Biken am Rathsberg verboten??

guter Leserbrief. ich wäre auf die dh-strecken gar nicht eingegangen, das war ja nie ein umweltproblem bzw spätestens jetzt mit dem riesenloch auf halber strecke wäre dieses argument mehr als lächerlich gewesen, aber egal... innerhalb des nsg wüsste ich nicht, wo großartig abseits von wegen gefahren wurde (abgesehen von Umfahrungen umgestürzter oder platzierter bäume).
 
bisher nicht. Typischerweise sammeln die Erlanger Nachrichten Leserbriefe und drucken sie irgendwann ab. Kann aber auch sein, dass er nie erscheint. Warten wir's ab :ka:
 
Solange ich lesen kann, und vermutlich noch laenger (nur da weiss ich es nicht, somit muessen diese gut vier Jahrzehnte reichen :D) hat das Erlanger Kaesblatt noch keine einzige nichtnegative Meldung ueber Radfahrer verbreitet :(
 
Dafür ist heute ein Leserbrief eine offenbar betagteren Dame drin, die ihre schlichte Weltsicht zum Besten geben darf.
Quintessenz: früher war alles besser und Radfahrer sollen eh Nummernschilder bekommen. Wilkommen im Sommerloch! ;)
Ich vermisse noch die jährliche Rüpel-Radler-Story im redaktionellen Teil :)
 
Ich hab die heutige Ausgabe nicht zur Hand, ehrlich, ich hab auch ein Alibi aka Arbeitsplatz in einem anderen Bundesland, woher ich das nur trotzdem geahnt habe ...

Manche Dinge aendern sich eben nie ... :rolleyes:
 
Mal ein Lichtblick...



Radfahren auf Waldwegen grundsätzlich erlaubt

BayVGH, Pressemitteilung vom 19.08.2015 zum Urteil 11 B 14.2809 vom 03.07.2015

Mit seit 18. August 2015 rechtskräftigem Urteil vom 3. Juli 2015 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) ein Verbot für den Radverkehr im sog. "Bannwald" des Markts Ottobeuren (Landkreis Unterallgäu) aufgehoben. Ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 1. April 2014, das das Radfahr-Verbot bestätigt hatte, hat der BayVGH entsprechend abgeändert.

Der Markt Ottobeuren hatte mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung vom Januar 2014 zum Schutz von Fußgängern das Radfahren auf den Wegen im "Bannwald" verboten. Nach Auffassung des BayVGH ist dieses Verbot nicht gerechtfertigt. Ein derartiges Verbot setze nach den Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung eine Gefahrenlage voraus, die auf besondere örtliche Verhältnisse zurückzuführen sei und das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung relevanter Rechtsgüter erheblich übersteige. Von einer Gefahrenlage im "Bannwald", die aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erholungssuchender Fußgänger durch Radfahrer erheblich übersteige, sei jedoch nicht auszugehen.

Das Radfahren in freier Natur sei von der Bayerischen Verfassung geschützt, soweit es der Erholung und nicht kommerziellen oder rein sportlichen Zwecken diene und soweit die Radfahrer mit Natur und Landschaft pfleglich umgingen. Dies gelte jedenfalls bei Benutzung von Fahrrädern ohne Elektromotor.

Auch schmalere Wege seien bei angepasster Fahrweise weder zum Radfahren von vornherein ungeeignet noch bestehe auf ihnen stets eine erhöhte Gefahrenlage für Fußgänger. An den vom Gericht im Rahmen eines Ortstermins begangenen engeren Wegstellen sei die Sichtweite für Radfahrer grundsätzlich immer noch ausreichend, um bei entsprechend vorsichtiger Fahrweise auf Fußgänger rechtzeitig reagieren zu können. Es könne nicht von vornherein unterstellt werden, dass sich Radfahrer generell nicht verkehrsgerecht verhielten.

Es bleibe dem Markt Ottobeuren jedoch unbenommen, gegebenenfalls einzelne Wege zu sperren, sollte sich erweisen, dass hier eine erhöhte Gefahrenlage bestehe. Außerdem könne er Hinweise auf die Pflicht zur Rücksichtnahme auf Fußgänger anbringen oder durch deutlich sichtbare Barrieren die Zufahrt in bestimmte Wegeabschnitte erschweren und verhindern, dass Radfahrer hier mit höherer Geschwindigkeit fahren.

Quelle: BayVGH


Quelle:
http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=175842
 
Dafür ist heute ein Leserbrief eine offenbar betagteren Dame drin, die ihre schlichte Weltsicht zum Besten geben darf.
Quintessenz: früher war alles besser und Radfahrer sollen eh Nummernschilder bekommen. Wilkommen im Sommerloch! ;)
Ich vermisse noch die jährliche Rüpel-Radler-Story im redaktionellen Teil :)
Ich zitiere mich ja selbst nur ungern, aber auf das Verhalten der Erlanger Nachrichten im Sommerloch ist Verlass: Die Nürnberger Redaktion ruft in der heutigen Ausgabe Leser dazu auf, Erfahrungsberichte zum Thema "Kampfradler" einzusenden. Na also - geht doch. Wenns nicht so dämlich und vorhersehbar wäre, könnte man glatt darüber lachen :rolleyes:
 
Hinter dem Wildpferdegehege ... Der Harvester hat zugeschlagen ...
Aber Hauptsache Recht und Ordnung sind gewahrt, denn Radfahren ist verboten!

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Wo ist das genau? Entweder es ist ein nicht freigegebener Weg, dann sollte also dort jedwedes Betreten verboten sein -- wieso also das VZ 254? Oder ist das NSG, dann wäre Meldung nach AN angezeigt?
 
Das ist am 'Gruenstrich' Weg (Dormitz - Neunhof) hinter dem Wildpferdegehege zwischen 'Ohrwaschl' und 'Steinernes Bruecklein'.
Fast der gesamte Streckenabschnitt der Forststrasse ist beschaedigt.
Die seitlich abzweigenden, gesperrten Wege waren mal schmale Wanderwege, jetzt aber sind sie auf Harvesterbreite ausgebaut.

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genau so schaut es auch westlich vom Pferdegehege aus, auf den Wegen Richtung Wolfsfelder Wiese!
Dort sind die Bäume so abgegrast, dass es nun wie öde Prärie aussieht... :(
 
Achtung, wie ich gerade aus zuverlässiger Quelle erfuhr, wird gerade am Rathsberg am Trail an der Pferdekoppel kontrolliert!
 
Zuletzt bearbeitet:
dort beginnt das NSG, daher wird dessen unrechtmäßiges Betreten kontrolliert.
Von wem? Ist mir auch unklar, ob von Pozilei oder Waldgrundstückbesitzer.
 
Naja. Auf der "Bubenreuther" Seite (westlich) der Straße nach Rathsberg wird ja auch wieder fleissig geschaufelt. Da ist es wohl wieder nur eine Frage der Zeit, bis es Unstimmigkeiten gibt...
 
Wie ich die Info verstanden habe, hat einer der Privatwaldbesitzer am Ausgang des Weges um die Pferdekoppel (auf dem Boden verankerte Stämme) Biker notiert.
Nach Auffassung der Privatwaldbesitzer handelt es sich hier nicht um einen offiziellen Weg, daher wurde mit Unterstützung der Forstverwaltung auch die Sperre angelegt. Die DIMB IG Erlangen und auch der offizielle Bayernatlas ist hier anderer Meinung, dort ist der Pfad nämlich eingetragen.
Der Einschätzung von Bikewurst schließe ich mich an - mit zunehmend schönem Wetter sind vermehrt Biker im Wald und frequentieren auch den Privatwald westlich der Straße nach Rathsberg. Soweit ja eigentlich kein dramatisches Problem, so lange nicht wild gebuddelt bzw. dort neues Linien eingefahren oder alte auf der ehemaligen DH-Strecke reaktiviert werden und auch das Naturschutzgebiet umfahren wird. Das offizielle Verbot hat für dieses Gebiet nach wie vor Bestand, ob es uns gefällt oder nicht. Die Baumstämme in der Einfahrt sind mittlerweile weggeräumt, das Schild hängt immer noch. Kann sich ja jeder mal überlegen, inwiefern er/sie an einer erneuten Eskalation der Situation am Rathsberg Interesse hat - oder seine Tour einfach drumherum legt.
 
Die Baumstämme in der Einfahrt sind mittlerweile weggeräumt[...]
Wenn ich mich nicht komplett täusche, waren die Baustämme vor ein paar Wochen noch vorhanden...

Übrigens hat irgendwer die entsprechenden Wegabschnitte (oben bei den Pferden und den Downhill) bei OSM mit einem Fahrverbot getaggt, was natürlich Blödsinn ist. Falls es hier Leute gibt, die bei Openstreetmap aktiv sind: Vielleicht möchte da mal jemand nachbessern. Ich bin in dem Thema leider nicht wirklich drin.
 
Nach Auffassung der Privatwaldbesitzer handelt es sich hier nicht um einen offiziellen Weg, daher wurde mit Unterstützung der Forstverwaltung auch die Sperre angelegt. Die DIMB IG Erlangen und auch der offizielle Bayernatlas ist hier anderer Meinung, dort ist der Pfad nämlich eingetragen.
Gilt diese Auffassung der Privatwaldbesitzer dann auch für Fußgänger und Gassigeher?
 
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