LEV nach erstem Einsatztag defekt - Möglichkeiten bei Händler und Hersteller?

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1. April 2015
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Hi zusammen,

ich habe mir nach langer Überlegung endlich eine 2014er LEV mit 150mm Hub zugelegt, weil meine alte i950 schon vor Monaten den Geist aufgegeben hat. Hab mich also gefreut wie ein Schnitzel, als ich das Teil endlich einbauen und fahren konnte, und am Ende des ersten Tages war die Freude dann schon vorüber, nachdem die Stütze beim Absenken immer wieder in verschiedenen Stellungen blockierte.

Es fand keine Gewalteinwirkung statt, der Zug ist ordentlich verbaut und die Sattelklemme ist nur leicht angezogen und übt kaum Druck aus. Eingebaut habe ich selbst.

Der Händler spricht von keinem Anwenderfehler und ich solle das Teil einschicken. Das etwas einen Mangel hat und schon beim ersten Einsatz versagt - passiert, schade, aber halb so wild. Nun sagt man mir aber, dass die Reklamation 4-5 Wochen in Anspruch nehme und das empfinde ich schon als schwer zu verdauen. Teuer Geld ausgegeben und erstmal nichts dafür bekommen außer Arbeit. Aber das ist ja zunächst nur ein subjektiver Eindruck.

Damit zur eigentlichen Frage: Welche Optionen habe ich als Verbraucher? Einschicken natürlich und lange auf Ersatz warten. Widerruf vermutlich nicht, da das Teil ja Spuren vom Einbau hat. Aber klärt mich bitte auf, damit ich abwägen kann, wie ich weiter vorgehe. Die Stütze habe ich noch nicht verschickt, sie ist auch noch verbaut. Einen Testritt will ich ihr noch geben am Wochenende. Und sollte der Defekt bestehen bleiben, ist natürlich mein Wunsch, schnellstmöglich Ersatz zu bekommen.

Schöne Grüße
Basti
 
5 Wochen sind in der Saison keine angemessene Zeit. Irgendeine Lösung die max. ca eine Woche dauert, oder Geld zurück wäre mein Ansatz. Dein Ansprechpartner ist ausschließlich der Händler, mit dem Hersteller musst Du dich überhaupt nicht rumschlagen. Das ist ein klarer Sachmangel (Google/Wikipedia) wo davon auszugehen ist, dass der Fehler von Anfang an bestand.

Ich würde die Lösung anstreben direkt eine neue Stütze vom Händler zu bekommen (ggf. ohne Zubehör, damit der Händler wenn die jetzige vom Service zurückkommt noch neues Zubehör dazu hat für einen Verkauf als B-Ware/Aussteller oÄ.. Wie das genau aussieht ist aber das Problem des Händlers und nicht deins!). Wenn eingeschickt wird ist das auch zu 100% Aufgabe des Händlers.

Fair bleiben und sich auch in die Situation des Händlers versetzen. Rechtlich ist das aber eigenltich eher eindeutig.
 
Hallo Jan,

danke für deine fixe Antwort! Fair bleiben ist selbstverständlich.
Ich bin beruflich selbständig, zwar nicht im Handel, aber so wäre auch meine Reaktion gegenüber eigenen Kunden. Allgemein wäre das also auch mein Verständnis von der Situation. Natürlich muss der Händler Gelegenheit haben, auf den Mangel zu prüfen, aber die Option hätte ich mir schon gerne unterbreiten lassen.
 
Nach nur einem Tag/wenigen Tagen Benutzung, sollte sich am besten irgendwie aus der Zeitspanne aus Lieferung/Rechnung und Anzeige des Mangels ergeben, würde ich eine neue Stütze vom Händler verlangen. Alternativ, der Händler stellt einen gleichwertigen Ersatz bis "meine" Stütze vom Hersteller zurück ist. Geld zurück würde ich nur als 3. und letzte Option sehen.

Man muss es sehen wie es ist, der Händler will es sich möglichst einfach machen und reicht dein berechtigtes Anliegen gegenüber ihm einfach an den Hersteller weiter.
Gibt er dir eine neue Stütze, dann bleibt er auf der defekten Stütze sitzen und ist vom Hersteller abhängig, ob dieser eine Neue schickt, die Defekte einfach einbehält und dem Händler als Guthaben erstattet oder nur die Alte repariert (kann er dann nur als B-Ware/Gebrauchtware verkaufen).
 
Hi,
tendiere inzwischen auch zu der Richtung, dass sofortiger Ersatz drin sein muss, danke für die Meinungen!
Die Stütze wurde am Freitag geliefert, am Samstag Vormittag eingebaut, am Samstag Nachmittag gefahren und machte da im Verlauf die ersten Probleme. Den Mangel gemeldet habe ich am Montag Vormittag, nachdem die Stütze beim Weg auf die Arbeit wieder beim Absenken bockte.
Der Hinweis mit dem Stichwort Sachmangel war gut, zu dem Thema kann ich mich jetzt noch etwas einlesen.
 
Schau Dir mal §437 BGB an. Darunter findest Du dann noch den 439 zum Thema Nacherfüllung der eigentlich alles aussagt:... "Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen..." Soviel zu Deinen Rechten als Verbraucher. WANN die Lieferung der mangelfreien Sache dann stattfinden soll steht im Gesetz natürlich nicht, da es sich aber ja um ein Teil aus Massenproduktion handelt und nicht um eine Spezialanfertigung sind 5-6 Wochen sicher an der Grenze des Unzumutbarem, was dich dann sogar zum Rücktritt vom Vertrag berechtigen würde (Siehe §440 BGB). Aber soweit würde ich gar nicht gehen damit um mich zu werfen, im Zweifel macht man sich damit eher lächerlich als das es was nutzt.

Handelt es sich um einen Versender oder hast Du vor Ort gekauft? Bei Versender hilft es auch oft mal mit den Leuten zu telefonieren anstatt Email-PingPong zu spielen, beugt Missverständnissen vor. Er hat, so sieht es aus, schlicht und ergreifend (vermutlich/hoffentlich unwissentlich) ein defektes Teil verschickt, und Du hast direkt Bescheid gegegeben das es nicht richtig funktioniert. Wenn er Dir dann erklärt einschicken und 5-6 Wochen warten einfach freundlich einlenken ob es eine andere Lösung gäbe, z.B. der direkte Austausch. Wie gesagt, probiers nochmal telefonisch (sofern nicht schon geschehen, konnte ich Deinem Post leider nicht entnehmen), vielleicht gibt Dir das Wissen um Deine Rechte ja ein besseres Gefühl etwas bestimmter aufzutreten ;-)

Gruß
Jaerrit
 
Hi,
ich habe vorhin wieder eine Antwort bekommen: Da könne man leider nichts machen, das läge nun mal am Hersteller. Das schürt den Frust natürlich.
Ich habe beim Versender gekauft, und Email-Ping-Pong trifft es ziemlich gut. Bisher habe ich nicht eine Antwort vom gleichen Mitarbeiter bekommen, vier Antworten insgesamt. Ich betrachte die Sache inzwischen einfach nicht als kundenorientiert.
Ich werde noch mal einen Test fahren, bevor ich dort konkret werde, und das dann wie geraten noch mal auf dem kurzen Weg per Telefon besprechen.
Danke für eure Ratschläge! Es ging mir wirklich darum, ein besseres Gefühl über meine Rechte und Möglichkeiten zu kriegen. Manchmal weiß man ja einfach nicht, was man sich gefallen lassen muss und was nicht und ich bin mir gerne sicher, bevor ich ungemütlich werde (bzw. bestimmter auftrete). Gefährliches Halbwissen und so. ;)
 
Hi,
tendiere inzwischen auch zu der Richtung, dass sofortiger Ersatz drin sein muss, danke für die Meinungen!
Die Stütze wurde am Freitag geliefert, am Samstag Vormittag eingebaut, am Samstag Nachmittag gefahren und machte da im Verlauf die ersten Probleme. Den Mangel gemeldet habe ich am Montag Vormittag, nachdem die Stütze beim Weg auf die Arbeit wieder beim Absenken bockte.
Der Hinweis mit dem Stichwort Sachmangel war gut, zu dem Thema kann ich mich jetzt noch etwas einlesen.

Du muss dem Händler die Möglichkeit geben, die SS zu reparieren. Ersatzware anzufordern ist leider ein Wunschdenken, das sich nicht mit der Gesetzgebung deckt und wenn es doch passiert, dann aus Kulanzgründen, weil man den Kunde nicht verprellen will.
Der Händler hat vermutlich keinen Einfluss auf die Reparaturzeit haben, weil er auf den Hersteller angewiesen ist. Ab welchen Zeitpunkt es für den Kunde als unzumutbar ist, steht leider nirgends, ein paar Wochen können durchaus möglich sein und hier gehen die Meinung weit auseinander.
 
Das hört sich doch von @macmonday ganz vernünftig an wie ich finde. Wäre noch interessant welcher Händler es denn war (gern per PN wenn es hier nicht zum virtuellen Pranger werden soll).
Den Ansatz von @TicTacBike kann ich natürlich nachvollziehen, wobei wir hier wieder in die übliche "Was interessiert mich als Kunde das Verhältnis Händler Hersteller"-Diskussion abrutschen. Meist ist es ja dann sogar eher noch ein Verhältnis "Händler Großhändler Hersteller", wenn nicht sogar noch ein paar mehr in der Kette stecken. Wobei Deine Aussage TicTac, schon dem §439 widerspricht, der dies ganz klar regelt, auch wenn dies in der Praxis oft als Kulanz und Wunschdenken abgetan wird. Ich finde ein wenig zu Händlerfreundlich deine Aussage, nix für ungut
 
Letztendlich ist ja im Prinzip das die Grundlage: Ich habe den Vertrag mit dem Händler geschlossen, nicht mit dem Hersteller. Der Händler hat den Vertrag nicht erfüllt, indem der Artikel nicht die zugesicherte Eigenschaft besitzt (das Ding ist kaputt). Erst später kommt der Hersteller ins Spiel. So verstehe ich das.
Den Händler möchte ich nicht oder ggf. erst später nennen, je nachdem wie sich das entwickelt. Serviceerfahrungen hatte ich mit dem Händler bisher noch keine und man kennt das ja, zu leicht bauen sich Missverständnisse auf und nachher wär alles so einfach gewesen.
 
Du muss dem Händler die Möglichkeit geben, die SS zu reparieren. Ersatzware anzufordern ist leider ein u Wunschdenken, das sich nicht mit der Gesetzgebung deckt und wenn es doch passiert, dann aus Kulanzgründen, weil man den Kunde nicht verprellen will.
Der Händler hat vermutlich keinen Einfluss auf die Reparaturzeit haben, weil er auf den Hersteller angewiesen ist. Ab welchen Zeitpunkt es für den Kunde als unzumutbar ist, steht leider nirgends, ein paar Wochen können durchaus möglich sein und hier gehen die Meinung weit auseinander.
Dem Käufer obliegt die Wahl nicht dem Verkäufer. §439 BGB. Einem Onlinehändler ist es bei seinen Absatzmengen und Lagerhaltung sicher nicht unzumutbar eine neue Stütze zu schicken.
Der Verkäufer will sich nur aus der Gewährleistung stehlen und stattdessen die Garantie des Herstellers nutzen.
 
Dem Käufer obliegt die Wahl nicht dem Verkäufer. §439 BGB. Einem Onlinehändler ist es bei seinen Absatzmengen und Lagerhaltung sicher nicht unzumutbar eine neue Stütze zu schicken.
Der Verkäufer will sich nur aus der Gewährleistung stehlen und stattdessen die Garantie des Herstellers nutzen.

Ist es fakt oder lediglich deine Aussage (bin zu faul um nachzusehen) !

Der Verkäufer will sich nur aus der Gewährleistung stehlen und stattdessen die Garantie des Herstellers nutzen.

Das ist normal oder ? Recht zu haben reicht allein oft nicht aus !
 
Du solltest die Stütze nicht weiter testen!
Wenn jetzt noch ein anderer Schaden hinzukommt, als der den du beschrieben hast in deinen Mails kann es schnell auf dich zurück schlagen.

Der Tipp wurde schon gegeben, ruf den Händler an besprich es telefonisch nochmal. Drück ein wenig auf die Tränen.... äh Kulanzdüse.
Ansonsten verhält sich der Händler ja so, wie es sein soll. Er bessert nach, er kann anscheinend den Mangel nicht selbst beheben und zieht dafür den Hersteller heran.
Das Einzige was mich auch stört, ist die lange Wartezeit. Ob man die in Kauf nehmen soll oder gar muss?
Im Gesetztestext steht garantiert zeitnah oder adäquat. Das ist dann richterliche Auslegungssache.
 
Ist es fakt oder lediglich deine Aussage (bin zu faul um nachzusehen) !



Das ist normal oder ? Recht zu haben reicht allein oft nicht aus !

http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Der Käufer hat durch aus seine Rechte. Leider wird das gerne von Versendern ignoriert und die Käufer gerne mal über den Tisch gezogen. Oft reicht es dem Verkäufer auf sein Recht hinzuweisen, freundlich natürlich, und es geht dann erstaunlicherweise das was vorher anscheinend nicht ging.

mfg, bergbua
 
http://dejure.org/gesetze/BGB/437.html
Der Käufer hat durch aus seine Rechte. Leider wird das gerne von Versendern ignoriert und die Käufer gerne mal über den Tisch gezogen. Oft reicht es dem Verkäufer auf sein Recht hinzuweisen, freundlich natürlich, und es geht dann erstaunlicherweise das was vorher anscheinend nicht ging.

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,--> eben das sollte er machen (Siehe oben). Hier geht es um den Zeitpunkt, wie lange er auf die SS warten muss !
 
Oha in dem Kommentar steht unverzüglich! Das ändert die Lge mal sehr positiv zu deinen Gunsten. Ich denke, dass die Relation zu den 5 Wochen nicht mehr gegeben ist.
 
[...] Ersatzware anzufordern ist leider ein Wunschdenken, das sich nicht mit der Gesetzgebung deckt und wenn es doch passiert, dann aus Kulanzgründen, weil man den Kunde nicht verprellen will.
Der Händler hat vermutlich keinen Einfluss auf die Reparaturzeit haben, weil er auf den Hersteller angewiesen ist. Ab welchen Zeitpunkt es für den Kunde als unzumutbar ist, steht leider nirgends, ein paar Wochen können durchaus möglich sein und hier gehen die Meinung weit auseinander.

Rechtlich hast Du vollkommen recht, mehr als 2-3 Wochen sind in der Saison aber meiner Meinung nach (!) unzumutbar. Zumindest irgendein Ersatz leihweise sollte da immer drin sein. Ein Händler der das nicht versteht und hier keine Lösung anbietet hat meiner Meinung nach wenig Daseinsberechtigung.
Klagen/Anwalt oÄ. lohnt bei dem Kleinkram eh nicht. Ich bin bisher eigentlich mit freundlich aber bestimmt auf eine für mich akzeptable Lösung drängen sehr gut gefahren und hatte fast nie relevante Ausfallzeiten durch irgendwelche Gewährleistungs-/Serviceangelegenheiten.

Grüße,
Jan
 
Rechtlich hast Du vollkommen recht, mehr als 2-3 Wochen sind in der Saison aber meiner Meinung nach (!) unzumutbar. Zumindest irgendein Ersatz leihweise sollte da immer drin sein. Ein Händler der das nicht versteht und hier keine Lösung anbietet hat meiner Meinung nach wenig Daseinsberechtigung.
Klagen/Anwalt oÄ. lohnt bei dem Kleinkram eh nicht. Ich bin bisher eigentlich mit freundlich aber bestimmt auf eine für mich akzeptable Lösung drängen sehr gut gefahren und hatte fast nie relevante Ausfallzeiten durch irgendwelche Gewährleistungs-/Serviceangelegenheiten.

Grüße,
Jan

Du hast sicher recht mit der von Dir beschriebenen Vorgehensweise, die ich so richtig und gut finde.
Warum Du jedoch die Aussage von TicTacBike als rechtlich richtig bezeichnest kann ich nicht nachvollziehen. Das was behauptet wird stimmt nicht. Es ist nicht Wunschdenken Ersatz zu verlangen, ist ist das gute Recht des Verbrauchers, nichts anderes. Schaut Euch doch mal die entsprechenden § an, TicTacBike sagt doch selber er soll Nacherfüllung verlangen, im 439 steht doch ganz klar wer die Wahl hat auf welche Art nacherfüllt wird. Das das nicht immer so passiert und sich die Händler dann noch ganz groß als tolle Kulanz-Gönner aufspielen finde ich ehrlich gesagt zum kotzen. Da schwingt wieder dieses typische "erstmal versuchen König Kunde für doof zu verkaufen, schließlich ist der Verkäufer Kaiser" mit. Direkt ne ordentliche Lösung anbieten und gut, aber nicht immer direkt "oh, muss ich einschicken, kann man nix machen". Solche Typen gehören vom Markt :mad:
 
Du hast sicher recht mit der von Dir beschriebenen Vorgehensweise, die ich so richtig und gut finde.
Warum Du jedoch die Aussage von TicTacBike als rechtlich richtig bezeichnest kann ich nicht nachvollziehen. Das was behauptet wird stimmt nicht. [...] Direkt ne ordentliche Lösung anbieten und gut, aber nicht immer direkt "oh, muss ich einschicken, kann man nix machen". Solche Typen gehören vom Markt :mad:

Ja, war unklar von mir geschrieben, ich bezog mich da eigentlich nur auf: "Ab welchen Zeitpunkt es für den Kunde als unzumutbar ist, steht leider nirgends, ein paar Wochen können durchaus möglich sein und hier gehen die Meinung weit auseinander.". Mein Fehler.
 
"Ab welchen Zeitpunkt es für den Kunde als unzumutbar ist, steht leider nirgends, ein paar Wochen können durchaus möglich sein und hier gehen die Meinung weit auseinander.". Mein Fehler.
Der Gesetzgeber gibt halt keine Zeit an, weil es zu viele verschiedene Variationen gibt. Er soll einfach auf der Webseite schauen wie lange die Lieferzeit ist und mehr braucht er nach meinem Verständnis nicht warten. Wenn nicht auf Lager, ist die Zeit wohl eher strittig, aber wenn auf Lager ist die Nacherfüllung dem Verkäufer mit der angegebenen Lieferzeit zumutbar. Wie gesagt der Käufer ist nicht rechtlos und muss sich nicht jeden Mist gefallen lassen.

MFG, bergbua
 
Du hast sicher recht mit der von Dir beschriebenen Vorgehensweise, die ich so richtig und gut finde.
Warum Du jedoch die Aussage von TicTacBike als rechtlich richtig bezeichnest kann ich nicht nachvollziehen. Das was behauptet wird stimmt nicht. Es ist nicht Wunschdenken Ersatz zu verlangen, ist ist das gute Recht des Verbrauchers, nichts anderes. Schaut Euch doch mal die entsprechenden § an, TicTacBike sagt doch selber er soll Nacherfüllung verlangen, im 439 steht doch ganz klar wer die Wahl hat auf welche Art nacherfüllt wird. Das das nicht immer so passiert und sich die Händler dann noch ganz groß als tolle Kulanz-Gönner aufspielen finde ich ehrlich gesagt zum kotzen.
Du kannst nicht gleich nach Ersatz rufen, erst wenn der VK seine Vertragnacherfüllung nicht nachkommen kann, erst dann kommt der nächste Schritt. Insofern stimmt doch alles, was ich geschrieben habe.
Wenn man sofort Ersatzware bekommt, dann hat der VK wohl einen Schritt übersprungen aus welchem Grund auch immer, Kulanz um den Kunde nicht zu vergraulen wäre ein Grund. Vieles im Leben ist zum Kotzen, da muss wohl jeder durch ;)

Da schwingt wieder dieses typische "erstmal versuchen König Kunde für doof zu verkaufen, schließlich ist der Verkäufer Kaiser" mit. Direkt ne ordentliche Lösung anbieten und gut, aber nicht immer direkt "oh, muss ich einschicken, kann man nix machen". Solche Typen gehören vom Markt :mad:
DAS ist ein Wunschdenken :p, wo und in welchem Bereich in der Wirtschaft willst du als erstes anpacken ?

Wenn nicht auf Lager, ist die Zeit wohl eher strittig, aber wenn auf Lager ist die Nacherfüllung dem Verkäufer mit der angegebenen Lieferzeit zumutbar. Wie gesagt der Käufer ist nicht rechtlos und muss sich nicht jeden Mist gefallen lassen.
Ich weiss nicht, was Rose an Shimano Zee Bremsleitung auf Lager hat. Weisst das irgend jemand ?
Kein Käufer will lange auf seine Ware warten, aber hast du sonst eine Idee wie man den Prozeß verkürzen kann (ausser einen Anwalt einzuschalten) ? Schön und gut daß der Käufer nicht rechtlos ist, aber wie willst du dein Recht im realistischen Rahmen bitte sehr durchsetzen ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Rose auf die HP schauen, ob lieferbar oder anrufen oder e-mail...

Viele Verkäufer nutzen die Situation aus das dem Käufer nicht klar ist, was ihre Rechte sind. Und sehr viele ärgern sich zwar aber nehmen es hin, wenn sie die Ansage bekommen, das die Stütze eingeschickt werden muss, aber der selbe Verkäufer zur selben Zeit munter die gleiche Ware weiterverkauft.
Die Verkäufer wissen zwar das sie eine berechtigte Forderung vorrangig zu erfüllen haben, aber man kann es ja mal probieren. Es hilft halt häufig zu sagen, freundlich aber bestimmt, nöö so nicht zu sagen. Und wenn es mit dem Anwalt sein muss, warum nicht. Bezahlst du die Ware nicht, dann hast du auch ziemlich schnell Inkasso am Hals und das dann auch zu recht. Der Verkäufer fürchtet eine rechtlichen Auseinandersetzung mehr als der Käufer, rein schon aus betriebswirtschaftlichen Kalkül, gerade bei niedrigem Warenwert. Wenn der Verkäufer merkt, das man sich nicht ab speisen lässt, kommst du auch ohne Anwalt sehr schnell zu seinem Recht. Wenn er merkt, das da nur heisse Luft ist, dann wird er dich auch dem entsprechend behandeln.

MFG, bergbua
 
Oha in dem Kommentar steht unverzüglich! Das ändert die Lge mal sehr positiv zu deinen Gunsten. Ich denke, dass die Relation zu den 5 Wochen nicht mehr gegeben ist.
"Unverzüglich" heißt "ohne schuldhaftes Zögern" - was in der Praxis auch mit "muss gemacht werden, aber eilt nicht" übersetzt werden kann.
Wenn er fünf Tage nach Wareneingang die defekte Stütze an den Hersteller schickt, ist die Frist gewahrt. Zeitlich genau definiert ist im Gesetz nur der Begriff "sofort". Und der heißt wirklich "sofort"!
 
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