Gewährleistung übertragen ?

@dickerbert
Der Händler kann aber nur Gewährleistung geben, der Hersteller gibt Garantie.
Oder gibst Du Garantie auf etwas, was Du garnicht hergestellt hast?
Würde ja bedeuten Du übernimmst die Haftung für Fehler die andere produziert haben. :)
Natürlich kann ein Händler eine Garantie geben! Üblich ist das bspw. bei Autohändlern, die sog. Gebrauchtwagengarantie (dass ein Auto innerhalb eines Jahres keinen Schaden hat ist etwas anderes als ein Jahr Gewährleistung). Und auch die Gewährleistung ist genau das, was du im letzten Satz beschreibst: Als Händler übernimmst du die Haftung für etwas, was du gar nicht hergestellt hast! Es geht sogar noch weiter: Als Händler stehst du auch dafür ein, dass die Beschaffenheit der Sache so ist wie sie vom Hersteller beworben wird. Der Händler haftet also (in gewissen Grenzen) für Werbeversprechen, obwohl er mit dem Werbespot überhaupt nichts zu tun hat. Ob der Händler den Hersteller dafür in Anspruch nimmt und Schadensersatz fordert ist wieder eine andere Baustelle. In erster Linie ist er aber dem Kunden gegenüber schadensersatzpflichtig - selbst wenn er dafür überhaupt nichts kann!

@dickerbertRichtig. Die Garantiebestimmungen bestimmt der Hersteller. Somit denke ich das der Hersteller, dem Händler zumindest den Versand und die Einfuhrgebühren, sofern welche anfallen, in Rechnung stellt. Der wird sich diesen Betrag dann wohl beim Kunden wieder holen. Somit steht keine 0,- auf der Rechnung.
Du interpretierst Dinge herein, die du schlichtweg nicht wissen kann. Was der TE geschrieben hat, war: "Stumpjumper Evo im Dez 2013 gekauft - nach etlichen Reklamationen bieten Händler + Specialized mir jetzt ein Neurad (Modell 2015) an, das ich im Februar bekommen soll."
Nicht mehr und nicht weniger....
Es wäre schön, wenn du deine Argumentation daher auf die gegebenen Informationen beschränkst und keine wilden Spekulationen als Fakten darstellst.
 
Ich hatte mal die am Rad verbauten Magura Bremsen verkauft und der Käufer fragte nach der Rechnung wegen der Gewährleistung für die Bremsen, die ich natürlich nicht habe. Würde es dem Käufer was nützen, wenn ich ihm eine Fahrrad-Rechnungskopie gebe ?
 
"MAGURA gewährt für den ERSTKÄUFER einer MAGURA Bremse, montiert als Erstausstattung auf einem Fahrrad"

Mich wird interessieren, ob die es auch für alle anderen Teile am Fahrrad gilt.
Deshalb gibts beim Radkauf auch ein ganzes Packerl mit Anleitungen, Garantiekarten etc dazu. Da stehts für jeden Hersteller, der am Radl verbaut ist, drin.
Kannst aber davon ausgehen, dass jegliche Garantie nur für den Erstbesitzer gilt.
 
Du interpretierst Dinge herein, die du schlichtweg nicht wissen kann. Was der TE geschrieben hat, war: "Stumpjumper Evo im Dez 2013 gekauft - nach etlichen Reklamationen bieten Händler + Specialized mir jetzt ein Neurad (Modell 2015) an, das ich im Februar bekommen soll."
Nicht mehr und nicht weniger....
Es wäre schön, wenn du deine Argumentation daher auf die gegebenen Informationen beschränkst und keine wilden Spekulationen als Fakten darstellst.

Jetzt erzähle mir noch das es 2013 schon das Modell 2015 gab.
Gleich rufe ich in der Klapse an!

Man braucht nichts hinein interpretieren - es gibt nun mal den Zoll, den interessiert es einen feuchten Kehricht ob Garantie , Gewährleistung oder keins von beiden zutrifft.
 
@pixelschubser: Klar gibt es die Kosten! Aber aus der beschriebenen Ausgangslage geht nicht hervor, wer die Kosten trägt. Das könnte entweder der Hersteller, der Händler oder der Kunde sein.
Der TE schreibt nichts davon, dass er die Kosten für Versand und Zoll (oder was auch immer) tragen soll. Du behauptest einfach, dass die Kosten entstehen und weil sie irgendjemand tragen muss, werden sie an den Käufer weiter gereicht:
@dickerbertRichtig. Die Garantiebestimmungen bestimmt der Hersteller. Somit denke ich das der Hersteller, dem Händler zumindest den Versand und die Einfuhrgebühren, sofern welche anfallen, in Rechnung stellt. Der wird sich diesen Betrag dann wohl beim Kunden wieder holen. Somit steht keine 0,- auf der Rechnung.
Und das ist Quatsch den du dir zusammen reimst weil es dir gerade in den Kram passt. Weil du nicht fähig bist, dir Fehler einzugestehen und dir immer wieder aufs neue irgendetwas aus der Nase ziehst wieso deine falsche Aussage vielleicht doch richtig sein könnte.
Tu' dir selbst den Gefallen und geh' nicht weiter auf Fettnäpfchensuche, in Gebieten von denen du keine Ahnung hast. Erzähl uns was über Design, aber nicht von Garantie, Gewährleistung und Unternehmertum. Und fang bloß nicht wieder mit Theorie und Praxis an!
 
@ pixelschubser
Wenn ich auf Garantie eine neue RS Gabel aus den Staaten , ein Schaltwerk aus Fernost , einen Rahmen aus China bekommen sollte müssen ich od. der involvierte Händler Zoll zahlen ?
Mach dich nicht lächerlich . Jetzt hast schon soviel sinnbefreites geschrieben . Aus der Nummer kommst nicht mehr raus . :blah:
 
@memphis35: Kann schon sein, dass die Garantiebedingungen so etwas vorsehen. Aber zumindest aus diesem Fall hier geht es nicht hervor. Also gehe ich davon aus, dass diese Kosten für den Käufer nicht entstehen.
 
Die Versand u. Montagekosten sind in den meisten Garantiebestimmungen vom Kunden zu tragen aber vom Zoll , so wie pixelschupser spricht , noch nirgens und ganz sicher nicht von Speci .
 
@ pixelschubser
Wenn ich auf Garantie eine neue RS Gabel aus den Staaten , ein Schaltwerk aus Fernost , einen Rahmen aus China bekommen sollte müssen ich od. der involvierte Händler Zoll zahlen ?
Mach dich nicht lächerlich . Jetzt hast schon soviel sinnbefreites geschrieben . Aus der Nummer kommst nicht mehr raus . :blah:

Was haben Versandkosten und Zollgebühren mit Garantieleistungen zutun?

Rein garnichts!

Wenn Ihr in den Laden geht, euch ein Bike kauft, dann sind die Einfuhrgebühren schon im VK / Endpreis mit verankert, mit eingerechnet. Ihr zahlt ja auch keinen Extrabetrag für den Versand, sondern einen fixen verhandelt oder nicht verhadelten Endpreis.

TE kauft jetzt aber nichts, sondern Ihm wird ein Tausch angeboten. Also müssen die anfallenden Kosten irgendwo verrechnet werden.

  1. Der Hersteller trägt die kosten
  2. der Händler trägt die kosten
  3. oder TE werden sie in Rechnung gestellt
Garantie hat man auf die Ware nicht auf den Warenverkehr!

@memphis35: Kann schon sein, dass die Garantiebedingungen so etwas vorsehen. Aber zumindest aus diesem Fall hier geht es nicht hervor. Also gehe ich davon aus, dass diese Kosten für den Käufer nicht entstehen.

Das kannst Du ja gerne tun, ich gehe eben davon aus, das dem Kunden diese Kosten entstehen werden. Wo ist Dein Problem?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 28.11.2001 - 9 U 148/01


§ 3 FernAbsG, § 361a BGB <Fassung bis 31.12.01> (§§ 312d, 355 BGB <Fassung seit 1.1.02>) nicht nur die Rücksendekosten, sondern auch die Hinsendekosten gehen im Falle der Rückabwicklung zu Lasten des Verkäufers (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 FernAbsG = § 1 Abs. 1 Nr. 7 BGB-InfoV steht dieser Auslegung nicht entgegen)

Quelle: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=9 U 148/01


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Ich muss keine Fettnäpfchen suchen, wer einen gesunden Verstand und nicht ein Wunschdenken besitzt weiß das die Ware egal ob Gabel oder ganzes Rad einen gewissen Warenwert hat. Dieser erfordert Einfuhrgebühren ( Zoll ). Sowohl aus den Staaten als auch aus den Niederlanden. Auch wenn die Ware im Austausch wegen einer Garantieleistung durch die Lande zieht.

Ihr könnt auch hier ein bisschen schmökern, vorallen der Herr mit seinem Schlatwerk aus Fernost.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=173355


und hier:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zo...iung/Rueckwaren/Ausnahmen/ausnahmen_node.html




Punkt!
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist absolut zwecklos. Du hast überhaupt keine Ahnung und merkst es nicht einmal.
Mir ist es auch zu blöd deine falsche Argumentation zu entkräften weil du dann nur noch mehr dazu dichtest und weitere Behauptungen aufstellst. Ich hoffe nur, dass niemand hier dein Gesülze für bare Münze hält und sich an deinen "Tipps" orientiert.

Noch ein letzter Hinweis: Das von dir zitierte Fernabsatzgesetz das seit 2001 mindestens zweimal überarbeitet (und heute ganz anders geartet ist bzgl. Rücksendekosten) hat mit Garantie und Gewährleistung überhaupt gar nichts zu tun! Stichwort Onlinekauf und Widerrufsrecht, da wäre dein "Tipp" vor 14 Jahren richtig gewesen. Aber für diesen Fall beweist du nur ein weiteres mal, dass du von deinen zitierten Quellen nicht einmal die Hälfte verstanden hast.
 
Vielleicht finde ich die von 2013 auch noch ....


Diese Garantiebestimmungen gelten für Specialized-Fahrräder ab dem Modelljahr 2015, für Specialized E-Bikes ab dem Modelljahr 2015 und generell nur für originale Produkte der Marke Specialized.

Um Garantieansprüche gelten zu machen, muss das Fahrrad oder Rahmenset bei einem
autorisierten Specialized-Händler vorgezeigt werden, und zwar auf demselben Kontinent,
auf dem das Produkt erworben worden ist (Asien, Afrika, Nordamerika, Südamerika, Antarktika,
Europa oder Australien) und zusammen mit einem schriftlichen, datierten Kaufbeleg,
das den Rahmen oder das Rahmenset mitsamt Rahmen- und Seriennumer ausweist.
Ausschließlich autorisierte Specialized-Händler sind befugt, Garantieansprüche gemäß
dieser Beschränkten Garantiebestimmungen geltend zu machen. Wird das Fahrrad, Rahmenset
oder sonstige Specialized-Produkt von Specialized offiziell als Garantiefall gemäß
dieser Bestimmungen anerkannt, so wird es nach der Einschätzung durch Specialized
repariert oder ersetzt. Stammt Ihr Fahrrad oder Rahmenset aus einer „Specialized Edition“
(Fahrräder oder Rahmensets in limitierter Auflage), so kann ein identischer Ersatz auf
Garantie womöglich nicht realisiert werden.

Der Erstbesitzer hat alle Arbeitskosten zu tragen, die mit der Reparatur oder dem Ersetzen
von Teilen entstehen. Unter keinen Umständen decken die Beschränkten Garantiebestimmungen
die entstehenden Reise- oder Versandkosten ab, um das Specialized-Produkt
zum autorisierten Specialized-Händler zu transportieren. Derartige Kosten sind vom Endverbraucher
zu tragen.

Quelle: http://www.specialized.com/media/whatsnew/Specialized_Garantie_Bedingungen_2014.pdf
 
Genau das meine ich: Du schiebst nach und nach scheibchenweise Informationen nach, bis du dich um Kopf und Kragen geredet hast und deine Aussage evtl doch richtig ist.
Nochmal: Im Ausgangspost steht nichts davon. Vielleicht wurde also abweichend von den Garantiebestimmungen etwas anderes vereinbart. Beziehe dich doch einfach auf das was der TE schreibt. Was ist so schwer daran?
Du kannst ja gerne anmerken, dass laut Garantiebedingungen die Versandkosten zu tragen wären. Es als Fakt darzustellen ist aber schlicht und ergreifend haltlos.
 
(...)

Der Erstbesitzer hat alle Arbeitskosten zu tragen, die mit der Reparatur oder dem Ersetzen
von Teilen entstehen. Unter keinen Umständen decken die Beschränkten Garantiebestimmungen
die entstehenden Reise- oder Versandkosten ab, um das Specialized-Produkt
zum autorisierten Specialized-Händler zu transportieren. Derartige Kosten sind vom Endverbraucher
zu tragen.

Quelle: http://www.specialized.com/media/whatsnew/Specialized_Garantie_Bedingungen_2014.pdf

Die tatsächliche bisherige Abwicklung von "Sachmängelbeseitigung" (Garantie oder Gewährleistung) spricht dem entgegen - ich musste bislang keinen Cent für Arbeitszeit oder Versand bezahlen. Und hätte das - ohne Blick in die oben zitierten Garantiebestimmungen - auch seltsam gefunden.

Bin mal gespannt auf das Feedback von Händler bzw. Speci ...
 
Ich verstehe ja absolut nicht warum Speci dir nach einigen Reklamationen nach einem Jahr ein neues Bike für lau anbietet . Kann ich mir doch nicht vorstellen . Außerdem garantiert Speci doch nur für die Specieigenen Teile .
Es würde mich aber interessieren was genau damit gemeint ist ?

Bin kein Jurist, aber beim Kauf eines Neurads gibt es zwei Jahre Sachmängelhaftung (durch den Händler) auf alles, also auch auf Teile, die nicht von Speci sind. Ich kaufe ja nicht bei verschiedenen Herstellern ein sondern beim Händler ein Komplettrad. Was du meinst, ist wohl die Herstellergarantie - darüber gibt es hier ja sehr sehr viele unterschiedliche Sichtweisen :winken:

Meine "Erfahrungen" hatte ich an anderer Stelle schon ausführlicher geschrieben - hier die Kurzfassung:
  • Vibrierender Hinterbau, ca. 4 Monate bis eine Lösung gefunden war. Hatte erst andere Bremsbeläge probiert, die Bremsleitungen abgeschraubt. Mir wurde kolportiert, Speci hätte gemeint, ich habe die Bremse "nicht richtig eingebremst". Im Juli kam dann ein S-Works Hinterbau in mattschwarz - habe ich als Nachbesserung akzeptiert aber auf Lackierung Schwarz glossy bestanden
  • Zwischenzeitlich war die erstverbaute Formula C1 total ausgefallen, wurde ausgetauscht. Die neue hatte erst kürzlich auch schon wieder geschwächelt.
  • Hinzu kamen insgesamt drei Defekte an der Sattelstütze (ist inzwischen getauscht)
Ich hatte beim vorletzten Defekt (Sattelstütze) schon mit Rückabwicklung gedroht (nach Rücksprache mit einem befreundeten RA), mich aber nochmals auf den Tausch der Sattelstütze eingelassen. Das Angebot mit dem Neurad hat mich dann aber auch überrascht, ich hätte meines aber beim nächsten Defekt tatsächlich zurückgegeben. Sicherlich hätte ich Einbußen durch die Nutzung gehabt, anderseits stand das Rad auch gut und gerne 5-6 Monate herum (meist auch beim Händler).
 
Greift bei dir jetzt der Sachmangel obwohl das erste halbe Jahr vorbei ist ( Händler ) od. die Garantie ( Speci ) oder weißt du das nicht ?
 
Greift bei dir jetzt der Sachmangel obwohl das erste halbe Jahr vorbei ist ( Händler ) od. die Garantie ( Speci ) oder weißt du das nicht ?

Sachmängelhaftung gilt ja 2 Jahre und wird durch den Verkäufer gewährt. Ob bei mir Garantie, Kulanz oder sonstwas weiß ich nicht genau (ich hatte mich immer an den Händler gewandt), aber ich bekomme ja noch ein Feedback, wie Specialized das mit dem Neurad dann einschätzt...
 
Die Summe der Mängel und die dadurch angedrohte Rückabwicklung, da wird Speci in Verbindung stehend mit dem Händler wohl die Entscheidung pro Kunde getroffen haben.
Beste Werbung sind immer noch zufriedene Kunden, die die Marke weiterempfehlen.
Obwohl @Schwarzspecht unzufrieden mit der Qualität seines Bikes war und ständig nachgebessert wurde, ist ja augenscheinlich positiv überrascht mir dem Angebot eines Neurades.
So sichert man sich trotzdem Kunden, auch wenn er mit einem Produkt mal kräftig in die Schei.... gegriffen hat.


Was mich aber noch interessiert, du bekommst das Neurad und das Alte geht an den Händler oder verbleibt bei dir?
 
Hier das Statement vom Händler bz. von Specialized:
"... es zählt immer noch das Kaufdatum, es gibt keine Verlängerung
der Gewährleistung.
Wenn das Rad weiterverkauft wird, ist die gesetzl. Gewährleistung
immer übertragbar, nicht aber die Rahmengarantie (2015 lebenslang).
Diese gilt nur für den Erstbesitzer."


Ich denke, dass ist so i.O. - ob aber jetzt die "totale" Nachbesserung tatsächlich irgendwelche Gewährleistungsfristen verlängert, sollen dann die Juristen hier weiter diskutieren ...

Ich freue mich jetzt auf das neue Rad...

(...)Was mich aber noch interessiert, du bekommst das Neurad und das Alte geht an den Händler oder verbleibt bei dir?

Gute Frage: ich muss es natürlich zurück geben, meiner Einschätzung nach gibt auch der Händler das Rad an Speci zurück. Ich vermute, die werden das ausschlachten, verschrotten oder an Mitarbeiter verschenken/verkaufen - also: keine Ahnung!
 
Hier das Statement vom Händler bz. von Specialized:
"... es zählt immer noch das Kaufdatum, es gibt keine Verlängerung
der Gewährleistung.

Sagte ich doch - so ist es üblich. Wieso sollte ein Händler mehr leisten als notwendig. Zudem bei dem Aufwand der er bisher schon reingesteckt hat.

Nochmal zur Garantie, weil ich oben die schöne Formulierung gelesen habe, dass es es "unterschiedliche Ansichten gibt".

Fakt ist:

- die Garantie ist eine FREIWILLiGE Leistung
- keiner liest sich die Garantiebedingungen durch
- dann würden viele merken, dass sich der Hersteller fast alle Hintertürchen offen lässt, die Garantie einzuschränken.
- die Garantie ist somit in weiten Zügen schwammig und durch den Hersteller frei interpretierbar
- letzteres ist Absicht und teilweise auch sinnvoll, weil es gibt nicht nur "solche Hersteller" sondern auch "solche" Kunden
- Dies alles hat zur Folge, dass es in den wenigsten Fällen sinnvoll ist zu klagen
- Andersherum ist der Hersteller selbst daran interessiert seine Zusicherung im sinnvollen Rahmen einzuhalten. Er macht das ja nicht ohne Grund. Es soll ja das Vertrauen in ihn und das Produkt stärken. Wäre die Garantie nur reine Makulatur, würde das relativ schnell die Runde machen.
 
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