Das dürfte wohl eher eine mögliche Kulanz oder Sonderregelung zu Gunsten des Kunden sein (wobei es auch dem Händler nutzt, wenn der Widerruf vor Versand erfolgt)So finde ich es auch logisch. Aber wieso heißt es dann im Link von internet-rostock, dass ein Widerruf auch vor Erhalt der Ware möglich sei? Fehler im Beitrag? Fehler im Gesetz? Oder doch ein Denkfehler von mir?