Nachrichten für Mountainbiker im Taunus

- keiner hat Woffm beschuldigt, und natürlich gibts da einen Zusammenhang zwischen den Kontrollen und dem Flowtrail bzw der DH

- wenn es Absprachen zwischen Forst und DIMB geben würde wär das ja noch schöner!

- Eure Forderungen ist also das also so bleibt wie es ist, bloß nicht anecken!

- Ihr sollt ja auch gar nicht das anlegen illegaler Trails unterstützen, ihr sollt die MTBler ( nicht nur die CCler!) im Taunus unterstützen

und zum letzten Absatz...ja ihr seid schon toll!


...mit der nicht Anecktechnikk werden wir sicher im Taunus nicht weiterkommen.

@Lugxx: Du hast Deinen Standpunkt, den will ich Dir nicht nehmen, aber was Du sagst ist schlichtweg nicht korrekt.

Wenn man schreibt, dass die Kontrollen u.a. darauf gründen, dass es nun für Biker eingerichtete Strecken gäbe und die Verantwortlichen für die Einrichtung solcher Strecken Mitschuld an den Kontrollen tragen, dann hört sich das in meinen Augen nach einer Schuldzuweisung an. Auch wenn es anders gemeint war.

Wenn auch nur einer von den sich hier Echauffierenden bei einem der Gespräche mit den Behörden dabei gewesen wäre, gäbe es keinen Vorwurf des „Nicht-Anecken-Wollens". Wenn nicht einige im Verlauf der letzten 3 Jahre so verdammt angeeckt wären, wären jetzt alle Trails zu und wir hätten eine prima Wegebreitenregelung mit Kontrollen auf allen Trails.

By the way: unserem Verein lag letztes Jahr ein Owi-Bußgeldbescheid auf dem Tisch, weil wir angeblich nicht geeignete Wege gefahren seien. 200,00 € sollte das kosten. Wir haben widersprochen und das Verfahren wurde eingestellt.
 
Den nicht anecken Vorwurf finde ich auch extrem toll.
Möchtest du mich gerne beim nächsten Runden Tisch Wald beim Naturpark vertreten und dich mit Herrn Heitmann zoffen?
Das absurde ist doch, dass keiner von denen die jetzt meckern jemals bei einem der runden Tische oder sonstigen Gesprächen mit Forst, UNB, BUND, SDW und wie sie nicht alle heißen dabei war.
Ich erwarte ja garkeine Unterstützung, aber einfach mal den Ball flach halten, wenn man schon selbst nix leistet wäre evtl. mal angebracht.
Wenn wir auf die ganzen Besserwisser gehört hätten die 2012 behauptet haben, man solle einfach nichts tun und nicht mit den Gesetzgeber reden und ja keine Kompromisse eingehen hätten wir jetzt die 2m Regel.
Soviel zum Thema nicht anecken...
 
weil wir angeblich nicht geeignete Wege gefahren seien

Auf nicht geeigneten Wegen kann man nicht Radfahren ;)

Das Gesetz in Hessen ist noch sehr neu. Deshalb finden wir noch keine Urteile was ein "naturfester Weg" ist.

Auch ohne Urteil ist hinreichend klar, was ein naturfester Weg ist: Ein naturbelassener Weg mit festem Untergrund.

Die Passage mit der "Genehmigung durch den Waldeigentümer" ist auch interpretierbar. Denn woran kann man im Wald diese Genehmigung als Erholungssuchender denn erkennen?

Der Text lautet "...die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden...".
Die Interpretation ist ein juristisches Problem, kein praktisches. Natürlich wird niemand, schon gar nicht ein Ortsfremder, in der Lage sein herauszufinden, ob ein Weg mit Zustimmung des Eigentümers angelegt wurde oder nicht.

Aber mal ehrlich: Eine illegale DH-Strecke erkennt man doch als Mountainbiker? Und wem an einem Miteinander von Eigentümern und Waldnutzern im Taunus gelegen ist, wird schon aus gesundem Menschenverstand genau diese Strecken meiden.
 
Ich werde das Gefühl nicht los, dass da am Wochenende weniger passiert ist als man nun meinen könnte wenn man hier mitliest. Ich selbst war leider nicht unterwegs und weiß deshalb nichts was nicht hier geschrieben wurde.
Die Rede ist von dieser illegalen dh Strecke.... Wenn die illegal ist und immer war, dann sollten sich die Leute dran halten die diese regelmäßig befuhren. Andernfalls lässt sich wohl ein Bußgeld auf lange Sicht nicht vermeiden... Ob die genannten Summen angemessen sind ist eine andere Frage.
Eine andere Sache ist nun... Welche Wege/Trails sind legal? Darf ich über den Limes fahren? Der hat ja schon viele Jahrhunderte aufm buckel... Darf ich den Viktoriatempeltrail befahren, denn ich sehr gern mag, wenn ich ihn mal finde? Welche Wege abseits der waldautobahnen sind erlaubt? Meine Auslegung, naiv aber in meinem Sinne.... Ich darf alles befahren was ich als Weg erkenne. Was bewandert wird , darf auch befahren werden... Dann müssten Wanderer auf der sogenannten illegalen downhillstrecke ebenfalls mit hohen Bußgeldern bestraft werden, sofern sie dort erwischt würden.
 
Zu Fuß darfst du Kreuz und Quer durch den Wald dappen solang du nicht durch ein Naturschutzgebiet rennst. Dort nur auf Wegen.
 
Moin, Moin,
auch wenn ich die ganzen Details im Zusammenhang mit der Legalisierung der Feldberg-Downhill-Strecke nicht kenne, ist die derzeitige Entwicklung am Feldberg - meiner Meinung nach - vorhersehbar gewesen. Die dortigen Förster -das zeigen die Aktionen der Vergangenheit - haben es sich doch offensichtlich zur persönlichen Lebensaufgabe gemacht die Biker zu drangsalieren. Zumundest übersteigt der Amtseifer das normale Maß, das man von den "Waldbeamten" erwarten sollte.
Aus meiner Sicht ist die Genehmigung einer offiziellen Strecke nur ein taktischer Schachzug des Hessenforst, um die jetztige Situation herbeizuführen. Die Herren in grün sind ja nicht ganz auf den Kopf gefallen und haben gemerkt, dass sie der (aus ihrerer Sicht) illegalen Wegenutzung bzw. dem Streckenbau nicht Herr werden können. Wenn sie einen Trail mit viel Aufwand "sperren", ist er meist innerhalb kürzester Zeit wieder freigeräumt. Das weckt mancherorts natürlich die "Staatsraison". Und da spielt es keine Rolle, ob die Biker wirklich ein Problem für die Umwelt oder die Wanderer sind - es geht ums Prinzip!
Leider hat die Politik und der Forst immer noch nicht verstanden, dass die Biker-Szene keine homogene Gruppe ist, die man mit einer Patentlösung "regeln" kann. Die jetzt genehmigten Strecken sind ein Zugeständnis am die organisierte "Fullface-Helm-Fraktion", die nur einen verschwindend geringen Anteil der Biker darstellt. 95% der Biker haben überhaupt keine Lust sich eine Downhillstrecke mit Monster-Sprüngen hinunterzustürzen. Die große Mehrheit will Touren fahren und gelegentlich einen mehr oder weniger anspruchsvollen Trail einstreuen. So gesehen teile ich die Einschätzung, dass die Gesamtheit der Biker letztliche unter den Einzelinteressen der "Fullface-Helm-Fraktion" leiden wird. Das ist zwar nicht beabsichtigt, wird aber faktisch so sein.
Ein ähnliche Entwicklung wie am Feldberg dürfte daher auch in Wiesbaden zu erwarten sein, wenn die Strecke am SK tatsächlich genehmigt werden sollte. Ich wette, dass es auch hier eine Eskalation geben wird. Es werden Knöllchen verteilt werden und selbsternannte Waldsheriffs werden etablierte Wege "sperren".
Vermutlich wird das Thema erst dann in den Köpfen der Verantwortlichen ankommen, wenn ein Biker durch die zum Teil hinterhältigen Fallen der Waldsheriffs ernsthaft zu Schaden oder zu Tode kommt. Nur zur Erinnerung: Juristisch besteht kein großer Unterschied darin ob ich einen Gulli-Deckel von der Autobahn-Brücke werfe oder ein Drahtseil über einen Trail spanne. Erster Fall löst einen Großeinsatz der Polizei aus. Zweiter Fall (bestenfalls) eine Anzeige, die in den Akten verschwindet. Im Zweifelsfall muss man sich noch anhören, dass man dort ja gar nicht mit dem Rad fahren dürfe.

Ich hatte vor zwei Jahren die Hoffnung, dass sich mit dem gefundenen Kompromiss in Hessen das Thema gelöst sei. Das Gegenteil scheint eher der Fall zu sein (zumindest an den Hot-Spots).
 
Es hat sich für Tourenfahrer aber doch überhaupt null Komma nichts geändert. Es geht doch genau um die von dir so schön genannte Fullface-Fraktion (ein hoch auf das Schubladendenken und die gegenseitige Diffamierung)
Die illegale DH und auch alle Trails entlang selbiger sind illegal. Punkt! Um den Wildbau einzudämmen und das Downhillfahren im Taunus zu legalisieren wurde gleich um die Ecke ein Bikepark in wirklich erstaunlich kurzer Zeit aus dem Boden gestampft. Zwar bisher nur eine Strecke, aber eine zweite folgt ja wohl bald. Jetzt ist die Strecke auch vorerst noch kostenlos.
Da kann es doch keinen wundern, dass der Forst nun auch mal Ergebnisse sehen will und keinen Bock mehr drauf hat, dass täglich ein Haufen Biker quer durch eine Einstands- und direkt über eine Äsungsfläche ballern.

Alle Wanderwege die bisher befahren wurden sind weiterhin befahrbar und nicht gesperrt. Eine Ausnahme mag hier der Reichenbachtrail sein, dieser ist aber definitiv eine Grauzone und man muss hier einfach schauen wie sich das ganze Entwickelt.

Und ja eine Sperrung des Reichenbachtrails würde mich persönlich sehr treffen.
 
Es geht mir nicht um Schubladen. Ich fahre Tourenstrecken und Bike-Park. Ich verstehe also beide Fraktionen, deren Grenzen absolut fließend sind. Aber die jetzige Situation bestätigt meine oben beschriebene These. Wenn schon die Polizei in den Wald beordert wird, um "Ergebnisse" einzufordern, dann spricht das schon Bände.
Bin auf die weitere Entwicklung gespannt. Es geht mir aber jetzt schon auf den Nerv, dass man ständig überlegen muss, ob der Weg auf dem man fährt legal ist oder nicht. Ich sehe da auch ein gewisses Potential für "forstliche" Willkür. Da werden mal schnell ein paar Wege für illegal erklärt und die Biker abkassiert. Ist doch ein schickes Geschäftsmodell. Die Mehrheit der Wege im Taunus dürften rechtliche Grauzone sein, die je nach Auslegung legal oder illegal sein dürften.
 
Die Forstämter Königstein und Weilrod zeichnen sich durch besonderen Arbeitseifer aus, das ist richtig. Aber das ist auch überhaupt nichts Neues. Das Problem besteht nämlich nicht nur am Feldberg, auch wenn dieser zur Zeit Gegenstand der Betrachtung ist. Hier bei uns werden genauso Trails gesperrt, Biker angesprochen, bislang noch ohne den Club BlauSilber, aber mit dem gleichen Ziel. Dazu braucht man hier auch keine Begründung alá „ihr habt doch euren Bikepark/Flowtrail/wasauchimmer“. Die Situation hat sich nicht verbessert, verschlimmert aber auch nicht. Seit 2004 köchelt es mal heisser, mal weniger heiss. Ich teile sogar die Ansicht einiger, dass die Einrichtung legaler Strecken die Forsthoheit dazu verleitet, jetzt härter durchgreifen zu wollen. Das rechtfertigt aber nicht das Verhängen von Bußgeldern auf lt. Forstgesetz per Definition geeigneten Wegen. Wird ein Biker dafür zur Rechenschaft gezogen, soll er bitte widersprechen. Illegale Trails fährt jeder in jeder Hinsicht auf eigenes Risiko und in eigenem Ermessen.
 
Die Mehrheit der Wege im Taunus dürften rechtliche Grauzone sein, die je nach Auslegung legal oder illegal sein dürften.

Kann ich mir nicht vorstellen.
Auch wenn ich mich nicht oft im Taunus war: Die große Mehrheit der Wege in einem derartigen Gebiet dürfte sowohl mindestens naturfest sein als auch bei gegenseitiger Rücksichtnahme einen gefahrlosen Begegnungsverkehr zulassen und ist damit für Radfahrer erlaubt.
 
Die amtlichen topographischen Karten zeigen als unterste Wegeklasse in der Legende sogar "Radfahrwege" an. Falls noch nicht vorhanden, besorgt Euch diese Karten und führt sie auf Euren Touren mit. Solltet Ihr auf einem solchen in der amtlichen topographischen Karte verzeichneten Weg unterwegs sein und angehalten werden, so könnt Ihr darauf verweisen, dass dieser Weg von einem als "Radfahrweg" klassifiziert sei und Ihr auf diese "amtliche Klassifizierung" vertraut habt.

Sprichst Du von diesen Karten ?: Bei einem Maßstab von 1:200.000 sind garantiert keine Trails drauf.

http://www.bkg.bund.de/nn_159180/DE...arten__node.html__nnn=true#doc163968bodyText1

Ansonsten bitte ich um einen link welche Karte Du im Details meinst. Danke.
 
Solange man nicht weiß, auf welchen Strecken die "Abgefangenen" unterwegs waren, dürfte es relativ schwierig sein diese Diskussion in eine Richtung zu bekommen - oder was meint ihr?
 
Nicht mehr. Wurde aber mal als solcher angelegt und entspricht daher eigentlich der Definition eines zu befahrenden Weges.
Nur weil der Forst die Schilder abmontiert verliert der Weg ja nicht seine Eignung als solcher.
Der Trail hat aber nebenläufe, die am eigentlichen wanderweg entlang laufen. Diese sind selbstverständlich völlig natürlich entstanden ;P

Wenn Sie mich auf dem Reichenbachtrail aufschreiben würden, würd ich's mal drauf ankommen lassen.
Allerdings hab ich sowohl eine etwas ältere Topo als auch das Waldgesetz dabei. Würde sicher amüsant.
 
Hm ok. Ich glaube fast, dass sonst alle Wege, die ich fahre, in irgendeiner Weise markiert sind oder definitiv als Weg zu bezeichnen sind. Viele Wege können also meiner Meinung nach nicht als Problem gelten. Ich warte mal ab und halte die Augen offen. Leider werden aber ja auch genug markierte Wege mit Holz zugeschmissen, von wem auch immer. Gestern wieder unterhalb des Herzbergs zu Fuß festgestellt, und hier war der Aufwand echt enorm (Baum quer über den Weg und am Rand mit zusätzlichem Holz auf dem Baum "gesichert"). Wer wohl soviel Zeit hat so was zu "bauen" und ausreichend wenig Hirn bzw. ausreichend viel Ärger auf Andere... :confused::ka:
 
Beim BfN (Bundesamt für Naturschutz) gibt es einen Kartendienst.
http://www.geodienste.bfn.de/schutz...56?centerY=5565838.559?scale=50000?layers=524

dort kann man die Naturschutzgebiete in der Region sehen und es sind auch viele Wege mit eingezeichnet. Da ich aber nicht aus der Region kommen kann ich nicht beurteilen wie vollständig die Wege in der Karte sind.

(Für den Bereich wo ich wohne und den ich kenne ist die Karte aber sehr vollständig.)

In dem angehängten PDF von 2009 ist u.a. die Rechtslage zum Befahrung der Naturschutzgebiete erklärt. Die Naturschutzgebietsverordnungen kann ich aber momentan nicht online finden.
 

Anhänge

  • Anschreiben_Mountainbiking.pdf
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Die verlinkte Karte entspricht wohl dem aktuellen Topo des Vermessungsamtes.
Schön zu erkennen der stillgelegte bereich zwischen kleinem Feldberg und Reichenbachtal.
 
Ich dachte die sind alle fort, kann mich aber auch irren. Auf jeden Fall ist der dritte Abschnitt raus und nicht beschildert. Siehe Topo
 
Kann ich mir nicht vorstellen.
Auch wenn ich mich nicht oft im Taunus war: Die große Mehrheit der Wege in einem derartigen Gebiet dürfte sowohl mindestens naturfest sein als auch bei gegenseitiger Rücksichtnahme einen gefahrlosen Begegnungsverkehr zulassen und ist damit für Radfahrer erlaubt.

Die letzten 10 Beiträge dürften zeigen wie groß der Interpretationsspielraum bei der Wegebeurteilung ist, schon bei uns Bikern. Eine objektive und sachliche Beurteilung von Seiten des Hessenforst ist da eher unwahrscheinlich. Da braucht nur ein Jagdpächter zu jammern, dass ihm das Wild nicht mehr vor die Flinte läuft (warum auch immer) und schon werden mal im Umkreis die Wege zur Tabu-Zone erklärt. Die Stöckchenlegerei ist letztlich nix anderes als eine private Auslegung des Betretungsrechts. Im Taunus kenne ich zahllose Beispiele, wo zufällig mal ein dicker Baum quer über einen offiziellen Weg fällt und nicht mehr vom Forst beseitigt wird. Nach 2-3 Jahren ist dieser Weg dann so zugewachsen, dass er faktisch nicht mehr existiert. Hier dürfte es spannende Diskussionen mit den Ordnungshütern geben. Zählt bei der Beurteilung eines Weges der Sollzustand (Karte) oder der Istzustand (Realität). Alleine das zeigt schon den Schwachsinn der Wegebreitendebatte.
Ich persönlich verhalte mich immer rücksichtsvoll gegenüber Fußgängern und habe fast nie Probleme. Ausnahmen bestätigen die Regeln und manchen Zeitgenossen kann man es nie Recht machen.
 
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