Eine Owi ist auch eine Straftat. Allerdings macht sich keiner wirklich die Mühe deshalb einzugreifen und so einen Aufwand zu betreiben. Und da sie auch eine Straftat ist kann jeder ihn belangen.
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Dann erklär mir mal, warum ein Ordnungsamtmitarbeiter (sog. Politessen) z.B. keinen Fahrradfahrenden anhalten dürfen, wenn dieser durch eine Fußgängerzone fährt. Anhalten darf nur die Polizei.Eine Owi ist auch eine Straftat. Allerdings macht sich keiner wirklich die Mühe deshalb einzugreifen und so einen Aufwand zu betreiben. Und da sie auch eine Straftat ist kann jeder ihn belangen.
Eine Owi ist auch eine Straftat. Allerdings macht sich keiner wirklich die Mühe deshalb einzugreifen und so einen Aufwand zu betreiben. Und da sie auch eine Straftat ist kann jeder ihn belangen.
Dann erklär mir mal, warum ein Ordnungsamtmitarbeiter (sog. Politessen) z.B. keinen Fahrradfahrenden anhalten dürfen, wenn dieser durch eine Fußgängerzone fährt. Anhalten darf nur die Polizei.
http://www.aachener-nachrichten.de/...onen-darf-nur-die-polizei-eingreifen-1.578201
Beim Mountainbiken befindet man sich nicht im Straßenverkehr.
Genau dafür hätte ich gerne eine fundierte Quelle (und nicht irgend einen Blog- oder Forenbeitrag). Kann sein, muss aber nicht. Und so lange dies einfach nur behauptet wird, schließe ich mich eher der Meinung der Mehrheit an.Eine Owi ist eine Unterkategorie der Straftat, wie ein Verbrechen und ein Vergehen. Der Unterschied liegt in den Strafmaßen.
Daher darf auch jeder jeden nach dem Ausweis fragen, der Unterschied ist dass
Du berufst dich auf das Jedermannsrecht, dass jeder wegen einer OWI einen Mountenbiker im Wald vom Rad holen darf und ihn festhalten.Das ist ja ein anderer Rechtsbereich. Beim Mountainbiken befindet man sich nicht im Straßenverkehr.
Sollte eigentlich vom Prinzip gleich sein, aber da schlägt die deutsche Bürokratie/Juristerei zu. Was ich oben schon benannt hatte. Eine Stunde verfolgen ist okay, aber nach einer Stunde wieder sehen und du hast keine Möglichkeit mehr außer Polizei rufen und verfolgen, ist ähnlicher Schwachsinn.
Das Jedermannsrecht bezieht sich auf die Strafprozessordnung und damit auf den Bereich der Straftat. Und in dem Fall ist das Radfahren nun mal keine Straftat.
Forstrevierbeamte (staatlich/kommunal oder durch Bestätigung) sind Kraft ihres Amtes/Bestätigung Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und sind bei Vermutung des Vorliegens einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit (Radfahren im Wald-wenn ausdrücklich verboten/untersagt) zur Auskunftserhebung und Identitätsfeststellung befugt. Dabei kann der Revierbeamte den "Verdächtigen" festhalten (nicht "Festnehmen"). Natürlich muss sich der "Förster" ausweisen können.
falsch. thread durchlesen hilft.Ich bin kein Rechtsgelehrter aber nach meiner Info darf dich in der Praxis kein Förster gegen deinen Willen irgendwie festhalten.
Richtig. Allerdings mußt Du natürlich trotzdem die Straßenverkehrsordnung beachten, die sagt, daß Du Haltezeichen durch Ampeln oder die Polizei befolgen mußt. Ich meine, mich an 80 Euro und einen Punkt in Flensburg zu erinnern, wenn Du es nicht tust. Dann sollte man also wirklich flott sein und sich nicht erwischen lassen!Niemand muss aktiv an seiner eigenen Strafverfolgung mitwirken. Das heißt, wenn Dich der Förster (oder auch die Polizei) zum Anhalten auffordert, musst Du dem nicht nachkommen. Und strafbar machst Du Dich damit auch nicht.