Hobby-Juristen im Bikemarkt

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Also vorab, bis jetzt hatte ich im Bikemarkt nur echt gute Käufer und Verkäufer.

Aber bei solchen Leuten wie dem hier bekomme ich echt schlagartig Bluthochdruck.

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Solche Leute vermiesen einem wirklich etwas zu verkaufen. Da weist man extra noch auf den Fehler hin, das mehr geboten wurde als ich eigentlich haben wollte, und dann kommt so etwas zurück :wut:

Kann man das irgendwie im Bikemarkt bzw. die AGB mit einbauen das ein rechtsverbindlicher Verkauf erst dann Zustande kommt wenn dies über die Schaltfläche auch bestätigt wurde?
 
Warum stimmst du erst dem Verkauf erst zu und ziehst das Angebot dann zurück? Deine Begründung mit dem früheren Angebot klingt für mich nicht nachvollziehbar. Hättest dem vermeintlich ersten Käufer ja sagen können dass der Artikel bereits verkauft ist.
Aber unabhängig davon ist die Drohung mit dem Anwalt ziemlicher Bullshit. Ignorieren.
 
Das war ein schlicht eine unglückliche Formulierung an der sich normal auch nur Juristen aufhängen würden. Das war in etwa genau so ernst gemeint wie "Für 4900€ verkaufe ich dir den Sattel" wohl wissentlich das sich der andere vertippt und das Komma vergessen hat.

Der Sattel wurde für 39€ zzgl. Versand, also Gesamt 44,90€ angeboten. Also ist ja klar das normal keiner 49€ bietet.

Für mich war ein Artikel im Bikemarkt bisher immer dann verkauft wenn man den Verkauf auch explizit bestätigt hat. Der Verkauf wurde hier ja nicht bestätigt.
 
Jetzt verstehe ich was du meinst, danke! Ja, ist in der Tat sehr unglücklich formuliert. Da wird sicher nix weiter kommen.
 
Dödel hat´s trotzdem genug und so einige davon machen Ihre Dämlichkeit und Anspruchsdenken zum Sport.
Enttäuschend, so ein Zeitgenosse.

Aber was red ich, die Zeiten werden noch besser werden in den kommenden Jahrzehnten.
 
Mal ganz einfach gefasst:

Dein Angebot stellt eine "invitatio ad offerendum" dar, also nur eine Aufforderung ein Angebot, eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Käufers mit Rechtsbindungswillen an dich voraussetzt. Diese kannst du dann ablehnen und annehmen, praktisch gesehen i.d.R. durch den "Verkauf-Button".
Eine Annahme deinerseits könnte aber auch konkludent erfolgen, was mit dem Satz "also ich verkaufe ihn dir gerne für 49€..." allerdings nicht erfolgt ist, was lediglich ein weiteres Abgeben eines Angebots ist, da die sog. essentialia negotii (Kaufpreis in dem Fall) völlig verschieden ist.


Übrigens "sein" §454 BGB betrifft den Kauf auf Probe. Aber die Logik verstehe ich nicht.


Edit... wegen Satzbau unter Alkohol!
 
Zuletzt bearbeitet:
Also IMHO ist ja eh kein Kauf zu stande gekommen, weil du den vorgeschlagenen Preis von den von ihm gemeinten 40€ ja gar nicht akzeptierst hast, sondern ja nur richtiggestellt hast, dass eben 44,90€ inkl. Versand die VHB sei.
 
OK, man hätte es beim ersten Post lassen können. Das war lustig. Eure Erklärungen sind einfach nur (redundant und) dämlich :(
 
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