Verhaftung durch Förster?

Eine Owi ist auch eine Straftat. Allerdings macht sich keiner wirklich die Mühe deshalb einzugreifen und so einen Aufwand zu betreiben. Und da sie auch eine Straftat ist kann jeder ihn belangen.
 
Das würde ich jetzt so nicht unterschreiben.
Ordnungswidrigkeiten werden nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz mit Geldbußen geahndet, Straftaten werden nach dem Strafrecht mit Freiheitsentzug geahndet.
Warum ist eine Owi eine Straftat?
 
Eine Owi ist auch eine Straftat. Allerdings macht sich keiner wirklich die Mühe deshalb einzugreifen und so einen Aufwand zu betreiben. Und da sie auch eine Straftat ist kann jeder ihn belangen.
Dann erklär mir mal, warum ein Ordnungsamtmitarbeiter (sog. Politessen) z.B. keinen Fahrradfahrenden anhalten dürfen, wenn dieser durch eine Fußgängerzone fährt. Anhalten darf nur die Polizei.
http://www.aachener-nachrichten.de/...onen-darf-nur-die-polizei-eingreifen-1.578201
 
Dann erklär mir mal, warum ein Ordnungsamtmitarbeiter (sog. Politessen) z.B. keinen Fahrradfahrenden anhalten dürfen, wenn dieser durch eine Fußgängerzone fährt. Anhalten darf nur die Polizei.
http://www.aachener-nachrichten.de/...onen-darf-nur-die-polizei-eingreifen-1.578201

Das ist ja ein anderer Rechtsbereich. Beim Mountainbiken befindet man sich nicht im Straßenverkehr.
Sollte eigentlich vom Prinzip gleich sein, aber da schlägt die deutsche Bürokratie/Juristerei zu. Was ich oben schon benannt hatte. Eine Stunde verfolgen ist okay, aber nach einer Stunde wieder sehen und du hast keine Möglichkeit mehr außer Polizei rufen und verfolgen, ist ähnlicher Schwachsinn.
 
Das Ordnungsamt ist wohl nur für den ruhenden Verehr zuständig.
Es bleibt trotzdem noch die Frage unbeantwortet warum eine Owi eine Straftat ist?

Handle ich im Owi Bereich hat der normale Bürger nicht das Recht mich festzuhalten. Punkt
 
Eine Owi ist eine Unterkategorie der Straftat, wie ein Verbrechen und ein Vergehen. Der Unterschied liegt in den Strafmaßen.
Genau dafür hätte ich gerne eine fundierte Quelle (und nicht irgend einen Blog- oder Forenbeitrag). Kann sein, muss aber nicht. Und so lange dies einfach nur behauptet wird, schließe ich mich eher der Meinung der Mehrheit an.
 
Das sog. "Jedermanns-Festnahmerecht" gründet auf § 127 Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO).

Wie @Slow-Mo92 den Weg von der StPO in das OWiG findet würde mich interessieren. Ebenfalls hätte ich ggf. gerne erklärt, weshalb alternativ beim geschilderten Vorfall die Strafprozessordnung Anwendung finden soll.

Sorry, ich kann das leider alles nicht so hübsch verlinken und mit Videos belegen, wie gewisse Pixelbrüder :cool: .

Und edit: trotz meiner Signatur war ich bei der betreffenden Begebenheit nicht dabei :D .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das ist ja ein anderer Rechtsbereich. Beim Mountainbiken befindet man sich nicht im Straßenverkehr.
Sollte eigentlich vom Prinzip gleich sein, aber da schlägt die deutsche Bürokratie/Juristerei zu. Was ich oben schon benannt hatte. Eine Stunde verfolgen ist okay, aber nach einer Stunde wieder sehen und du hast keine Möglichkeit mehr außer Polizei rufen und verfolgen, ist ähnlicher Schwachsinn.
Du berufst dich auf das Jedermannsrecht, dass jeder wegen einer OWI einen Mountenbiker im Wald vom Rad holen darf und ihn festhalten.
Warum darf dann der Ordnungsamtbeamter, der sich auch nur auf das Jedermannsrecht berufen kann, nicht einen Radfahrer anhalten?
Gibt es OWI erster und zweiter Klasse?
Oder sind Beamte Menschen die kein Jedermannsrecht haben? :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Jedermannsrecht bezieht sich auf die Strafprozessordnung und damit auf den Bereich der Straftat. Und in dem Fall ist das Radfahren nun mal keine Straftat.

Und um mal zum Anfang zurück zu kommen.

Forstrevierbeamte (staatlich/kommunal oder durch Bestätigung) sind Kraft ihres Amtes/Bestätigung Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und sind bei Vermutung des Vorliegens einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit (Radfahren im Wald-wenn ausdrücklich verboten/untersagt) zur Auskunftserhebung und Identitätsfeststellung befugt. Dabei kann der Revierbeamte den "Verdächtigen" festhalten (nicht "Festnehmen"). Natürlich muss sich der "Förster" ausweisen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Forstrevierbeamte (staatlich/kommunal oder durch Bestätigung) sind Kraft ihres Amtes/Bestätigung Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft und sind bei Vermutung des Vorliegens einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit (Radfahren im Wald-wenn ausdrücklich verboten/untersagt) zur Auskunftserhebung und Identitätsfeststellung befugt. Dabei kann der Revierbeamte den "Verdächtigen" festhalten (nicht "Festnehmen"). Natürlich muss sich der "Förster" ausweisen können.

Ich bin kein Rechtsgelehrter aber nach meiner Info darf dich in der Praxis kein Förster gegen deinen Willen irgendwie festhalten. Da geht es dann nämlich um Verhältnismäßigkeit und wenn ich mich bedroht fühle habe ich auch das Recht mich zu wehren (Notwehr).

http://www.globusline.de/Downloads/jaeger.pdf
 
Ich weiß nicht, was Jagdpächter dürfen. Aber Förster sind nach meinem Halbwissen berechtigt, bei Ordnungswidrigkeiten die Personalien festzustellen. Um dies zu ermöglichen, ist ein Festhalten gemäß der Strafprozeßordnung zulässig, falls sich der Verdächtige weigert. Mehr dürfte er nicht machen, als festhalten und die Polizei rufen. Auch die Polizei darf keinen weiteren Zwang ausüben, sondern müßte die erkenntungsdienstliche Behandlung beim Richter beantragen.
 
@Tabletop84
Deine Info ist falsch, hast du dir den Link mal durchgelesen?

Da steht doch drin dass den Förstern die Stellung von Polizei(vollzugs)beamten eingeräumt wird.
Erwischt dich der Förster bspw. bei ner Owi hat er das Recht dich zur Personalienfeststellung festzuhalten, genau wie die Polizei auch. Hast du keinen Ausweis dabei kann er dich halt solange festhalten bis die Polizei da ist bzw. er deine Daten abgeglichen hat.
Ich verstehe deinen Gedankengang zur Verhältnismäßigkeit und zur Notwehr nicht.
Schießt dich der Förster mit der Flinte vom Rad wäre es wohl unverhältnismäßig, stellt er sich dir in den Weg wäre es mMn rechtens. Du kannst deinen Widerstand bei polizeilichen Maßnahmen wohl nur kaum mit Notwehr rechtfertigen.
 
ja aber wie will er das denn konkret machen? An einen Baum fesseln wegen einer Ordnungswidrigkeit dürfte wohl kaum als verhältnismäßig durchgehen.
 
Niemand muss aktiv an seiner eigenen Strafverfolgung mitwirken. Das heißt, wenn Dich der Förster (oder auch die Polizei) zum Anhalten auffordert, musst Du dem nicht nachkommen. Und strafbar machst Du Dich damit auch nicht.
 
Er darf nur so viel Gewalt anwenden, wie gerade notwendig ist. Also wenn Du Dich weigerst, die Aufnahme der Personalien zu ermöglichen, und das das geringstmögliche Mittel ist, um den erforderlichen Zweck zu erreichen, dann ist das verhältnismäßig.
 
Niemand muss aktiv an seiner eigenen Strafverfolgung mitwirken. Das heißt, wenn Dich der Förster (oder auch die Polizei) zum Anhalten auffordert, musst Du dem nicht nachkommen. Und strafbar machst Du Dich damit auch nicht.
Richtig. Allerdings mußt Du natürlich trotzdem die Straßenverkehrsordnung beachten, die sagt, daß Du Haltezeichen durch Ampeln oder die Polizei befolgen mußt. Ich meine, mich an 80 Euro und einen Punkt in Flensburg zu erinnern, wenn Du es nicht tust. Dann sollte man also wirklich flott sein und sich nicht erwischen lassen!
 
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