Heimlich, still und leise?

Dumm bloß das im Gesetz nicht LKW erwähnt ist. da steht was von befestigten Wegen. was das ist erzählzt dir das Gericht / deine Versicherung dann schon. Dürfte auf maschinell verdichtet hinauslaufen.
 
Ich finds (zugegebenermassen nur nahezu) perfekt (perfekt für mich war es vorher), denn so kann ich alles zu meinen Gunsten auslegen. Wenns nicht eindeutig geregelt ist, mach ich mir doch keine Gedanken darum, wie es andere für mich im schlechtesten Fall auslegen.

So sehe ich das auch, aber in die Jahreszeit paßt es allemal, Helau und Alaaf!

Im Erst, es gibt kritischere Baustellen als §6 ThWaldG und §2 der dazugehörigen DVO.

So existiert in S-H im Forstgesetz genau die Regelung, die wir in Hessen erfolgreich verhindert haben. Da bin ich auch schon dran.
 
Nein, nicht der Forst hat das Gesetz geändert. Das kann er gar nicht. Das war der zuständige Ausschuss der (damaligen) Landesregierung. Und zwar hat er den Passus des Betretungsrechtes unter Ausschluss der Öffentlichkeit mal eben so eingefügt. Die dazugehörige Lobby (die gibt es ja offenbar in allen politischen Entscheidungen) war sehr wahrscheinlich der Waldeigentümerverband oder irgendeine widerliche Socke, die dem nahe steht.
siehe bitte die letzten Kommentare unter dem Text:
http://www.thueringer-allgemeine.de...auf-vielen-Waldwegen-in-Thueringen-1153348138
 
Nein, nicht der Forst hat das Gesetz geändert. Das kann er gar nicht. Das war der zuständige Ausschuss der (damaligen) Landesregierung. ...

Es ist mir bekannt, das der Forst die Gesetze nicht macht oder ändert, sondern das dafür die Abgeordneten des Landtages zuständig sind.
Was ich sagen wollte: Die Änderung ist auf Betreiben des Forst zustande gekommen.
 
Es ist mir bekannt, das der Forst die Gesetze nicht macht oder ändert, sondern das dafür die Abgeordneten des Landtages zuständig sind.
Was ich sagen wollte: Die Änderung ist auf Betreiben des Forst zustande gekommen.
Auch nicht unbedingt. Wir hier in Eisenach haben z.B. bislang ein sehr gutes Verhältnis zur Forstbehörde. Für die wesentlichen Treiber in dieser Richtung halte ich Wldbesitzer und Jäger. Wäre mal interessant, welche Beziehung zu dieser Lobby Frau Lieberknecht pflegt (oder damals zu pflegen pflegte). Ich verweise auf die Kommentare unter dem TA-Artikel. Die dimb scheint da wirklich den Durchblick zu haben, und ich bin so froh, dass wir die haben. Bitte alle eintreten in den Verein!
 
Mal was anderes abgesehen von Sinn und Unsinn und der Schwammigkeit des Begriffes "befestigter Weg": wenn dem wirklich so ist, dass wie in den Kommentaren zum Artikel zu lesen ist diese Gesetzesänderung nicht auf dem üblichen Weg eines Entwurfes mit der Möglichkeit der Einsicht und Einspruch für Verbände zustande gekommen ist, sondern heimlich, still und leise eingefügt wurde, wie ist es dann eigentlich um die grundsätzliche Gültigkeit dieser Passage bestellt?
 
Genau das ist der Punkt! Hier leidet auch die Demokratie. Unsere modernen Feudalherren und Großgrundbesitzer haben es ja mit der Demokratie nicht sonderlich.
 
Mal was anderes abgesehen von Sinn und Unsinn und der Schwammigkeit des Begriffes "befestigter Weg": wenn dem wirklich so ist, dass wie in den Kommentaren zum Artikel zu lesen ist diese Gesetzesänderung nicht auf dem üblichen Weg eines Entwurfes mit der Möglichkeit der Einsicht und Einspruch für Verbände zustande gekommen ist, sondern heimlich, still und leise eingefügt wurde, wie ist es dann eigentlich um die grundsätzliche Gültigkeit dieser Passage bestellt?

Nein, nicht der Forst hat das Gesetz geändert. Das kann er gar nicht. Das war der zuständige Ausschuss der (damaligen) Landesregierung. Und zwar hat er den Passus des Betretungsrechtes unter Ausschluss der Öffentlichkeit mal eben so eingefügt. Die dazugehörige Lobby (die gibt es ja offenbar in allen politischen Entscheidungen) war sehr wahrscheinlich der Waldeigentümerverband oder irgendeine widerliche Socke, die dem nahe steht.
siehe bitte die letzten Kommentare unter dem Text:
http://www.thueringer-allgemeine.de...auf-vielen-Waldwegen-in-Thueringen-1153348138

Weder noch!

Es handelt sich um eine Rechtsverordnung (1. DVO idgF), die vom Forstministerium gemacht wurde, nicht ums Gesetz. Sie bedarf nicht der Zustimmung des Landtages. So bedarf die StVO z.B. auch nicht der Zustimmung des Bundestages, sondern nur des Bundesrates. In der letzten Fassung der DVO war aber die "2m Regel" still und leise wieder gestrichen worden, da redet aber kaum jemand drüber (woran man andererseits sieht, daß die Regel, als es sie wenige Jahre gab, wohl selbst im Ministerium nicht sonderlich ernst genommen worden war).
 
Für mich steht (immer) noch die Antwort aus, wie es hier in Thüringen weiter geht. Dabei ist es egal wer die Gesetzesänderung veranlasst hat und wie diese zustande gekommen ist. Fakt ist, dass das ThürWaldG in der vorliegenden Form existiert. Die Tatsache, dass es schwammig ist, macht es weder besser noch leichter.

Die Thüringer Tourismus GmbH ist übrigens der Meinung, dass es genügend Angebote für Mountainbiker in Thüringen gibt. Da werden wir wohl keine Unterstützung bekommen.
 
Auch nicht unbedingt. Wir hier in Eisenach haben z.B. bislang ein sehr gutes Verhältnis zur Forstbehörde. Für die wesentlichen Treiber in dieser Richtung halte ich Wldbesitzer und Jäger. ...

Dass der Forst die Änderung betrieben hat mit der Begründung "Verkehrssicherungspflicht", ist keine Vermutung, sondern die Aussage des Leiters des Landtagsausschusses. Anlass: http://www.insuedthueringen.de/loka...Stolperfalle-Wildzaun-zahlen;art83457,2362436

... Die dimb scheint da wirklich den Durchblick zu haben, und ich bin so froh, dass wir die haben. Bitte alle eintreten in den Verein!

:daumen: Danke!
 
Dass der Forst die Änderung betrieben hat mit der Begründung "Verkehrssicherungspflicht", ist keine Vermutung, sondern die Aussage des Leiters des Landtagsausschusses. Anlass: http://www.insuedthueringen.de/loka...Stolperfalle-Wildzaun-zahlen;art83457,2362436
Woran man auch wiederum sieht, wie vorsichtig man mit Gerüchten sein muß. Denn visuell ungesicherte Zäune quer zum Weg darf man nirgends anbringen, egal ob der Weg breit oder schmal, matschig oder fest oder befestigt ist. Im übrigen werden da Verkehrssicherungspflicht und Verkehrsgefährdung bzw hier Personengefährdung durcheinandergeschmissen. Auch wenn man keine besondere Verkehrssicherungspflichten hätte, kann man als Flächeneigentümer im offen zugänglichen Gelände keine Gefahrenquellen offen zugänglich belassen. Das wäre etwa so, wenn jemand das Betreten seines zaunlosen Vorgartens mit Tretminen sichern ließe nach dem Motto "selbst dran schuld, wenn jemand den Vorgarten betritt". Da kommt man schon ins Grübeln, wer denn da im Wald noch Ahnung hat. Der Fachausschuss im Landtag und die Presse scheiden da nach Aktenlage aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich ist der ganze Thread müßig. Die ganzen Wortklaubereien und Spitzfindigkeiten was nun fest oder befestigt ist nützt niemanden was. Genau so wer wann was wo und wie geändert oder verordnet hat. Ich gehe aber jede Wette ein das, wenn es Hart auf Hart kommt, die Gegenseite die "Besseren?" und "Gewichtigeren?" Argumente und Expertisen vorweisen wird. Ganz einfach weil die die finanzkräftigere und größere Lobby hinter sich hat. Ich werde mich dem Prinzip Ohmtroll anschließen:

L M A A

Und dazu benötige ich nicht mal seinen Trailausweis. :D
Was ich wohl kaum noch machen werde sind öffentlich zugänglich, z.B. im IBC , Tourberichte schreiben und damit auch Werbung für Thüringen machen.
Also bis dann
Kasebi
 
Weder noch!
Es handelt sich um eine Rechtsverordnung (1. DVO idgF), die vom Forstministerium gemacht wurde, nicht ums Gesetz. Sie bedarf nicht der Zustimmung des Landtages. So bedarf die StVO z.B. auch nicht der Zustimmung des Bundestages, sondern nur des Bundesrates. In der letzten Fassung der DVO war aber die "2m Regel" still und leise wieder gestrichen worden, da redet aber kaum jemand drüber (woran man andererseits sieht, daß die Regel, als es sie wenige Jahre gab, wohl selbst im Ministerium nicht sonderlich ernst genommen worden war).

Oha. Danke.

Für mich steht (immer) noch die Antwort aus, wie es hier in Thüringen weiter geht. Dabei ist es egal wer die Gesetzesänderung veranlasst hat und wie diese zustande gekommen ist. Fakt ist, dass das ThürWaldG in der vorliegenden Form existiert. Die Tatsache, dass es schwammig ist, macht es weder besser noch leichter.
Die Thüringer Tourismus GmbH ist übrigens der Meinung, dass es genügend Angebote für Mountainbiker in Thüringen gibt. Da werden wir wohl keine Unterstützung bekommen.

Die dimb ist dran. Es ist sehr wohl von Interesse, wie diese Regelung zustande kam. Und die Zeitungen sollte man auch in die Pflicht nehmen. Das sind nämlich peinliche Fehlinformationen, die da verlautbart wurden. Wenn das nicht vielleicht sogar System hat.
Sport-Tourismus hat wenig Bedeutung für die Region, denke ich. Und ich bin mir auch nicht sicher, ob ein verstärkter Tourismus der Sache förderlich wäre. Mit dem Kommerz zu punkten finde ich auch nicht gut.
 
Eigentlich ist der ganze Thread müßig. Die ganzen Wortklaubereien und Spitzfindigkeiten was nun fest oder befestigt ist nützt niemanden was. Genau so wer wann was wo und wie geändert oder verordnet hat. Ich gehe aber jede Wette ein das, wenn es Hart auf Hart kommt, die Gegenseite die "Besseren?" und "Gewichtigeren?" Argumente und Expertisen vorweisen wird. Ganz einfach weil die die finanzkräftigere und größere Lobby hinter sich hat. Ich werde mich dem Prinzip Ohmtroll anschließen:

L M A A

Und dazu benötige ich nicht mal seinen Trailausweis. :D
Was ich wohl kaum noch machen werde sind öffentlich zugänglich, z.B. im IBC , Tourberichte schreiben und damit auch Werbung für Thüringen machen.
Also bis dann
Kasebi
www.fatalismus.de ?
Wenn es hart auf hart kommt, dann LMAA, aber es ist schon ein Unterschied, ob man etwas illegal oder legal tut.
 
Genau das mit dem Zaun ist mir auch schonmal passiert (mehr als 15 Jahre her). Ich habe damals nicht geklagt.
 
Es ist sehr wohl von Interesse, wie diese Regelung zustande kam. Und die Zeitungen sollte man auch in die Pflicht nehmen. Das sind nämlich peinliche Fehlinformationen, die da verlautbart wurden. Wenn das nicht vielleicht sogar System hat.
Sport-Tourismus hat wenig Bedeutung für die Region, denke ich. Und ich bin mir auch nicht sicher, ob ein verstärkter Tourismus der Sache förderlich wäre. Mit dem Kommerz zu punkten finde ich auch nicht gut.

Wie schon mal gesagt. hier regt man sich zum Teil über eine Regelung auf, die noch nicht einmal neu ist und eine Regelung, die es gar nicht gibt. Dein Hinweis auf die Verantwortung der Presse ist daher mehr als berechtigt.

Gängig ist in der Republik in mehreren Fachgesetzen "befestigt oder naturfest". Das solltem man erst mal auf dem "kleinen Dienstweg" klären. Wie Du schon festgestellt hast, die DIMB ist da dran.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie schon mal gesagt. hier regt man sich zum Teil über eine Regelung auf, die noch nicht einmal neu ist. Gängig ist allerdings in der Republik in mehreren Fachgesetzen "befestigt oder naturfest". Das solltem man erst mal auf dem "kleinen Dienstweg" klären.
Es ist richtig, diese Regelung wurde heimlich, still und leise im Dezember 2013 umgesetzt und mit Wirkung zum 01. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Neu ist es also wirklich nicht.
Ich habe Ende Januar 2014 die DIMB IG Thüringen in persönlichen Mitteilungen darüber informiert und musste erfahren, dass die DIMB hier kalt erwischt wurde. Nicht schön, aber nicht zu ändern.
Seitdem höre oder lese ich immer wieder "Wir müssen warten. Wir müssen ruhig bleiben. Wir sollten und wir müssten ... ". Warten wir also weiter ...

Wie Du schon festgestellt hast, die DIMB ist da dran.
Eine gute Aussage nach einem Jahr ... da habe ich mehr erwartet.
 
Es ist richtig, diese Regelung wurde heimlich, still und leise im Dezember 2013 umgesetzt und mit Wirkung zum 01. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Neu ist es also wirklich nicht.
Ich habe Ende Januar 2014 die DIMB IG Thüringen in persönlichen Mitteilungen darüber informiert und musste erfahren, dass die DIMB hier kalt erwischt wurde. Nicht schön, aber nicht zu ändern.
Seitdem höre oder lese ich immer wieder "Wir müssen warten. Wir müssen ruhig bleiben. Wir sollten und wir müssten ... ". Warten wir also weiter
Eine gute Aussage nach einem Jahr ... da habe ich mehr erwartet.

Die aktuelle Fassung ist seit dem 1.1.2015 gültig.
https://www.thueringenforst.de/wald-wissen/gesetze-und-verordnungen/
Bist Du eigentlich Mitglied in der dimb?
 
Es ist richtig, diese Regelung wurde heimlich, still und leise im Dezember 2013 umgesetzt und mit Wirkung zum 01. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Neu ist es also wirklich nicht.
Ich habe Ende Januar 2014 die DIMB IG Thüringen in persönlichen Mitteilungen darüber informiert und musste erfahren, dass die DIMB hier kalt erwischt wurde. Nicht schön, aber nicht zu ändern.
Seitdem höre oder lese ich immer wieder "Wir müssen warten. Wir müssen ruhig bleiben. Wir sollten und wir müssten ... ". Warten wir also weiter ...


Eine gute Aussage nach einem Jahr ... da habe ich mehr erwartet.

Richtig ist, daß es die die Regelung mit befestigten Wegen erst seit neuestem im Gesetz gibt, vorher hieß es "feste" Wege. In der DVO waren die befestigten Wege schon früher mal drin. Aber die Aufregung sollte sich dennoch in Grenzen halten, denn im Gegensatz zu BW ist für einen Verstoß (also weiterhin Radfahren auf festen Wegen) in §66 nicht bußgeldbeweht. §6 Abs,3 Satz 1 ist von §66 (s. u.) nicht erfasst. Verstöße könnten also höchstens vom Waldbesitzer als Eingriff in sein Waldeigentum geltend gemacht werden. Das wäre sicher mal für Zivil- und Strafrechtler ein interessantes Feld, wenn vor Gericht der Unterschied zwischen "befestigt" und "fest" erörtert würde, weil man "befestigt" gerade im Winter tatsächlich nur mit der Spitzhacke (und auch dann oft, nicht zuletzt auch wegen mangelnder Wegebaukenntnisse der Akteure, nicht mit ausreichender Sicherheit) feststellen könnte. Ich denke, daß man das bei der Fassung des §66 wußte.

§ 66 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. dem grundsätzlichen Verbot des § 6 Abs. 6 Satz 2, dem Verbot des § 6 Abs. 7
oder einem aufgrund des § 6 Abs. 4 oder 8 erlassenen Verbot, auch in Verbin-
dung mit § 12 Abs. 6 Satz 1, zuwiderhandelt,
2. den Bestimmungen des § 6 Abs. 2 Satz 2, Abs. 5, 6 Satz 1 oder 3 bis 5 oder
Abs. 8 Satz 2 zuwiderhandelt,
3. entgegen § 6 Abs. 3 Satz 6 ohne Kennzeichen reitet oder Kutsche fährt
oder dies als Halter eines Pferdes duldet oder entgegen § 6 Abs. 3
Satz 2 oder 5
außerhalb gekennzeichneter Wege und Straßen reitet
oder Kutsche fährt,
4. entgegen § 10 Abs. 1 Satz 1 (.....)


Insoweit gibt es keinen Grund zur Eile. Von Warten hat aber keiner 'was gesagt. Ich bitte nur darum, daß das, was ich in Thüringen mache, nicht öffentlich ventilieren werde, denn was dabei herauskommt, sieht man ja in der Thüringer Allgemeinen.
 
Es ist richtig, diese Regelung wurde heimlich, still und leise im Dezember 2013 umgesetzt und mit Wirkung zum 01. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Neu ist es also wirklich nicht.
Ich habe Ende Januar 2014 die DIMB IG Thüringen in persönlichen Mitteilungen darüber informiert und musste erfahren, dass die DIMB hier kalt erwischt wurde. Nicht schön, aber nicht zu ändern.
Seitdem höre oder lese ich immer wieder "Wir müssen warten. Wir müssen ruhig bleiben. Wir sollten und wir müssten ... ". Warten wir also weiter ...


Eine gute Aussage nach einem Jahr ... da habe ich mehr erwartet.

Leider mahlen die Mühlen in der Politik sehr langsam... Sieht man ja auch oft bei der Errichtung von Bikeparkstrecken oder ähnlichem für Jugendliche. Da vergehen Jahre, bis die Ausschüsse und Verwaltungen sich den Ball zigmal hin und hergespielt haben, alle rechtlichen Fragen geklärt werden und und und...

Ist halt nicht mit einer Klick-Petition getan, hier werden sicherlich viele Gespräche im Hintergrund geführt, recherchiert wer welchen Einfluß hatte und hat usw.

Von daher ist der mE sinnvollste Weg, die Interessenvertretung DIMB zu stärken, in dem man ihr beitritt und oder spendet. Nur gemeinsam können wir auch stark auftreten, das ist es nunmal, was uns Jäger- und Wandererverbände voraus haben. Gewachsene Strukturen und Zugang zu Entscheidern!

grüße
 
Was, wenn in einer zukünftigen Gesetzesfassung in den Bußgeldvorschriften genauso plötzlich der Verweis auf §6 Abs. 3 Satz 1 auftaucht? Sollte man hier nicht frühstmöglich agieren statt reagieren, wenn es zu spät ist?

Korrekt, aber das geht mit Gesetzen nicht von Hüh auf Hott. Drum sind wir dran, aber ohne Hektik. Im Gegensatz zu BW kann nämlich niemand im Landtag sagen, er habe sich 1995 über die Umsetzbarkeit der Regel keine Gedanken gemacht. Sieht man das positiv, haben das genug Leute gemerkt und den Satz 1 deshalb im 66er nicht erwähnt.
 
Ich finds (zugegebenermassen nur nahezu) perfekt (perfekt für mich war es vorher), denn so kann ich alles zu meinen Gunsten auslegen. Wenns nicht eindeutig geregelt ist, mach ich mir doch keine Gedanken darum, wie es andere für mich im schlechtesten Fall auslegen.

Was Du da schreibst, ist rechtlich gar nicht so daneben :D
 
Hallo Jungs.

Irgendwie war das Forum der Meinung, mich nicht über die Entwicklung hier und neue Posts informieren zu müssen. Abgesehen davon war ich sowieso eine Weile auch hier nicht aktiv, aber ok, das ist jetzt vorbei.

Mein Eindruck ist hier, dass von verschiedenen Seiten Infos beigesteuert werden, ohne die auf die bisherige Entwicklung einzugehen, einfach weil der ein oder andere dabei bisher wenig bis gar nicht involviert war. So kommt hier ein wenig unnötiger Stress auf und das könnte vermieden werden.

Was die Tatsachen betrifft, also Formulierung im Gesetz und der DVO, herrscht ja offensichtlich Einigkeit. Zur Historie und den Gründen für einzelnen Änderungen nicht unbedingt, aber das ist nicht weiter schlimm. Zum Stand der Gespräche möchte ich hier auch nichts weiter sagen, einfach weil einige Aussagen nicht unbedingt für die Öffentlichkeit gedacht sind und ich bitte an der Stelle einfach darum, hierfür Verständnis zu zeigen.

Sicherlich ist aber klar, warum im Laufe des letzten Jahres nicht allzu viel passiert ist, auf das hier einzugehen wäre. Ich sage nur Landtagswahl als Stichwort und die daraus resultierende Auslastung der Politiker. Behörden und Gerichte sind auch nicht immer die schnellsten, wenn es darum geht, Auskünfte zu erteilen.

Um aber dennoch was beizutragen folgende Infos:
- Am 13.2. findet in Erfurt der nächste IG Stammtisch statt, Thema wird das Waldgesetz sein. Wer Interesse hat, daran teilzunehmen meldet sich bitte per PN oder Mail ([email protected]) bei mir.
- Es ist ein Termin mit dem zuständigen Referatsleiter im Ministerium vereinbart.
 
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