Dumm bloß das im Gesetz nicht LKW erwähnt ist. da steht was von befestigten Wegen. was das ist erzählzt dir das Gericht / deine Versicherung dann schon. Dürfte auf maschinell verdichtet hinauslaufen.
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Ich finds (zugegebenermassen nur nahezu) perfekt (perfekt für mich war es vorher), denn so kann ich alles zu meinen Gunsten auslegen. Wenns nicht eindeutig geregelt ist, mach ich mir doch keine Gedanken darum, wie es andere für mich im schlechtesten Fall auslegen.
Nein, nicht der Forst hat das Gesetz geändert. Das kann er gar nicht. Das war der zuständige Ausschuss der (damaligen) Landesregierung. Und zwar hat er den Passus des Betretungsrechtes unter Ausschluss der Öffentlichkeit mal eben so eingefügt. Die dazugehörige Lobby (die gibt es ja offenbar in allen politischen Entscheidungen) war sehr wahrscheinlich der Waldeigentümerverband oder irgendeine widerliche Socke, die dem nahe steht.
Nein, nicht der Forst hat das Gesetz geändert. Das kann er gar nicht. Das war der zuständige Ausschuss der (damaligen) Landesregierung. ...
Auch nicht unbedingt. Wir hier in Eisenach haben z.B. bislang ein sehr gutes Verhältnis zur Forstbehörde. Für die wesentlichen Treiber in dieser Richtung halte ich Wldbesitzer und Jäger. Wäre mal interessant, welche Beziehung zu dieser Lobby Frau Lieberknecht pflegt (oder damals zu pflegen pflegte). Ich verweise auf die Kommentare unter dem TA-Artikel. Die dimb scheint da wirklich den Durchblick zu haben, und ich bin so froh, dass wir die haben. Bitte alle eintreten in den Verein!Es ist mir bekannt, das der Forst die Gesetze nicht macht oder ändert, sondern das dafür die Abgeordneten des Landtages zuständig sind.
Was ich sagen wollte: Die Änderung ist auf Betreiben des Forst zustande gekommen.
Mal was anderes abgesehen von Sinn und Unsinn und der Schwammigkeit des Begriffes "befestigter Weg": wenn dem wirklich so ist, dass wie in den Kommentaren zum Artikel zu lesen ist diese Gesetzesänderung nicht auf dem üblichen Weg eines Entwurfes mit der Möglichkeit der Einsicht und Einspruch für Verbände zustande gekommen ist, sondern heimlich, still und leise eingefügt wurde, wie ist es dann eigentlich um die grundsätzliche Gültigkeit dieser Passage bestellt?
Nein, nicht der Forst hat das Gesetz geändert. Das kann er gar nicht. Das war der zuständige Ausschuss der (damaligen) Landesregierung. Und zwar hat er den Passus des Betretungsrechtes unter Ausschluss der Öffentlichkeit mal eben so eingefügt. Die dazugehörige Lobby (die gibt es ja offenbar in allen politischen Entscheidungen) war sehr wahrscheinlich der Waldeigentümerverband oder irgendeine widerliche Socke, die dem nahe steht.
siehe bitte die letzten Kommentare unter dem Text:
http://www.thueringer-allgemeine.de...auf-vielen-Waldwegen-in-Thueringen-1153348138
Auch nicht unbedingt. Wir hier in Eisenach haben z.B. bislang ein sehr gutes Verhältnis zur Forstbehörde. Für die wesentlichen Treiber in dieser Richtung halte ich Wldbesitzer und Jäger. ...
... Die dimb scheint da wirklich den Durchblick zu haben, und ich bin so froh, dass wir die haben. Bitte alle eintreten in den Verein!
Woran man auch wiederum sieht, wie vorsichtig man mit Gerüchten sein muß. Denn visuell ungesicherte Zäune quer zum Weg darf man nirgends anbringen, egal ob der Weg breit oder schmal, matschig oder fest oder befestigt ist. Im übrigen werden da Verkehrssicherungspflicht und Verkehrsgefährdung bzw hier Personengefährdung durcheinandergeschmissen. Auch wenn man keine besondere Verkehrssicherungspflichten hätte, kann man als Flächeneigentümer im offen zugänglichen Gelände keine Gefahrenquellen offen zugänglich belassen. Das wäre etwa so, wenn jemand das Betreten seines zaunlosen Vorgartens mit Tretminen sichern ließe nach dem Motto "selbst dran schuld, wenn jemand den Vorgarten betritt". Da kommt man schon ins Grübeln, wer denn da im Wald noch Ahnung hat. Der Fachausschuss im Landtag und die Presse scheiden da nach Aktenlage aus.Dass der Forst die Änderung betrieben hat mit der Begründung "Verkehrssicherungspflicht", ist keine Vermutung, sondern die Aussage des Leiters des Landtagsausschusses. Anlass: http://www.insuedthueringen.de/loka...Stolperfalle-Wildzaun-zahlen;art83457,2362436
Weder noch!
Es handelt sich um eine Rechtsverordnung (1. DVO idgF), die vom Forstministerium gemacht wurde, nicht ums Gesetz. Sie bedarf nicht der Zustimmung des Landtages. So bedarf die StVO z.B. auch nicht der Zustimmung des Bundestages, sondern nur des Bundesrates. In der letzten Fassung der DVO war aber die "2m Regel" still und leise wieder gestrichen worden, da redet aber kaum jemand drüber (woran man andererseits sieht, daß die Regel, als es sie wenige Jahre gab, wohl selbst im Ministerium nicht sonderlich ernst genommen worden war).
Für mich steht (immer) noch die Antwort aus, wie es hier in Thüringen weiter geht. Dabei ist es egal wer die Gesetzesänderung veranlasst hat und wie diese zustande gekommen ist. Fakt ist, dass das ThürWaldG in der vorliegenden Form existiert. Die Tatsache, dass es schwammig ist, macht es weder besser noch leichter.
Die Thüringer Tourismus GmbH ist übrigens der Meinung, dass es genügend Angebote für Mountainbiker in Thüringen gibt. Da werden wir wohl keine Unterstützung bekommen.
www.fatalismus.de ?Eigentlich ist der ganze Thread müßig. Die ganzen Wortklaubereien und Spitzfindigkeiten was nun fest oder befestigt ist nützt niemanden was. Genau so wer wann was wo und wie geändert oder verordnet hat. Ich gehe aber jede Wette ein das, wenn es Hart auf Hart kommt, die Gegenseite die "Besseren?" und "Gewichtigeren?" Argumente und Expertisen vorweisen wird. Ganz einfach weil die die finanzkräftigere und größere Lobby hinter sich hat. Ich werde mich dem Prinzip Ohmtroll anschließen:
L M A A
Und dazu benötige ich nicht mal seinen Trailausweis.
Was ich wohl kaum noch machen werde sind öffentlich zugänglich, z.B. im IBC , Tourberichte schreiben und damit auch Werbung für Thüringen machen.
Also bis dann
Kasebi
Es ist sehr wohl von Interesse, wie diese Regelung zustande kam. Und die Zeitungen sollte man auch in die Pflicht nehmen. Das sind nämlich peinliche Fehlinformationen, die da verlautbart wurden. Wenn das nicht vielleicht sogar System hat.
Sport-Tourismus hat wenig Bedeutung für die Region, denke ich. Und ich bin mir auch nicht sicher, ob ein verstärkter Tourismus der Sache förderlich wäre. Mit dem Kommerz zu punkten finde ich auch nicht gut.
Es ist richtig, diese Regelung wurde heimlich, still und leise im Dezember 2013 umgesetzt und mit Wirkung zum 01. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Neu ist es also wirklich nicht.Wie schon mal gesagt. hier regt man sich zum Teil über eine Regelung auf, die noch nicht einmal neu ist. Gängig ist allerdings in der Republik in mehreren Fachgesetzen "befestigt oder naturfest". Das solltem man erst mal auf dem "kleinen Dienstweg" klären.
Eine gute Aussage nach einem Jahr ... da habe ich mehr erwartet.Wie Du schon festgestellt hast, die DIMB ist da dran.
Es ist richtig, diese Regelung wurde heimlich, still und leise im Dezember 2013 umgesetzt und mit Wirkung zum 01. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Neu ist es also wirklich nicht.
Ich habe Ende Januar 2014 die DIMB IG Thüringen in persönlichen Mitteilungen darüber informiert und musste erfahren, dass die DIMB hier kalt erwischt wurde. Nicht schön, aber nicht zu ändern.
Seitdem höre oder lese ich immer wieder "Wir müssen warten. Wir müssen ruhig bleiben. Wir sollten und wir müssten ... ". Warten wir also weiter
Eine gute Aussage nach einem Jahr ... da habe ich mehr erwartet.
Es ist richtig, diese Regelung wurde heimlich, still und leise im Dezember 2013 umgesetzt und mit Wirkung zum 01. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Neu ist es also wirklich nicht.
Ich habe Ende Januar 2014 die DIMB IG Thüringen in persönlichen Mitteilungen darüber informiert und musste erfahren, dass die DIMB hier kalt erwischt wurde. Nicht schön, aber nicht zu ändern.
Seitdem höre oder lese ich immer wieder "Wir müssen warten. Wir müssen ruhig bleiben. Wir sollten und wir müssten ... ". Warten wir also weiter ...
Eine gute Aussage nach einem Jahr ... da habe ich mehr erwartet.
Insoweit gibt es keinen Grund zur Eile.
Es ist richtig, diese Regelung wurde heimlich, still und leise im Dezember 2013 umgesetzt und mit Wirkung zum 01. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Neu ist es also wirklich nicht.
Ich habe Ende Januar 2014 die DIMB IG Thüringen in persönlichen Mitteilungen darüber informiert und musste erfahren, dass die DIMB hier kalt erwischt wurde. Nicht schön, aber nicht zu ändern.
Seitdem höre oder lese ich immer wieder "Wir müssen warten. Wir müssen ruhig bleiben. Wir sollten und wir müssten ... ". Warten wir also weiter ...
Eine gute Aussage nach einem Jahr ... da habe ich mehr erwartet.
Was, wenn in einer zukünftigen Gesetzesfassung in den Bußgeldvorschriften genauso plötzlich der Verweis auf §6 Abs. 3 Satz 1 auftaucht? Sollte man hier nicht frühstmöglich agieren statt reagieren, wenn es zu spät ist?
Ich finds (zugegebenermassen nur nahezu) perfekt (perfekt für mich war es vorher), denn so kann ich alles zu meinen Gunsten auslegen. Wenns nicht eindeutig geregelt ist, mach ich mir doch keine Gedanken darum, wie es andere für mich im schlechtesten Fall auslegen.