Oli bittet in seiner Beschreibung zur Tour ums Kloster, die Biker sich an die Verbotsschilder zu halten. Ob sie das tun oder nicht, sei mal dahin gestellt. So kann man sich als Autor m.M.n. aber nicht aus der Affäre ziehen.
Das sehe ich auch so.
Im Übrigen frage ich mich, wie der Autor sich das vorgestellt hat?
Da ist ein Biker, der was "Neues" erleben möchte.
Hat sich dieses Buch gekauft und möchte die Touren bei Heimbach fahren.
Er reist wohlmöglich 50 oder 100km an, beginnt die Tour und steht plötzlich vor einem Verbotsschild.
Da er sich auf die Tourenbeschreibung und GPS Track verlassen hat und sich nicht auskennt, bleibt ihm wenig Möglichlichkeit, den verbotenen Weg nicht zu benutzen.
Wie gesagt, als Käufer des Buches käme ich mir ziemlich verar... vor.
Oder bietet der Autor "Umfahrungsmöglichkeiten" per Track an?
Bei der Nideggen-Tour gibt er keinen Hinweis auf die Empfindlichkeit des Gebietes. Wie denn auch, er kennt sich ja selbst nicht mit den Gegebenheiten dort aus.
Unwissenheit schütz vor "Strafe" nicht.
Bevor man ein Tourenbuch veröffentlicht, gehört dazu auch eine gründliche Recherche.
Hätte der Autor dies getan und sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung gesetzt, hätte man ihn bestimmt auf die Verordnungen des Nationalparks bei Heimbach und die des Landschaftsplans Nr. 3 für Nideggen hingewiesen.
Und schon wäre dem Autor bewusst geworden, dass wohl keine seiner Touren, auf für Fahrräder zugelassenen "Trails" verläuft.
Natürlich verucht jeder Autor sein Werk möglichs gewinnbringend zu vermarkten aber in solch einem Fall, würde ich die Veröffentlichung über den Verlag stoppen lassen, das Buch überarbeiten und neu herausgeben - aber das ist natürlich mit viel Arbeit und ggf. finanziellem Verlust verbunden.
Wenn der Autor aber um seine Fehler weiß, würde ich mir wünschen, dass bei einer eventuellen Neuauflage, besser recheriert wird und die Touren abgeändert werden.