"Glück-Auf" Radsportfest

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93
Ort
Naturpark Hohe Mark
"Glück Auf“ Radsportfest 12.07.2015


13.Glück-Auf-CTF: die CTF ist nur mit GPS fahrbar: 40km/55km100km


Hier geht es über die Halde Haniel und durch die Wälder von Bottrop. Der Straßenanteil ist bei der 40 km und der 55 km Runde sehr gering, über 90 % der Strecke führen durch Wald und Flur. Die lange Strecke führt Euch bis in die Üftermark nach Dorsten, wodurch der Straßenanteil zwangsläufig etwas größer wird.

RTF: 45 km/76 km/117 km/151 km
Für alle Touren gilt, die Strecken wurden komplett neu ausgearbeitet. Es geht Richtung Rhein, dann über die Lippe bis zur niederländischen Grenze und zurück durch die Lippeauen ins Ruhrgebiet.Jeder RTF-Fahrer ist eingeladen, auch mal den einen oder anderen Sektor der CRTF zu fahren:
CRTF: 80 km/121 km
Die CRTF verläuft parallel zur RTF und bietet jedem Teilnehmer die Möglichkeit, bei bis zu 8 Sektoren den Verlauf abwechslungsreicher zu gestalten. So geht es mal über einen Waldweg oder auf dem Rheindeich und dem Leinpfad am Kanal entlang. Die Wege der Sektoren sind nicht immer asphaltiert, aber sehr gut fahrbar. Tipp: Reifen >25mm aufziehen! Wer auch 4 Wertungspunkte einfahren will, fährt einfach noch die 151 km Schleife mit.


Start: Zeche Haniel

Fernewaldstr/Birkhahnweg
46244 Bottrop
Start von 8:00 - 10:00 Uhr
RTF 151 km und CTF 100 km Start nur bis 9:00 Uhr
Startgeld: BDR 4 € Freizeitfahrer 6 €

Anmeldung mit scan&bike möglich: http://scan.bike/

Die RTF wird ausgeschildert, trotzdem hier die Streckenverläufe.
http://www.gpsies.com/viewTracks.do...leId=kdjckyicsiubazrv&fileId=exvrurpveglgyxyp
Und nun die 2 Strecken für die CRTF: auch die CRTF wird ausgeschildert; dort, wo ein Sektor abzweigt, steht ein entsprechender Hinweis und danach ändern sich die Schilder.
http://www.gpsies.com/viewTracks.do?fileId=fvcxfrbcebfvteqc&fileId=djcqinwdlngrgnht


Die CTF kann nur mit GPS gefahren werden

http://www.gpsies.com/viewTracks.do...leId=eseinzfupsgrjkpy&fileId=vwisbjwlpzsghxvv

!!!!!Erst 1 Woche vor der CTF sind die endgültigen Verläufe unter diesen Links zu finden.!!!

Das Orga-Team

DJK Adler07 Bottrop e.V.
 

Anhänge

  • Glück Auf Radsportfest 2015_Ach-Lud-Rob-1S.pdf
    425,8 KB · Aufrufe: 62
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

im Januar sind alle Anträge an die Ämter heraus gegangen, wie auch zu den uns bisher bekannten Eigentümern.
Das Regionalforstamt hat sich nun gemeldet und um eine kleine Ändeung gebeten.
Diese Änderung musten wir umsetzen, da der Weg vom Forstamt als nicht "fester Weg" eingestuft wird.
Für die Einheimischen (Tierheimtrail).

Zusätzlich gab es die Info, das alle Waldeigentümer angeschrieben werden müssen, wer das ist konnte man mir aber nicht mitteilen.
Betroffen sind nach unseren Infos Bottroper Stadtwald, RVR im Bereich Heidhof und Scherbeck (Üftermark) und in Hünxe ist es der Staatsforst.
Aber auch die RAG für die Halde Haniel. Diese sind aber alle Angeschrieben, entweder direkt oder über "Wald und Holz NRW", die Städte oder der RVR und die RAG selber.

Das Orga Team DJK Adler 07
 
HI,

auch der RVR hat seine Zustimmung gegeben.
Die Auflagen sind moderat,

Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, das er die Lebensgemeinschaft Wald, die Bewirtschaftung des Waldes und die Erholungsfunktion nicht beeinträchtigt.
kein Feuer/Rauchen
Auf den Wegen bleiben
Rücksicht auf andere nehmen
KFZ sind Verboten im Wald
Hunde sind anzuleinen.

aber die Kosten sind von bisher 100€ auf 190€ gestiegen....
 
HAllo zusammen,

der Auflagenbescheid von Wald und Holz macht uns zur Zeit viel Arbeit. Da wir alle Waldegeintümer ausfindig machen sollen stellt sich ersteinmal die Frage, was ist Wald denn nicht alles was nach Wald aussieht ist auch Wald und nicht alles was nicht nach Wald aussieht ist nicht Wald
Dann gibt es Stadtwald den Staatswald und eben Wald anderer Eigentümer.
Ich konnte schon den einen oder anderen ausmachen aber ob das alle sind weiß ich noch nicht.
Gleichzeitig lasse ich den Bescheid durch einen Anwalt des LSB prüfen ob da nicht die eine oder andere Auflage abgemildert werden könnte.

Für Radtouren (dazu gehört eine CTF) wird in der VwV zum §29 der STVO gefordert das Radtouren möglichst auf Gemeindestraßen oder Feld- und Waldwegen stattfinden sollen.
Wenn dann aber die Auflagen dafür von Wald und Holz so groß werden, stellt sich die Frage ob das noch ermessend richtig ausgeübt wird. Denn mit dieser Auflage alle Waldbesitzer zu finden sind organisierte Radtouren im Wald nur schwer umsetzbar.

Es ist ja noch einige Zeit hin bis zum 12.7.2015 ich hoffe bis dahin eine Lösung gefunden zu haben.

Wir haben auch noch Zeit bis zum 12.4.2015 Widerspruch zu dem Bescheid einzulegen ob das aber sinnvoll ist wird auch vom oben genannten Anwalt geprüft.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

Gruß
onwheeler

Überall liest man der Radsport soll gefördert werden und dann solche Hürden für eine den waldbesuchfördernde Maßnahme.


Die RTF und die CRTF sind davon nicht betroffen, da wir dort "nur" auf dem öffentlichen Rad-, Straßen und Wegenetz NRW unterwegs sind.
Zum Radwegenetz NRW gehören alle Radwege die mit den Weißen Wegweisern und Roterschrift gekennzeichnet sind.
 
Hi,

also mit dem Einspruch das wird nichts werden denn wir müssten eine Klage einreichen und solche Rechtskosten werden nicht von den Versicherungen des LSB getragen. Der Verein würde ggf. auf den Prozessksoten sitzen bleiben.
Wir versuchen also weiter alle Eigentümer im Wald zu finden.
Für die 2 kelinen Strecken haben wir das schon geschafft aber alles nördlich des Flugplatzes ist noch das eine oder andere Flurstück unklar.

sportliche Grüße
onewheeler
 
Hallo Onewheeler,

ich möchte einfach mal kurz "Danke" sagen für deine bzw. eure Mühe und vor allem auch für die Dokumentation der Fortschritte hier im IBC. Auch wenn sich ansonsten hier bisher keiner zu Wort gemeldet hat - zumindest ich freue mich über alle deine Einträge!

Viele Grüße
Malte
 
Hallo Malte,

danke für deine Zustimmung:)

Hier die Antwort aus dem Radsportverband:
"...
das Gespräch mit Vereinsvertretern aus dem Essener Raum, welche mit genau
den gleichen Problemen kämpfen wie Du, hat mir gezeigt, dass es keine NRW
weite Lösung geben kann.
Die Forstämter, die Kommunen, die Landschaftsverbände, etc. sind nicht
unbedingt das wirkliche Problem, hier kann man doch einiges in einem
persönlichen Gespräch regeln. Dein Leitfaden "Organisierte Veranstaltungen
im Wald" drückt die ganze Misere gut aus. Bei unseren Veranstaltungen
handelt es sich immer um anzeigepflichtigen Veranstaltungen die darüber
hinaus der Zustimmung eines jeden Waldbesitzers bedürfen. Die Rechte der
Waldeigentümer sind u.a. in einigen Paragraphen des BGB geregelt. Dies wird
niemand für uns ändern. Mit den Rechten gehen für die Eigentümer auch
Pflichten einher z.B. Verkehrssicherungspflicht. Daher werden sich einige
Eigentümer immer gegen Veranstaltungen auf ihrem Grund aussprechen.
......
Zu den Auflagen:
Du hast zum Glück keine festen Vorgaben für die Anzahl und die Platzierung
der Ordner. Darauf verzichten darfst du an gefährlichen Stellen jedoch
nicht.
Die Sache mit dem hydraulischen Öl würde ich mir von meinen Teilnehmern
abzeichnen lassen, so ist Dein Verein aus dem Schneider. Ebenfalls das
Rauchverbot.
Die Müllentsorgung würde ich gegenüber dem Forstamt noch einmal ansprechen
und um eine angepasste Formulierung bitten.
Ansonsten verweise ich auf den Arbeitkreis MTB,..."


Das hilft uns nicht wirklich weiter.
Ich habe selber weiter gesucht und bin da auf etwas anders gestoßen:
Hier mal ein Urteil das sich mit dem Thema Waldweg und STVO§29 beschäftigt:

http://www.landesrecht-bw.de/jporta...wueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all
Leitsatz
1. In einer Regelungsanordnung kann der Behörde grundsätzlich nicht aufgegeben werden, den Antragsteller so zu behandeln, als sei ihm die begehrte Ermessensentscheidung erteilt, wenn die damit eingeräumte Position nachträglich nicht mehr entzogen werden kann.
2. Neben einer Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichen Waldwegen nach § 29 Abs 2 StVO bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Abs 1 StrG (StrG BW) und keiner besonderen "Befugnis" nach § 37 Abs 4 LWaldG (WaldG BW).
3. Im Rahmen der Entscheidung nach § 29 Abs 2 StVO ist auch über die Zulässigkeit eines Eingriffs nach § 10 NatSchG (NatSchG BW) zu entscheiden.

und dann gibt es noch diese Aussagen:
BGH v. 25.04.1985:
"Öffentlich" im Sinne des Verkehrsrechts sind, ungeachtet der daran bestehenden Eigentumsverhältnisse und ohne Rücksicht auf eine Widmung im Sinne des öffentlichen Wegerechts, alle Flächen, auf denen mit Billigung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch jedermann tatsächlich zugelassen ist. Öffentlichen Verkehrsraum in diesem Sinne stellen - mindestens während der Öffnungszeiten - die Zu- und Abfahrten eines Tankstellengeländes dar.

Als Faustformel kann gelten: Verkehrsflächen, die für jedermann, also für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich. Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, dass er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will.

nach zulesen ist das hier:
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Oeffentlicher_und_nichtoeffentlicher_Verkehr.php


Ich lasse das jetzt durch einen Anwalt(Landesverband) klären ob diese Infos uns nicht von den Auflagen von Wald und Holz erlösen, denn nach STVO sind die Eigentümer nicht zufragen, wenn wir auf den "festen Wegen" bleiben da diese öffentlicher Verkehrsraum sind. Ich hatte bei der Planung schon daruf geachtet, das wir keine Wege nutzen, wo das Radfahren durch Schilder verboten ist oder wo "Betreten verboten" steht.

Daumen drücken
Onewheeler
 
Hallo zusammen,

leider steht die Antwort vom Radsportverband noch aus.
Aber ich habe versucht über einen anderen Weg etwas zu erreichen. "Straßen NRW"

"wie angekündigt, habe ich mit dem Juristen des Landesbetriebs Wald und Holz die Angelegenheit besprochen.
Inhaltlich werden die Auflagen in zahlreichen ähnlich gelagerten Fällen verwendet. Dabei ist natürlich stets das Problem, dass die Veranstalter die Waldbesitzerkontaktdaten nicht haben. Der Landesbetriebs Wald und Holz kann diese Daten aus Datenschutzgründen auch nicht heraus geben. Wenn ein Veranstalter den Landesbetriebs Wald und Holz entsprechend beauftragt und dies auch bezahlt, wäre es denkbar, dass der Landesbetrieb den Kontakt zu den Grundstückeigentümern aufnehmen und auf das Vorhaben hinweisen würde. Ein solches Verfahren wäre wegen des erheblichen Aufwandes im kleinstrukturierten Privatwald jedoch vermutlich ziemlich teuer. Umgesetzt wurde dies m.W. noch nie.......
....Leider kann ich Ihnen keine andere Auskunft geben."


Also selbst wenn ich Wald und Holz beauftragen würde, mit Kosten in unbestimmter Höhe, würden die nicht eine Erlaubnis einholen sondern nur dem Eigentümer einen Hinweis geben...Somit wäre mir auch nicht geholfen denn die Daten der Eigentümer hätte ich noch immer nicht, und die Auflage wäre auch nicht erfüllt von allen Eigentümern eine Erlaubnis einzuholen. Auch bei den Katasterämtern stehe ich vor dem Problem des Datenschutzes....

Bewerten darf das Verhalten von Wald und Holz NRW, jetzt mal jeder selber.
in diesem Zusammenhang ist dieser Link intressant....
https://www.umwelt.nrw.de/ministerium-verwaltung/buergerschaftliches-engagement/

Den Leuten von Straßen NRW können ich nur meinen Dank aussprechen, für die Bereitschaft uns helfen zu wollen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

der Auflagenbescheid des Straßenverkehrsamtzes ist nun auch eingetroffen. Dieser gillt für alle öffentlichen alle Straßen und Wege die öffentlich Zugänglich sind. BGH v. 25.04.1985: das hatte ich oben schonmal erwähnt.

Wir haben alle Eigentümer angesprochen, wo wir nicht nur auf öffentlich zugänglichen Wegen unter wegs sind. Diese sind wie im Urteil beschrieben durch Absperrungen und Verbotsschilder gekennzeichnet.

Wir sind nun der Meinung das wir alle Vorgaben erfüllt haben, so weit das für uns erkennbar und ersichtlich ist.

Im Anhang der Auflagenbescheid nach §29STVO
 

Anhänge

  • AuflagenSTVO29.pdf
    274 KB · Aufrufe: 50
Hallo Leute,

heute mal was von der Teilnehmerseite. Die Planung für eine solche Veranstaltung beginnt schon gut 1Jahr vorher wenn man die Absicht mit dem geplanten Datum beim BDR einreicht. Aus diesen Daten erstellt der BDR dann ein Informationsheft mit den Daten zur Tour und dem geplanten Datum so wie die Tel. des Organisators und der Homepage.

Seit Januar ist klar das der im August ins Auge gefasste Termin nicht möglich ist und das wurde auch auf allen Plattformen von uns und dem BDR kund getan.
Erst da nach haben wir die Infos online gestellt.

Heut war der Tag an dem zuerst die Tour laufen sollte, einige haben sich weder auf der Homepage von uns noch vom BDR informiert.
Jetzt kommt´s heute gingen einige Anrufe ein und man verlangte wir müssen jetzt die Tour machen bzw. einige weiter unschöne Dinge ....
Manch einer hatte gemerkt das es da eine Divergenz gab und rief schon einige Tage vor her beim Orga Team an, die wussten Bescheid und so sollte es laufen.

Man die Beamten machen viel Arbeit und dann noch die Teilnehmer, die sich nicht informieren toll.
Das es dann immer weniger Veranstalter gibt ist kaum verwunderlich:-(
Man braucht schon Nerven um so was über sich ergehen zulassen und doch weiter zumachen.

sportliche Grüße
vom Orga Team:)
 
.......
......

Ich habe selber weiter gesucht und bin da auf etwas anders gestoßen:
Hier mal ein Urteil das sich mit dem Thema Waldweg und STVO§29 beschäftigt:

http://www.landesrecht-bw.de/jporta...wueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all
....... Neben einer Erlaubnis für Veranstaltungen auf öffentlichen Waldwegen nach § 29 Abs 2 StVO bedarf es keiner Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Abs 1 StrG (StrG BW) und keiner besonderen "Befugnis" nach § 37 Abs 4 LWaldG (WaldG BW).
3. Im Rahmen der Entscheidung nach § 29 Abs 2 StVO ist auch über die Zulässigkeit eines Eingriffs nach § 10 NatSchG (NatSchG BW) zu entscheiden.

und dann gibt es noch diese Aussagen:
BGH v. 25.04.1985:
...........


Ich lasse das jetzt durch einen Anwalt(Landesverband) klären ob diese Infos uns nicht von den Auflagen von Wald und Holz erlösen, denn nach STVO sind die Eigentümer nicht zufragen, wenn wir auf den "festen Wegen" bleiben da diese öffentlicher Verkehrsraum sind. Ich hatte bei der Planung schon daruf geachtet, das wir keine Wege nutzen, wo das Radfahren durch Schilder verboten ist oder wo "Betreten verboten" steht.

Onewheeler
Zu dem hier genannten Post habe ich durch Nachfrage beim Lndesverband nun eine Antwort erhalten:
"Da viele RTF und CTF mit diesen und ähnlichen Problemen zu kämpfen haben, hat man sich entschlossen auf den zuständigen Staatsekretär für NRW der diese Belange betreut zu zu gehen. Dieser hat auch seine Gesprächsbereitschaft angeziegt. Nur wird das wohl nicht vor unserer CTF....!"
Das Ansinnen ist zu begrüßen.....
Da wir nun alle unsere Mittel ausgeschöpft haben und wir keine Wege nutzten die nicht öffentlich frei Zugänglich sind, werden wir die Veranstaltung wie geplant durchführen.

sportliche Grüße
das Orga Team
 
Das ist doch alles Wahnsinn, wie soll man den da als Ehrenamtlicher noch durchblicken und das alles ins seiner Freizeit, in der man wahrscheinlich lieber auf zwei oder ein Rad sitzt, klasse wie du/ihr das alles geregelt bekommen.

MfG pseudosportler
 
Hallo zusammen,

heute kann ich mal was erfreuliches melden:

unser Glück-Auf-Radsportfest ist als RTF des Monats Juli - powered by Rose ausgezeichnet worden

die Tage bekamen wir die Mitteilung, dass sich die Jury aus Team und Redaktion von «rad-net» und Geschäftsführung des Radsport-Versenders «Rose» als Partner der Breitensport-Aktion des größten deutschen Radsport-Portals entschieden hat, unsere Glück-Auf-Radsportfest für den Monat Juli entsprechend zu prämieren.

Damit sind wir die "RTF des Monats - powered by Rose" und können für die Teilnehmer Präsente (Taschen und Gutscheine) ausgeben. solange der Vorratreicht.
 
Hallo OneWheeler,

auch von mir mal einen fetten Daumen nach oben für eure Leistung und das Engagement. :daumen: :anbet::anbet::anbet:
Ich freue mich auf die "lange" Runde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Musiclust,

eigendlich ja. Das ist ein Versuch, da uns gerade bei der CTF immer soviele Schilder geklaut werden. Auch vermuten wir das so das Tenpo etwas langsamer wird um die Abzeigungen nicht zuverpassen was eine Forderung der Eigentümer ist um weiter eine Freigabe zubekommen.
Auflage Die Tour darf nicht in ein Rennen ausarten"

Wenn du vor Ort bist findet du bestimmt einen mit Navi, der dich mit nimmt und wir haben zur Zeit 2 Leute die eine Gruppe führen.
Da die 40km erst bei KM 39,5 von der 52km Runde abzweigt können auch Fahrer die Unterschiedlich viel Zeit eingeplant haben gemeinsam fahren.

An alle die Lust haben eine Gruppe zuführen, können sich via PM bei mir melden, den Rest klären wir dann via pm.

sportliche Grüße
Onewheeler
 
Hi,

wer kein GPS Gerät hat kann es auch mit komoot auf dem Smartphone versuchen:

40km
https://www.komoot.de/tour/5287632?ref=wtd

55km
https://www.komoot.de/tour/5286899?ref=wtd

100km
https://www.komoot.de/tour/5287394?ref=wtd
bei der 100km Strecke macht das Tool einen kleinen Fehler zwischen Punkt 76 und 77 einfach direkt fahren nicht wenden, sorry habe alles versucht aber der Fahler kommt von der Karte....

Um auf komoot die Streck abzufahren muss man sagen eine "Plan ähnliche Tour".

viel Spass
onewheeler
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur mal eine Frage zu den GPS Tracks, sind die jetzt auf den neusten stand ?
Wäre nett wen du das hier kurz bestätigen könntest, nicht das sich jemand was nicht aktuelles herunterlädt.
Danke für deine/eure wahnsinnige Arbeit und Nervenstärke bei der Planung und Durchführung.

MfG pseudosportler
 
Hallo pseudosportler,

Danke an die Erinnerung, bin gerade vom Abfahren der CTF zurück.
Ja alle Wege sind befahrbar auch dank der Hilfe hier aus dem Netz. An einer Stelle im Wald müssen wir noch nachbessern aber das ist bis Freitag auch erledigt.

Sportliche Grüße
Onewheeler
 
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