Nachrichten für Mountainbiker im Taunus

Ich persönlich verhalte mich immer rücksichtsvoll gegenüber Fußgängern und habe fast nie Probleme.

Ich unterstelle einmal dass die Bussgeldempfänger auch immer rücksichtsvoll fahren. Trotzdem hat es sie erwischt.

Es gab hier ja Stimmen das früher alles einfacher war, dass man eine Interessenvertretung nicht brauche. Dass diese sogar gegen die Biker handelt.
Oder dass der Forst blöd ist und man einfach abhaut wenn die einem doof kommen. Das funktioniert genau in dem einen Moment, den Ärger danach löffeln andere aus.

Leute wacht mal auf. Ohne die DIMB, den DAV, den ADFC und die unzähligen Radvereine und Radabteilungen hätten wir schon längst Deutschlandweit eine rigide Regelung. Forstwege und ein paar spezielle Strecken wären noch zum Befahren frei. Der Rest gesperrt.

Jedes Wald- oder Naturschutzgesetz dass neu gefasst wird enthält eine restiktivere Regelung als zuvor und die Verbände legen ihren Widerspruch ein. Manchmal werden wir gehört, oft nicht.

Jäger, Waldbesitzer, Forst, Wanderer, Naturschützer usw. sind seit Jahren in Verbänden organisiert und zahlen z.T. ordentliche Mitgliedsbeiträge damit ihr Interesse im Wald berücksichtigt wird.

Und wir? Wir kaufen uns ein Fahrrad und denken wir dürfen überall fahren. Irgend jemand wird das schon erlaubt haben. Ist doch ganz normal. Der Wald ist für Alle da. Er gehört Niemand und der Regen giest die Bäume. Und Wege legen wir uns einfach selbst an.

Unser Sport boomt. Immer mehr Leute auf Bikes, immer schnellere Bikes, immer schwierigere Wege. Glaubt jemand ernsthaft die Lage ist noch mit 1990 zu vergleichen als nur ein paar Verrückte auf ungefederten Stahlrahmen und Cantileverbremsen im Wald unterwegs waren. Das es reicht mit einem freundlichen Hallo alle Probleme vom Tisch zu wischen?

Man kann zu den oben genannten Radverbänden stehen wie man will. Aber dass etwa 90% der Mountainbiker in keinem Verein organisiert sind bedeutet dass wir nirgends eine Stimme haben. Denn die erste Frage an einen Funktionär ist: "Wieviele Leute vertrittst du?"

Die oben genannten Verbände machen sicher auch Fehler. Aber läuft in eurem Job, in eurem Alltag immer alles fehlerfrei? Wenn man hinter die Kulissen schaut dann sind da verdammt viele Einzelkämpfer mit Herzblut und Ehrenamt die für euch kämpfen. Und jeden der schonmal einen Tag Urlaub geopfert hat weil er an irgendeiner Sitzung unter der Woche teilnehmen musste, den schmerzt es wenn von den Leuten, die er vertritt, nur Kritik kommt.

Leute, sucht euch einen der oben genannten Vereine aus und tretet ein. Nehmt den der euch am Meisten zusagt, es gibt ja Auswahl. Egal ob ein Bundesverband, ein Landesverein oder ein lokaler Verein. Aber organisiert euch, nur so haben wir Gewicht.

Seht den geringen Mitgliedsbeitrag als eine Spende an die Leute die dafür sorgen dass ihr noch weiterhin vor eurer Haustüre Biken könnt. Im Vergleich was ihr sonst für den Sport ausgebt sind die Beträge einfach nur vernachläsigbar klein. Und wer möchte kann sich auch gerne weiter einbringen. Hilfe ist immer willkommen.
 
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Die letzten 10 Beiträge dürften zeigen wie groß der Interpretationsspielraum bei der Wegebeurteilung ist, ...
Bei illegal angelegten Wegen ist der Interpretationsspielraum exakt null. Wenn man einen Trail befährt, den es früher noch nicht gab, dann ist man illegal unterwegs, irgendwelche "'Interpretationen" über Wegebeschaffenheit etc. kann man sich da sparen. Mich wundert die Eskalation nicht, ich hab sowas eher schon kommen sehen. Ich hab da oben noch nie so viele neue Trails in so kurzer Zeit gefunden wie dieses Jahr. Es ist einfach eine Tatsache, dass dort in erheblichem Masse (und eben nicht nur durch ein paar schwarze Schafe) auf Wegen gefahren wird, wo eigentlich keine sein dürften und ich schliesse mich dabei auch ausdrücklich mit ein. Das Problem ist also von uns Bikern hausgemacht und ich finde es reichlich frech, dem Forst zu unterstellen, er wolle uns "drangsalieren". Immerhin ist der Reichenbachtrail (wenn auch nicht in allen Teilen, eine exakte Angabe des Kontrollpunktes wäre daher hilfreich) ein lange existierender Wanderweg, der nicht von uns Bikern angelegt wurde. Ich sehe für die Betroffenen, die dort ein Ticket erhalten haben, daher durchaus Chancen, per Widerspruch wieder aus der Nummer heraus zu kommen. Möglicherweise lohnt es sich sogar für die Leute, die auf der DH (definitiv illegal) erwischt wurden, per Widerspruch wenigstens die Höhe der Strafe abmildern zu können. Das sind aber alles juristische Sachen, mit denen ich mich als Nichtjurist natürlich nicht auskenne. Von daher wäre es für die Betroffenen wohl am hilfreichsten, wenn wir aus Juristenhand eine Vorlage für einen korrekten Widerspruch bekommen könnten, den sich dann alle zu guttenbergen und ausdrucken könnten. Alternativ können wir natürlich auch weiter über die bösen Förster schimpfen (und natürlich über die noch böseren Harvester), hilft den Leuten bestimmt Mords weiter, die jetzt 400€ zahlen sollen.
 
Kurze Zwischfrage an die, die am Wochenende auf der DH (nicht Bikepark ;)) und der Enduro unterwegs waren:
Waren die Strecke da auch schon so massiv zugelegt? Habe mir das mal angeschaut: Der Einstieg oben ist derzeit frei, im Verlauf liegt vor dem Ende des ersten Abschnitts ein Baum quer über dem Trail und alle folgenden Aus- und Einfahrten an den Hauptwegen sind recht profesionell verbaut!
Würde mich interessieren, ob das schon am WE so war, oder ob die Trails da noch fahrbar waren und erst nach den Kontrollen zugemacht wurden.......:ka:


nein, die trails (bzw. die Ein und Ausfahrten) waren am Sonntag noch nicht zugelegt.
 
Sprichst Du von diesen Karten ?: Bei einem Maßstab von 1:200.000 sind garantiert keine Trails drauf.

http://www.bkg.bund.de/nn_159180/DE...arten__node.html__nnn=true#doc163968bodyText1

Ansonsten bitte ich um einen link welche Karte Du im Details meinst. Danke.

Nein, ich meine die amtlichen topographischen Karten 1:25.000 - im Anhang findest Du die Legende dazu und solltest dort auch die als gestrichelte Linie bezeichneten Wege mit der Bezeichnung "Radfahrweg" finden. Das sind in der Regel Singletrails ;)
 

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Bei illegal angelegten Wegen ist der Interpretationsspielraum exakt null. Wenn man einen Trail befährt, den es früher noch nicht gab, dann ist man illegal unterwegs, irgendwelche "'Interpretationen" über Wegebeschaffenheit etc. kann man sich da sparen.

Das ist schon klar. Aber die Diskussionen finden ja i.d.R. auf regulären Wegen statt.
 
Nein, ich meine die amtlichen topographischen Karten 1:25.000 - im Anhang findest Du die Legende dazu und solltest dort auch die als gestrichelte Linie bezeichneten Wege mit der Bezeichnung "Radfahrweg" finden. Das sind in der Regel Singletrails ;)


Damit wären sehr sehr viele single trails legal, das wird der Förster nie glauben :D ich glaub ich kauf mir mal so ne Karte
 
kann man kaufen, steht doch im link, kostet 9,50

Ist doch ein lohnendes Investment für eine Information von höchster Stelle, früher Landesvermessungsamt und heute Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation genannt. Solch eine ehrwürdige Stelle wird ja wohl kaum Falschinformationen verbreiten ;)
 
Wenn hier vom Link zur Karte gesprochen wird - vermute ich male - meinte man diesen Link
unter dem man die Freizeitkarten findet.

Tipp:
Die Erstauflage von 2007 umfasst noch Wanderwege, die in der neuen Auflage auf breiten Forststrassen verlaufen. Bei E-Bay und anderen Foren gibt es die Karte vielleicht noch als "gebraucht" zu kaufen.

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Die Erstauflage von 2007 umfasst noch Wanderwege, die in der neuen Auflage auf breiten Forststrassen verlaufen. Bei E-Bay und anderen Foren gibt es die Karte vielleicht noch als "gebraucht" zu kaufen.
Eine uralte und überholte Karte ist aber keine vernünftige Argumentationsgrundlage, wenn es drum geht, ob ein Bussgeld gerechtfertigt ist oder nicht. Warum nicht gleich Karten aus Kaisers Zeit verwenden?

So ein Tip von nem DIMB-Mitglied, das ist echt peinlich, oder?
 
Warum? Das Gesetz sagt ganz klar:

Radfahren [...] ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.

Das gilt ganz klar für historische Wanderwege, auch wenn diese heute nicht mehr entsprechend ausgeschildert sind. Die im Gesetz verwendete Vergangenheitsform ist hier entscheidend.
 
War heute joggend rund um den Feldi unterwegs.
Da musste ich feststellen das alle Wege Richtung Aplauskurve mit Bäumen usw unpassierbar gemacht wurden.
Kann mir einer sagen wann das passiert ist?
Nach der Action vom letzten Wochenende war das ja schon irgendwie klar.
 
Warum? Das Gesetz sagt ganz klar:

Radfahren [...] ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.

Das gilt ganz klar für historische Wanderwege, auch wenn diese heute nicht mehr entsprechend ausgeschildert sind. Die im Gesetz verwendete Vergangenheitsform ist hier entscheidend.
Haarspalterei.
Das würde bedeuten, dass kein Waldbesitzer das Recht hätte, einen Weg wieder zu renaturieren. In alten Karten wäre der ja noch eingezeichnet. Faktisch passiert das aber schonmal, auch im Taunus. Da werden die Abzweige zugelegt und wenn der Weg mal zugewachsen ist, ist er auch nicht mehr vorhanden. In der nächsten Kartenrevision ist er dann verschwunden.

Ansonsten könnte man ja einfach mit hundert Jahre alten Flurkarten irgendwo langfahren und behaupten, dort wäre mal ein Weg gewesen.
 
Das mit den Karten hilft nur, wenn der Waldbesitzer behauptet, der offensichtlich vorhandene Weg wäre ohne sein Zustimmung angelegt worden. Bei einem Weg, der in der Karte eingezeichnet ist, kann man das wohl ausschließen.

Das würde bedeuten, dass kein Waldbesitzer das Recht hätte, einen Weg wieder zu renaturieren.

Das behauptet niemand. Wo kein Weg ist, darf man auch nicht fahren; der entsprechende Paragraph ist hier mittlerweile oft genug zitiert worden.
 
Das mit den Karten hilft nur, wenn der Waldbesitzer behauptet, der offensichtlich vorhandene Weg wäre ohne sein Zustimmung angelegt worden. Bei einem Weg, der in der Karte eingezeichnet ist, kann man das wohl ausschließen.
Die Differenz zwischen den verschiedenen Kartenständen dürften "stillgelegte" Wege sein.
Nur weil irgendwas nach Weg aussieht, ist noch lange nicht klar, dass es immer noch einer ist.

Ich bin an der Stelle raus.
 
Möchte wissen, wie Du in der Praxis als Waldbesucher unterscheiden willst, ob der Weg, den Du siehst, tatsächlich ein Weg sein soll oder vielleicht auch nicht.
Ob etwas nach Weg aussieht ist egal.
Die Wege, die existieren, sind normalerweise auf topologischen Karten verzeichnet und/oder explizit ausgeschildert.
Das ist doch die Argumentationsstrategie hier, oder?
 
Haarspalterei.
Das würde bedeuten, dass kein Waldbesitzer das Recht hätte, einen Weg wieder zu renaturieren. In alten Karten wäre der ja noch eingezeichnet. Faktisch passiert das aber schonmal, auch im Taunus. Da werden die Abzweige zugelegt und wenn der Weg mal zugewachsen ist, ist er auch nicht mehr vorhanden. In der nächsten Kartenrevision ist er dann verschwunden.
...

Natürlich darf ein Waldbesitzer Wege renaturieren (ob dies sinnvollerweise durch das Zulegen des Wegs durch Baumstämme etc... erfolgen sollte ist eine zweite Frage, hier scheint mir das Vorgehen des Forst doch recht hemdsärmlig und willkürlich). Vorliegend ging es aber doch darum, ob Biker auf Wegen, die sie selbst angelegt haben, unterwegs sind und deshalb evt. ein Ordungswidrigkeitsgeld zahlen müssen. Und da ist der Beleg, dass der Weg nicht selbst angelegt wurde, sondern nur ein bestehender Weg gefahren wurde, schon recht hilfreich. Für die Downhillstrecke -und auch für explizit gesperrte Wege wie den Reichenbachtrail- zieht das Argument natürlich nicht.
 
Ob etwas nach Weg aussieht ist egal.

Nein, eben nicht. Es bleibt in der Praxis oft gar keine andere Möglichkeit, als die Zulässigkeit des Befahrens eines Weges mit dem Rad vor Ort zu beurteilen.

Die Wege, die existieren, sind normalerweise auf topologischen Karten verzeichnet und/oder explizit ausgeschildert.

Im Gesetz steht nichts davon, das ein Weg beschildert oder auf amtlichen Karten verzeichnet sein muss, damit er mit dem Rad befahren werden darf. Und wie Du selbst schon festgestellt hast, hinken die amtlichen topographischen Karten der Wirklichkeit oft hinterher. Außerdem: Soll denn jeder, der im Wald Radfahren will, sich regelmäßig einen kompletten und aktuellen Satz amtliche Topokarten kaufen?

Das ist doch die Argumentationsstrategie hier, oder?

Meine nicht.

Ich würde aber kein Bußgeldbescheid akzeptieren, wenn der Weg, auf dem ich angehalten wurde, in einer amtlichen Karte als Radfahrweg verzeichnet wäre; und ich denke darauf wollte @HelmutK mit seinem Kartenhinweis auch hinaus.
 
Vorliegend ging es aber doch darum, ob Biker auf Wegen, die sie selbst angelegt haben, unterwegs sind und deshalb evt. ein Ordungswidrigkeitsgeld zahlen müssen. Und da ist der Beleg, dass der Weg nicht selbst angelegt wurde, sondern nur ein bestehender Weg gefahren wurde, schon recht hilfreich. Für die Downhillstrecke -und auch für explizit gesperrte Wege wie den Reichenbachtrail- zieht das Argument natürlich nicht.
Der Reichenbachtrail ist in seiner Urform ein Wanderweg (gelber Balken IIRC). Die diversen Abzweigungen und Varianten im oberen Teil fallen da aber nicht drunter. Folglich sollte man da sehr genau aufpassen, wo man sich da erwischen lässt.
 
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