Hallo zusammen,
wir machen uns derzeit Gedanken um ein Trailnetz in der Region was lokal durch Tourismus, Bürgermeister etc. auch stark unterstützt wird und über LEADER Fördermittel realisiert werden soll.
u.a. sind Waldstücke der Staatsforstes betroffen. Auf eine erste (Vor-)Anfrage ohne (GPS-) genaue Streckenverläufe kam folgende Antwort.
Sehr geehrter Herr xx,
wir haben Ihre Vorschläge geprüft. Wir halten sie für äußerst problematisch und aus verschiedensten Gründen (Jagd, forstwirtschaftliche Nutzung, Naturschutz) für nicht zustimmungsfähig.
In den Walddistrikten xxberg und Strxx würde die Strecken unser komplettes in Hangneigung verlaufendes bzw. in Richtung Forststraße verlaufendes Rückegassensystem durchschneiden. Die dort ohnehin wegen des starken Erholungsverkehrs erschwerte Jagdausübung wäre durch die zusätzliche Beunruhigung künftig unmöglich.
Der xxberg ist geschützter Landschaftsbestandteil ("xx Schlucht"). Dort befindet sich auch eine geschützte vorgeschichtliche Wallanlage.
Alle anderen Flächen sind Bestandteil verpachteter Gemeinschaftsjagdreviere. Unabhängig von den entstehenden Bewirtschaftungserschwernissen wäre eine Nutzung ohne Zustimmung der jeweiligen Jagdgenossenschaften und Jagdpächter undenkbar.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd xx
Forstbetriebsleiter
Gibt es hier jemanden der ähnliches Erlebt hat oder Ideen hat wie es am sinnvollsten wäre weiter vorzugehen?
Das Trailnetz wäre wahrscheinlich auch ohne die Staatsforst Bereiche zu realisieren, allerdings sind die betreffenden Stücke natürlich sehr Interessant.
wir machen uns derzeit Gedanken um ein Trailnetz in der Region was lokal durch Tourismus, Bürgermeister etc. auch stark unterstützt wird und über LEADER Fördermittel realisiert werden soll.
u.a. sind Waldstücke der Staatsforstes betroffen. Auf eine erste (Vor-)Anfrage ohne (GPS-) genaue Streckenverläufe kam folgende Antwort.
Sehr geehrter Herr xx,
wir haben Ihre Vorschläge geprüft. Wir halten sie für äußerst problematisch und aus verschiedensten Gründen (Jagd, forstwirtschaftliche Nutzung, Naturschutz) für nicht zustimmungsfähig.
In den Walddistrikten xxberg und Strxx würde die Strecken unser komplettes in Hangneigung verlaufendes bzw. in Richtung Forststraße verlaufendes Rückegassensystem durchschneiden. Die dort ohnehin wegen des starken Erholungsverkehrs erschwerte Jagdausübung wäre durch die zusätzliche Beunruhigung künftig unmöglich.
Der xxberg ist geschützter Landschaftsbestandteil ("xx Schlucht"). Dort befindet sich auch eine geschützte vorgeschichtliche Wallanlage.
Alle anderen Flächen sind Bestandteil verpachteter Gemeinschaftsjagdreviere. Unabhängig von den entstehenden Bewirtschaftungserschwernissen wäre eine Nutzung ohne Zustimmung der jeweiligen Jagdgenossenschaften und Jagdpächter undenkbar.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd xx
Forstbetriebsleiter
Gibt es hier jemanden der ähnliches Erlebt hat oder Ideen hat wie es am sinnvollsten wäre weiter vorzugehen?
Das Trailnetz wäre wahrscheinlich auch ohne die Staatsforst Bereiche zu realisieren, allerdings sind die betreffenden Stücke natürlich sehr Interessant.
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