Haftung auf Privatgrundstück - Privater Bikepark

Registriert
9. August 2011
Reaktionspunkte
4
Ort
München
Servus Zusammen,

kennt sich irgendjemand mit haftungstechnischen Fragen bei einem Bikepark auf einem Privatgrundstück aus?

Hintergrund:

Wir haben ein privates Grundstück am Berg (in Bayern), auf dem wir gerne einen professionellen Bikepark bauen möchten.

Das Ganze ist privat und nur für eingeladene Mitglieder.

Wir sind uns einig, dass jeder nur auf eigene Gefahr fährt, und weder Grundstückseigentümer noch Initiator der Geschichte haftbar gemacht werden sollen. Der Track ist nicht ohne, mit einigen großen Gaps, alles eher für die Kompetenteren unter uns.

Hat irgendjemand eine Idee wie man sich absichern kann? Am besten mit Quellenangabe oder Zitat des Gesetzestextes o.ä.

Verein mit Haftungsauschlusserklärung, die unterschrieben werden muss wäre unsere erste Idee.

Das Grundstück ist prinzipiell von allen Seiten eingezäunt (Stacheldraht, da Viehwirtschaft), und nicht öffentlich zugänglich. Zusätzlich werden Schilder angebracht: "Privatgrund, Baustelle - betreten und befahren verboten. Eltern haften für ihre Kinder."

Danke schonmal für's Gedankenmachen,
Stef
 
Auf der Seite des DIMB steht eine Anleitung, wie man einen Bikepark richtig einrichtet.
http://www.dimb.de/aktivitaeten/legalize-freeride

Das Ganze ist privat und nur für eingeladene Mitglieder.
Wie wollt ihr das garantieren?
Andere einfach so aussperren ist nicht. Dagegen spricht das allgemeine Betretungsrecht nach bayrischen Naturschutzgesetz. Da muss IMHO schon eine Nutzungsänderung für das Grundstück her.
"Privatgrund, Baustelle - betreten und befahren verboten. Eltern haften für ihre Kinder."
Das bringt nichtmal was bei echten Baustellen, wenn sie nicht richtig abgesichert sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hat denn das bayerische Naturschutzgesetz mit einem privaten Grundstück zu tun, wenn es sich nicht um einen Wald handelt? Bei einer privaten, eingezäunten Wiese, welche auch noch deutlich zur Viehwirtschaft verwendet wird und kein öffentlicher Weg durchgeht, darf doch nicht jeder einfach so drauf?
 
Doch außerhalb der Vegetationsperiode (und Weidezeit) darf jeder zu Fuß auch eine Wiese betreten. Darum steht das Betretungsrecht der freien Natur im Naturschutzgesetz und nicht mehr im Waldgesetz.
(1) Alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden.
Und wenn das Gelände als Bikepark benutzt wird, ist es zu der Zeit wahrscheinlich keine Weide mehr. Wege sind dann auch vorhanden. Wie sonst kommen dann die Mitglieder zur Strecke? Die Strecke selber ist auch ein Weg.
(1) 1 Jedermann darf auf Privatwegen in der freien Natur wandern und, soweit sich die Wege dafür eignen, reiten und mit Fahrzeugen ohne Motorkraft sowie Krankenfahrstühlen fahren. 2 Den Fußgängern gebührt der Vorrang.
 
Zuletzt bearbeitet:
dazu muss man beachten das man wenn man Landwirtschaft betreibt und die Stücke gewerblich nutzt dies auch tun sollte.
Ist das nicht der Fall darf das Stück in keiner Bilanz mehr auftauchen.

Also am besten über Pachtvertrag auf eine Person übertragen die nicht in dem Betrieb mit drin hängt.
 
Hi.

Zu erst finde ich es schade dass Ihr eine rein private Strecke Bauen wollt. Sicherlich fahrt Ihr auch öfter mal auf anderen öffentlichen Strecken die auch euch offen stehen.

Wir arbeiten auch gerade an einer Strecke die, zu mindest im ersten Schritt, als Vereinsstrecke betrieben werden wird, aber auch Gästen offen steht. Auch Kooperationen mit anderen Vereinen, die ihrerseits Strecken betreiben sind geplant.

Zum Thema:
Auch uns brennt das Thema Haftung unter den Nägeln.
Wir sind als Verein Mitglied bei der DIMB und haben über diese sehr umfassende Beratung genossen.
Da ich die Aussagen der DIMB nicht ohne Zustimmung veröffentlichen möchte habe ich diese dahingehend kontaktiert und auf diesen Thread aufmerksam gemacht.

Wir als Verein sind Mitglied im Landes Sport Bund. Über diesen haben wir die Möglichkeit für unsere Strecken eine Sport-Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht) abzuschließen, die finanziell wirklich erschwinglich ist. Des Weiteren ist der Verein über
den Landes Sport Bund abgesichert (Vereinshaftpflicht)

Voraussetzung für die Betriebshaftpflicht ist aber dass unsere Strecke behördlich genehmigt ist.
Da sind wir beim nächsten Thema. Auch wenn Ihr auf einem Privatgrundstück baut müsst Ihr ggf. die Strecke genehmigen lassen.
Wir haben eine Eingriffsgenehmigung bei der Untern Naturschutzbehörde beantragt.

Hier noch ein wenig interessantes was Gerichte zum Thema MTB so urteilen.

http://www.bike-magazin.de/mtb_news/szene_news/urteil-bike-unfall-am-weidezaun/a1503.html
"Für die beklagte Gemeinde und den Landwirt selbst könnte die Angelegenheit noch teuer werden. Das Landgericht hatte beide verurteilt, für alle weiteren unfallbedingten Kosten des Klägers aufzukommen, der bis heute noch nicht vollständig genesen ist."

http://www.123recht.net/OLG-bestaet...-Toetung-bei-Mountainbike-Rennen-__a1206.html
Hier ist ein Zuschauer bei einem Rennen von einem Rad getroffen worden, welches bei einem Sturz wegflog.
Ergebis Zuschauer TOT, Veranstalter HAFTBAR!!!!

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/...20121128_OGH0002_0040OB00200_12H0000_000.html
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Links funktionieren. Gruß
nicht

Fehler 403 bei allen Links

Außerdem glaube ich auch, dass ein "professioneller" Bikepark auf einer Viehwiese wohl eine grundlegende Nutzungsänderung ist und diese im Flächennutzungsplan entsprechend als Sportanlage ausgewiesen werden muss. Dann wird wohl auch noch das Baurecht tangiert, kommt auf die Größe und Beschaffenheit der "Bauwerke" an die ihr da so errichtet habt. Da ist es mit ein wenig Stacheldraht drumherum sicher nicht getan.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wurde ja schon geschrieben. Lese die Leitfäden der DIMB
http://www.dimb.de/aktivitaeten/legalize-freeride/downloads

Und dann nimm Kontakt zur DIMB auf [email protected]

Die einzigen Unterschiede die ich erkenne sind dass ihr bereits ein Grundstück habt und der Eigentümer auch bereit wäre die Trägerschaft und Versicherung zu übernehmen.
Denkt aber trotzdem darüber nach ob die Trägerschaft und Versicherung nicht besser an einen Verein ausgelagert werden sollte.

Eine naturfachliche Genehmigung wird seitens der unteren Naturschutzbehörde vermutlich notwendig sein. Mgl. fordert diese dafür auch ein Gutachten oder Ausgleichsmaßnahmen. Das kann dann teuer werden.

Wenn die DIMB helfen soll, dann legen wir i.d.R. Wert darauf dass die Strecke allgemein zugänglich ist. Wie schon geschrieben ist das freie Betreten der Landschaft und das benutzen von (Bike)Wegen jedermann erlaubt. Eine Sperrung die rechtlich haltbar wäre dürfte nur durch eine Umwidmung des Geländes (z.B. in ein abgeschlossenes Sportgelände) gelingen. Das wiederum hat weitreichende andere Problematiken die kaum umsetzbar sind.

ciao heiko
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank erstmal für eure Kommentare und Anregungen.

Wir sind jetzt ganz am Anfang und wollen erst einmal schauen wie sich das Projekt entwickelt und wie es sich mit der Familie und den Nachbarn verträgt. Deswegen auch vorerst privat und mit begrenzter Mitgliederzahl, bis wir wissen ob eine Erweiterung der Strecke nach oben und auch der Zahl der Mitglieder vom Umfeld getragen wird.

Prinzipiell ist das Gelände (Viehweide in (Steil-)Hanglage) nur schwer zugänglich, es führen keine Wander oder Fußwege an oder über das Grundstück, abgesehen von der Traktorfahrspur, welche vom Hof durch drei Zäune auf das Gelände führt.

Wir überlegen jetzt wie wir das Ganze abgesehen von der Genehmigung durch Gemeinde/Naturschutz/WWA (welche wir bereits haben) aufziehen sollen. Eine Vereinsgründung stand von Anfang an im Raum, wie, das diskutieren wir jetzt. Damit werden wir uns dann auch mit Betriebs- und Vereinshaftpflicht auseinandersetzen.

Wir halten euch auf dem Laufenden.

DANKE!

Gruß
Stef
 
Zuletzt bearbeitet:
Gemeinde/Naturschutz/WWA

Habt ihr das GO vom BUND was ein Verband ist und euch nur begrenzt hilft oder von der Naturschutzbehörde, was dann amtlich wäre.
Üblicherweise wird bei einem Antrag bei der UNB diese die so genannten Träger der öffentlichen Belange, wozu auch BUND und NABU gehören dürften, ins Boot holen.

Gutachten und Ausgleichsmaßnahme kann sein, muss aber nicht. Wir sind ohne ausgekommen.
 
Zurück
Oben Unten