Hallo Zusammen,
Ich habe eine Frage bezüglich eines bei mir vorgekommenen Schadenfalls. Ich habe eine Syncros FR Hinterradnabe. Die Lagerung der Nabe hat nach einem Jahr den Geist aufgegeben (2 der 4 Kugellager sind defekt). Ich habe die Nabe bei dem Verkäufer (spezialisiert auf Restposten) zwecks Gewährleistung eingeschickt. Der Händler meinte, er müsse die Nabe beim Lieferanten zwecks Überprüfung einschicken. Als nach 8 Wochen immer noch keine Rückmeldung kam, habe ich nachgefragt und innerhalb eines Tages die Rückmeldung bekommen, dass der Gewährleistungsanspruch abgelehnt worden wäre.
Als Begründung habe ich folgende Antwort bekommen (Rechtschreibfehler korrigiert):
"Hallo,
die Überprüfung des reklamierten Hinterrades hat ergeben dass sich durch ein falsch eingestelltes Schaltwerk oder ein schiefes Schaltauge die Kette zwischen der Kassette und den Speichen verklemmt hat, dies ist an den stark beschädigten Speichen auf der Antriebsseite zweifelsfrei festzustellen. Im Zuge dieses Schadens ist auch eine zu starke Querbelastung auf die Lager ausgeübt worden. Es liegt kein Gewährleistungsfall vor.."
Nach meinen Verständnis (Maschinenbaustudium Fachrichtung Konstruktion und Entwicklung), ist die Begründung äußerst fadenscheinig. Wenn man sich die Lagerung der Achse jedoch etwas genauer anschaut, fällt auf, dass die beiden Lager, die die axiale Kraft bei so einem Belastungsfall aufnehmen, intakt sind. Der Händler meint jedoch im Recht zu sein, Meiner Bitte, mir den zuständigen Bearbeiter beim Lieferanten zu nennen, um nähere Informationen zu der Begründung zu erhalten wurde nicht entsprochen. Daher wollte ich mich mal im Forum umhören, welche Meinung ihr diesbezüglich vertretet?
Erläuterung zur beiliegenden Skizze:
Lager A und D, die die axialen Belastungen in dem vorliegenden Fall aufnehmen, sind intakt! Die Lager B und C sind defekt.
Gruss Matt
Ich habe eine Frage bezüglich eines bei mir vorgekommenen Schadenfalls. Ich habe eine Syncros FR Hinterradnabe. Die Lagerung der Nabe hat nach einem Jahr den Geist aufgegeben (2 der 4 Kugellager sind defekt). Ich habe die Nabe bei dem Verkäufer (spezialisiert auf Restposten) zwecks Gewährleistung eingeschickt. Der Händler meinte, er müsse die Nabe beim Lieferanten zwecks Überprüfung einschicken. Als nach 8 Wochen immer noch keine Rückmeldung kam, habe ich nachgefragt und innerhalb eines Tages die Rückmeldung bekommen, dass der Gewährleistungsanspruch abgelehnt worden wäre.
Als Begründung habe ich folgende Antwort bekommen (Rechtschreibfehler korrigiert):
"Hallo,
die Überprüfung des reklamierten Hinterrades hat ergeben dass sich durch ein falsch eingestelltes Schaltwerk oder ein schiefes Schaltauge die Kette zwischen der Kassette und den Speichen verklemmt hat, dies ist an den stark beschädigten Speichen auf der Antriebsseite zweifelsfrei festzustellen. Im Zuge dieses Schadens ist auch eine zu starke Querbelastung auf die Lager ausgeübt worden. Es liegt kein Gewährleistungsfall vor.."
Nach meinen Verständnis (Maschinenbaustudium Fachrichtung Konstruktion und Entwicklung), ist die Begründung äußerst fadenscheinig. Wenn man sich die Lagerung der Achse jedoch etwas genauer anschaut, fällt auf, dass die beiden Lager, die die axiale Kraft bei so einem Belastungsfall aufnehmen, intakt sind. Der Händler meint jedoch im Recht zu sein, Meiner Bitte, mir den zuständigen Bearbeiter beim Lieferanten zu nennen, um nähere Informationen zu der Begründung zu erhalten wurde nicht entsprochen. Daher wollte ich mich mal im Forum umhören, welche Meinung ihr diesbezüglich vertretet?
Erläuterung zur beiliegenden Skizze:
Lager A und D, die die axialen Belastungen in dem vorliegenden Fall aufnehmen, sind intakt! Die Lager B und C sind defekt.
Gruss Matt