das ist ja zumindest mal eine differenzierte Aussage, wenn natürlich nicht das, was wir erwarten und womit wir zufrieden sind.
Wie jetzt weiter? was sagen die "locals"?
VO
Sehr geehrter Herr ...,
der Altmühltal-Panoramaweg wurde 2005 als naturnaher Qualitätswanderweg ausgeschildert. Ein Ziel war es dabei auch, den Radwanderern und den Wanderern jeweils eigene Routen anzubieten, um Nutzungskonflikte zu vermeiden.
Als Fahrradroute oder gar als Singletrail wurde der Altmühltal-Panoramaweg nie konzipiert. Selbstverständlich ist der Altmühltal-Panoramaweg nicht im gesamten Verlauf für das Befahren mit Fahrrädern bzw. Mountainbikes gesperrt. In Abschnitten wo ein ungestörter Begegnungsverkehr möglich ist, keine ökologisch sensiblen Bereiche durchfahren werden und der Weg nicht ausdrücklich für das Befahren mit Fahrzeugen gesperrt ist, können auch Mountainbiker den Weg nutzen.
Dies gilt allerdings nicht für den gesamten Wegeverlauf. Da viele Abschnitte des Weges sehr schmal sind, sind Nutzungskonflikte zwischen Mountainbikern und Wanderern vorprogrammiert, da ein störungsfreier Begegnungsverkehr in diesen Abschnitten nicht möglich ist.
Als zentrale Wanderroute durch den Naturpark führt der Panoramaweg in vielen Abschnitten auf sehr schmalen Pfaden und erschließt – abgestimmt mit den Naturschutzbehörden – besonders schützenswerte Landschaftsteile des Naturparks. Darunter wertvolle Waldgebiete, typische Wacholderheiden (Trockenrasen) sowie Felszonen. Diese Bereiche sind nicht nur als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen, sondern genießen oft als FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete einen besonderen Schutz.
Hier ist das Befahren der schmalen Pfade mit Bikes besonders problematisch, da durch Ausweichverkehr hier die wertvolle, nur sehr dünne Vegetationsschicht beschädigt wird und es am Hang dann zu Ausspülungen kommt. Dass dies auch faktisch geschieht, ist aus dem Foto im Anhang zu ersehen, das im Herbst am Zimmerner Hang bei Pappenheim aufgenommen wurde. Deutlich zu sehen die Rinne parallel zum Pfad (Panoramaweg), die dadurch entstanden ist, dass die
Reifen die Vegetationsdecke zunächst aufgerissen haben und dann die Spur am Hang ausgespült wurde.
Höchsten rechtlichen Schutz genießen die Naturschutzgebiete (NSG). Der Altmühltal-Panoramaweg durchquert bzw. tangiert u. a. folgende Naturschutzgebiete:
NSG „Gelbe Bürg“
NSG „Steinerne Rinne bei Wolfsbronn“
NSG „Juratrockenhang mit der Felsgruppe Zwölf Apostel"
NSG „Trockenhänge bei Dollnstein“
NSG „Gungoldinger Wacholderheide“
NSG „Arnsberger Leite“
NSG „Arzberg bei Beilngries“
NSG „Klamm- und Kastlhänge“
NSG „Schloss Prunn“
NSG „Weltenburger Enge und Hirschberg und Altmühlleiten“
In den Verordnungen dieser Naturschutzgebiete ist das Befahren der Wege und Pfade mit Fahrzeuge, dazu zählen auch Fahrädern, ausdrücklich untersagt:
„Nach Art. 7 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BayNatSchG ist es verboten, außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße mit Fahrzeugen aller Art … zu fahren“.
Zuwiderhandlungen sind nach den Naturschutzgebietsverordnungen als Ordnungswidrigkeit mit Busgeldern belegt.
Insbesondere diese Abschnitte wurden jetzt mit den angesprochenen Schildern markiert, um die rechtliche Situation den Wegenutzern auf zu verdeutlichen.
Die Befahrung des Altmühltal Panoramaweges in den genannten Abschnitten widerspricht unseres Erachtens auch der Mountainbike-Vereinbarung in Bayern die der ADFC mit anderen Verbänden am
5.10.2000 in München mit der Bayerischen Staatsregierung unterzeichnet hat.
Unter Abschnitt I, Art. 3 wird hier die aktuelle Rechtslage eindeutig definiert:
3. Rechtslage
Beim Radfahren (Mountainbiking) auf Privatwegen in freier Natur ist Art. 23 Abs. 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu beachten. Danach ist das Radfahren (Mountainbiking) auf Privatwegen, z. B. land- und forstwirtschaftlichen Wegen, erlaubt, soweit sich diese dazu eignen.
Ungeeignet sind sie u. a. , wenn
- durch die Befahrung mit Fahrrädern (Mountainbikes) eine nachhaltige Beeinträchtigung des Naturraumes nicht auszuschließen ist,
- Wege, die auch häufig von Wanderern benutzt werden, keine ausreichende Breite aufweisen.
Bei ausreichender Breite eines Weges ist eher gewährleistet, dass die Fußgänger (Wanderer) den ihnen nach Art. 23 Absatz 1 Satz 2 BayNatSchG gebührenden Vorrang auch tatsächlich gefahrlos wahrnehmen können. Die jeweils als geeignet anzusehende Breite der Wege richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, z. B. der Häufigkeit der Benutzung durch Fahrradfahrer (Mountainbiker) und Fußgänger (Wanderer), Beschaffenheit, Steigung, Kurven, Übersichtlichkeit. Der weit überwiegende Teil der land- und forstwirtschaftlichen Wege in Bayern erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für das Fahrradfahren und steht damit zur Benutzung frei. Nach Art. 23 Abs. 4 BayNatSchG bleiben die Vorschriften des Straßen– und Wegerechts (für öffentliche Straßen und Wege) sowie des Straßenverkehrsrechts unberührt.
Das Radfahren abseits der Wege ist nicht vom Recht erfasst, nach Art. 22 Abs. 1 und Art. 24 BayNatSchG alle Teile der freien Natur betreten zu dürfen, denn rechtlich gesehen ist das Befahren eine andere Nutzungsform als das Betreten. Nur auf geeigneten Wegen stellt das Bayerische Naturschutzgesetz das Betreten dem Befahren gleich. Das unbefugte Befahren ungeeigneter Wege und das unbefugte Querfeldeinfahren ist von daher verboten, und kann nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BayNatSchG mit Geldbuße belegt werden. Ist das Fahrradfahren auf an sich geeigneten Wegen in der freien Natur in einem Gebiet mit den Belangen des übrigen Erholungsverkehrs unvereinbar oder führt es zur Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, können die Naturschutzbehörden es gemäß Art 26 BayNatSchG beschränken oder untersagen. Daneben kann das Fahrradfahren durch Schutzverordnungen gemäß Abschnitt III des BayNatSchG (z.B in Naturschutzgebieten) beschränkt werden. Überdurchschnittlicher Verkehr mit Fahrrädern kann auch durch entsprechende Lenkungsmaßnahmen (z. B. Hinweisschilder) beeinflusst werden.
In den genannten Abschnitten des Altmühltal-Panoramaweges ist damit ein Befahren mit Mountainbikes nicht gestattet. Allerdings gibt es Alternativen. Prinzip des Naturparks war es von Beginn an, den Menschen nicht aus der Natur auszusperren, sondern eine naturschonende, rücksichtsvolle Nutzung zuzulassen. Insofern sind uns auch Mountainbiker herzlich willkommen, auch wenn unser fahrradtouristisches Angebot traditionell mit Schwerpunkt auf den Genussradler ausgerichtet ist. Schäden an Flora und Fauna sowie Nutzungskonflikte zwischen Wanderern und Mountainbikern sollen durch gegenseitige Rücksichtnahme, Selbstbeschränkungen und unaufdringliche Besucherlenkung vermieden werden.
So haben Gemeinden und Landkreise im Naturpark Altmühltal (z. B. Treuchtlingen, Weißenburg und der Landkreis Kelheim) nach dem Prinzip Angebote statt Verbote spezielle Routen für Mountainbiker erarbeitet und veröffentlicht.
Zudem gibt es zahlreiche Wege im Naturpark Altmühltal, die für Mountainbiker interessante Touren ermöglichen. Dazu zählt auch der konditionell anspruchsvolle Limes-Radweg im Naturpark Altmühltal.
Seien Sie versichert, wir wollen wirklich niemanden verärgern, wir sehen uns hier eher als "Moderator". Und leider werden häufiger Beschwerden von Wanderern an uns herangetragen, die sich von schnell heranfahrenden Mountainbikern bedrängt fühlen. Mit dem ADFC sind wir bezüglich dieser Problematik ebenfalls in Kontakt. Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen ausreichend beantworten konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Martina Bach