Ich persönlich verhalte mich immer rücksichtsvoll gegenüber Fußgängern und habe fast nie Probleme.
Ist bei mir genauso, ich hatte auch keine Probleme,
außer einmal, da hat der Forst versucht uns zu Fuß zu kriegen
Zuletzt bearbeitet:
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Ich persönlich verhalte mich immer rücksichtsvoll gegenüber Fußgängern und habe fast nie Probleme.
Ich persönlich verhalte mich immer rücksichtsvoll gegenüber Fußgängern und habe fast nie Probleme.
Bei illegal angelegten Wegen ist der Interpretationsspielraum exakt null. Wenn man einen Trail befährt, den es früher noch nicht gab, dann ist man illegal unterwegs, irgendwelche "'Interpretationen" über Wegebeschaffenheit etc. kann man sich da sparen. Mich wundert die Eskalation nicht, ich hab sowas eher schon kommen sehen. Ich hab da oben noch nie so viele neue Trails in so kurzer Zeit gefunden wie dieses Jahr. Es ist einfach eine Tatsache, dass dort in erheblichem Masse (und eben nicht nur durch ein paar schwarze Schafe) auf Wegen gefahren wird, wo eigentlich keine sein dürften und ich schliesse mich dabei auch ausdrücklich mit ein. Das Problem ist also von uns Bikern hausgemacht und ich finde es reichlich frech, dem Forst zu unterstellen, er wolle uns "drangsalieren". Immerhin ist der Reichenbachtrail (wenn auch nicht in allen Teilen, eine exakte Angabe des Kontrollpunktes wäre daher hilfreich) ein lange existierender Wanderweg, der nicht von uns Bikern angelegt wurde. Ich sehe für die Betroffenen, die dort ein Ticket erhalten haben, daher durchaus Chancen, per Widerspruch wieder aus der Nummer heraus zu kommen. Möglicherweise lohnt es sich sogar für die Leute, die auf der DH (definitiv illegal) erwischt wurden, per Widerspruch wenigstens die Höhe der Strafe abmildern zu können. Das sind aber alles juristische Sachen, mit denen ich mich als Nichtjurist natürlich nicht auskenne. Von daher wäre es für die Betroffenen wohl am hilfreichsten, wenn wir aus Juristenhand eine Vorlage für einen korrekten Widerspruch bekommen könnten, den sich dann alle zu guttenbergen und ausdrucken könnten. Alternativ können wir natürlich auch weiter über die bösen Förster schimpfen (und natürlich über die noch böseren Harvester), hilft den Leuten bestimmt Mords weiter, die jetzt 400€ zahlen sollen.Die letzten 10 Beiträge dürften zeigen wie groß der Interpretationsspielraum bei der Wegebeurteilung ist, ...
Kurze Zwischfrage an die, die am Wochenende auf der DH (nicht Bikepark ) und der Enduro unterwegs waren:
Waren die Strecke da auch schon so massiv zugelegt? Habe mir das mal angeschaut: Der Einstieg oben ist derzeit frei, im Verlauf liegt vor dem Ende des ersten Abschnitts ein Baum quer über dem Trail und alle folgenden Aus- und Einfahrten an den Hauptwegen sind recht profesionell verbaut!
Würde mich interessieren, ob das schon am WE so war, oder ob die Trails da noch fahrbar waren und erst nach den Kontrollen zugemacht wurden.......
Sprichst Du von diesen Karten ?: Bei einem Maßstab von 1:200.000 sind garantiert keine Trails drauf.
http://www.bkg.bund.de/nn_159180/DE...arten__node.html__nnn=true#doc163968bodyText1
Ansonsten bitte ich um einen link welche Karte Du im Details meinst. Danke.
Bei illegal angelegten Wegen ist der Interpretationsspielraum exakt null. Wenn man einen Trail befährt, den es früher noch nicht gab, dann ist man illegal unterwegs, irgendwelche "'Interpretationen" über Wegebeschaffenheit etc. kann man sich da sparen.
Nein, ich meine die amtlichen topographischen Karten 1:25.000 - im Anhang findest Du die Legende dazu und solltest dort auch die als gestrichelte Linie bezeichneten Wege mit der Bezeichnung "Radfahrweg" finden. Das sind in der Regel Singletrails
Wo bekommt man die? Wir sollten die laminiert verteilen oder im Wald an markanten Plätzen hinterlegen
kann man kaufen, steht doch im link, kostet 9,50
Eine uralte und überholte Karte ist aber keine vernünftige Argumentationsgrundlage, wenn es drum geht, ob ein Bussgeld gerechtfertigt ist oder nicht. Warum nicht gleich Karten aus Kaisers Zeit verwenden?Tipp:
Die Erstauflage von 2007 umfasst noch Wanderwege, die in der neuen Auflage auf breiten Forststrassen verlaufen. Bei E-Bay und anderen Foren gibt es die Karte vielleicht noch als "gebraucht" zu kaufen.
Haarspalterei.Warum? Das Gesetz sagt ganz klar:
Radfahren [...] ist im Wald auf befestigten oder naturfesten Wegen gestattet, die von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern oder mit deren Zustimmung angelegt wurden und auf denen unter gegenseitiger Rücksichtnahme gefahrloser Begegnungsverkehr möglich ist.
Das gilt ganz klar für historische Wanderwege, auch wenn diese heute nicht mehr entsprechend ausgeschildert sind. Die im Gesetz verwendete Vergangenheitsform ist hier entscheidend.
Das würde bedeuten, dass kein Waldbesitzer das Recht hätte, einen Weg wieder zu renaturieren.
Die Differenz zwischen den verschiedenen Kartenständen dürften "stillgelegte" Wege sein.Das mit den Karten hilft nur, wenn der Waldbesitzer behauptet, der offensichtlich vorhandene Weg wäre ohne sein Zustimmung angelegt worden. Bei einem Weg, der in der Karte eingezeichnet ist, kann man das wohl ausschließen.
Nur weil irgendwas nach Weg aussieht, ist noch lange nicht klar, dass es immer noch einer ist.
Ob etwas nach Weg aussieht ist egal.Möchte wissen, wie Du in der Praxis als Waldbesucher unterscheiden willst, ob der Weg, den Du siehst, tatsächlich ein Weg sein soll oder vielleicht auch nicht.
Haarspalterei.
Das würde bedeuten, dass kein Waldbesitzer das Recht hätte, einen Weg wieder zu renaturieren. In alten Karten wäre der ja noch eingezeichnet. Faktisch passiert das aber schonmal, auch im Taunus. Da werden die Abzweige zugelegt und wenn der Weg mal zugewachsen ist, ist er auch nicht mehr vorhanden. In der nächsten Kartenrevision ist er dann verschwunden.
...
Ob etwas nach Weg aussieht ist egal.
Die Wege, die existieren, sind normalerweise auf topologischen Karten verzeichnet und/oder explizit ausgeschildert.
Das ist doch die Argumentationsstrategie hier, oder?
Der Reichenbachtrail ist in seiner Urform ein Wanderweg (gelber Balken IIRC). Die diversen Abzweigungen und Varianten im oberen Teil fallen da aber nicht drunter. Folglich sollte man da sehr genau aufpassen, wo man sich da erwischen lässt.Vorliegend ging es aber doch darum, ob Biker auf Wegen, die sie selbst angelegt haben, unterwegs sind und deshalb evt. ein Ordungswidrigkeitsgeld zahlen müssen. Und da ist der Beleg, dass der Weg nicht selbst angelegt wurde, sondern nur ein bestehender Weg gefahren wurde, schon recht hilfreich. Für die Downhillstrecke -und auch für explizit gesperrte Wege wie den Reichenbachtrail- zieht das Argument natürlich nicht.