Mein Kauf/Erfahrung bei: fahrrad.de (Witzladen)

So finde ich es auch logisch. Aber wieso heißt es dann im Link von internet-rostock, dass ein Widerruf auch vor Erhalt der Ware möglich sei? Fehler im Beitrag? Fehler im Gesetz? Oder doch ein Denkfehler von mir?
Das dürfte wohl eher eine mögliche Kulanz oder Sonderregelung zu Gunsten des Kunden sein (wobei es auch dem Händler nutzt, wenn der Widerruf vor Versand erfolgt)
 

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Re: Mein Kauf/Erfahrung bei: fahrrad.de (Witzladen)
So finde ich es auch logisch. Aber wieso heißt es dann im Link von internet-rostock, dass ein Widerruf auch vor Erhalt der Ware möglich sei? Fehler im Beitrag? Fehler im Gesetz? Oder doch ein Denkfehler von mir?

312 d BGB regelt unter anderem die Widerrufsfrist. Diese beginnt frühestens mit Erhalt der Ware zu laufen. Mit dieser Regelung soll verhindert werden, dass bei längeren Lieferzeiten die Widerrufsfrist u.U. schon abgelaufen ist, bevor der Verbraucher die Ware erhalten hat. Dagegen besteht das Recht zum Widerruf auch schon vor Erhalt der Ware, d.h. Sie können als Kunde auch schon vor Beginn der Widerrufsfrist widerrufen. Ansonsten könnte ein Verkäufer dafür sorgen, dass die Frist nicht zu laufen beginnt und der Käufer könnte dann gar nie widerrufen.

Ganzer Text:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Internetkauf-Widerruf-ohne-Warenannahme---f140777.html

Das Problem der meisten Internethändler ist immer noch das jene gar nicht wissen was in Ihren AGB eigentlich steht, bzw. das was darin steht falsch interpretieren.

So einen Shop kann sich jeder der halbwegs begabt ist selbst zusammen basteln dank bedienerfreundlichem CMS. Dann wird auch schon mal vom Mitbewerber die AGB kopiert. Jeder der ins Online Geschäft einsteigen will sollte dss nötige Kleingeld mitbringen sich AGB von einem Fachanwalt auf sein Unternehmen zugeschnitten erstellen zu lassen. Jener erklärt dem Klientel dann auch deren Bedeutung.
 
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Sehr schön! Eine zweite Fachmeinung die besagt, dass das Recht zum Widerruf bereits ab Vertragsschluss besteht. Hätte man ja auch noch in den §355 Abs. 2 BGB dazu schreiben können...... ;-)
 
Sehr schön! Eine zweite Fachmeinung die besagt, dass das Recht zum Widerruf bereits ab Vertragsschluss besteht. Hätte man ja auch noch in den §355 Abs. 2 BGB dazu schreiben können...... ;-)

Falsch interpretiert!

Im normal Deutsch heisst das nichts anderes als das Du bei normalem Geschaftsverkehr erst ab erhalt der Ware widerrufen kannst.

Ist aber eine extrem hohe Lieferzeit auf dem Artikel und Du bist z.b. in Vorkasse gegangen, wärst Du ja ein kostenloser Kreditgeber wenn Du erst ab Erhalt der Ware widerrufen koenntest. Das Geschäft sollte ja in einem zumutbaren Zeitfenster von statten gehen. Ist das nicht gewährleistet kannst Du schon vor eintreffen der Ware vom Kauf zurück treten. Nicht mehr und nicht weniger :)

Im Shop steht z.b. eine Lieferzeit von 7-10 Tagen, dann sollte die Ware spätestens am 14. Tag bei Dir sein. Ist sie nach einem Monat immer noch nicht lieferbar, kannst Du vor eintreffen der Ware duch einen Widerruf vom Kaufvertrag zurück treten.

Logisch erklärt?
 
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ohh der Thread ist auf jeden fall interessant,

Ich hatte ja die Tracking Nummer von DHL und habe natürlich mich auch sofort mit denn in Kontakt gesetzt. Musste aber für beide Pakete dann jeweils 7,- Euro Umleitungsgebühr zahlen.

Naja das ist ja auch kein Problem ..

Wie gesagt mir ist vor allem da mit dem 2 Paket unverständlich wie eine Frau vom Service mir insgesamt 8 Mails schreiben kann aber die das nicht fertig bringt die Adresse umzuändern? 2 Tage sollten ja reichen.

Und für die wo mit den Kommentaren kommen "selber Schuld usw." Leute wenn man Umzieht muss man 1000 Sachen ändern. Also Steinigt mich wenn ich halt bei Fahrrad.de das vergessen habe... Ist ja auch kein Thema. Das geht schon auf meine Kappe. Aber bei einem so modernen Versandsystem wie die haben sollte es kein Problem darstellen eine Adresse innerhalb 2 Tagen zu ändern. Bin mir fast sicher das die gute Sachbearbeiterin da einfach keine Lust hatte.

Und da bin ich bei dem was micht Aufregt.. Kundenservice..!

Gruß
 
Meine Erfahrungen mit Fahrrad.de sind durchweg positiv. Auch bei Reklamationen. Bei meiner Reklamation habe ich einfach angerufen, das Problem freundlich geschildert (auch wenn ich auf 180 war). Ich baruchte nur ein Foto von dem Schaden machen und per Mail zu schicken. Habe dafür 'ne saftige Gutschrift bekommen. Auch 'ne Lieferadresse ändern war kein Problem. Hatte Schuhe bestellt, die aber nicht mehr rechtzeitig angekommen wären (musste sehr früh zu 'nem Rennen). Einfach angerufen und angefragt, ob es möglich ist, die Schuhe an meinen Bekannten zu schicken. Die Schuhe waren noch vor mir da.

Wenn man aber per Webseite am späten Abend die Adresse ändert, kann es passieren, daß im Lager schon alles gepackt ist. Schliesslich haben die nnoch ein wenig mehr zu tun. Da kann schon mal was quer laufen.
 
2x 7,- Nachsendegebühr

klar definiert bei DHL:
https://www.dhl.de/de/paket/information/privatkunden/nachsendeservice.html

gebucht ist gebucht :)

Deine Adresse kannst Du ja selbst ändern oder eine abweichende zur Rechnungsadresse angeben in deren Shopsystem.

Wie man unter tausenden von Paketen "auf die schnelle" eins mit falscher Adressierung rausfiltern soll ist wohl wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Da erscheint es selbst mir wirtschaftlicher das Paket ins Nirvana zu schicken und warten bis es als Retoure (unzustellbar) zurück kommt.

Auftrag stonieren, Neu bestellen und gezahlten Betrag als Gutschrift verechnen lassen.
 
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Was ich persönlich aber viel Interessanter finde ist, wie wird der 10,- € Gutschein den man beim Abonnieren des Newsletters erhält verechnet, wird im Falle eines Widerrufs. Die 10,- € sind ja gebunden an einen mind. Bestellwert von 99,- €

Bekommt man im Falle eines Widerrufs 99,- € zurück erstattet oder nur 89,- €
Wie sieht es aus im Falle eines Widerrufs auf nur einen Teil der bestellten Ware :)
 
Dagegen besteht das Recht zum Widerruf auch schon vor Erhalt der Ware, d.h. Sie können als Kunde auch schon vor Beginn der Widerrufsfrist widerrufen.

Im normal Deutsch heisst das nichts anderes als das Du bei normalem Geschaftsverkehr erst ab erhalt der Ware widerrufen kannst.

Ist Dir aufgefallen, dass der zweite Satz genau das Gegenteil vom ersten Satz aussagt? Deine Schlussfolgerung entbehrt jeder Logik.

@dickerbert, es scheint im allgemeinen Sprachgebrauch eine Unstimmigkeit über den Begriff "Frist" zu geben. Wenn es heißt, die Frist beginnt mit Erhalt der Ware, dann bedeutet das, dass ab diesem Moment ein vorgegebener Zeitraum beginnt abzulaufen, nachdem der Widerruf dann nicht mehr möglich ist. Es bedeutet nicht, dass ein Widerruf, der vor Beginn des Ablaufs dieser Zeitspanne abgeschickt wurde, unwirksam wäre.
 
Was ich persönlich aber viel Interessanter finde ist, wie wird der 10,- € Gutschein den man beim Abonnieren des Newsletters erhält verechnet, wird im Falle eines Widerrufs. Die 10,- € sind ja gebunden an einen mind. Bestellwert von 99,- €

Bekommt man im Falle eines Widerrufs 99,- € zurück erstattet oder nur 89,- €
Wie sieht es aus im Falle eines Widerrufs auf nur einen Teil der bestellten Ware :)

Bei Bike-Components (mein absoluter Lieblingsladen) wird alles Rückabgewickelt, das heißt: ich habe auch den Gutschein per Post neu erhalten und konnte ihn wieder einsetzen.
 
wo ist dein Problem @Dylan?

Generell gilt folgendes:
http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html

In Ausnahmefällen jenes:
http://dejure.org/gesetze/BGB/355.html

Und wer hat sich das Widerrufs und Rückgaberecht von Fahrrad.de überhaupt schon mal durchgelesen?
Ist ja nicht KLAR zu erkennen wo es sich auf der Seite verbirgt. (Wäre auch ein Abmahngrund)

http://www.fahrrad.de/kundeninformationen.html

Auch jenes vielleicht mal durchlesen ..... gibt ja sicher einige shopbetreiber hier, dem Rest kanns auch nicht schaden. Eine werden noch verwirrter als sie es eh schon sind *lächel

http://www.tma-pure.de/der-eigene-online-shop-hinweise-und-tipps-zur-rechtlichen-grundlage
 
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Jetzt muss dir tatsaechlich widersprechen ;)
Das Gesetz wurde allerdings (u.a.) wegen 'Newsletteranmeldungen' gemacht, bei denen man mit dem 'anmelden' auch ein Abo 'bestellt' hat. Es ging dem Gesetzgeber nicht um 'echte' Shops, sondern darum, solcherart verschleierten 'Kaeufen' einen Riegel vorzuschieben.
 
wo ist dein Problem @Dylan?

Na das habe ich doch oben geschrieben. Das Problem ist deine Aussage gegenüber @dickerbert, "das Du bei normalem Geschaftsverkehr erst ab erhalt der Ware widerrufen kannst."
Abgesehen davon, dass ich nicht weiß, was du unter "normalem Geschäftsverkehr" verstehst, halte ich deine Schlussfolgerung für unlogisch und falsch. Sie sollte deshalb nicht unkommentiert hier stehenbleiben.
 
@R.C.

Die Newsletter Geschichte hat doch mit den Abofallen gar nichts zutun.Newsletter haben Ihre eigene Regelung bekommen. Haben Mit der Button Lösung nichts zutun.
 
Die Newsletter Geschichte hat doch mit den Abofallen gar nichts zutun.

Doch, da hat's auch einen(?) Fall gegeben, wo man sich mit einer Newsletteranmeldung ein (kostenpflichtiges) Abo aufgehalst hat. Aber i.A. hast du Recht, da ist's meistens um Seiten gegangen, wo man sich anmelden musste um z.B. einen Download zu erhalten und dann mit der Anmeldung irgendwas 'gekauft' hat.
 
sorry, das mag wohl in nem kleine shop gehen, aber schon mal überlegt was bei fahrrad.de abgeht??? die lachen nur über euren monatsumsatz, denn das bewegn die an einem tag bzw. das 10fache von euch. schon mal bei amazon und konsorten ne bestllung abgeändert?????

Wie ist denn das bei Zalando? Kann man da nicht kurzerhand stornieren und neu bestellen oder die Zieladresse ändern?

Fahrrad.de ist genauso wie Zalando.de eine Firma von Rocket Internet der Samwer Bro's.
Die haben mit ziemlicher Sicherheit genau die gleichen Systeme und Arbeitsabläufe wie Zalando, nur kleiner.
 
Diese Riesenläden sind oft Investorenkack wie Zalando.
(...)
Leider überhaupt nicht vergleichbar. Die Internetstores GmbH, Betreiber von fahrrad.de und Konsorten, machen auf groß - sind in Wirklichkeit aber "nur" eine mittelgroße inhabergeführte Kapitalgesellschaft. Vor ein paar Jahren erst haben sie von der AG zur GmbH umfirmiert um Konzernstrukturen einzuführen und einen Investor ins Boot zu holen (Ich glaube, im Lagebericht 08/09 kann man das lesen). Das ist nicht verwerflich, sondern nötig wenn man wachsen will.
Schweinepreise verlangt die Internetstores GmbH höchstens gegenüber den Kunden, die im Vergleich zur Konkurrenz oftmals mehr zahlen. Das Erfolgsrezept liegt nicht im Preiskampf mit Wettbewerbern, sondern in herausragendem Marketing und einer ausgeklügelten Suchmaschinen-Taktik: Als der Google Algorithmus noch nicht so mächtig war, war fahrrad.de wegen des Namens gut zu finden. Jetzt ist fahrrad.de gut zu finden, weil die Seite seit zig Jahren besteht, weil zig Seiten aufeinander verweisen und weil zig tausend Euro in Adwords investiert werden, um bei Google und Co. oben platziert zu sein. Deshalb wird die Seite von vielen Leuten gefunden, die Aufmachung wirkt wie "Fahrrad-Zalando", das schafft Vertrauen und Kunden kaufen ein. Insbesondere kaufen dort vermutlich Kunden, die es mit dem Onlinegeschäft gar nicht so haben. Aber sie finden dort das, was sie aus den Katalogen von früher kennen: Kauf auf Probe, kostenlose Rückgabe und Bezahlung per Rechnung.

Mein persönlicher Umsatz bei fahrrad.de ist nicht der Rede wert und ich mag die Shops auch nicht besonders. Für ihre Strategie, ihre Aufmachung und ihren Erfolg hat die Internetstores GmbH aber allen Respekt verdient. In Zeiten der vollkommenen Preistransparenz ist es nicht leicht, eine Marktführerschaft zu erreichen ohne auch Preisführer zu sein.

@Dylan: Danke, mir kam das auch irgendwie spanisch vor. Das mit der Frist hast du gut erklärt, jetzt ergibt es auch in meinem Kopf Sinn.
 
Na also.... das erklärt eigentlich jetzt alles! Tolle Erklärung. Und naja.. dann erwarte ich da erst gar kein Kundenservice mehr....

Da Lob ich mir mein guten alten Bikeshop............

Gruß
 
Man könnte den Sachverhalt auch anders formulieren:

Lob an Paketdienstleister - Sendung trotz falscher Adresse erhalten....:)
 
machen auf groß - sind in Wirklichkeit aber "nur" eine mittelgroße inhabergeführte Kapitalgesellschaft.

Noch nicht mal "Mittelgroß" :D
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.

Was bei der Internetstores Holding GmbH geht und was nicht, kann sich doch jeder selbst ein Bild davon machen wenn er sich die Billanzen ansieht, lesen und verstehen können vorrausgesetzt. Die sind ja im Bundesanzeiger öffentlich.

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.sessionid=58f677d477273e6a25f7f732d1bfd686&global_data.designmode=eb&genericsearch_param.fulltext=Internetstores GmbH&genericsearch_param.part_id=&(page.navid=to_quicksearchlist)=Suchen

Auch interessant für den ein oder anderen:
http://urlm.de/www.fahrrad.de#web

Bei OTTO verkaufen die auch Ihre Waren
https://www.otto.de/shoppages/internetstores
 
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Internetstores Gmbh- Esslingen am Neckar
Gewinn & Verlustrechnung
Jahresfehlbetrag - 4.187.669,01

Autsch....aber gegen dem Finanzamt rechnet man sich gerne "arm".
 
Noch nicht mal "Mittelgroß" :D
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB.
Nicht die Internetstores GmbH mit der Internetstores Holding GmbH verwechseln. Für das operative Geschäft ist die (mittelgroße) Internetstores GmbH zuständig, die Holding entstammt aus einer Mantelgesellschaft (Blitz XYZ) und macht selbst nicht sonderlich viel außer "Holding sein".
 
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