CHINA29eraufbau aber bitte mit Farbe...

Tolle Bilder :daumen::daumen::daumen: Wahnsinns Landschaft :anbet:

An welchem Rennen hast Du denn teilgenommen (bin da etwas unwissend...)?

Grüße
 
Hallo zusammen,

inspiriert durch diesen Thread möchte ich mir nun auch ein China Carbon 29-er aufbauen.
Um keine unliebsamen Überraschungen beim Zoll zu erleben, hab ich zuvor mal nachgefragt, welche Kosten auf mich noch zukommen.
Leider ist die Antwort in "behördendeutsch" formuliert.

Kann mir das mal bitte jemand übersetzten, dass ich das verstehe?
Speziell der Satz: "Der Antidumpingzoll wird nicht erhoben, sofern die Fahrradteile mit einer Bewilligung für die Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung abgefertigt werden"

Hier die Antwort vom Zoll:


da der Warenwert über 150 Euro beträgt, entsteht für den Rahmen als Fahrradteil ein Zollsatz von 4,7 % sowie 19 % Umsatzsteuer. Zusätzlich erhebt die EU für die Einfuhr von wesentlichen Fahrradteilen aus China Antidumpingzoll in Höhe von 48,5%. Wesentliche Fahrradteile sind:

  • Rahmen
  • Gabeln
  • Felgen
  • Naben
  • Kettenschaltungen
  • Tretlager
  • Freilaufzahnkränze
  • Bremsen
  • vollständige Räder
  • Lenker
Der Antidumpingzoll wird nicht erhoben, sofern die Fahrradteile mit einer Bewilligung für die Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr zur besonderen Verwendung abgefertigt werden.Für nichtkommerzielle Einfuhren von Privatpersonen kann diese Bewilligung vereinfacht durch Annahme der Zollanmeldung bei der Einfuhr erteilt werden, SOFERN nicht mehr als 3 Fahrradteile pro Monat eingeführt werden. Die Einfuhrabgaben werden wie folgt berechnet: A) Abgabenbetrag Zoll: Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro (1) + Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto (2), Versicherung usw.) = Zollwert * Zollsatz = zu zahlender Zoll B) - sofern erhoben - Abgabenbetrag Antidumpingzoll: Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro (1) + Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft (insbesondere ausländische Frachtkosten bzw. Porto (2), Versicherung usw.) = Zollwert * Zollsatz Antidumpingzoll = zu zahlender Antidumpingzoll C) Abgabenbetrag Einfuhrumsatzsteuer Zollwert + Abgabenbetrag Zoll aus A) + Abgabenbetrag Antidumpingzoll aus B) = Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz = zu zahlende Einfuhrumsatzsteuer D) Gesamtabgaben Betrag aus A) + Betrag aus B) + Betrag aus C) = Gesamtabgaben
 
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