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Will die Landesregierung das Autofahren in Schutzgebieten erlauben?
Nein, das ist keine Satire, sondern höchstwahrscheinlich mal wieder ein übler Versuchsballon, über den wir heute berichten.
Schon vor einiger Zeit klärte Ministerpräsident Kretschmann die Öffentlichkeit darüber auf, dass die Grünen eigentlich schon immer eine Autofahrerpartei gewesen seien. Wohl um diesem Anspruch gerecht zu werden, scheint man das Autofahren in den als Kernzonen für das neue Biospärenreservat "Schwarzwald" vorgesehenen Bannwälder nach einer vom Regierungspräsidium Freiburg, also einer staatlichen Mittelbehörde, die durch die vom Ministerpräsidenten (Herr Kretschmann) ernannte Regierungspräsidentin bzw. den Regierungspräsidenten die Landesregierung auf der Ebene der Bezirke vertritt, jetzt im Entwurf vorgelegten Sammelverordnung zukünftig nicht mehr kategorisch verbieten zu wollen. In diesen Kernzonen des zukünftigen Biospährenreservats soll nämlich für die Allgemeinheit nur noch gelten:
"(2) Insbesondere ist es nicht gestattet, in den Bannwäldern
.....
15. das Gebiet auf Wegen unter 2 m Breite und ausserhalb befestigter Wege mit motorisierten Fahrzeugen aller Art ... zu befahren;" (§ 3 Abs. 2 Nr. 15 der Sammelverordnung-E)
Auf allen anderen Wegen wird es dann, so legt es der zitierte Wortlaut der Sammelverordnung nahe, wohl erlaubt sein. Jedenfalls steht da nicht, dass das Autofahren auf Wegen über 2 m Breite verboten wäre, das gilt nur auf Wegen unter 2 m Breite, und da steht auch nicht, dass das Autofahren auf befestigten Wegen verboten wäre, das git nur ausserhalb befestigter Wege. Darf man dann also auf diesen Wegen, auf denen es nicht ausdrücklich verboten ist, in den Bannwäldern zukünftig Autofahren? Ein schönes Wahlgeschenk an die Autofahrer, auch wenn man sicherlich wieder behaupten wird, wir hätten das missverstanden, was da in der zitierten Passage steht.
Um den Schutz des Biospärenreservats in seinen Kernzonen zu sichern, will man darüber hinaus auch die Erholung suchenden Bürger in ihren Rechten erheblich einschränken. Neue Wege werden kategorisch verboten und die Menschen auf die ausgewiesenen Wege beschränkt, die man bei Strafe nicht mehr verlassen darf. Pilze oder Beeren zu sammeln, auch wenn sie am Wegesrand stehen, wird ebenfalls bestraft. Und natürlich sollte auch niemand auf den Gedanken kommen, am Wegesrand mal seine Notdurft zu verrichten; auch das ist zukünftig bei Strafe verboten. Ebenso werden das Geocaching oder "ähnliche Freizeitaktivitäten" verboten. Insbesondere Letzteres, die "ähnlichen Freizeitaktivitäten" hat wohl jemand mit profunden Kenntnissen des verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebots zu Ordnungswidrigkeiten erklären wollen. Da verwundert es dann nicht, dass auch das Fahren mit motorisierten Krankenfahrstühlen oder mit Fahrrädern mit einer elektrisch betriebenen Trethilfe genau so behandelt wird, wie das Autofahren und man auch das sowieso schon auf Wege beschränkte und mit der 2-Meter-Regelung eingeschränkte Radfahren noch weiter verbieten will. Wir nennen das Verbotspolitik in Reinkultur und Naturschutz über die Köpfe der betroffenen Bürger hinweg.
Last but not least vielleicht auch noch ein Hinweis an all diejenigen, die in kleinen Gruppen in der Natur unterwegs sein wollen:
"Organisierte Führungen und Wanderveranstaltungen dürfen nur unter Leitung oder mit Genehmigung der unteren Forstbehörde durchgeführt werden."
Da können sich die Wander- und Sportvereine, die (Nordic) Walking - und Laufgruppen und viele mehr schon mal auf ganz viel neue Bürokratie einstellen. Aber auch der Hotelier oder Tourismusverein, der seinen Gästen auf vorhandenen Wegen die Schönheiten des Schwarzwalds vorstellen möchte, wird sich damit befassen dürfen. Denn eines sollte Allen klar sein - Genehmigungen verursachen Bürokratie und kosten Geld. So wird uns die Natur zuerst entzogen und danach dürfen wir Eintritt zahlen!
Wir sind schon sehr gespannt auf die sicherlich wieder kommenden Dementis, man habe das doch gar nicht so gemeint und wir hätte das mal wieder ganz falsch verstanden und ausserdem sei das ja nur ein Entwurf, zum dem wir ja höflich und untertänigst Stellung nehmen könnten. Und natürlich wird man uns wieder vorhalten, dass es gar nicht konstruktiv und vertrauensbildend sei, wenn wir so etwas an die Öffentlichkeit bringen. Wir sehen das aber anders:
Das Handeln staatlicher Organe darf sich nicht in Hinterzimmern abspielen und wir haben jedes - im Übrigen auch durch das Grundgesetz garantierte - Recht, dies öffentlich zu thematisieren und zu kritisieren.