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Wenn Du jemand "dissen" willst, dann spekuliere nicht über die Person des Klägers. Das Verfahren wurde von der DIMB unter der Verantwortung ihres Rechtsreferenten initiiert. Und wie ich das sehe, kann man auf Seite 9 und Seite 25 der DIMB Trailnews nachlesen http://www.dimb.de/images/stories/pdf/anlagen/DTN_2015_web.pdf

Ich will hier niemanden „dissen", es hätte mich aber aus mehreren Gründen interessiert.

Die DIMB-Trailnews lese ich nicht, weil ich, aus mehreren Gründen, kein DIMB-Mitglied bin.

Und ich kann nach wie vor nicht verstehen, warum man hier einen jahrelangen Rechtsstreit führt über ein Problem, das sich zumindest derzeit mit ein paar Minuten zivilen Ungehorsams ebenso erledigen lässt, zumal es hier um einen Weg geht, den wohl nur wenige Mountainbiker flüssig und mit Spaß befahren können.

Mit ihrem Konfrontationskurs kann sich die DIMB jedenfalls nicht auf die Fahnen schreiben, die Interessen aller Mountainbiker zu vertreten.
 
Und wie willst du dann die Situation verbessern wenn nicht mit einem offiziellen Sprachrohr, dass unsere Meinung darstellt? Das würde mich wirklich interessieren?
Jeder Tennis oder Fußballverein wird in der Öffentlichkeit wahrgenommen, weil die Mitglieder organisiert sind und dadurch die wahre Größe der Beteiligten klar wird. Dadurch erhält in einer Demokratie nun mal eine Gruppierung auch eine gewisse Aussagestärke oder Fördergelder.
Aber nein, wir MTB´ler sind ja alle Individualisten, wir müssen uns ja nicht organisieren weil wir die Probleme mit einem netten Lächeln auf dem Trail weglächlen... NEIN, so ist das nicht! Was momentan in den Gemeinden und Politik getan wird, gefährdet unseren Sport. Ist einmal die Regelung rechtskräftig frägt keiner mehr danach ob du Downhiller oder Tourenfahrer bist - denn du bist beim Befahren des Wegs im Unrecht.
Du kannst du deinem Sohn gerne mal erklären, wieso du früher über die Trails fahren durftest und genüsslich auf der Alm dann eine Brotzeit gehabt hast während er nicht mal ansatzweise auf legalem Weg dahin kommt.
 
Wo genau steht das Ding denn, an welcher Abfahrt? Ich kenn mich da nicht genau aus, war aber zufällig heut auf'm Mittag und hab kein Schild wahrgenommen.
 
Bei beiden Wegabschnitten, um die es hier geht, kann man über die Geeignetheit zum Radfahren trefflich streiten. Es geht also nicht um die Beseitigung einer sinnlosen Sperre, sondern offenbar glaubt man nach dem Erfolg in Ottobeuren, dass nun gleich grenzenlose Freiheit für Mountainbiker hergestellt werden muss. Dies ist nicht akzeptabel und wird auch nicht gelingen. Die hier versuchte Panikmache ist völlig übertrieben. Ich bike seit 25 Jahren hier im Allgäu und hab dabei bestimmt über 1,5 Mio. HM zusammengebracht. Beengt oder reglementiert fühlte ich mich noch nie. Im Allgäu wissen immer die alles besser, die gar nicht hier wohnen (Kuhglocken, Hähne, Kirchenglocken, Mountainbiker...). Wenn wir sonst keine Probleme haben, kann es so schlimm noch nicht sein.
 
Ich bike seit 25 Jahren hier im Allgäu und hab dabei bestimmt über 1,5 Mio. HM zusammengebracht. Beengt oder reglementiert fühlte ich mich noch nie.


I scho! Mir fallen die immer mehr werdenden Gebots- und Verbostschilder auf.
Vielleicht geschuldet der immer mehr werdenden Wanderer und natürlich auch Biker?
Aber Fakt ist es wird enger...

Unsere Berge werden immer mehr und besser erschlossen, Wege werden so hergerichtet das sie bis in höchste Höhen auch von jedem begangen werden können, wenn nicht eh schon asphaltiert wird... Jeder Forst wird erschlossen, um mit großen Vollerntern das Holz aus dem Hang zu Strecken, Lifte und Pisten mit samt ihren Beschneiungsanlagen werden für millionen in die Hänge gezimmert.....Aber Biker machen die Wege kaputt und werden mehr und mehr aus den Bergen verbannt....so kann man die Natur nicht retten!


I wohn it nur im Gai, i bi a Allgaier...
 
.... sondern offenbar glaubt man nach dem Erfolg in Ottobeuren, dass nun gleich grenzenlose Freiheit für Mountainbiker hergestellt werden muss. Dies ist nicht akzeptabel und wird auch nicht gelingen. ....

Die Klage wurde 2013 eingereicht, ist also nicht durch das Urteil gegen die Gemeinde Ottobeuren motiviert. Es geht allerdings um etwas, was auch eine zentrale Rolle in dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts gespielt hat und was der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Grundsatzurteil bestätigt hat - das auch Radfahrern (Mountainbikern) zustehende verfassungsrechtliche Recht auf Zugang zur Natur (Art. 141 Abs. 3 Satz Bayerische Verfassung) und die auch für Radfahrer geschützte allgemeine Handlungsfreiheit (Art 2 Abs. 1 GG).

Auch wir, zumindest ich persönlich - sind der Meinung, dass die Freiheitsrechte von Radfahrern und Mountainbikern nicht grenzenlos sind und wir Pflichten gegenüber unseren Mitmenschen und der Natur haben. Aber Grenzen und Pflichten setzen auch voraus, dass wir Rechte haben und über diese nicht willkürlich, sondern auf der Basis objektiver und rechtsstaatlich vertretbarer Maßstäbe entschieden wird.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil bereits eine ganze Reihe von Fragen des Betretungsrechts behandelt und geklärt und damit erste Leitplanken sowohl in Bezug auf unsere Rechts, als auch in Bezug auf unsere Pflichten gezogen. Aber dieses Urteil muss auch landesweit anerkannt und ggf. durchgesetzt werden.

Wir wissen, dass man an vielen Orten höchst unglücklich über das in der Fachwelt zu Recht als Grundsatzurteil bezeichnete Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs ist. Erstmals bestätigt damit ein Gericht, dass auch Mountainbiker Rechte und Anspruch auf einen rechtsstaatlichen Umgang mit ihren Rechte haben. Und dieses Urteil zeigt auch, dass man zu Lasten der Mountainbiker nicht mehr alles machen und damit nach dem Grundsatz - Wo kein Kläger, da kein Richter - durchkommt. Und natürlich ist man vielerorts höchst unglücklich darüber, dass Mountainbiker nicht mehr alles glauben, was man ihnen vorsetzt, sondern Gesetze durch eigene Juristen auslegen, ihre Entstehungsgeschichte und Begründung analysieren, die einschlägige Literatur und Rechtssprechung recherchieren sowie weit verbreitete Auffassungen kritisch hinterfragen lassen.

In dem Rechtsstreit mit der Gemeinde Bleichach geht es Übrigens u. a. auch um die Frage der Auslegung des Begriffs "geeigneter Weg". Interessanterweise ist der Bürgermeister darauf gegenüber der Presse überhaupt nicht eingegangen, obwohl ihm als Beklagten unsere Ausführungen dazu bestens bekannt sein sollten. Eine stark gekürzte Zusammenfassung unserer Auffassung zu diesem Begriff könnt Ihr hier nachlesen http://www.dimb.de/images/stories/p..._Muenchen_vom_17.01.1983_Az._9_B_80_A_965.pdf Wem das zu lange ist, eine noch kürzere Darstellung gibt es hier http://www.dimb.de/aktivitaeten/open-trails/rechtslage/308-die-rechtslage-in-bayern unter dem Reiter "Kurzkommentierung zum Betretungsrecht"

Vielleicht fragt Ihr Euch vor diesem Hintergrund auch mal, warum der Bürgermeister der Gemeinde Bleichach erst jetzt, obwohl der Prozess schon seit 2013 anhängig ist und er sich im Recht glaubt, an die Presse gegangen ist? Warum behauptet er gegenüber der Presse, dass es nicht um eine Sperre geht, sondern nur um Gebotsschilder (sprachlich ist ein Gebot als verbindliche Anweisung zu verstehen), die im Rahmen eines Lenkungsprojekts aufgestellt worden seien, während er in seinem eigenen Mitteilungsblatt klar schreibt, dass es um eine "Wegsperrung geht, die betreffenden Wege ab sofort "gesperrt" seien und in Kürze "entsprechende Hinweisschilder" aufgestellt würden? Warum erklärt er nicht, was es mit den von ihm in seinem eigenen Mitteilungsblatt zur Begründung der Wegsperrung angeführten "erheblichen Unfallgefahren" oder dem angeführten Schutz von "frisch gesetzten Pflanzen" auf sich hat? Warum hebt er hervor, dass der Kläger nicht aus Blaichach, sondern aus Ingolstadt kommt?
 
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil bereits eine ganze Reihe von Fragen des Betretungsrechts behandelt und geklärt und damit erste Leitplanken sowohl in Bezug auf unsere Rechts, als auch in Bezug auf unsere Pflichten gezogen. Aber dieses Urteil muss auch landesweit anerkannt und ggf. durchgesetzt werden.

Es ist ja o.k., wenn die DIMB die Rechte der Mountainbiker versucht durchzusetzen.

Um mal einen Eindruck zu geben, wovon wir reden. Ich hab gerade mal vom oberen Teil des Weges, unmittelbar nach Beginn des Waldes, heute ein paar Fotos gemacht. Flüssig fahren dort bereits lediglich ein paar gute downhiller, viele werden dort eher auf dem Hinterrad runterrutschen und ca. 50 % werden eher schieben (Übrigens: Nach dem Foto-Shooting bin ich ganz legal den Wirtschaftsweg über Mittelstation und Steigbachtal runtergefahren ;)). Wer den Weg kennt, wird keinerlei Verständnis dafür haben, dass eine Interessenvertretung der Mountainbiker versucht, ein Schild wegzuklagen. Mit anderen Worten, nach meinem Verständnis eignet sich dieser Weg nicht, auf die berechtigten Interessen der Biker aufmerksam zu machen.
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Ich kenne den Weg (die Wege) und habe schon Verständniss, denn es macht richtig spaß dort runterzufahern....

MTB ist nicht gleich MTB. Es gibt viele Richtungen, eben von CC über AM bis zu DH.
Ich fahre auch mal CC, aber einen Teerweg den Buckle runter würde ich meiden, wie der Teufel das Weihwasser, das lasse ich den RRlern.

Ja Teerwege kann man im Allgäu bis in die höchten Höhen treten, daher fahren dort auch viele RR, ein MTB brauch ich dafür aber doch nicht? MTB ist doch Rumpeln, dreckig werde, das es nicht nur konditionsmäßig an die Grenzen geht, sondern auch mal Fahrerisch, ja sogar mal eine kleine "Feldinstandsetzung" kann spaß machen...?


Und dennoch sind auch Teerwege wie am Imbergerhorn runter, Cafe Horn rauf, Bildkapl runter.... für Biker gesperrt!
 
Ich kenne den Weg (die Wege) und habe schon Verständniss, denn es macht richtig spaß dort runterzufahern....

MTB ist nicht gleich MTB. Es gibt viele Richtungen, eben von CC über AM bis zu DH.
Ich fahre auch mal CC, aber einen Teerweg den Buckle runter würde ich meiden, wie der Teufel das Weihwasser, das lasse ich den RRlern.

Ja Teerwege kann man im Allgäu bis in die höchten Höhen treten, daher fahren dort auch viele RR, ein MTB brauch ich dafür aber doch nicht? MTB ist doch Rumpeln, dreckig werde, das es nicht nur konditionsmäßig an die Grenzen geht, sondern auch mal Fahrerisch, ja sogar mal eine kleine "Feldinstandsetzung" kann spaß machen...?


Und dennoch sind auch Teerwege wie am Imbergerhorn runter, Cafe Horn rauf, Bildkapl runter.... für Biker gesperrt!
Das ist genau das was ich meine. Sämtliche von dir genannten Verbote eignen sicher wesentlich besser für eine Klage.
 
Das ist genau das was ich meine. Sämtliche von dir genannten Verbote eignen sicher wesentlich besser für eine Klage.

Bei Teerstrassen, Forstwegen und schmäleren Spazierwegen sollte ein Verweis auf das Urteil aus Ottobeuren genügen.
http://dimb.de/aktuelles/news-a-presse/798-bayvgh-radfahrverbot-aufgehoben

Da hat die DIMB schon ein eindeutiges Urteil erfochten und mit Verweis darauf kann man bei der zuständigen Behörde nachfragen, ob die Sperrung darüber hinaus begründet ist. Ihr habt in Bayern durch das Transparenzgesetz auch Anspruch darauf die Verwaltungsunterlagen einzusehen, die zu dem Verbot geführt haben.
Das ist etwas, was Ihr Einheimische schon jetzt in die Hand nehmen könntet.

Der Weg auf den Bildern sieht etwas anspruchsvoller aus. Aber auch wenn gemutmasst wird, dass die Meisten mit blockierter Hinterrradbremse herunterfahren, so kann ich auf den Bildern keinerlei Wegschäden erkennen. D.h. entweder fahren die Leute so gut, dass es funktioniert, oder sie schieben, was auch OK ist, oder sie werden durch das Verbotsschild abgehalten, was dafür spricht dass es ein Verbot ist.

Wenn es uns schon nervt dass Behörden meinen uns vorschreiben zu wollen, was fahrbar ist, dann sollten erst recht Biker nicht andere Bikern belehren, was fahrbar ist. Wer sich die Ausführungen zur "Eignung" eines Weges anschaut, der merkt, dass es darum geht, das der Fahrer selbst verantworten muss was er fährt. Er kann sich hinterher nicht darauf berufen, dass ein Weg doch nicht "Geeignet" war und den Grundeigentümer in Haftung nehmen. Das ist was der Gesetzgeber ausdrücken wollte. Wollen wir hoffen dass das Gericht dem folgt und nicht meint über die Fahrkünste von Radfahreren urteilen zu müssen.
Wenn man das mit den Kriterien weitertreiben würden, dann wäre ja jeder Bikepark ungeeignet zum fahren. Was für den Betreiber ein grosses Problem wäre, wenn er ungeeignete Wege anbieten würde. Die Praxis zeigt glücklicherweise dass dem nicht so ist.

Ich bin im Übrigen verwundert wie Viele den Berichten in der Zeitung Glauben schenken. Eine Zeitung mit einer sehr einseitigen Berichterstattung und einer sehr fragwürdigen Umfrage.
 
Ja, da hast leider recht. Die Berichte waren die Tage sehr einseitig.
Was mich am meisten geärgert hat, dass die Umfrage nicht repräsentiv sein soll, weil zu viele auswärtige mit abgestimmt haben.

Weiterhin wollen irgendwelche Menschen darüber entscheiden was fahrbar ist und was nicht.

Wanderer habe ich dort so gut wie noch nie angetroffen, falls doch, gab es nie Probleme, weil wir wissen, wie wir uns zu verhalten haben.

Komisch dass die meisten Wanderer von außerhalb kommen, aber auswärtige Biker sollen keine Stimmrechte erhalten!!

Eigentlich sollte das Gemeinde Blatt von 2013 nochmals in der Zeitung veröffentlicht werden, dort kann das ausgesprochene Verbot offensichtlich erkannt werden.
Was ja aber in der Zeitung abgestritten wurde.
 
Auf dem Schild steht als Grund : Weg wird von Wanderern strak frequmentiert. Gefahr beim Downhill.
Nichts von Umwelstschutz oder Wegezerstörung (eh Schwachsinn..).

Diese Wanderer begehen solche Strecken meist innerhalb ihrer Komfortzone, eben zwischen 10.30 Uhr und 15:00 Uhr bei schönem Wetter. Da bliebe davor und danach und eben Wettermäßig genügend Zeit für die MTB´ler und das Wild.
 
Es ist ja o.k., wenn die DIMB die Rechte der Mountainbiker versucht durchzusetzen.

Um mal einen Eindruck zu geben, wovon wir reden. Ich hab gerade mal vom oberen Teil des Weges, unmittelbar nach Beginn des Waldes, heute ein paar Fotos gemacht. Flüssig fahren dort bereits lediglich ein paar gute downhiller, viele werden dort eher auf dem Hinterrad runterrutschen und ca. 50 % werden eher schieben (Übrigens: Nach dem Foto-Shooting bin ich ganz legal den Wirtschaftsweg über Mittelstation und Steigbachtal runtergefahren ;)). Wer den Weg kennt, wird keinerlei Verständnis dafür haben, dass eine Interessenvertretung der Mountainbiker versucht, ein Schild wegzuklagen. Mit anderen Worten, nach meinem Verständnis eignet sich dieser Weg nicht, auf die berechtigten Interessen der Biker aufmerksam zu machen.
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lol
ich hab die Bilder zuerst angeschaut, und mich seelisch darauf vorbereitet, einen Text zu lesen ähnlich "Wie ihr seht ist das ein total einfacher Weg und durchaus für Biker easy zu befahren, unverschämtheit so ein Schild aufzustellen..." :D

Ähnliche Wege kann ich ja mitm Hardtail fahren :ka:

Aber who cares? Da komm ich eh nie hin und das Schild würde mich nicht stören, es ist ja kein Verbotsschild.
 
Den Weg hoch darf man ja und auf der anderen Seite muss man nur die Straße raufradeln...das schafft man schon, auch auch wenn man keine CC Rennen fährt...


Wenn man den so sieht wie er da "ra ribselt".... so kann man schon ins Grübeln kommen....

 
schöner Weg - macht sicher Laune zu fahren - wäre schade, wenn man den nicht befahren darf. Wobei ich auch nicht der Meinung bin, dass man jeden Weg befahren muss, sofern sachliche Gründe vorliegen. Sicher kann hier nicht die Schwierigkeit oder Gefährlichkeit herhalten (zumindest nach den Bildern), denn wir etwas ambitionierten MTBler suchen ja gerade solche Wege.
 
Etwa so sieht man das "Verbotsschild" von der Teerstraße aus, selbst wenn man langsam daran vorbeifährt lenkt das rote Schild darüber alle Aufmerksamkeit aus sich....

Wer sowas sieht, ist entweder sehr sehr langsam oder sucht danch...!? ;)


Gestern ist da aber auch keiner gelaufen und am Mittag um mittags ist man auch nur selten ganz alleine... zumal bei solch einem Wetter!
 

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