dann können wir Euch mit einladen.
 
Es gibt derzeit eine Bürgerbefragung in Erlangen (Nicht jeder wird hierfür angeschrieben, nur eine zufällige Gruppe Auserlesener)... Unter Punkt 3 "größte Probleme in Erlangen" wäre das Thema MTB-Sport in Erlangen und Umgebung ein guter Punkt, nocheinmal etwas Aufmerksamkeit zu bekommen. FÜR die Ausübung der Sportart, versteht sich... ;)
 
Das ist interessant, denn weder in der ATK25 noch im Bayernatlas ist dieser Bereich als NSG ausgewiesen. In der Wikipedia ist allerdings erwähnt, dass es sich um ein Schutzgebiet handelt.
Für solche Sachen empfiehlt sich das hier:
http://fisnat.bayern.de/finweb/risg...eframe=1&wndw=800&wndh=600&blend=on&askbio=on

Übrigens muss nicht mal mal der Grundstückseigentümer von Amts wegen informiert werden, wenn sein Grundstück z.B. FFH-Gebiet wird...:rolleyes:
 
Für solche Sachen empfiehlt sich das hier:
http://fisnat.bayern.de/finweb/risg...eframe=1&wndw=800&wndh=600&blend=on&askbio=on

Übrigens muss nicht mal mal der Grundstückseigentümer von Amts wegen informiert werden, wenn sein Grundstück z.B. FFH-Gebiet wird...:rolleyes:
Vielen Dank für den Link, interessantes Tool. Allerdings leider recht langsam. Das angesprochene NSG ist aber auch in den Karten (ist die slebe Quelle wie beim Bayernatlas) nicht verzeichnet.
 
So nun ist es einem Kumpel von mir gestern auch passiert, er wurde wohl an der Winterleite erwischt. Ich kenne noch keine Details wo genau, aber war ja klar, Sonntag bei schönstem Wetter... Da sollte man eben die Brennpunkte meiden, aber wer nicht hören will...
 
An der Ecke zwischen Exerzierplatz und Uni standen gestern Schilder zur Fluchtwegmarkierung bei Kampfmittelbeseitigung. Haben vom Wald stadteinwärts gezeigt. Hat da eigentlich jemand irgendwas mitbekommen?
 
Aus gegebenem Anlass möchte ich diesen Thread hervorholen. Kürzlich bin ich am Pfad direkt am Pferdegehege entlang von Vertretern des Landratsamts ERH verwarnt worden - übrigens an einem Mittwoch Abend um ca. 19 Uhr und nicht am Wochenende. Ich habe mittlerweile das Internet ausgiebig durchforstet nach Informationen zu dem Thema "MTB-Verbot im Reichswald" und dabei insbesondere auch diesen Thread und den zum Rathsberg nachvollzogen. Eine Anfrage bei der DIMB IG Erlangen von gestern hat noch kein Ergebnis gebracht. Deshalb will ich die Frage auch hier mal stellen, wobei ich darüber hinaus auch gerne Sinn und Unsinn dieser Option diskutiere:

Gab es von irgendeiner Seite ernsthafte Überlegungen einer gerichtlichen Überprüfung der Verordnung über das Betretungsverbot? Ist das schon versucht worden? Warum wurde ggf. davon abgesehen? Was stand dem im Wege?
Und ist die DIMB IG hier auch vertreten? Ich weiß, dass es im Frühjahr diesen Jahres Treffen von Vertretern vom Landratsamt, von Mountainbikern und wahrscheinlich auch anderen Gruppen gegeben hat. Gibt es da Informationen über den aktuellen Stand?
 
Servus,
die DIMB ist hier vertreten, klar. Long story short (bin auf der Arbeit): Das Betretungsverbot ist aus unserer Sicht leider legitim, daran werden auch Gericht nichts ändern können. Das ist eine harte Nuss, leider.
 
Ums Pferdegehege herum gibt es 3 Gründe für Kontrollen:
1) Betretungsverbot wegen Munition
2) Naturschutzgebiet
3) Beschwerden von Fußgängern über gefährliche Begegnungen mit MTBlern ums Pferdegehege
Auf die Beschwerden hin muss das Landratsamt ERH Kraft seiner Rolle tätig werden. Ums Pferdegehege ist aus den obigen Gründen ein Brennpunkt.
 
Noch eine Frage: haben sich die Vertreter des LRA ausweisen können?

Interessante Frage: Beide haben sich von selbst und sogar im Laufe des Gesprächs wiederholt ausgewiesen. Ich habe mir nicht genug Zeit genommen, um die Ausweise umfassend in Augenschein zu nehmen. Erstaunlich fand ich aber, dass die Ausweise in stark abgenutztem Zustand und offensichtlich sehr alt waren. Da die beiden Männer auch altersmäßig nicht mehr die Jüngsten zu sein schienen, habe ich mich im Nachhinein gefragt, ob die mir vielleicht einfach ihre Ausweise von der Wehrmacht gezeigt haben. Einer der beiden Vertreter war Friedrich Köbler. Den Namen hatte ich mir zwar nicht gemerkt, ich habe ihn aber hier auf dem Foto erkannt.

Ums Pferdegehege herum gibt es 3 Gründe für Kontrollen:
1) Betretungsverbot wegen Munition
2) Naturschutzgebiet
3) Beschwerden von Fußgängern über gefährliche Begegnungen mit MTBlern ums Pferdegehege
Auf die Beschwerden hin muss das Landratsamt ERH Kraft seiner Rolle tätig werden. Ums Pferdegehege ist aus den obigen Gründen ein Brennpunkt.

Meine Einführung ist wahrscheinlich irreführend. Ich könnte damit leben, wenn der Pfad direkt am Gehege entlang, auf dem ich angesprochen wurde, für MTBer gesperrt bleibt. Aber auf alle anderen Wege zwischen Tennenlohe und Kalchreuth zu verzichten, fällt mir schwer. Deshalb ist die Verordnung über das Betretungsrecht das, was Gegenstand einer Klage werden sollte.
 
>snip>
Meine Einführung ist wahrscheinlich irreführend. Ich könnte damit leben, wenn der Pfad direkt am Gehege entlang, auf dem ich angesprochen wurde, für MTBer gesperrt bleibt. Aber auf alle anderen Wege zwischen Tennenlohe und Kalchreuth zu verzichten, fällt mir schwer. Deshalb ist die Verordnung über das Betretungsrecht das, was Gegenstand einer Klage werden sollte.
Es ist hier jetzt nicht sinnvoll, die gesamte Diskussion, die es nach 2014 gegeben hat, noch einmal aufzurollen. Das kannst Du gerne alles nachlesen. Da wurde schon jeder denkbare Aspekt diskutiert. Auch der der persönlichen Betroffenheit :). Auf den Seiten der DIMB IG Erlangen gibt es auch genügend Infos dazu.

Gegen welches Recht soll die Verordnung Deiner Einschätzung nach verstoßen?
 
Es ist hier jetzt nicht sinnvoll, die gesamte Diskussion, die es nach 2014 gegeben hat, noch einmal aufzurollen. Das kannst Du gerne alles nachlesen. Auf den Seiten der DIMB IG Erlangen gibt es auch genügend Infos dazu.

Gegen welches Recht soll die Verordnung Deiner Einschätzung nach verstoßen?
Sehe ich ähnlich wie Lowfat. Jeden ersten Mittwoch im Monat ist DIMB-Stammtisch, melde Dich einfach für den Verteiler an und komm zu einem Stammtisch. Bei einem Bier ist das schneller erklärt als hier getippt.
 
Zurück
Oben Unten