Altmühltal Panoramaweg

Ich tippe mal, das es da mehrere Abschnitte gibt, in diesem Fall wohl im Bereich zwischen Römertal und Eßlingen, wie man unschwer aus dem ersten Foto schließen kann. Irgendwelche Strafen dürfte es noch keine geben, da die Schilder ja noch neu sind. Jetzt hat man die Wahl, wenn man am Wochenende fährt, trifft man mehr Wanderer, in der Woche trifft man nach meiner Erfahrung dann eher Offizielle, die im Wald "arbeiten"
 
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Ohne mich in Details verlieren zu wollen (was mir wirklich schwer fällt), fange ich mal mit dem Offensichtlichen an und komme nachher zu den Hintergründen.

Ich dachte, in Bayern muss nix extra freigegeben werden (sind doch nicht in Ö!), da qua Betretungsrecht Wege sowieso "freigegeben" sind. :confused:

Ausserhalb von NATIONALPARKS, versteht sich.

Servus,

Lenka K.
Es ist auch so, dass nichts extra freigegeben werden muss. Aber anscheinend gaukeln manche Tourismuszentren Fahrverbote vor, ohne die korrekte Rechtslage zu kennen/kennen zu wollen, was die Sache eben nicht einfacher für alle Beteiligten macht.
Wunderbar, Ihr seid ganz einfach schon von alleine selbst darauf gekommen!
(Das kann auch mal relevant und wichtig sein.)

Art. 28
Benutzung von Wegen; Markierungen

(1) 1 Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2 Den Fußgängern gebührt der Vorrang.

Auch bei größtem Wohlwollen kommt man nicht darauf, wie man aus Art. 28 Abs. 1 BayNatSchG eine Notwendigkeit oder Befugnis zur Freigabe für das Befahren mit Fahrrädern ableiten möchte. Das verwundert nicht, denn die Erholungsuchenden (auch die Radfahrer) sind auf die Einräumung von Nutzungsberechtigungen im einfachen Recht nicht angewiesen, da das Recht zur Erholung aus Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV gilt (vgl. z. B. Burgi "Erholung in der freien Natur").

Mit dem sinnfreien Zitat "Art. 28 Abs. 1 BayNatSchG" versucht der Aufsteller den nach Art. 27 Abs. 3 Satz 3 BayNatSchG für die Wirksamkeit erfoderlichen rechtlichen Grund zu suggerieren, wohl wissend, dass es keine Möglichkeit gibt das Radfahren auf dem Altmühltal-Panoramaweg rechtlich einwandfrei aus den auf den Schildern genannten Gründen zu unterbinden.

Wie will man auch auf einem Weg, für den europaweit für vermehrtes fußläufiges Wandern geworben wird, erklären, dass radfahrenden Einheimischen das Recht auf Erholung in ihrem Naturpark verwehrt werden soll, obwohl das Mountainbiking dort anerkannt umweltverträglich ist (sh. u. a. auch Handbuch Sport und Umwelt, Schemel/Erbgut 2000).


Vor dem Hintergrund der Begründung der Bayerischen Staatsregierung zum Bayerischen Naturschutzgesetz 2011 vom 06.10.2010 (Drucksache 16/5872) zu Art. 26 torpedieren die Schilder geradezu den großen Verdienst der bayerischen Rechtslage, bereits 1946 begründet in Art. 141 Abs. 3 Satz 1 BV, dass die verschiedenen Arten der Erholung in der Natur grundsätzlich gleichwertig nebeneinander stehen, ohne dass eine bestimmte Rangordnung aufgestellt werden könnte (vgl. BayVerfGH, E.v. 24.7.1979 – Vf. 10-VII-77 – VerfGHE 32, 92/98 f.), Konflikte der Erholungsuchenden untereinander zu befrieden (vgl. z. B. Konfliktanalyse aus 2006 S. 193).
Zu Art. 26
§ 59 Abs. 1 BNatSchG gewährleistet als allgemeiner Grundsatz des Naturschutzes für jedermann ein allgemeines Betretungsrecht der freien Landschaft. § 59 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG überlässt den Ländern die Regelung von Einzelheiten zum Erholungs- und Betretungsrecht. Der Abschnitt über die Erholung in der freien Natur übernimmt daher –mit Ausnahme von Art. 28 BayNatSchG – die bisherigen Regelungen des V. Abschnitts BayNatSchG. Dieser Abschnitt hat sich seit seiner Einführung 1973 bewährt und war Vorbild für zahlreiche Naturschutzgesetze anderer Länder. Die Regelungen befrieden auf der einen Seite Konflikte zwischen Erholungsuchenden untereinander sowie auch im Verhältnis zu Grundeigentümern und gewährleisten auf der anderen Seite einen pfleglichen Umgang mit der Natur.



Laut Donaukurier vom 19.11.2014 sind bisher 25 Streckenabschnitte beschildert.
Damit dürfte der Altmühltal-Panoramaweg hier eine bemerkenswerte Alleinstellung in Bayern haben.

„Eine stetig zunehmende Zahl von Konfliktsituationen zwischen Wanderern und Mountainbikern auf dem Altmühltal-Panoramaweg haben den Trägerverein heuer dazu veranlasst, an 25 herausragenden Stellen Schilder aufzustellen, die darauf hinweisen, dass das Befahren der nachfolgenden Abschnitte mit Fahrrädern nicht gestattet ist“, gab Würflein bekannt. Jeweils zu Beginn und zum Ende sensibler Streckenabschnitte sollen Schilder im gegenseitigen Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen platziert werden. Einige Versammlungsteilnehmer äußerten hierzu allerdings Bedenken.

Bezeichnend ist, dass die Schilder nicht von den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden, sondern vom Naturpark-Trägerverein initiiert wurden. Zudem sind die Schilder auch nicht von den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden aufgestellt worden, sondern vom Trägerverein im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen. Das spricht bereits Bände. Soweit Bedenken gegen die Aufstellung der Schilder geäußert wurden, zeigt das vor allem, dass es auch dort Menschen gibt, die vom Recht auf Erholung in der Natur und seinen Schranken etwas verstehen, sich aber wohl nicht durchzusetzen vermochten.

Wie wir aus eigener Erfahrungen und zahlreichen Studien wissen, gibt es den Konflikt zwischen Fußgängern und Radfahrern in der Form, wie der Naturpark Altmühltal (wider besseren Wissens) weis machen will, nicht.
Das eigentliche Konfliktpotential liegt - nicht zwischen Fußgänger und Radfahrer, sondern zwischen Zertifizierer und lokalem Tourismusverband - hier:
Deutsches Wandersiegel – Qualitätskriterien für Premiumwege (Version 5)
Wegeformat
Belag

erdig, grasig -> positiv
geschottert, geteert -> negativ
Breite
pfadig -> positiv
breit, gerade -> negativ
Wegsaum
grün, angelegt -> positiv
Zaun, Mauer -> negativ
Hindernisse
schwer begehbar -> negativ
Wegenutzung
Auto-, Radverkehr -> negativ
Durchgangsstraßen
Straßenbegleitung -> negativ
Verkehrssicherheit
Straßenpassagen -> negativ

Über die Rechtswidrigkeit der Beschilderung braucht man kaum zu diskutieren, allenfalls aus welchen Gründen die Beschilderungen unbeachtlich sind.

Falls der Naturpark Wert darauf legt, sollten wir dazu beitragen, dass das ein bemerkenswertes 10-jähriges Jubiläum 2015 für den Altmühltal-Panoramaweg wird.

Lieber Naturpark:
 
...
Falls der Naturpark Wert darauf legt, sollten wir dazu beitragen, dass das ein bemerkenswertes 10-jähriges Jubiläum 2015 für den Altmühltal-Panoramaweg wird.
...

Was genau schwebt dir da vor?
Ich lese natürlich auch interessiert in deinem anderen Thread http://www.mtb-news.de/forum/t/rechtslage-in-bayern.739850/page-2#post-12591384 mit...hast du dem Naturpark bzw. den Verantwortlichen für die Verbotsschilder auch schon auf die Rechtswidrigkeit aufmerksam gemacht? Ich denke, dass du dich damit doch sehr intensiv auseinander setzt und sehr fundiert argumentieren kannst.
 
Bin zufällig in diesen Thread geraten und berichte mal kurz über meine Er-Fahrung des Panoramawegs am 6. bis 8. Juli 2012. Ich war alleine unterwegs.

Interessant bis erschreckend, was sich mittlerweile in Sachen Bikeverbotversuche tut. Mir ist aus 2012 kein einziges Radlverbotsschild in Erinnerung (hab ich was verdrängt? ich glaub nicht;-)), nicht einmal im Naturschutzgebiet Klamm, wo es oben wirklich eng zugeht (siehe Bild Anhang), oder auf dem Keltenwall.

Wanderer waren Mangelware, Verständigungs- und Verständnisprobleme gab es nie, also auch keine Konflikte, aber ein paar nette Gespräche. Genau wie übrigens bei unseren mittlerweile 10 Alpencrossen auch - nicht einmal auf dem recht bevölkerten Bindelweg gab’s Konflikte. (Interessant, der irgendwo zitierte Artikel "Konflikt mit Mountainbikern" ist eine Woche vor meiner Tour erschienen...).

Mir hat die Tour super gefallen, Gunzenhausen -> Kelheim waren 229 km und 4755 hm. Sehr abwechslungsreich, das ständige Auf+Ab kostet mehr Körner als man denkt, immer mal wieder Schiebestückchen. GPS ist überflüssig, i.a. gut beschildert, eine Karte hat man (sollte man) sowieso dabei haben…

Freitag: Gunzenhausen -> Dollnstein, Übernachtung beim Kirchenschmied, 84km/1725hm
Samstag: Dollnstein -> Deising , schöne Übernachtung im „Zum Himmelreich“, 92km/1925hm
Sonntag: Deising -> Kelheim 53km/1105hm
Spätnachmittags dann auf der Straße von Kelheim nach Eichstätt und per Zug nach Gunzenhausen zurück zum Auto.

Ich denke, umgekehrt hat‘s auch seinen Reiz. Mache ich vielleicht auch mal, aber dann nur bis Treuchtlingen. Treuchtlingen->Gunzenhausen ist wenig reizvoll, abgesehen von der (landschaftlich und geologisch) interessanten „Steinernen Rinne“ bei Wolfsbronn.
 

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hallo Martinizza,
genauso ging es uns 2014: super tour, kaum wanderer und wenn keine probleme, keine bikeverbotsschilder- auch an der "Klamm" nicht. Klar, dass man den wanderern immer den vorrang einräumt.
Richtig eine tour, die auch unseren frauen spaß gemacht hat. und jetzt plötztlich- offensichtlich grundlos- soll es sperrungen geben? Wir sind schon fast alle sogen. "top trails of germany" mit dem radl gefahren, nirgendwo verbotsschilder oder probleme. Tolle werbung für den tourismus!?
Ich habe jetzt mal den Naturpark angemailt, um zumindest zu wissen, was konkret jetzt gesperrt sein soll und aus welchem Grunde.
Halte euch auf dem laufenden.

VO
PS: noch ein paar bildchen von unserer tour

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hallo leute,

das ist die viel- und nichtssagende Antwort des naturparks. also ist der gesamte AM-panoramaweg für uns biker verboten?
das ist wohl ein witz! Ihr solltet die NP-stelle mit protestschreiben bombardieren! ich würde mal gerne die probleme biker/wanderer benannt kriegen! Ein Landschaftsschutzgebiet ist ja eine sehr weitgefasste schutzkaTEGORIE. da ist es ja unter beachtung von regeln soGAR ERLAUBT, Pflanzenschutzmittel auszubringen. aber uns biker will man aussperren?
VO


Von: Ursula Schramm [[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 8. Januar 2015 10:35
An: vzankl


Sehr geehrter Herr Zankl,

der gesamte Altmühltal-Panoramaweg ist ein Wanderweg. Dieser Wanderweg und das
ihn umgebende freie Gelände befindet sich in ausgewiesenen Natur- und
Landschaftsschutzbieten. Eine entsprechende Verordnung besagt, dass das
Befahren mit Fahrzeugen aller Art, dazu gehören auch Fahrräder, außerhalb
ausdrücklich dafür gewidmeter Wege, zum Schutz von Fauna und Flora sowie
aufgrund teilweise geringer Breite aus Sicherheitsgründen verboten ist (Art.
28 Abs. 1 Bayer. Naturschutzgesetz).
Diese Sperrung gab es schon immer, nur wurde sie erst kürzlich ausgeschildert,
nachdem es immer öfter zu Konflikten zwischen Wanderer und Radfahrer gekommen
ist.

Aber …. wir stehen am Beginn eines Projektes mit Orten/LAG´s und MTB-
Organisationen, um für diese sensiblen Bereiche top-Alternativrouten für MTBer
zu entwickeln. Dies wird allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen

Der Landkreis Kelheim, www.tourismus-landkreis-
kelheim.de/Erleben/Radfahren/Mountainbike-Touren sowie die Orte Beilngries,
www.beilngries.de/mountainbike/ und Treuchtlingen,
www.treuchtlingen.de/index.php?id=381 bieten bereits Mountainbike Touren an.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis und verbleiben

mit herzlichen Grüßen aus dem Naturpark Altmühltal

Ursula Schramm
 
Macht ses doch net narrisch mit lauter Anfragen ;)

Besser: Wo kein Kläger da kein Richter - und fahrts zivilisiert, dann bleiben auch die meisten Wanderer gechillt.
Und wenn @Sun on Tour recht hat gibts sonst eh nix weiter zu befürchten.
 
Jain...ich kann mir gut vorstellen, dass manche Wanderer erst durch die Bikeverbotsschilder sich im Recht fühlen und entsprechend auf "ihr Recht" pochen.
Und zweitens sehe ich die Gefahr, dass sich diese Vorgehensweise (einfach Verbotsschilder aufstellen und so tun, als wäre es rechtens) auf immer mehr (Wander-)wege in Bayern ausweitet...dies trägt mit Sicherheit nicht zu einem friedlichen Miteinander bei und sollte bereits in den Anfängen unterbunden werden. Die MTBler in Erlangen wissen sehr gut, wie sich so ein Unsinn ausweiten und wie teuer das dann auch werden kann.
 
Ich würde schreiben...
1) wenn ich da radeln wollte.
2) Wenn die Schilder wirklich ohne "Rechtsgrundlage sind"

Irgendwas so lange zu behaupten, bis irgendwer Angst vor irgerndwem bekommt wird anscheinend Mode von Dresden bis Bayern
 
die Wege des Panoramaweg sind i.d.R. so breit, dass beide Parteien problemlos einander vorbei kommen. Ich kann mich nicht erinnern einen wirklich schmalen Weg gefahren zu sein.
 
Hmmm:
http://www.gesetze-bayern.de/jporta...1rahmen&psml=bsbayprod.psml&max=true&aiz=true

Art. 28 Benutzung von Wegen; Markierungen
Absatz (1) 1 Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2 Den Fußgängern gebührt der Vorrang.

Das erlaubt doch explizit die Nutzung solcher Wege. Von welcher Sperrung spricht diese Dame also?

Verdutzter Gruß,
Jürgen
 
Das einzige in der "Naturparkverordnung" was uU dem MTB entgegenläuft ist doch:
"...Handlungen verboten, dieden Charakter des Gebiets verändern oder dem in § 4 Abs. 2genannten besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen,insbesondere alle Handlungen, die geeignet sind, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, das Landschaftsbild, den Naturgenuß oder den Zugang zur freien Natur zu beeinträchtigen..."

Also darf man keine Kurven shredden oder Blümlein ummähen...

Andererseits begrenzt das Schild aber ja den "Zugang zur freien Natur" - das Schild aufzustellen ist also eine verbotene Handlung? :aetsch:
Oder ist das eine "(...) zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Schutzzone notwendige(...) und von den Naturschutzbehörden angeordnete(...) oder zugelassene(...) Überwachungs-, Schutz- und Pflegemaßnahme(...)"? :winken:
 
Diese Verschandelung der Landschaft dürfte an den meisten Stellen genau genommen eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 57 Abs. 2 Nr. 5 BayNatSchG darstellen und könnte jeweils mit Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro belegt werden:

Art. 57
Ordnungswidrigkeiten

(2) Mit Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro kann belegt werden, wer
5. die Errichtung von Sperren im Sinn des Art. 27 Abs. 3 Satz 2 entgegen Art. 34 Abs. 1 Satz 2 oder 4 nicht oder nicht rechtzeitig anzeigt oder durch sonstige Maßnahmen die Ausübung des Betretungsrechts nach Art. 26 Abs. 1 und 2 beeinträchtigt.

Es dürften alle Varianten erfüllt sein.
 
Sehr geehrte Frau Schramm,

besten Dank für Ihre Antwort. Ich muss hierzu jedoch noch einige Fragen
stellen.
Wenn ich Sie richtig verstehe, ist der gesamte "Altmühlpanoramaweg" für
Fahrradfahrer gesperrt.
Art 28/1 BayNatschG lautet meines Wissens wie folgt: "Jedermann darf auf
Privatwegen in der freien Natur wandern und , soweit sich die Wege dafür
eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft, sowie Krankenfahrstühlen
fahren. Abs2: den Fußgängern gebührt der Vorrang."
Mir ist unverständlich, wie man aufgrund dieser Formulierung den
Altmühlpanoramaweg für Fahrräder sperren, d.h. ihm die Eignung zum Radfahren
absprechen kann. Denn die Eignung zeigt sich ja schon dadurch, dass er von
Radlern regelmäßig benutzt wird.
Wir fahren bereits seit 20 Jahren mountainbike und haben die meisten der "top
trails of germany" befahren. Nirgends haben wir Radverbotsschilder oder eine
große Anzahl Wanderer angetroffen, geschweige denn gab es irgendwelche
Konflikte. Denn mit ein wenig gegenseitigem Verständnis und Rücksichtnahme
lassen sich diese vermeiden.
Warum soll dies ausgerechnet im Altmühltal nicht möglich sein?
Mir ist eine Besucherlenkung durch Wegesperrungen in Gebieten verständlich, wo
viele unterschiedliche Freizeitaktivitäten geballt und in großer Anzahl
aufeinandertreffen. Am Großen Feldberg im Taunus ist dies der Fall, wo man
downhillbiker an Wanderern unfallfrei vorbeischleusen muss.
Auf dem gemütlichen Altmühlpanoramaweg ist die Situation jedoch eine völlig
andere. Eine geringe Anzahl von tourenbikern verteilen sich über eine Strecke
von 200 km. Überall ist ausreichend Platz, um einander ausweichen zu können.
Eine Sperrung dieser Strecke führt m.E. zum Gegenteil, nämlich zu Aversionen
der unterschiedlichen Nutzergruppen statt wie sonst überall in Bayern üblich
einem vernünftigem Miteinander.

Zudem ist mir unverständlich, warum die Sperrungsverfügung nicht von der
Kreisverwaltungsbehörde erlassen wurde.

Es wäre nett, wenn Sie mich über die Hintergründe der Sperrungen informieren
könnten:
--gab es Unfälle, die diese veranlasst hatten? Wurden Wanderer in Ausübung
ihrer Freizeitaktivitäten behindert?
--haben Radfahrer schützenswerte Naturgüter z.B. durch Verlassen der Wege
beschädigt?
--wurden die örtlichen Fahrradverbände (DAV ,ADFC ,örtliche
mountainbikegruppen) in das Verfahren zur Sperrung eingebunden bzw. mit
Streckenvorschlägen gehört?

Mit freundlichen Grüßen
 
Eigentlich war diese Tour von Gunzenhausen - Kehlheim fest in meinem Plan für 2015 gestanden. Wie sieht es bei euch aus fahrt ihr trotzdem diese Tour trotz der Verbots Schilder?
Irgendwie Check ich das ganze nicht. Einerseits darf man in Naturschutzgebieten Biken aber trotzdem gib es diese Schilder? Ist doch alles Käse.
Habe bis jetzt noch nie schwierigkeiten mit Wanderen gehabt. Gegenseite Rücksicht ist doch das A und O.
 
Bin aus der Gegend.

Du kannst die Tour auf jeden Fall beruhigt fahren. Es gibt nur wenige Meter die wirklicher Singletrail sind. ;)

Ich vermute einen "regionale Vetternwirtschaft" dahinter. Da hat sich nur wieder einer der wen kennt und der widerum jemand kennt aufgeregt und dann kamen die verbote.
Da gabs vor ~2 Jahren mal nen kurzen Aufruhr in der Regionalpresse.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schade ist, dass die Konflikte erst nach dem Aufstellen solcher Verbotsschilder so richtig aufkeimen. Bei vielen Wanderern kommt dann der Ordnungshüter (alternativ: Blockwart) durch und man wird genüsslich/penetrant geschulmeistert. Der Konflikt entzündet sich also nicht an einer tatsächlichen Gefährdung sondern lediglich am Wissen um das Fahrverbot. So kann man sich Probleme schaffen, wo es vorher keine gab.
Also: RÜCKSICHTSVOLL fahren, mal ein Schwätzchen mit den Wanderern halten, Vorurteile abbauen. Leider sehr mühsam und nicht immer erfolgversprechend aber meiner Meinung nach der einzig sinnvolle Weg.
 
Bin ende der Saison nur ein kleines Stück Panormaweg gefahren ( in der nähe der 12 Aposteln), dort waren auch Wanderer uterwegs aber ich habe noch nie schwierigkeiten mit Wanderern gehabt. Mal ein Witziger Spruch beim vorbeifahren und alle sind glücklich. Naja wird alles heißer gekocht als es gegessen wird.
 
Bis vom Tourismusverband einer auf die tolle Idee kommt, durch Kontrolle und Geldstrafen zusätzliche Einnahmen generieren zu wollen.
Und um die Strafe dann nicht zahlen zu müssen, muss man erst mal selber Geld für einen Anwalt in die Hand nehmen...oder sehe ich das falsch?
 
Mich hatte vor zwei Jahren bei der Gungoldinger Wacholderheide mal jemand aufgehalten ein Führer einer kleinen Wandergruppe. Dieser meinte es sei ein Wanderweg NUR für Wanderer und zudem noch ein Naturschutzgebiet und wenn er könne er die Polizei rufen wenn er wolle die mir dann eine Geldstrafe geben könne bla bla bla. Das war aber das einzige mal. Zudem bin ich dort eh ned so gern unterwegs bei schönem Wetter weil doch immer relativ viele Spaziergänger dort unterwegs sind. Jetzt wo die Schilder aufgestellt worden sind kommt es bestimmt zum ein oder anderen Konflikt kann ich mir vorstellen.
 
das ist ja zumindest mal eine differenzierte Aussage, wenn natürlich nicht das, was wir erwarten und womit wir zufrieden sind.
Wie jetzt weiter? was sagen die "locals"?
VO


Sehr geehrter Herr ...,



der Altmühltal-Panoramaweg wurde 2005 als naturnaher Qualitätswanderweg ausgeschildert. Ein Ziel war es dabei auch, den Radwanderern und den Wanderern jeweils eigene Routen anzubieten, um Nutzungskonflikte zu vermeiden.



Als Fahrradroute oder gar als Singletrail wurde der Altmühltal-Panoramaweg nie konzipiert. Selbstverständlich ist der Altmühltal-Panoramaweg nicht im gesamten Verlauf für das Befahren mit Fahrrädern bzw. Mountainbikes gesperrt. In Abschnitten wo ein ungestörter Begegnungsverkehr möglich ist, keine ökologisch sensiblen Bereiche durchfahren werden und der Weg nicht ausdrücklich für das Befahren mit Fahrzeugen gesperrt ist, können auch Mountainbiker den Weg nutzen.



Dies gilt allerdings nicht für den gesamten Wegeverlauf. Da viele Abschnitte des Weges sehr schmal sind, sind Nutzungskonflikte zwischen Mountainbikern und Wanderern vorprogrammiert, da ein störungsfreier Begegnungsverkehr in diesen Abschnitten nicht möglich ist.



Als zentrale Wanderroute durch den Naturpark führt der Panoramaweg in vielen Abschnitten auf sehr schmalen Pfaden und erschließt – abgestimmt mit den Naturschutzbehörden – besonders schützenswerte Landschaftsteile des Naturparks. Darunter wertvolle Waldgebiete, typische Wacholderheiden (Trockenrasen) sowie Felszonen. Diese Bereiche sind nicht nur als Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen, sondern genießen oft als FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete einen besonderen Schutz.



Hier ist das Befahren der schmalen Pfade mit Bikes besonders problematisch, da durch Ausweichverkehr hier die wertvolle, nur sehr dünne Vegetationsschicht beschädigt wird und es am Hang dann zu Ausspülungen kommt. Dass dies auch faktisch geschieht, ist aus dem Foto im Anhang zu ersehen, das im Herbst am Zimmerner Hang bei Pappenheim aufgenommen wurde. Deutlich zu sehen die Rinne parallel zum Pfad (Panoramaweg), die dadurch entstanden ist, dass die Reifen die Vegetationsdecke zunächst aufgerissen haben und dann die Spur am Hang ausgespült wurde.



Höchsten rechtlichen Schutz genießen die Naturschutzgebiete (NSG). Der Altmühltal-Panoramaweg durchquert bzw. tangiert u. a. folgende Naturschutzgebiete:



NSG „Gelbe Bürg“

NSG „Steinerne Rinne bei Wolfsbronn“

NSG „Juratrockenhang mit der Felsgruppe Zwölf Apostel"



NSG „Trockenhänge bei Dollnstein“

NSG „Gungoldinger Wacholderheide“

NSG „Arnsberger Leite“

NSG „Arzberg bei Beilngries“



NSG „Klamm- und Kastlhänge“

NSG „Schloss Prunn“

NSG „Weltenburger Enge und Hirschberg und Altmühlleiten“



In den Verordnungen dieser Naturschutzgebiete ist das Befahren der Wege und Pfade mit Fahrzeuge, dazu zählen auch Fahrädern, ausdrücklich untersagt:



„Nach Art. 7 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BayNatSchG ist es verboten, außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße mit Fahrzeugen aller Art … zu fahren“.



Zuwiderhandlungen sind nach den Naturschutzgebietsverordnungen als Ordnungswidrigkeit mit Busgeldern belegt.





Insbesondere diese Abschnitte wurden jetzt mit den angesprochenen Schildern markiert, um die rechtliche Situation den Wegenutzern auf zu verdeutlichen.





Die Befahrung des Altmühltal Panoramaweges in den genannten Abschnitten widerspricht unseres Erachtens auch der Mountainbike-Vereinbarung in Bayern die der ADFC mit anderen Verbänden am 5.10.2000 in München mit der Bayerischen Staatsregierung unterzeichnet hat.



Unter Abschnitt I, Art. 3 wird hier die aktuelle Rechtslage eindeutig definiert:



3. Rechtslage



Beim Radfahren (Mountainbiking) auf Privatwegen in freier Natur ist Art. 23 Abs. 1 des Bayerischen Naturschutzgesetzes zu beachten. Danach ist das Radfahren (Mountainbiking) auf Privatwegen, z. B. land- und forstwirtschaftlichen Wegen, erlaubt, soweit sich diese dazu eignen.



Ungeeignet sind sie u. a. , wenn



- durch die Befahrung mit Fahrrädern (Mountainbikes) eine nachhaltige Beeinträchtigung des Naturraumes nicht auszuschließen ist,



- Wege, die auch häufig von Wanderern benutzt werden, keine ausreichende Breite aufweisen.

Bei ausreichender Breite eines Weges ist eher gewährleistet, dass die Fußgänger (Wanderer) den ihnen nach Art. 23 Absatz 1 Satz 2 BayNatSchG gebührenden Vorrang auch tatsächlich gefahrlos wahrnehmen können. Die jeweils als geeignet anzusehende Breite der Wege richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, z. B. der Häufigkeit der Benutzung durch Fahrradfahrer (Mountainbiker) und Fußgänger (Wanderer), Beschaffenheit, Steigung, Kurven, Übersichtlichkeit. Der weit überwiegende Teil der land- und forstwirtschaftlichen Wege in Bayern erfüllt die rechtlichen Voraussetzungen für das Fahrradfahren und steht damit zur Benutzung frei. Nach Art. 23 Abs. 4 BayNatSchG bleiben die Vorschriften des Straßen– und Wegerechts (für öffentliche Straßen und Wege) sowie des Straßenverkehrsrechts unberührt.



Das Radfahren abseits der Wege ist nicht vom Recht erfasst, nach Art. 22 Abs. 1 und Art. 24 BayNatSchG alle Teile der freien Natur betreten zu dürfen, denn rechtlich gesehen ist das Befahren eine andere Nutzungsform als das Betreten. Nur auf geeigneten Wegen stellt das Bayerische Naturschutzgesetz das Betreten dem Befahren gleich. Das unbefugte Befahren ungeeigneter Wege und das unbefugte Querfeldeinfahren ist von daher verboten, und kann nach Art. 52 Abs. 4 Nr. 2 und 3 BayNatSchG mit Geldbuße belegt werden. Ist das Fahrradfahren auf an sich geeigneten Wegen in der freien Natur in einem Gebiet mit den Belangen des übrigen Erholungsverkehrs unvereinbar oder führt es zur Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes, können die Naturschutzbehörden es gemäß Art 26 BayNatSchG beschränken oder untersagen. Daneben kann das Fahrradfahren durch Schutzverordnungen gemäß Abschnitt III des BayNatSchG (z.B in Naturschutzgebieten) beschränkt werden. Überdurchschnittlicher Verkehr mit Fahrrädern kann auch durch entsprechende Lenkungsmaßnahmen (z. B. Hinweisschilder) beeinflusst werden.



In den genannten Abschnitten des Altmühltal-Panoramaweges ist damit ein Befahren mit Mountainbikes nicht gestattet. Allerdings gibt es Alternativen. Prinzip des Naturparks war es von Beginn an, den Menschen nicht aus der Natur auszusperren, sondern eine naturschonende, rücksichtsvolle Nutzung zuzulassen. Insofern sind uns auch Mountainbiker herzlich willkommen, auch wenn unser fahrradtouristisches Angebot traditionell mit Schwerpunkt auf den Genussradler ausgerichtet ist. Schäden an Flora und Fauna sowie Nutzungskonflikte zwischen Wanderern und Mountainbikern sollen durch gegenseitige Rücksichtnahme, Selbstbeschränkungen und unaufdringliche Besucherlenkung vermieden werden.



So haben Gemeinden und Landkreise im Naturpark Altmühltal (z. B. Treuchtlingen, Weißenburg und der Landkreis Kelheim) nach dem Prinzip Angebote statt Verbote spezielle Routen für Mountainbiker erarbeitet und veröffentlicht.

Zudem gibt es zahlreiche Wege im Naturpark Altmühltal, die für Mountainbiker interessante Touren ermöglichen. Dazu zählt auch der konditionell anspruchsvolle Limes-Radweg im Naturpark Altmühltal.



Seien Sie versichert, wir wollen wirklich niemanden verärgern, wir sehen uns hier eher als "Moderator". Und leider werden häufiger Beschwerden von Wanderern an uns herangetragen, die sich von schnell heranfahrenden Mountainbikern bedrängt fühlen. Mit dem ADFC sind wir bezüglich dieser Problematik ebenfalls in Kontakt. Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen ausreichend beantworten konnten.



Mit freundlichen Grüßen



Martina Bach
 
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