legal biken - auch in Österreich (war: Der Wahnsinn in Niederösterreich)

Leider muss ich sagen das unsere Gegenspieler immens mobilisieren können.
Das ist offensichtlich für uns Mountainbiker noch immer Neuland.

Das ist erste Mal aber lesen wir hier, dass diese Interessensvertretung eine Änderung der aktuellen Situation in Betracht zieht!
Wir sind auf dem richtigen Weg Leute!

Zur Info:
Land&Forstbetriebe Österreich ist der Verein der Großgrundbesitzer.
Er hat 640 Mitglieder. (die 640 größten privaten Grundbesitzer)
Mitgliedsbeitrag: 2€/Hektar
Zur Illustration Esterhazy Betriebe 44.000 Hektar.
Da geht sich dann locker ein Büro im 3. u 4. Stock in einem Gebäude im 1.Bezirk aus.
Die Lage ist recht praktisch. im 1. u 2. Stock befinden sich die Büros der österreichischen Landwirtschaftskammer.
(Wien 1,Schauflergasse 6)


-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Land & Forst Betriebe OOE [mailto:[email protected]]
Gesendet: Donnerstag, 25. Juni 2015 13:11
An: [email protected]
Betreff: Freigabe der Forststraßen für Radfahrer [Scanned by Sophos
Antivirus]


Sehr geehrte Mitglieder!

Die Sozialdemokratischen Abgeordneten Oberösterreichs, sowie die
Abgeordneten der Grünen des oberösterreichischen Landtags haben jeweils
Mitte Mai 2015 Initiativanträge zur Öffnung der Forststraßen für
Radfahrer in den OÖ Landtag eingebracht.

Bereits Mitte April 2015 hat der Verband Land&Forst Betriebe
Oberösterreich vorsorglich auf politischer Ebene gegenüber
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer, Landesrat Max Hiegelsberger und dem
Landwirtschaftskammerpräsidium gegen eine Öffnung der Forststraßen für
Radfahrer interveniert, in dem wir über die diesbezüglichen Folgen
informierten und den bisherigen Weg auf privatrechtlicher Ebene,
Radfahrstrecken freizugeben, als Erfolgsmodell darstellten. Unser Ziel
war, dass der OÖ Landtag keinesfalls der Öffnung von Forststraßen
Vorschub leistet und somit keine diesbezügliche Änderungen der
gesetzlichen Regelungen auf Bundesebene empfiehlt bzw. vorantreibt.

Durch unsere Bemühungen konnten wir jedenfalls verhindern, dass die
Initiativanträge von SPÖ und Grüne bei der Landtagssitzung am 21.5.2015
eine Mehrheit fanden. Die Thematik wurde vom OÖ Landtag einem Ausschuss
zugewiesen, in dem wir durch Obmann Graf Revertera vertreten sind.

Insgesamt arbeiten wir diesbezüglich sehr eng mit unserem Dachverband
Land&Forst Betriebe Österreich, dem Österreichischen Forstverein und der
Landwirtschaftskammer OÖ zusammen.
In diesem Zusammenhang ersuchen wir um Ihre Unterstützung, in dem Sie die
beigefügte Unterschriftenliste des Österreichischen Forstvereines von
möglichst vielen Personen unterschreiben lassen (sämtliche Mitarbeiter in
den Betrieben, Bauernakkordanten, Werkvertragsnehmer, Familienmitglieder,
Freunde, Bekannte etc.) und die Liste möglichst innerhalb der nächsten
zwei Wochen direkt an den Österreichischen Forstverein per Post senden
(siehe die Adresse auf der Unterschriftenliste).

Die Radfahrvereine und Tourismusverbände agieren hier sehr stark mit
Unterschriftenlisten und ohne ein sehr deutliches Gegensignal seitens der
betroffenen Waldbesitzer durch möglichst viele Unterschriften wird es
schwer gelingen in der Politik unsere Position durchzubringen.


Mit dem nochmaligen Ersuchen, die Aktion tatkräftig zu untersützen
verbleibe ich

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Bernhard Mitterbacher
Geschäftsführer
 
Hier die Presseaussendung der "Grünen OÖ" zum soeben zu Ende gegangenen "Expertenhearing" des im eMail erwähnten Ausschusses:
(http://www.ots.at/presseaussendung/...-im-heutigen-ausschuss-bestaerkt-gruenen-kurs)

Grüne PA: Schwarz: Öffnung der Forststraßen für MountainbikerInnen: ExpertInnendiskussion im heutigen Ausschuss bestärkt Grünen Kurs

STV. LANDESSPRECHERIN ULRIKE SCHWARZ
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Öffnung der Forststraßen für MountainbikerInnen: ExpertInnendiskussion im heutigen Ausschuss bestärkt Grünen Kurs

„Der Rückenwind für unsere Forderung nach Öffnung der Forststraßen für MountainbikerInnen wird immer stärker. ExpertInnen von Alpenverein und Naturfreunden haben im heutigen Ausschuss eindeutige Argumente für die Öffnung dargelegt und die Grüne Position klar bestärkt. Wir sind auf gutem Wege“. Zufrieden und bestätigt zeigt sich die stellvertretende Grüne Landessprecherin LAbg. Ulrike Schwarz nach der heutigen Ausschussrunde.

Ebenfalls geladen waren Großgrundbesitzer und Vertreter der Landwirtschaftskammer. „Selbstverständlich nehmen wir deren Einwände ernst und wir bleiben im Gespräch. Vehement weisen wir aber die unsachlichen Vorwürfe, MountainbikerInnen wären ideologisch motivierte Radikale, die sich an keinerlei Regeln halten zurück. Am Ende des Weges ist eine generelle Öffnung der Forststraßen aber nur eine Frage der Zeit. Sie ist eine logische, vielfach geforderte und überfällige Maßnahme“, betont Schwarz. Sie geht davon aus, auch die ÖVP noch überzeugen zu können, auch in diesem Bereich den BürgerInnen Eigenverantwortung zuzutrauen.

Der Trend geht ganz klar in Richtung mehr Möglichkeiten für NatursportlerInnen zu schaffen und dabei auch die Barrieren für RadfahrerInnen abzubauen. Davon profitiert nicht nur der OÖ. Tourismus sondern auch die Wirtschaft - vom Radhändler bis zu Herstellern wie KTM. Zudem ist die Freigabe der Forststraßen auch ein logischer Schritt im Zuge der Deregulierungsinitiative des Landes OÖ, ein Schritt der von vielen eingefordert wird.
 
Was ist denn eigentlich mit der EU? Die könnten doch auch ein Gesetz machen das für alle Länder gilt, weil als Radfahrer seh ich keinerlei Unterschied zwischen Deutschen und Österreicher Forststraßen. Warum ist das gesetzeswidrig da drüben? Wohne an der Grenze Tirols und fahre oft rüber, dort wird das zumindest geduldet. Aber das schützt ja nicht vor dem Gesetz.
 
Was ist denn eigentlich mit der EU? Die könnten doch auch ein Gesetz machen das für alle Länder gilt, weil als Radfahrer seh ich keinerlei Unterschied zwischen Deutschen und Österreicher Forststraßen. Warum ist das gesetzeswidrig da drüben? Wohne an der Grenze Tirols und fahre oft rüber, dort wird das zumindest geduldet. Aber das schützt ja nicht vor dem Gesetz.

Bloß nicht auf EU-Ebene. Die würden sich am Ende noch auf den kleinsten gemeinsamen Nenner einigen was dann heißen würde EU-weites Forstautobahnverbot :spinner::wut:
 
Frei nach Helmut Qualtinger:
"Land&Forst gegen Alpenverein, dass ist wahre Brutalität!"
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EU-weites Naturzugangssicherstellungsgesetz? Gute Idee; was sagt denn Dein Abgeordneter dazu?

Nach schwedischen oder schottischen Vorbild gerne noch heute.

Wie ich schon einmal geschrieben habe, die lassen sich den Zugang teuer abkaufen, die Entwicklung werden sie nicht mehr aufhalten weil es ja realistisch gesehen um eine Legalisierung des Ist-Zustandes geht. Sonst müssten sie ja entweder permanente Polizeikontrollen im Wald fordern oder wieder mit ihrer Forderung für Polizeibefugnis für Jäger kommen, aber das ist ja vor kurzem schon einmal nix geworden. http://steiermark.orf.at/news/stories/2677631/


Außerdem darf die derzeitige politische Entwicklung auch nicht außer Acht lassen, wie die nächste Regierung aussieht wissen wir ja, und man darf annehmen dass man danach den einen oder anderen Grafen und andere große Leistungsbringer auf der Anklagebank bewundern kann.
 
......... Sonst müssten sie ja entweder permanente Polizeikontrollen im Wald fordern oder wieder mit ihrer Forderung für Polizeibefugnis für Jäger kommen, aber das ist ja vor kurzem schon einmal nix geworden. http://steiermark.orf.at/news/stories/2677631/

Das stimmt gerade mal für die Steirer, dass was die wollten ist zB bei uns Fürst-Erwin-Land längst Gesetz. Weiß halt nur keiner und wird i.d.R. nicht so streng gelebt aber die Befugnisse der Herren und Damen sind enorm.


Was meinst du eig. damit - kann ich jetzt grad nicht verstehen:

.........wie die nächste Regierung aussieht wissen wir ja, und man darf annehmen dass man danach den einen oder anderen Grafen und andere große Leistungsbringer auf der Anklagebank bewundern kann

Besser wird´s nicht werden (was nicht impliziert dass es jetzt gut ist), ich gehe davon aus dass noch mehr Hetzer auf die Bühne treten und auch echte Macht kriegen - die aktuelle Regierung tut ja auch alles damit dieses Szenario wahr wird. Wie hat schon der verblichene Jörg gesagt - "Löschnak ist MEIN bester Mann in der Regierung" .....

Und was von den Herrschaften zu halten ist wird die Gerichte noch lange beschäftigen - oder halt: sobald sie wieder an der Macht sind eben nicht mehr.

Sorry, ich schweife ab - hier geht´s ums Radfahren.
 
Was meinst du eig. damit - kann ich jetzt grad nicht verstehen

Zusammenfassend: Viele schwarze Posten werden in den nächsten Jahren mehrfach umbesetzt werden, das bietet Chancen.

Ich meine, dass die nächste Regierung aus schwarz und blau bestehen wird, da gibt es das erste große Sesselrücken, danach (nach der übernächsten Wahl) ist man die meisten davon endgültig los weil sie entweder wieder vor Gericht stehen werden oder in Deckung gehen müssen. Dann rücken die nächsten nach. Neue Leute, neue Chancen. Siehe Alpenverein, die haben seit 2 Jahren oder so einen neuen Präsidenten und auf einmal geht was in Sachen Mtb im Wald.

Das stimmt gerade mal für die Steirer, dass was die wollten ist zB bei uns Fürst-Erwin-Land längst Gesetz. Weiß halt nur keiner und wird i.d.R. nicht so streng gelebt aber die Befugnisse der Herren und Damen sind enorm.

Kaiser Erwin, wenn ich bitten darf. Die Förster haben enorme Befugnisse, das weiß ich, aber hat zB ein amerikanischer Park Ranger auch, irgendjemand muss ja das Gesetz im Wald repräsentieren. Kein Ahnung was ein Jäger genau darf, muss ich mal nachfragen.

Sorry, ich schweife ab - hier geht´s ums Radfahren.

Genau richtig, und wenn wir uns ehrlich sind würden wir die (irgendwann vielleicht) legalen Forststraßen ja auf keinen Fall nur als Zufahrt für weiterhin illegale Wanderwege zu benutzen, oder? :lol:
 
Frei nach Helmut Qualtinger:
"Land&Forst gegen Alpenverein, dass ist wahre Brutalität!"
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Sehr geehrter Herr Budil,

ich habe auf Facebook Ihr o. a. Email gelesen. Leider muß ich Sie in Bezug auf Ihre Pauschalierungen enttäuschen und darf Ihnen hiermit versichern, daß weder mein Mann, noch mein Sohn, noch ich selbst sowie sämtliche bikende Freunde radikal oder ideologisch motiviert mit unseren Mountainbikes die Waldwege einem Harvester gleich durchpflügen und dabei Menschen, Tiere und Natur gefährden.

Wir betreiben das Mountainbiken als normale Familie gemeinsam als Hobby, bei dem wir versuchen, unserem Sohn die Natur näherzubringen und ihm auch schon in jungen Jahren zu vermitteln, wie wertvoll und schützenswert die Natur ist.

Ich finde es entsetzlich, daß Sie mit Ihrem Mail versuchen, den Alpenverein aufgrund eines anderen Standpunktes zu nötigen und zu erpressen, um den eigenen Standpunkt nicht verlassen zu müssen und die eigenen Interessen durchsetzen zu können.

Schämen Sie sich eigentlich gar nicht für ein solches Verhalten?

Mit freundlichen Grüßen
& Familie
 
Zusammenfassend: Viele schwarze Posten werden in den nächsten Jahren mehrfach umbesetzt werden, das bietet Chancen.

Ich meine, dass die nächste Regierung aus schwarz und blau bestehen wird, da gibt es das erste große Sesselrücken, danach (nach der übernächsten Wahl) ist man die meisten davon endgültig los weil sie entweder wieder vor Gericht stehen werden oder in Deckung gehen müssen. Dann rücken die nächsten nach. Neue Leute, neue Chancen. Siehe Alpenverein, die haben seit 2 Jahren oder so einen neuen Präsidenten und auf einmal geht was in Sachen Mtb im Wald.



Kaiser Erwin, wenn ich bitten darf. Die Förster haben enorme Befugnisse, das weiß ich, aber hat zB ein amerikanischer Park Ranger auch, irgendjemand muss ja das Gesetz im Wald repräsentieren. Kein Ahnung was ein Jäger genau darf, muss ich mal nachfragen.



Genau richtig, und wenn wir uns ehrlich sind würden wir die (irgendwann vielleicht) legalen Forststraßen ja auf keinen Fall nur als Zufahrt für weiterhin illegale Wanderwege zu benutzen, oder? :lol:

Ah, verstehe.

Und stimme zu!
 
Das stimmt gerade mal für die Steirer, dass was die wollten ist zB bei uns Fürst-Erwin-Land längst Gesetz. Weiß halt nur keiner und wird i.d.R. nicht so streng gelebt aber die Befugnisse der Herren und Damen sind enorm.


Was meinst du eig. damit - kann ich jetzt grad nicht verstehen:



Besser wird´s nicht werden (was nicht impliziert dass es jetzt gut ist), ich gehe davon aus dass noch mehr Hetzer auf die Bühne treten und auch echte Macht kriegen - die aktuelle Regierung tut ja auch alles damit dieses Szenario wahr wird. Wie hat schon der verblichene Jörg gesagt - "Löschnak ist MEIN bester Mann in der Regierung" .....

Und was von den Herrschaften zu halten ist wird die Gerichte noch lange beschäftigen - oder halt: sobald sie wieder an der Macht sind eben nicht mehr.

Sorry, ich schweife ab - hier geht´s ums Radfahren.
Glaubst wirklich was da schreibst oder hast das in der Heute oder Österreich gelesen es braucht keinen Haider die Faymanns und die Schwarzen Gipelkreuzler sind die wahren Verbrecher oder glaubst der Haider ist aus dem Himmel runter gekommen und hat die Akten geschwärzt und so viel schaden wie Schwarz Rot diesen Land zugefügt hat kannst nicht überbieten was ich damit sagen will sind alles die selben Verbrecher ausnahmslos.
 
Alpe Adria Bike Festival
Alpe-Adria Bikefestival startete in die zweite Auflage

Ob alleine, mit Freunden oder der Familie: Beim Bike-Festival in Villach war für jeden die richtige Strecke dabei.
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Foto ©
Zum zweiten Mal wurde Villach zum Mittelpunkt der Radwelt. Mit im Gepäck waren viele tolle Events, passend für jeden, der sich gerne mit dem Fahrrad in der Natur bewegt. Zum Auftakt fanden am Freitag zwei Trial-Shows mit Dominik Raab statt. Eine geballte Ladung Bike-Action war hier garantiert. Die offizielle Eröffnung des Alpe-Adria Bike-Festivals wurde um 14.30 Uhr am Rathausplatz vorgenommen.
Am Samstag gingen um 8 Uhr am Villacher Hauptplatz die Straßenradfahrer des Alpe-Adria Giro auf die 165 Kilometer lange Strecke. Mit Österreich, Italien und Slowenien wurden dabei gleich drei Länder durchquert. Die Strecke präsentierte sich den Athleten mit einem atemberaubenden Naturpanorama. Ab 17 Uhr stand die „Nacht der strammen Wadln“ auf dem Programm. Der Eintritt dazu war frei.
Punktgenau im Ziel

Erstmals gab es den „geführten Radmarathon“. Dabei wurden verschiedenste Zeit-Gruppen vorgegeben, denen man sich anschließen und in der vorgegebenen Zeit ins Ziel radeln konnte. Somit musste niemand Angst haben, allein die ganze Strecke bewältigen zu müssen.
Spektakuläre Showeinlagen gibt's beim Alpe Adria Bike-Festival ebenfalls zu sehenFoto © Konitsch

Um 9 Uhr wurde vor dem Atrio Villach der Kleine Zeitung Family Giro gestartet. Über 32 Kilometer ging es in der Gruppe ganz gemütlich nach Tarvis. die Rückreise nach Villach erfolgte dann mit Zügen der ÖBB. Ein Spaß und wunderschöner Ausflug für die ganze Familie.
Mountainbike-Erlebnis

Der Sonntag stand ganz im Zeichen des Alpe-Adria MTB Giros. Gestartet wurde um 9 Uhr beim Arneitz Camping. Eine herrliche Tagestour war die sogenannte „3-Länder-Tour“. Vom Ufer des türkisblauen Faaker Sees ging es hinauf auf den Jepcasattel über die Grenze nach Slowenien. Ein attraktiver Downhill ließ die Bikerherzen höher schlagen, ehe man Kranjska Gora erreichte. Auf gemütlichen Wegen ging es dem Planica Tal entlang weiter bis nach Tarvis in Italien, wo man bei den Weißenfelser Seen (Laghi di Fusine) vorbeikam. Am Fuße der Julischen Alpen, dessen Gipfel sich im glasklaren Wasser spiegeln, ließ sich herrlich Kraft tanken, bevor es wieder zurück nach Kärnten ging. Diese 3-Länder-Tour war ein einmaliges Mountainbike Erlebnis in der unverwechselbaren Alpen-Adria Region. Auch hier begleiteten Guides den geführten Radmarathon und führten die Fahrer in den vorgegebenen Zeiten ins Ziel.
Alle Informationen zum Alpe Adria Bike Festival finden Sie hier.
 
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Rechtslage in Österreich: Mountainbiker als Gesetzesbrecher

Artikel vom: 18.06.2014
Mountainbiken is ein tolles Hobby, das zigtausende Menschen in Österreich begeistert; ein Sport, der ein Mega-Business für den Tourismus und den Sporthandel ist. Alles bestens? Von wegen: Nach der gültigen Rechtslage wird fast jeder Mountainbiker zwangsläufig zum Gesetzesbrecher!



Unterwegs sein auf einzigartigen Single Tracks, von flowig bis zu fordernden Spitzkehren, eingehüllt in eine spektakuläre Landschaftskulisse, faszinierend vom Gipfel bis runter zur bewirtschafteten Alm, wo der Wirt bereits mit einer Stärkung wartet.
So lieben und schätzen die Wanderer und Berggeher ihr angestammtes Revier. Und genau so stellen sich auch die Mountainbiker ihre heile Welt vor. Der Unterschied? Welten! Was für die einen (die Berggeher) eine Selbstverständlichkeit ist, ist für die anderen (die Bergradler) fast überall tabu. Denn das muss – gerade vor Beginn der Sommersaison – wieder einmal gesagt werden: In Österreich ist das Radfahren auf allen Forst- und Wanderwegen nach wie vor gesetzlich verboten!
Oder anders gesagt: In der endlosen Weite unserer Bergwelt dürfen sich nur Menschen per pedes bewegen – Mountainbikern bleibt diese grenzenlose Freiheit verwehrt! Dieser immer größer werdenden Sportgruppe werden nach wie vor nur kilometerweise vermessene Strecken zugewiesen. Und wer aus diesen „Reservaten“ ausbricht, ist zwangsweise illegal unterwegs. Ein Gesetzesbrecher auf zwei Rädern.
Eine geradezu groteske Situation: Der Bikesport boomt, der Tourismus und die Wirtschaft werben Jahr für Jahr mit den besten Bikeregionen und anderen Superlativen, um sich ihr Stück vom Kuchen zu sichern. Aber der Gesetzgeber hinkt dieser Entwicklung 40 Jahre hinterher – und sorgt mit einer antiquierten Rechts lage dafür, dass Mountainbiker, Wanderer, Bergsteiger und Interessensgruppen wie Grundstücksbesitzer, Forst- und Jagdlobby Jahr für Jahr den Konflikte-Kochtopf aufs Neue zum Brodeln bringen.

 
PORTaktiv UMFRAGE: Sollte Mountainbiken auf Forst- und Wanderwegen erlaubt werden?



SO IST DIE RECHTSLAGE
Natürlich, von Rechts wegen ist alles genau geregelt. Im Forstgesetz steht, kurz gesagt: „Jedermann darf den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich darin aufhalten. Ein Befahren aber ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers erlaubt.“ Und das heißt eben im Umkehrschluss: In Österreich ist Mountainbiken auf Forst- und Wanderwegen gesetzlich verboten – auf Basis eines Forstgesetzes, das im Jahre 1975 beschlossen wurde!
Der Hintergrund: In der Nachkriegszeit stand die Waldnutzung zum Wiederaufbau und der wirtschaftlichen Erholung im Vordergrund. Und nur durch den Einsatz der alpinen Vereine wurde im Jahr 1968 den Menschen ein freies Begehen der Wälder „auf Wegen und abseits davon, soweit nicht anders verfügt“, gestattet – die sogenannte „Wegefreiheit“.
Ein „Befahren“ der Wälder aber wurde vor mehr als 40 Jahren explizit ausgeschlossen. Zu einer Zeit also, als an ein Radfahren im alpinen Gelände oder auf Wanderwegen im Wald allein schon aus Ermangelung an geeigneten Sportgeräten nicht zu denken und das somit auch kein Thema bei der Ausarbeitung der Gesetzes-Inhalte war. Die Zeiten, die Räder und die Sportler haben sich verändert – das 40 Jahre alte Fahrverbot ist geblieben!

LEBENSGEFÄHRLICHE FALLEN
Auch wenn von den Verbotsbefürwortern stets von einem ohnehin umfangreichen Wegenetz für Mountainbiker gesprochen wird, so sind doch auch die Argumente der Biker, die für eine Aufhebung des Fahrverbots plädieren, durchaus nachvollziehbar: Zum einen entspricht die Charakteristik dieser (oftmals Retorten-)Wege nicht immer den Vorstellungen der Mountainbikers. Die wenigen interessanten Strecken sind im ganzen Land verstreut und erfordern eine lange Anfahrt mit dem Auto oder Zug. Die stetig wachsende Zahl der Mountainbikesportler sorgt auch zunehmend für Gedränge auf den zugewiesenen Strecken. Und schließlich der wohl entscheidende Punkt: Für die Bergradler ist es einfach nicht mehr nachvollziehbar, warum sie die Freiheit der Berge nicht genießen dürfen, die den Berggehern zugestanden wird. Unterm Strich darf es also nicht wundern, dass sich viele Biker eben (illegal) auf den bereits vorhandenen Wanderwegen bewegen.
Das verärgert wiederum die Grundstücksbesitzer und sie versuchen mit verbarrikadierten Wegen, Sperren und Strafen die Biker von ihrem Eigentum fernzuhalten. Die finanziellen Auswüchse dieses Konfliktes zeigten sich am Muckenkogel bei Lilienfeld: Hier wurden vier Biker, die sich am Weg zu einer Bergmesse des Stifts Lilienfeld befanden, (noch nicht rechtskräftig) zu mehreren tausend Euro Strafe verdonnert, weil sie eine breite Forststraße zur Auffahrt nutzten.
Aber abgesehen von den (meist kleineren) Geldstrafen, die für das Befahren von Wanderwegen verhängt werden – viele Gegner des Radsports versuchen die Mountainbiker mit anderen, schon kriminellen Methoden zu „erziehen“: Im Laub versteckte Äste, die sich in den Speichen der Räder verhängen und den Radler zu Sturz bringen, sind noch die harmloseren Delikte. An unübersichtlichen Stellen angebrachte Bretter mit Nägeln oder quer über den Weg gespannte Stacheldrähte sind reine Todesfallen. Dass diese auch für Wanderer und Tiere gefährlich sind, scheint übrigens keine Beachtung zu finden ...
 
ES GEHT AUCH MITEINANDER
Es ist auch den Mountainbikern klar, dass bei einer Aufhebung des Fahrverbotes neue Fragen bezüglich Haftung, Wegeerhaltung und vor allem bei den „Benimm-Regeln“ auftreten – aber keines dieser Probleme ist unlösbar. Dazu muss man nur einen Blick über unsere Grenzen werfen und wird feststellen, dass ein Beharren auf den uralten Vorschriften nicht mehr zeitgemäß ist.
In Südtirol, der Schweiz und in manchen deutschen Bundesländern setzt man auf ein friedliches Miteinander durch die Einhaltung gewisser Verhaltensregeln, die sogenannte „Trail Courtesy“. Diese stammt aus den USA und besagt ganz klar, dass Fußgänger immer Vorrang haben, und dass Biker Rücksicht auf Mensch, Flora und Fauna nehmen müssen.
Weil es gerade dazu passt: Viele Studien (auch von Naturschutz-Institutionen) belegen eindeutig, dass im Vergleich zu anderen Naturnutzern Mountainbiker bei angepasstem Verhalten keine überproportional hohe Belastung für die Natur darstellen.
Warum nun ausgerechnet für diese Sportgruppe ein Betretungsverbot der Forst- und Wanderwege herrscht, ist eigentlich unverständlich. Am vermeintlichen Gefahrenpotenzial oder am rücksichtslosen Benehmen der Radsportler kann es nicht liegen, denn neutrale Beobachter dieses Outdoor-Konfliktes wissen: Für die meisten Biker ist das „Trail Courtesy“ eigentlich schon selbstverständlich. Gerade im alpinen Raum, wo natürlich in Summe auch weniger Naturnutzer unterwegs sind, hat sich dieser Codex bereits etabliert und negative Begegnungen halten sich absolut in Grenzen.
Auch der Alpenverein hat Empfehlungen fürs rücksichtsvolle Biken herausgegeben – langsam und auf Sicht fahren, Wanderern stets den Vorrang gewähren, freundliches Grüßen und ein nettes Danke beim Vorbeirollen sind die Basis, um als Biker von Wanderern respektiert zu werden. Und wenn man seine Abfahrten auch technisch sauber meistert (das blockierende Hinterrad hat am Berg und im Wald rein gar nichts verloren) sollte eigentlich einem gemeinsamen Bergerlebnis nichts im Wege stehen.
Aber der Gegenwind ist nach wie vor gewaltig: Was vor zehn Jahren noch als kurzer Hype gewertet wurde, wird von vielen heute als „echte Plage“ gesehen. Und speziell auf den Wanderwegen und -steigen im stadtnahen Bereich herrscht „Krieg“ – fast wöchentlich kann man mit den oben angeführten Fallen auf Wegen rechnen. Mountainbiken wird in Ballungszentren nicht (mehr) geduldet. Gespräche mit Grundstücksbesitzern, die durchaus zu einem Dialog bereit waren, haben gezeigt, dass Rat- und Hilflosigkeit herrscht. Auch wahr: Viele wären zuvor einfach nur gern um die Erlaubnis gefragt worden ...

MEHR MTB-STRECKEN?
„Baut halt mehr MTB-Strecken“, lautet einer der Lösungsvorschläge der Berggeher. Auch das ist leichter gesagt als getan: Der Wald ist per Gesetz „zur Erholung für Wanderer und für wirtschaftliche Zwecke bzw. die Jagd gedacht. Jede Nutzung darüber hinaus erfordert die Zustimmung des Grundstücksbesitzers oder gar eine Bewilligung durch die Behörden bzw. eine Umwidmung des Grundstückes.“ Die Genehmigung kleiner Erdbewegungen (Steilkurven etc.) obliegt dem Eigentümer. Die Errichtung von gezimmerten Sprüngen oder Brücken aus Holz, die im rechtlichen Sinne Anlagen darstellen, müssen zusätzlich von den Behörden genehmigt werden.
Aber selbst, wenn das alles bewältigt wird – es löst nicht die Kernproblematik: Biker, die sich nicht auf gebauten Trails und Liftanlagen bewegen, sondern ihre Freizeit am freien Berg verbringen wollen, sehen ihre Bedürfnisse kaum befriedigt.

„ÖSTERREICHISCHE LÖSUNG“
Seit vielen Jahren kocht jede Region ihr eigenes Süppchen und schafft mit Kompromissen und Einzelprojekten die für ihr Gebiet passende Lösung. Das Tiroler Mountainbike-Modell etwa ist seit 1997 Vorreiter und hat ein großes Netz an Asphalt-, Forststraßen und Wanderwegen für Biker freigegeben. Diese regionalen oder gar lokalen Inseln der Glückseligkeit mindern allerdings die Notwendigkeit für eine allgemeine und österreichweite Annäherung an das Problem.
Aber, um es kernig zu sagen: „Mander, es ist Zeit!“ Zeit für ein Übearbeiten des uralten Gesetzes und Anpassen an die Gegebenheiten. Und es ist Zeit für ein Umdenken auch der „alteingesessenen“ Naturnutzer. Unsere Natur bietet Platz für alle! Mit einem klar kommunizierten Verhaltenskodex können alle – Wanderer, Bergsteiger, Mountainbiker, Forst- und Jagdwirtschaft – friedlich nebeneinander existieren.
Dies setzt natürlich ein Verständnis aller Parteien voraus und wird nicht von heute auf morgen umsetzbar sein. Freundliche Begegnungen, Gespräche, kein wildes „Runterbrettern“ und naturverträgliche Fahrweise sind die Grundlage, die vor allem die Biker beitragen müssen. Andere Naturnutzer wiederum müssen ein Verständnis für eine sich ständig ändernde Zeit und eine weitere Sportart in unseren Bergen entwickeln. Ziel sollte es sein, ohne Verbote und Sperrungen auszukommen, sondern vielmehr eine faire und tolerante Nutzung anzustreben. Nur gemeinsam können wir unser Erholungsgebiet Natur auf lange Zeit schützen und bewahren.

DIE RECHTSLAGE
In Österreich ist Mountainbiken generell auf allen Forst- und Wanderwegen gesetzlich verboten, ausgenommen sind dafür ausdrücklich freigegebene Mountainbike-Strecken. Die Grundlage für dieses Verbot ist das Forstgesetz aus dem Jahre 1975.

AUSZUG AUS DEM FORSTGESETZ § 33:
Abs. 1) Jedermann darf, unbeschadet der Bestimmungen der Abs. 2 und 3 und des § 34, den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten.
Abs. 3) Eine über Abs. 1 hinausgehende Benutzung, wie Lagern bei Dunkelheit, Zelten, Befahren oder Reiten, ist nur mit Zustimmung des Waldeigentümers, hinsichtlich der Forststraßen mit Zustimmung jener Person, der die Erhaltung der Forststraße obliegt, zulässig. Das Abfahren mit Schiern im Wald ist im Bereich von Aufstiegshilfen nur auf markierten Pisten oder Schirouten gestattet. Schilanglaufen ohne Loipen ist unter Anwendung der nötigen Vorsicht gestattet; eine darüber hinausgehende Benützung des Waldes, wie das Anlegen und die Benützung von Loipen, ist jedoch nur mit Zustimmung des Waldeigentümers gestattet.

VERBOTSSCHILDER
Die Einfahrten auf Forststraßen sind meist mit Fahrverbotstafeln und Zusatzinformationen wie „Radfahren verboten“ versehen. Wanderwege weisen diese Verbotsschilder meist nicht auf, dennoch ist ein Befahren der Wege verboten.

WO DARF ICH MIT DEM MOUNTAINBIKE FAHREN?
Auf allen offiziell genehmigten und ausgeschilderten Mountainbike-Strecken. Diese sind von den Ländern oder den Tourismusregionen ausdrücklich für den Mountainbike-Sport freigegeben.
Genehmigte MTB-Strecken findest du am schnellsten auf den Internetseiten der Bundesländer-Tourismuszentralen oder bei lokalen Tourismusvereinen und -betrieben. Die Strecken sind meist gut beschildert und Partnerbetriebe verleihen oft GPS-Geräte mit bereits eingespeicherten MTB-Routen.


>>> ZUR UMFRAGE: Sollte Mountainbiken auf Forst- und Wanderwegen erlaubt werden?
 
Trägt jetzt zwar nix konstruktives zum Thema bei, aber dieser Waldhäusl ist ja (auch unabhängig von den Inhalten) mal so was von unsympathisch! Wo ist eigentlich der "Kotz"-Smiley hingekommen?
 
Bayern: Verfassungsgericht bestätigt Recht zum Radfahren auf Wegen(!)

Von der "OpenTrails" Facebook Seite (Diese Inititative kämpft gegen die "Zwei Meter Regel" in Baden-Württemberg, dem einzigen deutschen Bundesland, indem es ein Radfahrverbot auf Wegen schmäler als zwei Meter gibt):

Ein Sieg für das Betretungsrecht

In den letzten Jahren erhielten wir aus Bayern immer wieder Berichte über die Sperrung von einzelnen Wegen und teilweise sogar ganzen Gebieten für Radfahrer (Mountainbiker). Gegen alle diese Sperrungen gleichzeitig vorzugehen, hätte die Kapazitäten der DIMB erheblich überschritten. Wir haben uns daher einen Präzedenzfall ausgesucht und wurden am 03. Juli 2015 mit einem wegweisenden Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (11 B 14.2809) belohnt.

Worum ging es in diesem Verfahren, dessen Urteil wir Euch heute auszugsweise vorstellen? Im Gemeindegebiet des Marktes Ottobeuren wurde mit Verbotszeichen für Kraftfahrzeuge aller Art im Bereich des sog. Bannwaldes auch das Radfahren auf allen Wegen verboten. Gegen diese Sperrungen hat ein DIMB-Mitglied mit unserer Unterstützung beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage eingereicht. Die Klage wurde allerdings mit Urteil vom 01. April 2014 zurückgewiesen.

Wir haben aber nicht aufgegeben, sondern sind gemeinsam in die Berufung gegangen und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat uns nun Recht gegeben - die verhängten Verbote waren und sind, soweit sie das Radfahren betreffen, rechtswidrig! Für die Radfahrer und Mountainbiker im Gebiet des Markts Ottobeuren ist dies ein großer Tag. Sie können im sog. Bannwald wieder das ihnen von der Bayerischen Verfassung garantierte Grundrecht auf Zugang zur Natur ausüben.

Aber auch für ganz Bayern und weit darüber hinaus wird dieses Urteil wegweisend sein. Erstmals wurden in einem das Radfahren im Wald betreffenden Urteil Grundfragen der Klagebefugnis, die zu erfüllenden Voraussetzungen für Sperrungen (Verbote) und die dafür von der Verwaltung beizubringenden Beweise sowie die Anforderungen an die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips (Übermaßverbot) umfassend und im Sinne der Radfahrer behandelt. Und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellt auch klar, das im Bann- oder Erholungswald Radfahren grundsätzlich gestattet ist.

Das Urteil ist noch nicht veröffentlich. In der nächsten Zeit wird es dazu aber Pressemitteilungen und weitere Informationen geben. Auch wir werden darüber weiter berichten und belassen es daher für heute bei einem Vorgeschmack auf die wegweisenden Erkenntnisse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs:

"Im Übrigen sind aber auch schmalere Wege bei angepasster Fahrweise weder zum Radfahren von vornherein ungeeignet noch besteht auf ihnen stets eine erhöhte Gefahrenlage für Fußgänger. .... Es kann auch nicht von vornherein unterstellt werden, dass sich Radfahrer - trotz sicherlich berechtigter Beschwerden in Einzelfällen - generell nicht verkehrsgerecht verhalten und die Gebote des § 1 und des § 3 StVO missachten würden."

Das ist doch mal eine klare Ansage, die man hoffentlich auch in Baden-Württemberg zur Kenntnis nimmt.
 
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