Also meines Erachtens dann wohl leider wirksam?
Scheint so. Das Bayrische Naturschutzgesetz besagt ja, dass es ein freies Betretungsrecht gibt. Ausser dort, wo Verbote aufgestellt sind.
Ca. 2 Monate Reaktionszeit hat naturpark-altmuehltal.de auf eine Frage zum fragwürdigen Broschüren-Inhalt benötigt - man habe den Sachverhalt erst klären müssen (eigenartig ... ich hätte erwartet, dass Sachverhalte geklärt werden, bevor man freche Behauptungen aufstellt).
Man hat in der Antwort dann zugegeben, dass dieses Betretungsrecht existiert. Ung gleichzeitig die (fragwürdige) Ansicht vertreten, dass damit ein Befahren NICHT automatisch eingeschlossen sei.
Inzwischen hat womöglich jemand die Bundesgesetzgebung konsultiert, welche die Rahmenbedingungen liefert
<zitat Wikipedia:Betretungsrecht>
| Das Bundeswaldgesetz führt sowohl das Reiten als auch das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen
| ausdrücklich neben dem Betreten auf, allerdings beschränkt auf Wege und Straßen.
</zitat Wikipedia:Betretungsrecht>
und schon ahnt man, weshalb jetzt die Verbots-Schilder aufgestellt wurden.