Verbot für alle Fahrzeuge aller Art

NEIN, die gelten eben NICHT nur für kraftfahrzeuge.

Ge- oder Verbot
1. Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.
2. Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden.
 
Anfrage an die Gemeinde oder den Bürgermeister! Schriftlich.
Wenn das nicht hilft, Brief an die nächst höhere Instanz.
Bin gespannt, was dabei raus kommt.
 
NEIN, die gelten eben NICHT nur für kraftfahrzeuge.

1. Verbot für Fahrzeuge aller Art. Das Zeichen gilt nicht für Handfahrzeuge, abweichend von § 28 Absatz 2 auch nicht für Reiter, Führer von Pferden sowie Treiber und Führer von Vieh.

spannende Diskussion!

Langsam wird es aber lächerlich - schön das Du es hervorhebst, das es nicht für Reiter und Pferd gilt.
So ein Pferd mit Reiter oben drauf ist ja auch ein Kraftfahrzeug, wahrscheinlich eines der besonderen Klasse.
 
Das ist meist Unwissen (ev. auch Dummheit/Ignoranz/etc.) der Verwaltung. Das Befahren von Waldwegen ist mit dem Rad i.A. erlaubt. Für Kraftfahrzeuge aller Art i.A. verboten. Insofern steht das falsche Schild dort. (...)
Ja, genau so sehe ich das auch. Die kapieren den Unterschied zwischen dem 'alles verboten' und dem 'KFZ verboten' nicht so recht.

Im Digitalfotonetz gibt es einen eigenen Thread fuer seltsame oder dgl. Beschilderungen, hier siehe zwei Beispiele:
http://forum.digitalfotonetz.de/viewtopic.php?p=1420518#1420518
 
spannende Diskussion!

Langsam wird es aber lächerlich - schön das Du es hervorhebst, das es nicht für Reiter und Pferd gilt.
So ein Pferd mit Reiter oben drauf ist ja auch ein Kraftfahrzeug, wahrscheinlich eines der besonderen Klasse.


Ist ein Bike mit Reiter denn ein Kraftfahrzeug?
Lächerlich ist diese Diskussion trotzdem nicht, das wird man spätestens feststellen wenn man mit dem Bike jemanden umgekachelt hat und der gegnerische Anwalt dich bis in alle Ewigkeit verklagt.
 
Ist ein Bike mit Reiter denn ein Kraftfahrzeug?

Bei 250 geht es aber nicht um KRAFTFAHRZEUGE sondern um Fahrzeuge aller Art,also auch um motorlose. Und ein Fahrrad ist nun mal ein Fahrzeug. Ein Pferd ist ein Tier.
Beim Rad ist der, der drauf sitzt ein Fahrer und beim Pferd ein Reiter.

Etwas anderes wäre es wohl wenn Du hinter die Pferde eine Kutsche spannst :)

Lächerlich ist diese Diskussion trotzdem nicht, das wird man spätestens feststellen wenn man mit dem Bike jemanden umgekachelt hat und der gegnerische Anwalt dich bis in alle Ewigkeit verklagt.

Fahre nie schneller als Dein Schutzengel fliegen kann.
 
Wäre es so besser?

N_schild1.jpg
 
Es fängt wieder an.

Texte lesen, verstehen, danach in der Diskussion ansetzen.

Aber nein, Text nicht lesen, falsch verstehen, mit Googlezitaten und Bildern überhäufen.


An den TE hast dich durchgerungen eine schriftliche Anfrage zu stellen?

Alternativ kannst du dich auch an die von die bevorzugte Partei in der Gemeinde wenden.
 
Wieso ist es die Intention? Laut Waldgesetz ist es erlaubt, ergo falsches Schild, falls kein Naturschutzgebiet o.ä. Ist leider häufig der Fall...Der Nikolauzi

Auf der Strasse fahren ist auch nicht explizit verboten aber manchmal gibt es auch hier Schilder die dies verbieten (von den blauen Lollies mal abgesehen)
 
In vielen Fällen ist das Schild unberechtigt da die meisten Waldwege nicht im Geldungsbereich der StVO sind. al abgesehen davon ist mein MTB kein Fahrzeug sondern ein Sportgerät ;)
 
MTB kein Fahrzeug sondern ein Sportgerät
Dann musst du aber dein MTB mit dem Auto bis zum Waldrand fahren.

Außerdem gilt auf allgemein frei zugänglichen Wegen (öffentlicher Verkehrsraum) sehr wohl die STVO.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Oeffentlicher_und_nichtoeffentlicher_Verkehr.php
Als Faustformel kann gelten: Verkehrsflächen, die für jedermann, also für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja, da öffentlicher Verkehrsraum

§1 STVO
(1) Dieses Bundesgesetz gilt für Straßen mit öffentlichem Verkehr. Als solche gelten Straßen, die von jedermann unter den gleichen Bedingungen benützt werden können.

Art. 3 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG):
Die Straßen werden nach ihrer Verkehrsbedeutung in folgende Klassen eingeteilt:

1.Staatsstraßen;
das sind Straßen, die innerhalb des Staatsgebiets zusammen mit den Bundesfernstraßen ein Verkehrsnetz bilden und dem Durchgangsverkehr zu dienen bestimmt sind.

2.Kreisstraßen;
das sind Straßen, die dem überörtlichen Verkehr innerhalb eines Landkreises, dem Verkehr zwischen benachbarten Landkreisen und kreisfreien Gemeinden oder dem erforderlichen Anschluß von Gemeinden an das überörtliche Verkehrsnetz dienen oder zu dienen bestimmt sind; sie sollen mindestens an einem Ende an eine Bundesfernstraße, Staatsstraße oder andere Kreisstraße anschließen.

3.Gemeindeverbindungsstraßen, Ortsstraßen (Gemeindestraßen nach Art. 46).

4.Öffentliche Feld- und Waldwege, beschränkt-öffentliche Wege, Eigentümerwege (sonstige öffentliche Straßen nach Art. 53).

siehe auch hier
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf der Strasse fahren ist auch nicht explizit verboten aber manchmal gibt es auch hier Schilder die dies verbieten (von den blauen Lollies mal abgesehen)
Du redest von etwas anderem, nämlich der StVO, die ist aber kein Gesetz, sondern eine Verordnung.
Und laut Waldgesetz ist das Radfahren im Wald auf Wegen prinzipiell erstmal erlaubt! Ausnahmen stehen im Gesetz (z.B. Naturschutz).
Und so eine Ausnahme muß vorliegen, um das Recht auf Radfahren dort einschränken zu können.
Diese Gründe müssen von der Verwaltung auch herausgerückt werden.

Der Nikolauzi
 
Du redest von etwas anderem, nämlich der StVO, die ist aber kein Gesetz, sondern eine Verordnung.
Und laut Waldgesetz ist das Radfahren im Wald auf Wegen prinzipiell erstmal erlaubt! Ausnahmen stehen im Gesetz (z.B. Naturschutz).
Es geht eher darum, dass die aufgestellten Verkehrsschilder erstmal zu beachten ist (weil eben die STVO gilt). Ob die Schilder zu recht da stehen ist eine andere Frage.

Würde sie STVO auf Waldwegen nicht gelten, hätten alle Verkehrsschilder (auch das Zeichen 250) auf Waldwegen keine Bedeutung
 
Wenn sie zu Unrecht da stehen, dann darf man sie auch ignorieren. Nur ohne sich vorher schlau zu machen ignorieren kann nach hinten losgehen.
 
Dss eben nicht. (obwohl ich es auch mache)
Dann musst du dafür sorgen, dass sie entfernt bzw geändert werden.
Ist wie mit den Radwegeschildern.
Dann haben wir ja vom Gleichen geredet;)
Bei obigem bin ich mir jetzt aber nicht ganz sicher. Wenn Schilder aufgestellt werden und gegen ein Gesetz verstoßen, wäre der Verwaltungsakt ev. trotz Durchführung hinfällig?! Da Gesetz ja über Verordnung steht.

Der Nikolauzi
 
Leute die derart viel Diskussionsbedarf und Schiss vor einem 250 iger Schild haben, sollten am besten gleich Zuhause bleiben.
Man muss sich da schon wirklich fragen, wie die es alleine über die Strasse schaffen.

Egal in welches Forum man sieht, überall die selben Pfeiffen unterwegs!

Ihr wollt Mountainbiker sein?

Ich glaube eher hier ist die Zentrale der Angsthasen, die sich über alles den Kopf zerbrechen.
Ich fahre seit meiner Kindheit Rad und mich hat noch nie jemand angepisst weil ich ein 250 iger Schild missachtet habe im Wald oder auf der Flur.

Bei euch muss man sich schon wirklich kräftig am Kopf kratzen und die Frage stellen ob Ihr noch alle Tassen beisammen habt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Unter Ignorierung der ganzen harten Outlaw-Biker, die sich jetzt allmählich einklinken:
Ich würde auch mal auf dem Rathaus nachfragen. Ich könnte mir vorstellen, das dort eigentlich Autos am Durchfahren gehindert werden sollten, die beauftragten Gemeinde - oder Bauhofmitarbeiter sind in der Regel keine studierten Verkehrsjuristen sondern Handwerker, die entweder aus dem vorhandenen Fundus was raussuchen oder im Katalog das bestellen, was vom Sinn her am logischsten klingt und sich nicht mit juristischen Spitzfindigkeiten rumärgern und vielleicht gar nicht an Radfahrer gedacht haben (Damit will ich jetzt keinen Bauhofmitarbeiter schlecht machen)
 
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