Biken am Rathsberg verboten??

Ich hatte es vorher aus meinem Post wieder rausgelöscht:
Selber bin ich nicht aus der Gegend, war aber schon zu Fuß am Rathsberg (und in Tennenlohe).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hoffentlich können die Leute ermittelt werden, die die Verbotsschilder da oben zerstört haben und somit weiter Öl ins Feuer gießen!
sehe ich nicht so. ich habe ausführlich mit beiden ämtern (erh, an) schriftverkehr betrieben, und es konnte a) keine übereinstimmende, plausible und mit dem verordnungstext in verbindung stehende interpretation geliefert werden, *was* und *wo* im nsg am rathsberg erlaubt ist (dir wurde ja auch was von einem betretungsverbot geschrieben!) und b) kein einziger, spezifischer naturschutzfachlicher grund für das zweifelsfreie radfahrverbot genannt werden (haftungsgründe sind kein naturschutz).

insofern sollen die behörden erstens zunächst hausaufgaben machen anstatt schilder aufzuhängen und zweitens kommen ignorierte, vorhandene schilder bei einer allfälligen kontrolle dort sicherlich nicht gut an.

nachbemerkungen:
1. nein, ich entferne solche schilder nicht.
2. ich verurteile jede art der schädigung von allgemeineigentum, aber die 20€ für ein schild tun nicht wirklich weh. über den schildermaterialwert hinausgehender schaden entsteht nicht, das haben die vergangenen 20 jahre gezeigt.
3. es wäre wünschenswert, wenn hier ämtermitarbeiter mitläsen und endlich sinnvolle statements abgäben. vor-ort-termine werden ja auch ausgeschlagen.
 
So schaut es im Moment am ehemaligen downhill am rathsberg aus.
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Nun ja, Holzernte ist ein Grund, warum man sich einen Privatwald hält ;-) Für mich hatte es (in natura) wie recht schonende Bewirtschaftung ausgesehen: keine Harvester-Schneise alle 20m etc...
 
Die ganzen quer liegenden, mal schön senkrecht gestandenen Baumleichen laden förmlich dazu ein endlich mal einen ordentlich hohen Bunny Hop auf die Reihe zu kriegen. Im Übrigen bin ich gerade von Er nach BaWü gezogen und frage mich ob es vom Regen in die Traufe ging. Mal sehen, was der Frühling bringt. So oder so bleibt meine Meinung, dass die Argumentation, die "Buddelfraktion" sei Schuld übertrieben und abwegig ist. Generalverdacht weil Mountainbiker? Was ist wenn mal ein Rennradler sein plattes RR durch den Wald schiebt? Der is dann auch böse?
Alles in allem gehts hier nur um eines. Geld. Und das stinkt!
 
Damit meine ich einen Ort, in dem die Leute, die fettgefressen-allinclusivurlaubend-autofahrend-wochenendsbesoffen-bildungsfern, aber (vorzugshalber ueber eine grosse Firma - soll ja in Erlangen eine geben ... insofern eine Parallele zu den anderen genannten Orten) zu Geld gekommen sind, den Ton angeben.

In ER sind es die Siemens´ler, in Regensburg (Neutraubling) die BMW´ler. Wobei die KRONES AG (www.krones.com/de/) auch nicht zu unterschätzen ist. Siemens gibt es in R natürlich auch.
Siemens kam aber nur nach ER, weil "FO" damals zu doof war. :rolleyes:
 
In ER sind es die Siemens´ler, in Regensburg (Neutraubling) die BMW´ler. Wobei die KRONES AG (www.krones.com/de/) auch nicht zu unterschätzen ist. Siemens gibt es in R natürlich auch.
Siemens kam aber nur nach ER, weil "FO" damals zu doof war. :rolleyes:

geht's noch? es geht hier um's radfahren und nicht um verschwurbeltes firmenbashing.
 
In ER sind es die Siemens´ler, in Regensburg (Neutraubling) die BMW´ler. Wobei die KRONES AG (www.krones.com/de/) auch nicht zu unterschätzen ist. Siemens gibt es in R natürlich auch.
Siemens kam aber nur nach ER, weil "FO" damals zu doof war. :rolleyes:
Und was heisst das jetzt für die Trails am Rathsberg???
 
Geht es eigentlich noch?
Es ging in dem fadenhier um die Sperre am Rathsberg.
Die finde ich auch Sch...
Aber da gibt es eine Vielzahl von Aspekten.
Ein Hauptproblem ist wohl, das es sich überwiegend um Privatbesitz handelt.
Wenn da auf "Bauwerken" (sowas sind im Zweifelsfalle eingerichtete Trails) was passiert, ist der Grundeigentümer haftbar....
Auch das finde ich Sch... nur ist es eben mal so.
 
Haftung ist nicht nur bei Unfällen. Ein Eigentümer haftet bei Bauwerken gegenüber der Stadt/Naturschutzbehörde etc dass alle Regeln der Baugesetze und so weiter eingehalten werden.
 
"Sun on Tour" stellt seine Lebensüberzeugungen ja in seiner Signatur recht deutlich dar.

Dem "Mia san mia" wäre nur noch die Tschurangratti-Rede Gerhard Polts hinzuzufügen: "The principle of Freibier is deeply religious....To drink so much for your country it needs a strong constitution - we call it The Bayerische Verfassung."
 
Meine Signatur geht auf den Botschafter Bayerns in Ungarn, Gabriel A. Brennauer zurück , der im Interview der Süddeutschen Zeitung vom 28. April 2009 auf die Frage, ob es seiner Ansicht nach eine besondere bayerische Mentalität gäbe antwortete:
Ja. "Leben und leben lassen", verbunden mit "Mir san mir - und wea ko dea ko".

Genau diese Bayerische Mentalität findet sich für alle Erholungsuchenden im Teil 6 des Bayerischen Naturschutzgesetzes wieder und berücksichtigt dabei auch die berechtigten Interessen der Grundstückseigentümer und der Natur.

"Leben und leben lassen" oder wie man heute sagt: "Respekt, Alda!!!"

"Mir san mir" steht (mittlerweile) für ein selbstbewusstes Selbstverständnis einer Gruppe, zum Teil wird auch eine besondere Verantwortlichkeit damit verbunden. Das findet man bei Wanderern ebenso wie bei Radfahrern oder anderen Erholungsuchenden und Natursportlern.

Der Ausspruch „Wer ko, der ko!“ geht auf Franz Xaver Krenkl zurück. Krenkl hatte es gewagt im Englischen Garten die Kutsche des Kronprinzen und späteren König Ludwig I. mit einem eigenen Gespann zu überholen. Dies war jedoch bei Strafe verboten, da niemand bessere Pferde haben durfte als der Herrscher. Krenkl, der erfolgreiche Pferdehändler und 14-fache Rennmeister des Oktoberfestrennens in München, sah dies jedoch nicht ein. Auf den Zuruf des Prinzen, ob er denn nicht wisse, dass das Überholen verboten sei, antworte Krenkl nur schneidig: „Majestät, wer ko, der ko!“

Das bayerische Grundrecht auf Erholung in der freien Natur aus Art. 141 Abs. 3 BV findet seine Grenzen im Respekt gegenüber der Natur, den Eigentümern und den anderen Erholungsuchenden und evtl. noch im eigenen Können, nicht jedoch im Wunschdenken bestimmter Gruppen. Dies konkretisiert das Bayerische Naturschutzgesetz.
 
Er ist nur für "waldtypische Gefahren" nicht haftbar.
Das ist ein häufiges Mißverständnis, das mit dem bei der Änderung 2010 angefügten Satz 4 in § 14 BWaldG einhergeht.

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.

"Insbesondere" bedeutet ganz klar, dass es natürlich auch noch andere Gefahren gibt für die der Grundeigentümer nicht haftet.
 
Die Reaktionen auf meine Provokation finde ich großartig. Sie beweisen, das ich hier unter guten Freunden mit ähnlicher Gesinnung bin.

Lieber Sun on Tour, Du bist mir ein Bruder im Geiste. Ich kenne alle die Belegstellen, die Du angeführt hast, ja alle. Gerade, weil Du Dich auf eine Ungarn bezogen hast, fällt mir dazu ein ungarischer Zungenbrecher ein: "Nem minden szarka farka tarka, csak a tarka farkú szarka farka tarka. (Nicht alle Elstern haben bunte Federn, nur die die bunte Federn haben, haben bunte Federn.)" Imre Nagy liebte diesen Satz. Und genau so vielfältig wünsche ich mir unsere Welt.

Die Majestätsbeleidigung wurde in Bayern Gottseidank nie so verfolgt, wie anders wo. Die Anekdote mit Krenkl drückt dies herrlich aus.

Insofern: Wer samma? Mia samma. Wia samma? Guat samma. Mei samma guat!
 
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