... Verboten !?!?

Da es sich allerdings um Niedersachsen handelt, dürften NRW Behörden wohl nicht zuständig sein.
Da es sich allerdings um Niedersachsen handelt, dürften NRW Behörden wohl nicht zuständig sein.
Auch gut, aber der Teuteburgerwald liegt zum großen Teil auch in NRW und auch Naturpark.Terra.vita liegt zum Teil in NRW.
Lengerich und Bielefeld sind laut karte Bestandteil des Terravita.
http://www.naturpark-terravita.de/
Trotzdem Danke ggf. werde ich auch noch Niedersachsen anschreiben

Wenn also Schilder in NRW stehen sollte wäre das dann illegal?
Mal sehen was aus NRW kommt.....
 
Aus der Sicht eines BaWü lers. Jetzt habt ihr in Niedersachsen schon eine Rechtslage die das Radfahren auf Wanderwegen erlaubt. Da wären wir sehr froh drum.

Es werden da aber offenbar Rampen gebaut und soweit man raushören kann neue Lines angelegt bzw. Trampelpfade zu Lines erweitert. Da kann ich die Waldbesitzer verstehen dass es ihnen langsam zu viel wird. Denn beides müssen sie nicht dulden.
Unglücklich ist lediglich dass die "Downhillfahren verboten" Schilder aufgestellt haben. Eigentlich müssten sie einfach die Rampen abreissen. Vermutlich werden die dann aber nach wenigen Tagen wieder aufgebaut so dass man sich nicht anderst zu helfen wusste.

Wie schon jemand anderes geschrieben hat. Vermutlich hat kein Waldbesitzer ein Problem mit Mountainbikern die sich an die Spielregeln halten.
Diejenigen die im Wald buddeln sollten doch einfach damit aufhören und, wenn da soviel Bedarf besteht, sich zu einem Verein zusammenschliesen und um eine legale Strecke bemühen. Es gibt leider in der Gesetzeslage keinen Anspruch darauf dass ich mir überall eine Rampe in den Wald zimmern darf.

Es ist schade das die Aktivitäten von Einigen den MTB Sport in der Region so in Verruf bringen. Ich kann nur betonen das ihr eine super Gesetzeslage habt. Setzt das nicht leichtfertig aufs Spiel so dass der Gesetzgeber eines Tages stärker reglementieren muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus der Sicht eines BaWü lers. Jetzt habt ihr in Niedersachsen schon eine Rechtlage die das Radfahren auf Wanderwegen erlaubt. Da wären wir sehr froh drum.

Es werden da aber offenbar Rampen gebaut und soweit man raushören kann neue Lines angelegt bzw. Trampelpfade zu Lines erweitert. Da kann ich die Waldbesitzer verstehen dass es ihnen langsam zu viel wird. Denn beides müssen sie nicht dulden.
Unglücklich ist lediglich dass die "Downhillfahren verboten" Schilder aufgestellt haben. Eigentlich müssten sie einfach die Rampen abreissen. Vermutlich werden die dann aber nach wenigen Tagen wieder aufgebaut so dass man sich nicht anderst zu helfen wusste.

Wie schon jemand anderes geschrieben hat. Vermutlich hat kein Waldbesitzer ein Problem mit Mountainbikern die sich an die Spielregeln halten.
Diejenigen die im Wald buddeln sollten doch einfach damit aufhören und, wenn das soviel Bedarf besteht, sich zu einem Verein zusammenschliesen und um eine legale Strecke bemühen. Es gibt leider in der Gesetzeslage keinen Anspruch darauf dass ich mir überall eine Rampe in den Wald zimmern darf.

Es ist schade das die Aktivitäten von Einigen den MTB Sport in der Region so in Verruf bringen. Ich kann nur betonen das ihr eine super Gesetzeslage habt. Setzt das nicht leichtfertig aufs Spiel so dass der Gesetzgeber eines Tages stärker reglementieren muss.

Gut, das jemand unser Gebiet zu schätzen weiß und einen Denkanstoß gibt. Einen Verein zu Gründen ist schon mal vorgeschlagen worden oder den Aufbau eines Bike Parks. So weit waren die Locals mit den Gedanken auch schon. Der Bedarf ist da, und die Bike Shops würden auch auf Ihre Kosten kommen. Nun ist das wie immer das Problem mit dem Geld ...
 
Für eine Legale Strecke zu bauen brauchst du einige Menschen, Material und Zustimmung der Gemeinde. Das Hauptproblem im Teuto wird sein eine Stelle zu finden die noch der Gemeinde ist oder einem Privatwaldbesitzer der diesen für den Bau frei gibt.
 
Hallo zusammen,

wie oben geschrieben hatte ich mich erst mit NRW und nun auch mit Niedersachsen in Verbindung gesetzt.
Fahren nur auf Fahrwegen.....
Hier die Antwort Zitat:
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 21.09.2015, in dem Sie sich an des Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) wenden und nach der Rechtmäßigkeit des Aufstellens von Schildern mit der Aufschrift „Downhill-Fahren verboten“ an Waldwegen im Landkreis Osnabrück fragen. Ihre Anfrage wurde -wie Ihnen auch mitgeteilt wurde- zuständigkeitshalber an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) weitergeleitet.
Daher möchte ich Ihnen wie folgt antworten:
Grundsätzlich ist das Fahren mit Fahrrädern (einschließlich Mountainbikes) ohne Motorkraft nach § 25 (1) des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) auf tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Dabei handelt es sich um befestigte oder naturfeste Fahrwege die auch von Kraftfahrzeugen befahrbar sind. Gesetzliche Einschränkungen hinsichtlich des Downhillfahrens gibt es dabei nicht, sofern auf andere Personen Rücksicht genommen wird und durch die Nutzung keine Schädigung, Gefährdung oder Belästigung der Grundbesitzenden oder Erholungssuchenden erfolgt (§29 NWaldLG).
Keine Wege im Sinne des § 25 (1) NWaldLG sind z.B. Fußpfade, Holzrückelinien, Schneisen, Grabenränder, Abteilungslinien sowie Fahrspuren die nur der vorrübergehenden Holzabfuhr dienen. Hier ist das Fahren mit Fahrrädern verboten.
Die von Ihnen genannten Schilder im Landkreis Osnabrück sollten so aufgestellt sein, dass für alle Beteiligten unmissverständlich deutlich wird, wo das Radfahren erlaubt und wo es untersagt ist. Ihre E-Mail habe ich daher zum Anlass genommen um den Landkreises Osnabrück auf die korrekte Positionierung der Zeichen hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
"
Wer Interesse hat kann die Adresse erhalten von wo die Antwort kam.(einfach eine PM)
Wie aus dem Gesetzt hervorgeht das man Radfahren nur auf Wegen darf die mit KFZ befahrbar sind verstehe ich nicht.
 
Da mich das mit dem Verweis auf KFZ stört habe ich denen folgendes geantwortet:
danke für die schnelle und ausführliche Antwort und die Weitergabe an den Landkreis Osnabrück.

Aber das man mit dem Rad nur auf mit KFZ befahrbaren Wegen fahren darf geht eben nicht aus dem Gesetzt hervor, da wird im Satz 2 zum §25 extra darauf verwiesen das im Satz 1 genannte Nutzer nicht betroffen sind.
"§ 25 NWaldLG
Fahren
(1) Das Fahren mit
Fahrrädern ohne Motorkraft und mit Krankenfahrstühlen mit Motorkraft ist auf
tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet. Tatsächlich öffentliche Wege sind
private Straßen und Wege, die mit Zustimmung oder Duldung der Grundeigentümerin,
des Grundeigentümers oder der sonstigen berechtigten Person tatsächlich für den
öffentlichen Verkehr genutzt werden; dazu gehören Wanderwege, Radwege, Fahrwege
(Absatz 2 Satz 2), Reitwege und Freizeitwege (§37).
(2) Außerhalb von
Fahrwegen ist das Fahren mit Kraftfahrzeugen sowie mit von Zugtieren gezogenen
Fuhrwerken oder Schlitten nicht gestattet. Fahrwege sind befestigte oder
naturfeste Wirtschaftswege, die von zweispurigen nicht geländegängigen
Kraftfahrzeugen ganzjährig befahren werden können. Das Fahren mit den in Satz 1

genannten Fahrzeugen auf Fahrwegen wird durch dieses Gesetz nicht
geregelt"


mal sehen was die mir jetzt antworten
 
Danke für dein Engagement. Ich kann es auch nicht nachvollziehen. Am Wortlaut des Gesetzes (was immer der erste Schritt einer Auslegung sein sollte) ist diese Argumentation zumindest nicht nachvollziehbar.
 
ortstermin-schanze-downhill-2015-10-05-109_full.jpg


Es ist das Problem, das uns alle trifft. Und in Bramsche ist ein Bike Park mit Verein.

http://www.bramsche-radsport.de/spo...nhill/174-bikepark-piesberg-wichtige-hinweise
 

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Hallo Muddybiker,

meinst du mit deiner Aussage, dass die Leute die "Downhill" fahren wollen, in den Bikepark zum Piesberg fahren sollen?

Ich spar mir jetzt mal die Diskussion um den Bergriff "Downhill"!

LG

Sorry, ist falsch rübergekommen... Ich meinte diesen äh, Gap Teil auf dem Bild. Bike Park und Downhillbiking sind etwas unterschiedlich.
 
Wir fordern ein schärferes Einschreiten von Polizei u. GSG 9 gegen Harvesterfahrer auf unbefestigten Waldwegen unter 8 Meter Breite!
Ist zwar ein netter und auch ganz launiger Spruch, ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Forst gegen Unfälle mit Harvestern versichert ist, er aber für Unfälle auf Strecken wie oben gezeigt belangt werden kann, also voll in der Haftung ist, wenn er sie auf seinem Grund duldet. Ist wie den Schlüssel im Auto stecken lassen. Wenn dann ein Kind mit verunfallt, biste auch Schuld. Also ich würde den Schlüssel immer abziehen :)
 
Der Artikel ist aus Sicht "der Anderen" geschrieben, wie alles was ich zu diesem Thema bisher von der NOZ gelesen habe. Ist das nicht einseitig?! Es wird von dieser Zeitung Stimmung gegen den ganzen Sport gemacht, ohne überhaupt einmal wirklich zu einer gemeinschaftlichen Lösung aufzurufen.
Übertriebenes Bauen finde ich selbst aber auch nicht gut, das verschreckt selbst kulantesten Waldbauern.
 
Mal meine subjektive Erfahrung dazu:

- bei uns fahren die Komplettversager mit dem Karren bis tief in den Wald, da sie mit ihren Downhillern und dem Mangel an Kondition keine Lust haben, paar km zu fahren.
- es wird nicht nur der Wald (Privateigentum, Lebensgrundlage v. Mensch und Tier) geformt (gerodet, verschandelt), sondern auch noch "chillig" dort gegrillt, die Energydrink Dosen usw. hingeworfen (asozial)
- viele Strecken werden zu nahezu allen Jahres- und Tageszeiten befahren.

Und genau diese wenigen Asozialen sind es, warum das Gros der "Normalos" leidet und warum sich Landratsamt und Waldeigentümer zu Recht wehren!
Wer gerne Wald besitzen möchte, der kann ihn pachten oder kaufen und dann nahezu alles machen, was das Herz begehrt. Der Rest hat sich verdammt nochmal an gewisse Gepflogenheiten und geltendes Recht zu halten. Und genau das gelingt auch mindestens einmal 80% aller Waldnutzer. Die anderen 20% Vollpfosten sind es dann, die letztendlich negativ auffallen.

Vielen Dank im Namen all derer, die weniger egozentrisch sind und ihren eigenen Individualismus zurückstecken können!
 
Aha, so einfach ist das, einen Verein Gründen und eine Strecke pachten, fertig ! Ein Verein ist ein Komplexer Zusammenschluß einer Hirachie. Es hat Vorsitzende ,Kassenwart und Trainer bzw. Betreuer und Versicherungstechnische Grundbedingungen. Mal wieder typisch, Difamierung und Diskreditierung der MTB`ler in der Öffentlichkeit, damit die andere Partei besser dasteht. So einfach ist das nicht mit dem Verein und dem Geld + Verantwortung liebe OZ !
 
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