dickerbert
Seriöser Troll
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Natürlich kann ein Händler eine Garantie geben! Üblich ist das bspw. bei Autohändlern, die sog. Gebrauchtwagengarantie (dass ein Auto innerhalb eines Jahres keinen Schaden hat ist etwas anderes als ein Jahr Gewährleistung). Und auch die Gewährleistung ist genau das, was du im letzten Satz beschreibst: Als Händler übernimmst du die Haftung für etwas, was du gar nicht hergestellt hast! Es geht sogar noch weiter: Als Händler stehst du auch dafür ein, dass die Beschaffenheit der Sache so ist wie sie vom Hersteller beworben wird. Der Händler haftet also (in gewissen Grenzen) für Werbeversprechen, obwohl er mit dem Werbespot überhaupt nichts zu tun hat. Ob der Händler den Hersteller dafür in Anspruch nimmt und Schadensersatz fordert ist wieder eine andere Baustelle. In erster Linie ist er aber dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig - selbst wenn er dafür überhaupt nichts kann!@dickerbert
Der Händler kann aber nur Gewährleistung geben, der Hersteller gibt Garantie.
Oder gibst Du Garantie auf etwas, was Du garnicht hergestellt hast?
Würde ja bedeuten Du übernimmst die Haftung für Fehler die andere produziert haben.
Du interpretierst Dinge herein, die du schlichtweg nicht wissen kann. Was der TE geschrieben hat, war: "Stumpjumper Evo im Dez 2013 gekauft - nach etlichen Reklamationen bieten Händler + Specialized mir jetzt ein Neurad (Modell 2015) an, das ich im Februar bekommen soll."@dickerbertRichtig. Die Garantiebestimmungen bestimmt der Hersteller. Somit denke ich das der Hersteller, dem Händler zumindest den Versand und die Einfuhrgebühren, sofern welche anfallen, in Rechnung stellt. Der wird sich diesen Betrag dann wohl beim Kunden wieder holen. Somit steht keine 0,- auf der Rechnung.
Nicht mehr und nicht weniger....
Es wäre schön, wenn du deine Argumentation daher auf die gegebenen Informationen beschränkst und keine wilden Spekulationen als Fakten darstellst.