Fahrrad gegen Fahrrad auf Radweg

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Hallo Leute, ich hatte gestern Abend einen Crash auf dem Radweg. In einer unübersichtlichen Kurve ist mir ein Radfahrer auf meiner Seite (ganz rechts) ins Rad gefahren. Er hat mir die Schuld zugestanden und mir auch seine Versicherungsdaten gegeben. Nun rief ich den Versicherungsmenschen an, der bestätigte mir den gemeldeten Schaden, jedoch sagte er, dass ich zu schnell gewesen wäre!!!
Kennt sich da jemand aus? Gibt es wie im Strassenverkehr ein Rechtsfahrgebot??? und kann mir das mit der
Aussage ich wäre zu schnell gefahren ein Problem machen?
 
Üblicher Winkelzug der Versicherungshaie :o
Selbst wenn es zu einer Gerichtsverhandlug kommt steht
Aussage gegen Aussage
Wer in einer Kurve LINKS fährt hat alles falsch gemacht was
man überhaupt falsch machen kann.
Hast du Rechtsschutz?
Ansonsten dieses "Argument" der Gegenseite kühl abprallen lassen.
Gab es Personenschaden?
 
Interessant wär: Ist der Radweg für beide Richtungen freigegeben? Auf welcher Strassenseite war der?

Und: Wie will man die Geschwindigkeit beurteilen können?!
 
@4mate Personenschaden zum Glück nicht. Der Fahrer hat mir auch unterschrieben, dass er zu weit auf meiner Seite fuhr. Nur der Versicherungsmensch kam jetzt mit diesem zu schnell.
 
Und gab es Zeugen?
In einigen Fällen, wie diesem, so schätze ich das jedenfalls mal ein, wäre es vielleicht nicht verkehrt gewesen, die Polizei zu rufen, zwecks Unfallaufnahme.
Aber nur bei Personen-und Sachschäden, auch Schäden an öffentlichen Gegenständen.
Und wie war es hier? Wahrscheinlich nichts.

Daher, wenn niemand und nichts zu schaden gekommen ist, draus lernen und nächstes mal besser machen oder hoffen, dass es nie mehr passiert. :)
 
Dann sag dem Versicherungsmenschen doch, dass Du wie immer vor Kurven, sehr langsam warst, weil man ja nie weiß, und der Andere seeeehr schnell um die Kurve kam auf Deiner Seite!

Was der kann, kannst Du schon lange!
 
Das ist ein Radweg entlang einer Eisenbahnlinie. Für beide Richtungen zu nutzen. An dieser Stelle steht eine Gartenlaube und es ist eine unübersichtliche Stelle
 
Und gab es Zeugen?
In einigen Fällen, wie diesem, so schätze ich das jedenfalls mal ein, wäre es vielleicht nicht verkehrt gewesen, die Polizei zu rufen, zwecks Unfallaufnahme.


Was sollen die denn da aufnehmen, wenn es keine Zeugen gibt. Beim Eintreffen der Cops finden diese zwei an der Front beschädigte Räder vor und zwei Unfallbeteiligte, die eventuell Angaben zum Unfallhergang machen, oder auch nicht, ganz wie es gerade beliebt. Mit der Unterschrift und somit der Anerkennung einer (zumindestens) Teilschuld hat er eigentlich schon alles was er auch mit Polizei hätte erreichen können. Wie schnell der Einzelne im Zweifelsfall gefahren ist, wie weit links oder rechts, oder was auch immer, wird die Polizei im Nachhinein auch nicht feststellen können.
Anders sieht es bei Unfällen mit Personenschaden aus, hier immer die Sheriffs holen.

PS: Der Versicherungsheini ist ein Arsch und gehört geteert und gefedert.
 
Was sollen die denn da aufnehmen, wenn es keine Zeugen gibt. Beim Eintreffen der Cops finden diese zwei an der Front beschädigte Räder vor und zwei Unfallbeteiligte, die eventuell Angaben zum Unfallhergang machen, oder auch nicht, ganz wie es gerade beliebt. Mit der Unterschrift und somit der Anerkennung einer (zumindestens) Teilschuld hat er eigentlich schon alles was er auch mit Polizei hätte erreichen können. Wie schnell der Einzelne im Zweifelsfall gefahren ist, wie weit links oder rechts, oder was auch immer, wird die Polizei im Nachhinein auch nicht feststellen können.
Anders sieht es bei Unfällen mit Personenschaden aus, hier immer die Sheriffs holen.

PS: Der Versicherungsheini ist ein Arsch und gehört geteert und gefedert.

Ich schrieb: In einigen Fällen....

Also immer erstmal Ruhe bewahren und abwarten, bis sich herausstellt: gab es einen Personenschaden oder nicht.
 
Auf Radwegen, die auch zum "Straßenverkehr" gehören, gibt es auch ein Rechtsfahrgebot sowie die ganze StVO.
Aber auch hier muss man gerade auch an unübersichtlichen Stellen sein Tempo so wählen so dass man jederzeit innerhalb der Sichtweite anhalten kann. Aber wie will dir der Versicherungsmensch das Gegenteil beweisen?

Warum schimpft ihr hier auf den Versicherungmenschen? Wer weiß, welche Angaben der Unfallgegener gegenüber seiner Versicherung gemacht hat. Viele geben direkt an der Unfallstelle alles zu und nach Stunden/Tagen, wenn ihnen klar wird, was alles auf sie zu kommt, sehen sie es plötzlich ganz anders.
 
Ganz besonders DIESER Fall ist ein Beispiel, wo die Hinzuziehung der Cops so überflüssig ist wie ein Kropf.[/QUOTE]


genau wie die befragung hier im forum. den niemend der user war dabei und kann anhand der aussage des einen betroffen, keine rechtsgültige aussage trffen. es sind alles nur vermutungen. und ob er oder der andere zu weite li/re oder gar zu schnell/langsam war weiß keiner. das die versicherung erst mal so reagiert ist doch logisch. wenn der "angebliche unfallverursacher" einen rechtsschutz hat und der user hier keinen, zieht er eh schon die a-karte. und klagen wir verlaufen wie das hornberger schiessen, zum schluß trägt jeder seinen schaden selbst......


und zu seiner frage in sachen rechtfahr pflicht:


http://www.adfc.de/files/2/110/113/Verkehrsrecht_fuer_Radfahrer.pdf
 
@deBecker Nun, falls der in der Kurve - Linkskurve von dir aus gesehen - die Kurve anschnitt - und dazu vor oder nach der Kurve die Gegenseite mitnutzte - dann hieße das, das der zu schnell war.
Nichtdestotrotz du möglicherweise ebenfalls.
 
Ganz besonders DIESER Fall ist ein Beispiel, wo die Hinzuziehung der Cops so überflüssig ist wie ein Kropf.


genau wie die befragung hier im forum. den niemend der user war dabei und kann anhand der aussage des einen betroffen, keine rechtsgültige aussage trffen. es sind alles nur vermutungen. und ob er oder der andere zu weite li/re oder gar zu schnell/langsam war weiß keiner. das die versicherung erst mal so reagiert ist doch logisch. wenn der "angebliche unfallverursacher" einen rechtsschutz hat und der user hier keinen, zieht er eh schon die a-karte. und klagen wir verlaufen wie das hornberger schiessen, zum schluß trägt jeder seinen schaden selbst......


und zu seiner frage in sachen rechtfahr pflicht:


http://www.adfc.de/files/2/110/113/Verkehrsrecht_fuer_Radfahrer.pdf[/QUOTE]

Den Rechtschutz benötigt er gar nicht, da der Unfallgegner den Vorfall seiner Versicherung gemeldet hat wird die alles tun um die Ansprüche gering zu halten. Inklusive Klagen bis der Arzt kommt, wenn es nur den Anteil einer Chance auf Verweigerung einer Zahlug gibt.
Geile Sache manchmal so eine Versicherung.
 
Hier auch noch eine ganz gute Sammlung um sich einen Überblick zu verschaffen, woher (rechtlich) der Wind weht - einfach zum bedenken nehmen wenn Du irgend eine Aussage machst - sonst gibt es Teilschuld und das wird für beide teuer, insbersondere wenn der Streitwert gering ist.

Ansonsten sich nicht von der gegnerischen Versicherung einschüchtern lassen.
 
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