.. aber in meinen Augen sehr plump zusammengeschustert.
Und leider teilweise auch wirklich schlecht recherchiert; Beispiel:
"Bei der Zwei-Meter-Regel wird es zum Ärger der DIMB bleiben. Anders als die Initiative oft behauptet, haben auch Niedersachsen und Bayern recht rigide Vorschriften für das Fahrradfahren im Wald."
Fangen wir mal mit den angeblich so rigiden Vorschriften
Niedersachsen an, dort steht wörtlich im NWaldG (§ 25 Abs. 1):
"Das Fahren mit Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin, des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege (Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§ 37)."
Was ist daran rigide? Wo steht da etwas von einer Wegbreite? Dort dürfen wir nicht nur auf den gesetzlich definierten Fahrwegen
("Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können), sondern auf allen tatsächlich öffentlich Wegen fahren und der Gesetzgeber stellt klar, dass dazu auch Wanderwege gehören. Was ist daran rigide?
Und wie ist das mit den rigiden Vorschriften in Bayern? Dort können wir uns als Radfahrer sogar auf das Grundrecht auf Genuss der Naturschönheiten und auf Erholung in der freien Natur berufen (Art 141 Abs. 3 Satz 1 BV), das auch das Radfahren in der freien Natur schützt. Da ist dort ständige Rechtsprechung und wurde gerade ganz aktuell wieder vom BayVGH in seinem Urteil vom 03.07.2015 bestätigt (11 B 14.2809). In diesem Urteil hat der BayVGH Übrigens auch bestätigt, dass das Radfahren auch auf schmalen Wegen gestattet ist und Sperren, die das verbieten sollten, für rechtswidrig erklärt. Was ist daran rigide?
Wenn hier die FAZ behauptet, dass die DIMB irrt, dann stellt man sich die Frage, ob das nur das Ergebnis einer schlechten Recherche oder ob das Absicht war, um die DIMB und die berechtigten Interessen der Mountainbiker zu diskreditieren.