Gewährleistung nach 4 Monaten verweigert

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Guten morgen und schöne pfingsten alle miteinander

Ich habe mir im Januar ein crossbike gekauft (großer Fehler wie ich jetzt weiß, darum jetzt auch nen Focus unterm hintern)

Karfreitag, mit 60km hats das Schaltwerk zerlegt.. Theoretisch 6 Tage Reparatur Zeit... Also selber gemacht auf eigene kosten. Händler völlig unflexibel.
Dann war ne ganze Weile Ruhe bis auf reifen die nach 200km Glatze waren und eine gebrochene Pedale...
Vor 2 Wochen hat dann das Tretlager angefangen Geräusche zu machen.

Da DF und ich im Urlaub waren haben wir dies instandsetzen lassen (Kunststoff Lagerschalen hats abgesichert... Gegen Metall getauscht)

Nach dem Urlaub dann zu dem Händler zurück mit dem bike um die diversen Mängel:
- Pedale
- Vorbau
- Vorderrad verzieht beim bremsen heftig nach links
- Tretlager komplett Tausch
- bissl kleinkram...
Nach 500km starken Straßeneinsatz und ab u an schotterwege, beheben zu lassen.

Händler hat es sofort verweigert, da, jetzt kommts, das Fahrrad unsachgemäß genutzt wurde, aufgrund folgener Fakten:
- Kette dreckig
- Rahmen und Räder staubig...
- ein anderer Fachhändler hat das Tretlager instandgesetzt

Also zurück zum Werk damit. Die erkennen natürlich die Ansprüche auch nicht an...

Wie soll das jetzt weiter gehen? Der Händler ist natürlich auch nicht so nett auf das thema zu sprechen.. Und beharrt auf das Thema durchsuchten nicht gemacht und solch Spielereien...
 
Der Fall hört sich schon seltsam an! Warum hat es das Schaltwerk zerlegt? Warum sind die Reifen nach 200km runter?
Ein Tretlager kann schon mal ab Werk nicht richtig festgezogen sein und sich dann lösen. Das zieht man nach und gut ist. Da bedarf es auch keines mit Lagerschalen aus Metall. Darf nur kein Fett dran sein! Ein Pedal bricht auch nicht einfach mal weg, es sei denn, hohen Kräften ausgesetzt gewesen ( Sturz, hängen geblieben o.ä. ), oder eben Materialfehler.

Die erste Inspektion sollte nach ~300km gemacht werden. Ob nun 300 oder 500 - who cares. Wenn das VR sich beim Bremsen verzieht, schnell den Schnellspanner nachziehen, ehe das VR überhaupt nicht mehr sicher klemmt!

Ansonsten kann ich Dir nur raten das Rad noch einmal einen anderen Händler vorzustellen und dort die Mängel in aller Ruhe (!!!) zu besprechen.
 
DF=Dauerfreundin?

Druck beim Händler. Du hast 6 Monate Beweislastumkehr, da muss der Händler dir beweisen, dass DU Schuld hast. Kann er in der Regel nicht. Ausgenommen sind Verschleißteile. Dazu zählen leider alle Lager und die Reifen. Auch das ersetzte Tretlager wirst du kaum ersetzt bekommen..

Bleiben das Schaltwerk und die Pedale.

Lass Dich nicht abwimmeln, der Händler ist Dein Vertragspartner und nicht der Hersteller. Also ist der Händler verpflichtet, Dir ein taugliches, funktionierendes Rad zu verschaffen.

Dreck ist an einem Crossbike selbstverständlich.

Wenn Du hier Fotos einstellst, kriegst du ein besseres Feedback.

Wichtig noch: Wie man in den Wald reinruft ... Klar, ich wäre auch sauer. Trotzdem hat sich die Methode bewährt "Schau mal, was machen wir denn da?" Damit bietest Du dem Händler den Lösungsweg schon an, statt auf Konfrontation zu gehen.
 
In einem solchen zustand war das bike bei abgabe beim Händler dann.
Mit den pedalen bin ich nirgends hängen geblieben, wie auch :) da hatte sich eine schraube gelöst und der käfig hat sich dann innerhalb paar km verzogen u zerlegt

Das tretlager. Yo. Die instandsetzungskosten will ich nicht wieder haben, nur ordentlich repariert das bike.

Das vorderrad war fest drinnen, selbst nen mechaniker war da ratlos.

Beim Schaltwerk ist die feder gebrochen, hat dann den rahmen einmal durchs ritzel gezogen... Hat gut geknallt.

In ein paar tagen soll ich ein Schriftstück dazu bekommen was nun alles übernommen wird.

Die lösung mit "schauen wir mal was wir machen können" wurde sofort abgelehnt im laden...
 

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Das ist aber das geputzte Bike, oder? So sehen meine aus, wenn ich sie extra fein gemacht habe für die Jahresinspektion...
 
Wenn eine Feder am Schaltwerk reißt, kommt das deswegen noch lange nicht in die Speichen. Und wenn das VR schon nicht mehr hält, dann bleibt als letzte Möglichkeit den Lack im Klemmbereich sauber runterzuholen, etwas anzurauen und es nochmal zu versuchen. Sonst ist die Gabel bereits reif für die Tonne. Jedenfalls lohnt es nicht, hier die Tauchrohre zu erneuern.

Sorry, aber das ganze Geschriebsel von Dir wirkt mehr und mehr fraglich überzogen und mit Leihenhaftigkeit begutäugelt. Auch aufgrund der Masse und Art der Mängel vermute ich eine Mitschuld Deinerseits.
Zuerst heißt es, das Pedal ist gebrochen - jetzt verformt und zerlegt.
Das Schaltwerk soll wegen einer gebrochenen Feder ins HR gekommen sein - niemals.
Tretlager wurde erneuert, obwohl gar nicht nötig.
Reifen nach 200km runter - liegt sicher am Reifen, wie der Rest auch. :rolleyes:
 
Nochmal von vorne: Es ist völlig egal, was wir hier oder der Verkäufer vermuten. Der Verkäufer muß gerichtsfest BEWEISEN, daß ein Fehlverhalten/Mißbrauch vorliegt. Das wird dann im Zweifelsfall weder der Händler noch der Käufer beweisen oder widerlegen, sondern ein Sachverständiger. Eine schriftliche Mahnung mit Frist und Drohung hinschicken, danach Klage bei Gericht. Anders wird es nicht laufen.
 
Also ist es auch rechtlich völlig egal ob die Durchsicht gemacht wurde oder nicht nach so kurzer Zeit und das wer anders das bike repariert hat im Urlaub?

PS: DF sind die initialen meiner Frau, ich bin CF ;-) siehe signatur
 
Nein, ist es nicht. Wenn die 1. Inspektion aus gelassen wurde, erlischt jeglicher Anspruch. So oder so wird auch ein Sachverständiger die Sachlage nicht mehr klären können, da die Beweislage auf beiden Seiten unklar sein wird.
Auch ist ein derartiges Verfahren beim der Schadenssumme - nun ja - käse. Die daraus evtl resultierenden Kosten übersteigen das Vielfache.
 
Wenn Schäden dadurch entstehen, daß die notwendige Wartung nicht durchgeführt wurde, können diese selbstverständlich verweigert werden. Das wäre z.B. der Fall, wenn infolge einer losen Tretlagerschale, die man hätte festziehen können, der Tretlagerschaden entstanden ist. Das muß im Einzelfall ein Sachverständiger klären. Vor allem muß dabei dargelegt werden, in welcher Form die schriftliche (!) Gebrauchsanleitung die Wartung in welchen Abständen zwingend vorgeschrieben hat.
Ein Pedal bricht jedoch nicht infolge einer nicht durchgeführten Inspektion. Auch der Schaltwerksanschlag verstellt sich nicht von selbst und muß nicht nachgestellt werden. Ein Schaltwerk zieht sich also nicht durch mangelnde Wartung in die Speichen. Wenn der Schnellspanner festgezogen ist, und das Vorderrad beim Bremsen zur Seite zieht, könnte das durch Spiel im Lager oder nachlassende Speichenspannung geschehen. Das wäre sehr wohl durch korrekte Wartung zu vermeiden. Das ist jetzt alles spekulativ und muß in jedem Einzelfall geprüft und beurteil werden. Eine generelle Ablehung der Forderungen ist nicht zulässig!
 
Selbstverständlich hat man den Anspruch auf Gewährleistung nur gegen den Vertragspartner, also den Verkäufer. Teile anderswo austauschen zu lassen, ist nie zulässig, bzw. man hat keinen Anspruch, daß einem diese Kosten ersetzt werden.
 
Es wurde im Januar ein Fahrrad gekauft dessen Schaltwerk am Karfreitag, über zwei Monate später, nach angeblich nur 60 km kaputt ging. In der Signatur wird aber behauptest das 400-500 km im Monat zurückgelegt werden.
Klingt für mich ziemlich unglaubwürdig und es wundert mich daher nicht das sich der Händler weigert.
 
In der gebracuchsanweisung stehen keine wartungsvorschriften, lediglich ein Hinweis auf die 5 Jahre garantieerweiterung und wie man was einzustellen hat. Die durchsichten erfolgen bei dem Händler aufgrund Mundpropaganda. Beim kauf hieß es: 2 durchsichten kostenlos, nach nen halben Jahr u einem Jahr dann, danach kostet es was.
Die tretlagerschale war nicht lose öde locker, sondern abgeschert, material zu schwach (kunststoff)
 
Es wurde im Januar ein Fahrrad gekauft dessen Schaltwerk am Karfreitag, über zwei Monate später, nach angeblich nur 60 km kaputt ging. In der Signatur wird aber behauptest das 400-500 km im Monat zurückgelegt werden.
Klingt für mich ziemlich unglaubwürdig und es wundert mich daher nicht das sich der Händler weigert.

Von Januar bis Ostern stand das Rad im Keller, unbewegt, angeschlossen und sauber :) von karfreitag bis vor 2 Wochen sind 530km gefahren wurden.
Das Focus (spontankauf) wurde in 2 Wochen jetzt schon 200km bewegt
 
Wenn es keine schriftlichen Wartungsvorschriften gibt, sei es vom Händler mit einer Art "Scheckheft" oder vom Hersteller, dann gibt es keine. Mündliche Empfehlungen lassen sich nicht beweisen und genügen nicht der "Ikea-Klausel", nämlich daß Betriebsanleitungen schriftlich beizulegen sind. Weil niemand verpflichtet ist, sich mündliche Informationen merken können zu müssen.
 
wenn ich mir das so überlege habe ich nur beim Giant eine präzise formulierung was kundendienst beim vertragshändler betrifft drinstehen: 1 jahr oder 1000km, das was halt zuerst eintrifft.

bei meinen kona´s steht nur was bei den federelementen drin (dämpfer und gabel) bzw. das rad sollte(!!!!) einem jährlichem check beim händler unterzogen werden zum überprüfen der verschleissteile und schraubverbindungen. dies wird aber nur empfohlen.

ansonsten nur ein kleiner check vor und nach dem fahren.
 
Beim Focus und Haibike stehen auch prazise vorschrifen durch den Händler, nach 100km erste Durchsicht, danach alle 500km oder 6 Monate. Diese werden natürlich eingehalten.
Der check vor und nach der fahrt, ist natürlich und sehr flott erledigt. Hasse es ja derb wenn was bei ner Tour den Geist aufgibt....

Anbei noch ein Bild vom Schaltwerk schaden damals:
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naja, da mittlerweile heute jeder dödel vernetzt ist und über sämtliche apps verfügt kann man das streckenprofil recht schön verfolgen. :D (das funktioniert blöderweise sehr gut, über strava oder runtastic z.b.)
 
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