Probleme mit Käufer (will Geld zurück und hat den Kaufgegenstand wohl kaputt gemacht:P )

...was aber nicht dein Problem ist, wenn du die Maße des Dämpfers richtig angegeben hast.

Naja, Kratzer am Kolben oder den Standrohren (oder Tauchrohre, ich verwechsel das ständig) sind schon die ungünstigsten, die man sich einfangen kann, auch preislich, wenn was ersetzt werden muss. Aber es ist halt nicht jeder kleine Kratzer gleich ein Totalschaden.
 
also hab jetzt mal gegoogelt...ich habe meinen rock shox monarch rl mit 190x51 gekauft und angeboten.
ich kann aber auch nach rock shox monarch rl 190x50 googeln und bekomm ergebnisse....

sind das zwei verschiedene? oder berechnen die shops bei dem 1cm einfach was anders und es ist der gleiche?
 
also ich hab meinen mit 190 x 51 gekauft, goggelt man nach 19 x 50 gibts auch genug shops... weil in das bike des käufers kommt 190 x 50 daher meine frage, aber wird dann wohl der gleiche sein !??
 
Wichtig ist erstmal nur die Einbaulänge. Ob es nun 50mm oder 51mm sind, ist scheißegal. Leider gibt es viel Leute die nach Fehlern suchen, um evtl den Kaufpreis nochmal zudrücken. Auch eine gute Masche ist dem Verkäufer mit negativen Bewertungen zu drohen. Auf so fetz erstmal garnicht einlassen. Lieber eine negative Berwertung als sich ein zunullen!

Gruß Chris
 
bewertungen sind mir eh egal, ich hab ihm auch geschrieben er soll ebay fall eröffnen....die machen eh nix, da kauf nicht über paypal und er selbst wohnt ja in österreich...das klingt jetzt evtl böse aber kein bock mich da ewig rumzunerven..... er schreibt dauernd wir sollten uns doch einigen, aber ich sehe keine basis und sein radhändler hat jetzt natürlich auch gesagt der dämpfer sei kaputt lol, genau....ich lass ihn jetzt einfach machen
 
Vorallem gaaaanz wichtig bei Ebay Auktionen.........immer reinschreiben, Privatverkauf, daher entfällt die Gewährleistung auf Garantie oder Rückgabe......den satz schreib ich immer rein und hab ruhe.....
Gruß
Stolli
 
Vorallem gaaaanz wichtig bei Ebay Auktionen.........immer reinschreiben, Privatverkauf, daher entfällt die Gewährleistung auf Garantie oder Rückgabe......den satz schreib ich immer rein und hab ruhe.....
Gruß
Stolli

Privatverkauf ist es doch sowieso, es sei denn du bist als gewerblicher Händler angemeldet. Aber dann kann es ja kein Privatverkauf mehr sein.
Mehr als sowas: 'Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung' muss wohl bei ebay nicht drin stehen. Garantie kann man eh nur als Hersteller geben und zum Thema Rückgabe hat Robert ja bereits was gesagt.
 
Selbstverständlich kann ich als Privatverkäufer Garantie geben aber niemand muß Garantie geben . Ist immer freiwillig .
Bez. Gewährleistung ::
Grundsätzlich
Jede von einem Verkäufer verkaufte Ware unterliegt den Gesetzen zur Gewährleistung. Diese gesetzliche Gewährleistung steht allen Käufern zu und kann bei privaten Käufern nicht vertraglich ausgeschlossen werden. Man kann darauf auch nicht verzichten. Selbst wenn in einer Ebay-"Auktion" also sowas vereinbart werden soll, ist diese Klausel ungültig und daher für den Vertrag ohne Bedeutung.
Speziell :
Der Verkäufer handelt privat
Bei Neuware muß auch ein privater Verkäufer Gewährleistung geben. Sie kann nicht per Vertrag ausgeschlossen werden und beträgt zwei Jahre. Allerdings kann ein privater Verkäufer die Gewährleistung bei neuen Gegenständen auf ein Jahr verkürzen, wenn er darauf hinreichend genau in der Beschreibung hinweist. Unterlässt er dies oder belehrt er diesbezüglich falsch, dann beträgt die Frist wieder zwei Jahre.

Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistung zwei Jahre. Allerdings kann sie durch den Verkäufer gänzlich ausgeschlossen werden. Dann liegt das alleinige Risiko beim Käufer. Selbstverständlich gilt dies nur für Mängel, die nach dem Kauf der Ware eintreten. Für Mängel, die bereits bei Übergabe vorhanden sind und die nicht in der Beschreibung erwähnt wurden, muß der Verkäufer dennoch haften.
https://www.google.at/url?sa=t&rct=...=5Cj_xcDZvjqCYI-WgSbewg&bvm=bv.99261572,d.bGg
https://www.google.at/url?sa=t&rct=...=evUiiLIOe-gUGLHUPs6xRg&bvm=bv.99261572,d.bGg
 
Hallo,
bei desem Betrag würde ich das Arschloch mal besuchen,ganz ehrlich!
Weshalb die Polizei nichts unternimmt verstehe ich,bei der Häufigkeit von Betrügereien ,auch nicht!:confused:
Hilft zwar nicht wirklich,aber drücke beide Daumen!
 
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