Heimlich, still und leise?

Wer will denn Strafen ausprechen?
Polizisten sind in Thüringen Mangelware und da wird sich keiner in Wald stellen. Kommt ein Förster, Jäger und will mich festhalten...knallt es. Ja so hart wie klingt.
Im Video wird doch auch gesagt, Strafen gibt es erstmal nicht. Ist eine Absicherung seitens der Nutzwaldlobi
 
Mit Strafen ist tatsächlich nicht zu rechnen, weil wie gehabt nur das fahren abseits fester Wege eine Ordnungwidrigkeit ist. Alles andere kann schlimmstenfalls mit dem Hinweis geahndet werden, den jeweiligen Weg zu verlassen und sich auf einen anderen, befestigten zu begeben.

Mangels Kontrollmöglichkeiten wird aber davon wohl auch wenig Gebrauch gemacht werden.
 
Mit Strafen ist tatsächlich nicht zu rechnen, weil wie gehabt nur das fahren abseits fester Wege eine Ordnungwidrigkeit ist. Alles andere kann schlimmstenfalls mit dem Hinweis geahndet werden, den jeweiligen Weg zu verlassen und sich auf einen anderen, befestigten zu begeben.

Mangels Kontrollmöglichkeiten wird aber davon wohl auch wenig Gebrauch gemacht werden.
Das sind aber alles nur Vermutungen.
 
Das sind aber alles nur Vermutungen.

So würde ich das nicht nennen. Für ungeklärt halte ich nur die jeweilige Klassifizierung eines Weges. Solange man sich aber einig ist, dass nicht abseits fester Wege gefahren wird, gibt es keine Ordnungswidrigkeit und damit keine Konsequenzen außer maximal einer Ermahnung.
 
"Ähnliche Diskussionen und Streitigkeiten gebe auch in Baden-Württemberg sowie in Hessen. Im Nachbarland wolle der Waldbesitzerverband durchsetzen, dass nur auf Wegen Rad gefahren werden darf, die breiter als zwei Meter sind, sagt Heyn und weiß, dass Kontrolle durch Förster äußerst schwierig ist....

Die Thüringer Tourismus GmbH sieht in dem Gesetz "eine gewisse Einschränkung, wir empfehlen aber unseren Gästen ohnehin nur das qualitativ gute Fernradwegenetz", so Mandy Neumann. Es gibt fast 5700 Kilometer Radwanderwege."

Doooh.

Kind im Brunnen, würde ich sagen. Und: LMAA.
 
Na super... Wobei die Auslegung befestigt = man kann den Weg auch mit einem Lkw nutzen für mich schon sehr an den Haaren herbeigezogen ist. Bevor es kein Referenzurteil gibt, lege ich befestigt für mich jetzt einfach aus, wie ich will. Die meisten Wege, die ich so fahre, könnte man übrigens auch getrost mit einem Lkw befahren, wenn dieser einspurig und maximal 1 m breit wäre.

Ich persönlich vermute übrigens eher Unfallversicherungen dahinter. Sie hatten einen Mountainbikeunfall? O.k., das müssen wir wohl zahlen. Wo sind sie denn gefahren? Ach so, na dann sind wir ja aus dem Schneider.

Noch mal was zu der Begründung, die da im Text steht. Müsste man da vielleicht mal genauer schildern, wieso der Mountainbiker den Prozess gewonnen hatte? Mir persönlich riecht ein Draht oder Zaun über einen Weg eher nach absichtlichem Nichtmehrbefahrbarmachen als nach ich muss hier mal die Schonung einzäunen, damit das Wild nix fressen kann.

Zum Thema Tourismus hatte ich letztens übrigens auch einen Artikel gelesen, dass die Übernachtungszahlen sinken. Vielleicht sollte man sich mal über Attraktivität Gedanken machen und welche Zielgruppen man anspricht. Ich würde jedenfalls keinen Mountainbikeurlaub machen, wo ausdrücklich nur das Fahren auf dem super ausgebauten Radwegenetz empfohlen wird. Ich könnte jetzt mal Bilder von unseren Radwegen hier anhängen, das erspar ich mir aber.
 
Theoretisch würde dann ja sogar teilweise der Rennsteig für Fahrradtouristen wegfallen...Werbung für den Fahrradtourismus sieht aus meiner Sicht anders aus...
Obwohl :Wie will mir jemand mitten im Wald beweisen das auf dem Weg, auf welchem ich mich befinde kein LKW fahren kann?
 
Hallo,

Die "Thüringer Landeszeitung" hat das Thema in ihrer heutigen Onlineausgabe für sich entdeckt:

den Mist habe ich auch gelesen. Dsa Problem in Thüringen ist nun: ein LKW ist deutlich breiter als 2 m, der Braucht wege, die eher 3m breit sind. Das wäre ja noch eine Verschärfung der 2m- Regel.

Ich kapier es auch nicht, was der Mist immer soll. Die Nutzung von Waldwegen ist erlaubt, aber keiner haftet bei Unfällen, sprich betreten/ befahren auf eigene Gefahr. Warum ds jetzt so reglementiert werden muss, versteh wer will. Die Begründung ist dann auch an den Haaren herbei gezogen:
Hintergrund für die Gesetzesänderung waren laut Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft "massive Beschwerden aus dem Privat- und Körperschaftswald bezüglich der Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten. Es wurde angeführt, dass es für die privaten und kommunalen Waldeigentümer unzumutbar sei, das Netz der festen Wege immer in einem für Radfahrer gefahrlos zu nutzenden Zustand zu halten", so Referent Daniel Kronenberg.

Wenn jemand einen Draht über den Weg spannt, ist das ne andere Sache. Aber wer haftet da? Der Wldbesitzter, der Radfahrer? Ich denke die Drahtsache geht auf irgendeinen Depp zurück, der sich in seiner Ruhe im Wald gestört gefühlt hat. Der gleiche Depp legt wahrscheinlich auch Giftköder gegen Hunde aus und klagt gegen Spielplätze.

Aber wer kontrolliert es? Keiner, außer übermotivierte Leute, die sich gestört fühlen. Förster und Waldarbeiter hab bin ich bisher immer sehr nett und freundlich begegnet. Schlimm sind Jäger...

Na mal sehen, wieder ein wildes getrommel und nix dahinter. Ein Gesetz mehr, an das sich ohnehin keiner hält. Einen Waldweg den ich entlang gegen kann und darf, werd ich auch in Zunkunft mit dem Rad befahren.
 
Hab der TA mal nen Kurzbrief geschrieben:
"Bei der Aussperrung der Radler aus den Thüringer Wäldern hat man leider den Blick nur gen Westen gerichtet. Sachsen-Anhalt ist viel cleverer. Dort kann und will man auf die radelnde Kundschaft im Harz nicht verzichten. Dort baut man Sonderstrecken für Downhiller (Braunlage, Thale, ...) und gibt den Tourenbikern Gelegenheit, die Landschaft zu genießen. Zum Vorteil für die Tourismuswirtschaft, welche durch Übernachtungen und Verpflegung verdient. Das grüne Herz Deutschlands liegt scheinbar etwas nördlicher als anpriesen..."
 
"Auch wenn das nur etwa ein Drittel der festen Waldwege sei, so reiche dies doch aus, begründet Wolfgang Heyn, Geschäftsführer des Thüringer Waldbesitzerverbandes."
:rolleyes: derlei auf eingeschränkter Sichtweise basierende Argumentation sieht man ja anderenorts in ähnlichen Debatten auch immer wieder.

Davon abgesehen weiß ich hier mal wieder nicht so recht, was ich davon halten soll. Als Oberfranke mit Thüringer Schiefergebirge und Rennsteig quasi vor der Haustür mache ich des öfteren Touren über die Landesgrenze hinweg und jetzt (ok, seit Anfang 2014 schon) das.
Einerseits, solang das nicht groß kontrolliert wird, wo kein Kläger da kein Richter...andererseits kann einem natürlich jeder miesepetrige Wanderer, dem die Gesetzeslage bekannt ist, die Laune verderben...derlei Zeitgenossen bin ich bislang zum Glück nur seltenst begegnet, hoffentlich bleibts dabei auch
 
Eine Mehrheit in der Landesregierung.
Ich hab meine Touren seit letztes Jahr in den Unterfränkischen Raum verlegt. Nur 3 km der Anfahrt sind illegal. Ist mur aber lieber als legal vom LKW über den Haufen gefahren zu werden . Mein Bierchen trink ich dann natürlich auch in Franken.
 
Hmmm ... leider hat nicht jeder die Möglichkeit in ein befreundetes - ähm benachbartes - Bundesland und desses Wälder auszuweichen. Zumindest nicht ohne größere Aufwendungen. Auch sind meine Begegnungen mit Wanderern, Reitern und anderen Waldnutzern fast immer positiv. Die sehr wenigen negative Ausnahmen sind für mich kein Konfliktpotential. Aber das nur mal nebenbei.

Ob die thüringer Tourismusindustrie nun Schaden vom Wegbleiben der Biker nimmt oder nicht, sei mal dahin gestellt. Meine thüringer Erfahrungen diesbezüglich sind lange nicht so gut wie die aus den Nachbarländern.

Was genau zu einer Änderung des Gesetzes notwendig ist, weiß ich auch nicht. Ich denke aber, dass eine Interessenvertretung für uns Radfahrer hier tätig werden sollte bzw. muss. Scheinbar ist diesbezüglich aber nur der ADFC tätig. Die DIMB, als unser der Vertreter der Mountainbiker, scheint ja immer noch auf irgendetwas zu warten. Zumindest habe ich den Eindruck. Oder habe ich etwas verpasst?
 
Hab der TA mal nen Kurzbrief geschrieben:
"Bei der Aussperrung der Radler aus den Thüringer Wäldern hat man leider den Blick nur gen Westen gerichtet. Sachsen-Anhalt ist viel cleverer. Dort kann und will man auf die radelnde Kundschaft im Harz nicht verzichten. Dort baut man Sonderstrecken für Downhiller (Braunlage, Thale, ...) und gibt den Tourenbikern Gelegenheit, die Landschaft zu genießen. Zum Vorteil für die Tourismuswirtschaft, welche durch Übernachtungen und Verpflegung verdient. Das grüne Herz Deutschlands liegt scheinbar etwas nördlicher als anpriesen..."
Ist es nicht besser dieser Mandy Neumann oder der Thüringer Tourismus GmbH zu schreiben?
 
Ist es nicht besser dieser Mandy Neumann oder der Thüringer Tourismus GmbH zu schreiben?
Ja. Kennst Du vielleicht die Mandy (Arbeitsplatz: Willy-Brandt-Platz 1 in Erfurt)? :wink:

Die Tourismus-GmbH betreibt die Webseite http://www.thueringen-tourismus.de und macht dort auch Werbung für den Bikepark Silbersattel: http://www.thueringen-tourismus.de/urlaub-hotel-reisen/bikepark-silbersattel-114580.html
Man beachte das Werbefoto:

Mountainbike-Touren_rdax_220x154_90.jpg


Das muss dann ja an schmalen Pfaden reichen für die Mountainbiker in Thüringen. :spinner:
 
.........Die meisten Wege, die ich so fahre, könnte man übrigens auch getrost mit einem Lkw befahren.........

Ich persönlich befahr die Wege eh immer mit LKW....(für nicht süddeutsche, das ist die Abkürzung für Leberkäsweck)......da kann mir dann keiner blöd kommen.....einmal hab ich ihn als Vesper dabei......mit Ketchup und Majo, ein anderes mal steckt er halt schon im Verdauungstrakt......:lol:
 
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Wie will mir jemand mitten im Wald beweisen das auf dem Weg, auf welchem ich mich befinde kein LKW fahren kann?
Hmmm, liegt vielleicht an der Größe.......als Gegenbeweis sollte man den hier zeigen......kaum Breiter als mein Lenker.....
af3c39725d.jpg

.....oder noch besser sowas.....dann hat man wenigstens so lange Ruhe bis das Waldgesetz wieder verändert wird....weil vom Maßstab steht ja nix drin.....:D
baufahrzeug401720_002.JPG
 
Heute steht auch ein Artikel zum Thema in der TLZ unter dem Titel "Rauschen im Wald", der Artikel scheint im Grunde nur eine leicht geänderte Version des TA-Artikels zu sein und enthält auch wieder die LKW-Geschichte und das Märchen von den massiven Problemen mit der Verkehrssicherungspflicht.
 
Heute steht auch ein Artikel zum Thema in der TLZ unter dem Titel "Rauschen im Wald", der Artikel scheint im Grunde nur eine leicht geänderte Version des TA-Artikels zu sein und enthält auch wieder die LKW-Geschichte und das Märchen von den massiven Problemen mit der Verkehrssicherungspflicht.
Frage: Ist ein Harvester ein LKW? Wenn man das mit »Ja« beantworten kann, dann kann man jeden Weg im Wald mit dem Rad befahren. Harvester können das ja auch, egal wie die Wege hinterher aussehen.

Hier steht eindeutig, dass das Betreten und Befahren auf eigene Gefahr geschieht:
ThürWaldG §6(1) schrieb:
Das Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung ist jedem gestattet. Das Betreten und Befahren des Waldes geschieht auf eigene Gefahr, besondere Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflichten des Waldbesitzers werden durch das Betretungsrecht des Waldes nicht begründet. Dies gilt auch für gekennzeichnete Wege und Pfade.


Edit hat einen link eingefügt.
 
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