legal biken - auch in Österreich (war: Der Wahnsinn in Niederösterreich)

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Naturfreunde und Alpenverein fordern in einer bundesweiten Allianz mit anderen Verbänden die Öffnung der Forstwege für Mountainbiker. - Foto: /Paolo Cipriani/iStockphoto


FORSTSTRASSEN

Absage an die große Biker-Freiheit
Letztes Update am 10.11.2015, 06:00

Mountainbike: Statt genereller Öffnung will das Lebensministerium weitere Nutzungsverträge mit Waldbesitzern.


Jürgen Zahrl

CHRONIK NIEDERÖSTERREICH


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In der Debatte um die geforderte Freigabe von Forstwegen für Mountainbiker spricht das Lebensministerium nun ein Machtwort: Es wird derzeit keine generelle Öffnung aller Waldstrecken geben. Doch diese Ansage entmutigt die Vertreter der Freizeitsportler nicht. Sie wollen weiterverhandeln. Die Grundbesitzer haben bereits erste Angebote zur Erweiterung des legalen Mountainbike-Netzes gemacht.

Obwohl es in Österreich schon jetzt 27.000 Kilometer freigegebene Mountainbike-Strecken gibt, sind Freizeitverbände mit der aktuellen Lage unzufrieden. "Auch in anderen Tourismusregionen in Bayern, der Schweiz oder in Südtirol ist das Radeln im Wald erlaubt. Nur in Österreich ist das ein Problem", ärgert sich Reinhard Dayer, Bundesgeschäftsführer der Naturfreunde. Sein Ziel bleibt daher die Öffnung der Forstwege für die Mountainbiker. Denn in der jüngeren Vergangenheit würden immer öfter Freizeitradler und Mountainbiker angezeigt und von der Polizei verfolgt, weil bereits freigegebene Routen auch wieder gesperrt worden seien, wissen Dayer und Dietmar Gruber von der Mountainbike-Community "upmove" aus OÖ. Laut Forstgesetz(siehe Zusatzbericht unten) ist zwar das Betreten des Waldes für Erholungszwecke, aber nicht das Befahren erlaubt.
Vertragsmodelle

Auch Andreas Ermacora, Präsident des österreichischen Alpenvereins, spricht sich für die Öffnung der Forstwege aus: "Allenfalls über eine Änderung des Forstgesetzes. Obwohl es gute Vertragsmodelle mit Waldbesitzern wie etwa in Tirol gibt, herrscht in vielen anderen Bundesländern Stillstand", kritisiert Ermacora und spricht explizit Niederösterreich und die Steiermark an. "Wir brauchen ein modernes Regelwerk und werden in diese Richtung weiterkämpfen", sagt Ermacora.

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Foto: KURIER/Jürgen Zahrl Forstdirektor Hackl: Wenn man mit uns spricht, geben wir Wege frei


Richard Hackl, Leiter des Forstamts Ottenstein, NÖ, ist überzeugt, dass die derzeitige Gesetzeslage ausreicht. "Wir sind selber touristisch aktiv, trotzdem muss es Grenzen geben, um unseren Arbeitsplatz und die Tiere zu schützen. Wenn man mit uns spricht, sind wir aber bereit, weitere Wege freizugeben", sagt Hackl, der gegen eine Gebühr von 20 Cent pro Kilometer Strecken für die Arbeitsgemeinschaft "Mountainbike Waldviertel" markiert und befahrbar gemacht hat. Rudolf Rosenstatter, Obmann des Waldverbands Österreich, kann sich vorstellen, weitere 5000 Kilometer zu öffnen. "Alles andere ist fast wie eine Enteignung. Jetzt verlangen wir Vorschläge von der anderen Seite", sagt er.


Nach den ersten Runden im Lebensministerium steht fest, dass "wir Vertragsmodelle wie in Tirol erarbeiten werden", erklärt Natascha Unger, Sprecherin im Lebensministerium. Diese Variante beinhaltet einen Nutzungsvertrag und eine Haftpflichtversicherung. Ähnliches kann man sich im Land NÖ vorstellen. Schon jetzt gibt es im größten Bundesland 6000 Kilometer Biker-Strecke.


KLAGE LÖSTE PROTESTAKTIONEN AUS


Initiative "Legal biken" fordert moderneres Forstgesetz
Eine Serie von Anzeigen hat die Diskussion um die Öffnung der Forstwege für Mountainbiker ins Rollen gebracht. Im Herbst 2013 war die Aufregung besonders groß, als vier Biker auf der Fahrt zu einer Almmesse auf den Muckenkogel bei Lilienfeld, NÖ, von einem Jagdpächter wegen Besitzstörung und auf Unterlassung geklagt wurden. Auch diese Forststraße war für Radfahrer gesperrt.

Das löste schließlich Frust und Proteste aus. 50 Aktivisten nahmen kurze Zeit später an einer Protestaktion teil, bei der die Fahrräder demonstrativ die Bergstraße hinaufgetragen wurden. Die Biker wollen nicht einsehen, „dass Wanderer, Läufer oder Skitourengeher die Forststraßen nutzen dürfen, Rad- oder Rollstuhlfahren darauf aber verboten ist“, erklärt Dietmar Gruber von der Mountainbike-Community „upmove“. Er ist auch der Sprecher der Initiative „Legal biken“, die mittlerweile von Tausenden Mountainbikern unterstützt wird. Gruber fordert, dass das heute noch gültige Forstgesetz (ÖFG) aus dem Jahr 1975 den aktuellen Anforderungen entsprechend angepasst werden muss. Denn damals habe es beispielsweise noch keine Bergräder gegeben, erklärt Gruber.

Im Forstgesetz (Paragraf 33) steht, dass jeder den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten kann. Ausnahmen sind etwa Sperren wegen Forstarbeiten oder zum Schutz von Jungwäldern unter drei Meter Wuchshöhe



Erstellt am 10.11.2015 06:00 Uhr
 
‎legalbiken‬ und das "Ministerium für ein Lebenswertes Österreich"



In einem Artikel im heutigen Kurier lässt "das Ministerium für ein Lebenswertes Österreich " den Erholungssuchenden ausrichten, dass es keine Änderung des Forstgesetzes geben wird, die das Radfahren auf Forststraßen und geeigneten Wegen erlaubt.
Begründung? Fehlanzeige!
Oder nein, da war noch was: "es gibt ja die vertragliche Lösung"....

Wir lesen im "Kaffesatz" und wagen eine Deutung des ministeriellen Theaterdonners
 
Mit den wirklichen Forstwirten Jägern Naturschützern gibt es Dialoge, aber nicht mit den Revierverteidigern. Die verteidigen ja nicht die Natur, das sind alles Revierkämpfe, die hier passieren. Und die sind das Problem, denn es verteidigt kein Mensch die Natur. Das ist ein völliger Blödsinn. Es ist der Jäger gegen den Mountainbiker – denn wenn der rauffährt, verscheucht er das Wild. Es ist der Tourengeher gegen den Seilbahnbetreiber, weil die Gegend, wo er seine Tour macht, wäre plötzlich für mehr Leute zugänglich, das will der ja nicht. Es ist der Fischer gegen die Rafter, weil mir der alle Fische verscheucht. Genau das passiert hier. Das ist eine verlogene Partie, das hat nichts zu tun mit der Natur. Sondern nur, dass gewisse Gruppen ihre Ressourcen verteidigen.
 
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Nun gut, der Forstverein hat vielleicht eine bessere Vernetzung und deshalb bereits 70.000 Unterstützer gegen eine Öffnung der Forststraßen und -wege gesammelt.

Das könnten wir jetzt als Ausrede verwenden.
Tun wir aber nicht !!

Du hoffentlich auch nicht. Also aktiviere und motiviere bitte alle deine FreundeInnen bei "legal biken - auch in Österreich" mitzumachen.
Das geht ganz einfach auf www.legalbiken.at
 
Die Schwarze Mafia hat wieder zugeschlagen Forst,Jagt,Bauern,Niederösterreichischen Versicherung,Raiffeisen usw usw da ist es ganz einfach 70.000 Unterschriften zusammen zu bekommen.
 
‎legalbiken‬ am Muckenkogel?

Eine unendliche Geschichte voller Mißverständnisse...

NÖN: Zwist um Mountainbiken
"Eine „Falschmeldung“ sei die Aussage von Vizebürgermeister Labenbacher zur Winterbefahrung, so Klaus Kratzer von der Stifts-Forstdirektion und Jagdpächter Rudolf Gürtler."

http://www.noen.at/nachrichten/lokales/aktuell/lilienfeld/Zwist-um-Mountainbiken;art2315,688393

Und unserem lieben Rudi ist sowieso nicht gut, wenn er nicht Strafen und Klagen kann...

EDIT: es geht ums Radfahren auf Forststraßen!
 
Naturfreunde NÖ: Initiative "Freie Forstwege für Radfahrer" geht ins neue Jahr!
Auf ein arbeitsreiches und genauso erfolgreiches Jahr kann die Präsidentin der Naturfreunde NÖ, LAbg Karin Scheele, zurückblicken. [Presseaussendung Naturfreunde NÖ]
http://www.upmove.eu/naturfreunde-n...hr/magazin-rubrik-legal-biken/886d16e789.html

"Eines sind wir uns bewusst, dass eine Änderung des Forstgesetzes überfällig ist. Und bei dieser Änderung muss unsere Forderung berücksichtigt werden" so Karin Scheele abschließend.

Ja, so funktioniert die Politik in Österreich nun einmal.
"Große Koalition" heißt das Spiel.
Jetzt heißt es warten bis, der "Partner" ein Gesetz ändern will, und dann wird "abgetauscht".
Ist das sogenannte "Koalitionsmikado": wer sich als erster Bewegt, "verliert" :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Kanton Genf / Schweiz

Artikel aus: Magazin "Freiheit für Tiere" 2/2014

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Link zum Artikel


Im Kanton Genf
haben Rehe und Hirsche ihre unnatürliche Scheu verloren: Sie kommen auch am hellichten Tage aus der Deckung. »Für die städtische Bevölkerung ist die Natur eine Bereicherung«, so lautet das Credo von Gilles Mulhauser, dem Leiter des Amtes für Natur und Landschaft. Foto: Canton de Genève, Direction générale de la nature et du paysage

40 Jahre Jagdverbot im Kanton Genf
Im Schweizer Kanton Genf entschied die Bevölkerung 1974 durch Volksabstimmung für ein allgemeines Jagdverbot auf Säugetiere und Vögel. Mit überaus positiven Auswirkungen für die Natur, Tiere und die Menschen: Noch nie war die Biodiversität größer – und die meisten Wildtierbestände regulieren sich selbstständig erfolgreich. An den Ufern des Genfer Sees und der Rhône erhöhte sich die Zahl der überwinternden Wasservögel auf spektakuläre Weise - ohne Zweifel eine Folge der ausbleibenden Störungen durch die Jagd. Vögel und die anderen Wildtiere verlieren immer mehr einen großen Teil der unnatürlichen Scheu, die durch die Jagd hervorgerufen wird. So werden wild lebende Tiere wieder erlebbar: Die vielen Vögel an den Gewässern lassen sich von den Menschen nicht stören. Spaziergänger bekommen regelmäßig Wildtiere wie den Feldhasen zu Gesicht – mit etwas Glück kann man am helllichten Tage sogar Hirsche beobachten. So erhalten die Menschen ein verlorengegangenes Verständnis für die Natur und ihre Zusammenhänge zurück.

Von 280 Quadratkilometern Gesamtfläche verfügt der mit 500.000 Einwohnern dicht besiedelte Kanton Genf über 30 Quadratkilometer Wald und 110 Quadratkilometer Feldflur. Prozentual ausgedrückt: 45 Prozent des Kantons werden landwirtschaftlich genutzt, 25 Prozent sind bebaut, 15 Prozent bestehen aus Wald und Fluss, weitere 15 Prozent nimmt der Genfer See ein.

Sensation 1974: Volksentscheid über Jagdverbot
Zu Beginn der 1970er Jahre war das Großwild durch übermäßige Bejagung im Kanton Genf fast ausgerottet. Es gab nur noch einige Dutzend Rehe, Hirsche und Wildschweine waren schon seit Jahrzehnten ausgerottet. Feldhasen, Wildkaninchen, Fasane und Rebhühner waren durch die Intensivierung der Landwirtschaft und durch die Jagd sehr selten geworden. Damit die Jäger noch etwas zu schießen hatten, wurden Fasane, Rebhühner und Feldhasen aus dem Ausland importiert und vor der Jagd ausgesetzt.

1974 kam es aufgrund einer Volksinitiative von Tierschützern zu einem Volksreferendum, das Geschichte schrieb: Mit einer großen Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen wurde die Jagd im Kanton Genf verboten. Wenn das Volk in der Schweiz gesprochen hat, sind die Behörden konsequent: Ab sofort wurde kein Jagdpatent mehr vergeben - und so wurde in der Jagdsaison 1974 auch nichts mehr geschossen. In der Folge wurde ein Fauna-Gesetz verabschiedet und eine konstitutionelle Fauna-Kommission gegründet, in der Vertreter vom Naturschutz und vom Tierschutz entscheiden, ob eventuell Regulationen, Eingriffe oder auch Schadensvergütungen notwendig sind -ein Abschuss sollte immer das letzte Mittel sein. Die Gründung dieser Kommission war wichtig, damit nicht die Regierung über Ausnahmen entscheidet und dadurch das Jagdverbot verwässert wird.

Das Jagdverbot in Genf war eine Sensation und erregte auch weit über den Kanton hinaus große Aufmerksamkeit. Für die Jagdwelt war es ein Schock – und ist es bis heute. Denn das Beispiel Genf beweist, dass es – auch in der dicht besiedelten Kulturlandschaft - ohne Jäger geht, ja, dass es Natur und Tieren sogar viel besser geht und dass auch die Menschen davon profitieren.

Studie: Jagdfreier Kanton Genf

hat internationale Bedeutung für den Vogelschutz
Durch die Abschaffung der Jagd im Schweizer Kanton Genf 1974 bekam das Gebiet des Genfer Sees und des Flusses Rhône internationale Bedeutung für den Vogelschutz. Dies belegt eine Studie des Schweizer Vogelschutzes SVS-BirdLife.

Demnach ist dieser für den Vogelschutz zuvor wenig bedeutsame Gewässerabschnitt heute ein bedeutsames Biotop für überwinternde Tafel- und Reiherenten, Hauben- und Zwergtaucher, Pfeif-, Schnatter-, Krick- und Stockenten. Auch für den Gänsesänger sind die Gewässer im Kanton Genf ein wichtiges Brut- und Überwinterungsgebiet. Besonders der gestaute Bereich bei Peney und oberhalb Verbois sowie die Rade de Genève sind wichtige Ruhegebiete für Wasservögel, wogegen die Nahrungsgebiete auch im fließenden Abschnitt liegen. Teilgebiete sind Limikolenrastplätze, die als besonders wertvoll (Vasières de Peney, Rade de Genève) oder als wichtiges Gebiet (Lac de Verbois) eingestuft sind.

Quelle: BirdLife International (2012) Important Bird Areas factsheet: River Rhone: Geneva to Verbois reservoir. Downloaded from http://www.birdlife.orgon 07/04/2012
www.birdlife.org/datazone/sitefactsheet.php?id=3269




Das Beispiel Genf beweist,
dass es - auch in der dicht besiedelten Kulturlandschaft - ohne Jäger geht, ja, dass es Natur und Tieren sogar viel besser geht. Fotos: Canton de Genève, Direction générale de la nature et du paysage
 
40 Jahre Jagdverbot:

Den Wildtieren in Genf geht es gut
Der Kanton Genf hat heute einen stabilen Huftierbestand von rund 60 Rothirschen und 200 bis 300 Rehen. Gottlieb Dandliker ist seit 2001 Faunainspektor im Kanton Genf und verantwortlich für das Wildtiermanagement. Als erklärter Tierfreund und Naturschützer hatte er nach seinem Biologiestudium für verschiedene NGOs wie den Schweizer Vogelschutz gearbeitet. Bei seinem Vortrag "Jagdverbot: wissenschaftlich möglich und praktisch bewiesen" am 15.10.2013 an der Universität Basel berichtete er, dass die Rehe – von denen es 1974 nur noch wenige gab – nach dem Jagdverbot den Kanton Genf nach kurzer Zeit wieder besiedelt haben. „Wir kommen pro Quadratkilometer auf etwa 10 bis 15 Rehe, was nicht übertrieben ist, wenn man bedenkt, dass sie 40 Jahre lang nicht bejagt wurden. Es findet also irgendwie eine Regulation statt.“ Die Reh-Population ist seit Jahren stabil. Immer wieder wird die Frage gestellt, ob die Rehe nicht Schäden im Wald verursachen. „Wir haben in Genf vor allem Eichenwälder“, erklärt Faunainspektor Gottlieb Dandliker. „Und es ist ganz klar: Das Reh bedroht den Wald nicht.“ Nun besteht ja bekanntlich ein Unterschied zwischen Wald und Forst: „Wenn der Förster einen bestimmten Typ von geraden Eichen haben will, den er in 200 Jahren sehr teuer verkaufen kann, dann kann es ein Problem geben.“ Diese so genannten Zukunftseichen würden dann wie die Weinreben individuell geschützt.

Dank Jagdverbot ist Genf eine der letzten Bastionen für Wildkaninchen und Rebhühner auf Schweizer Boden: „Wir haben die letzte Rebhuhnpopulation in der Schweiz“, sagt Faunainspektor Dandliker. Und: Genf hat heute die größte Populationsdichte von Feldhasen. Vor der Volksabstimmung im Jahr 1974 hatte die Jagdlobby behauptet, ohne Jagd wäre der Feldhase im Kanton Genf von der Ausrottung durch Beutegreifer bedroht. Das Gegenteil war der Fall: Inzwischen erfreut sich der Kanton Genf einer gesunden, vermehrungsfähigen Feldhasenpopulation - der größten in der Schweiz. Ein Grund dafür ist neben dem Jagdverbot auch eine Extensivierung in der Landwirtschaft. Genf ist ein Pionier-Kanton: 10 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen sind ökologische Kompensation, also qualitativ hochwertiger für die Biodiversität. Davon profitieren auch Rebhühner, Greifvögel und Beutegreifer wie Marder und Fuchs. „Greiftiere sind breit vorhanden, führen aber zu keinem Problem“, so der Faunainspektor. „Wir regulieren keine Füchse, Marder oder Dachse.“ Im Sommer wurde ein junger Luchs – ein Waisentier aus dem Kanton Waadt – in Genf freigelassen. Offenbar war zu befürchten, dass das Jungtier ansonsten abgeschossen würde.

Die Befürchtung der Landwirte, dass das Jagdverbot mehr Schäden an Kulturen bringen werde, hat sich nicht bewahrheitet: Die Schadenszahlen im Kanton Genf sind vergleichbar mit denen von Schaffhausen - obwohl in Schaffhausen die Jagd erlaubt ist. Durch die vielen Feldhasen kommt es zu Schäden an Sprösslingen von Sonnenblumen. Doch die Genfer Landwirte werden dafür durch jährliche Zahlungen von 30.000 bis 60.000 Franken entschädigt. Rehe verursachen vor allem Schäden in Fruchtbaumplantagen und an Weinreben. Die jährlichen Entschädigungszahlen liegen hier zwischen 20.000 und 80.000 Franken.

Und was ist mit den Wildschweinen?
1974 waren die Wildschweine schon seit Jahrzehnten im Kanton Genf ausgerottet. Nach dem Jagdverbot haben die Wildschweine Genf von Frankreich aus wieder besiedelt. In der abwechslungsreichen Landschaft des Kantons haben sich die Tiere sehr gut angepasst und schnell vermehrt. Schließlich wurden Schäden in der Landwirtschaft wurden politisch untragbar und eine Regulierung des Bestandes wurde notwendig. Ende des 20. Jahrhunderts sind die Wildschweinbestände regelrecht explodiert. »Diese Erfahrung hat man aber in ganz Europa gemacht, unabhängig von einem Jagdverbot«, so Faunainspektor Gottlieb Dandliker. Weil die Wildschweine jetzt nicht nur Schäden im Mais verursachten, sondern auch im Herbst an die Weinreben gingen, kam es zu einer Wildschweinkrise in Genf. »Und da haben sie meinen Posten geschaffen«, erzählt der Biologe.

Genf setzt hier auf Schadensprävention: Um Schäden durch Wildschweine in der Landwirtschaft zu verhindern, werden elektrische Zäune um die Kulturen aufgestellt. »Das ist eigentlich ganz einfach - da reichen zwei Bänder«, erklärt Dandliker. Diese Methode sei sehr effizient. Doch es habe lange gedauert, die Landwirte davon zu überzeugen. Bei den Weinbergen müsse man nur die Reben in der Nähe von Wildschwein-Einständen und die besonders frühen Sorten schützen. Wenn es später Eicheln im Wald gebe, gingen die Wildschweine nicht mehr in die Weinberge.

Weil das Schadenspotential durch Wildschweine in der Landwirtschaft hoch ist, hat die Regierung einen Beschluss gefasst, die Wildschweine durch Abschüsse zu regulieren. „Diese Regulation
erfolgt ausschließlich durch Wildhüter, es werden keine Amateurjäger einbezogen“, so Gottlieb Dandliker. Für diese „Gardes de l’environnement“ spielen Sicherheit, Ethik und Tierschutz eine große Rolle: „Wir können uns nicht einen einzigen Unfall leisten.“ Tierschutz bedeutet vor allem die Vermeidung von angeschossenen Tieren. „Das passiert massenweise in der Umgebung, im Waadtland, in Frankreich. Da werden Treibjagden gemacht, die Tiere werden angeschossen, man findet sie oder findet sie nicht - oder erst eine Woche später“, berichtet der Faunainspektor. „Stresssituationen wie bei Treibjagden - wo die Tiere wissen: das war eine ganz furchtbare Sache - gibt es bei unserer Regulation nicht.“ Führende Bachen werden nicht geschossen - aus ethischen Gründen. Denn wenn die säugende Mutter fehlt, sterben die Kleinen. Auch die Leitbachen und die großen Eber werden nicht geschossen. „Dadurch erhoffen wir uns eine Stabilität in der Rotte und im Verhalten der Tiere“, erklärt Dandliker. „Wir haben hier regelmäßig Gruppen von Wildschweinwaisen von der französischen Jagd, die ihre Mutter verloren haben und in die Dörfer kommen.« Solche führungslose Frischlinge können natürlich große Schäden verursachen. Und es ist bekannt, dass sich Wildschweine nach Abschuss der Leitbache unkontrolliert vermehren.

Für die Dezimierung der Wildschweine wird rund eine Vollzeitstelle aufgewendet – die Schwarzwildregulation kostet den Kanton also sehr wenig. Die Wildschweinpopulation im Kanton Genf schwankt heute zwischen 100 und 400 Individuen. „In den letzten zehn Jahren hat ein Wandel stattgefunden – auch bei den Bauern, die grundsätzlich sehr gegen das Schwarzwild sind. Auch wenn es Schaden macht: Das Wildschwein ist ein Tier, das einfach zur Landschaft gehört. Und ist in diesem Sinn inzwischen akzeptiert.“

Jagdverbot in Genf:

90 Prozent der Bevölkerung steht dahinter
Was ist nun die gesellschaftliche Bilanz des Jagdverbots? Das Jagdverbot hindert ein paar Hundert von 500.000 Genfern an der Ausübung ihres Hobbys im eigenen Kanton. Doch die Vorteile für die große Mehrheit sind bemerkenswert: Das Jagdverbot ermöglichte eine Rückkehr vieler Tiere und einer Artenvielfalt in den Kanton und macht Wildtiere für die Menschen wieder erlebbar. Und: Das Jagdverbot erhöhte die Sicherheit für Spaziergänger: „Im angrenzenden Waadtland oder in Frankreich kann man im Herbst nicht einfach so spazieren gehen. Da ist entweder die Hirschjagd oder die Wildschweinjagd“, so Faunainspektor Gottlieb Dandliker. Und immer wieder kommt es zu Jagdunfällen.

Die Bevölkerung von Genf steht mit großer Mehrheit hinter dem Jagdverbot: Eine repräsentative Meinungsumfrage aus dem Jahr 2006 ergab 90 Prozent Zustimmung zur Beibehaltung des Jagdverbots. 2009 kam es im Kantonsrat zu einem Vorstoß, um über die Wiedereinführung der Jagd abzustimmen. Mit 71 zu 5 Stimmen bei 6 Enthaltungen wurde dem klar eine Abfuhr erteilt.

Somit wird in Genf seit 40 Jahren auf einer großen Fläche und in einer Kulturlandschaft ein einmaliges Experiment erfolgreich durchgeführt.

Vorbild Genf:

Schutz und Förderung der biologischen Vielfalt
Der Kanton Genf setzt sich mit einer Fülle von Maßnahmenplänen und konkreten Projekten für den Schutz und die Förderung der biologischen Vielfalt ein. So wurden zwischen 2010 und 2012 insgesamt 400 Hektar Fläche als staatliche Naturschutzgebiete klassifiziert. Über den ganzen Kanton ist ein Netzwerk von unterschiedlichen Lebensräumen wie Gewässern und Wald entstanden, in der eine Vielzahl von zum Teil seltenen Tieren und Pflanzen eine Heimat gefunden haben. Mit dem Genfer See, dem Fluss Rhône sowie Bächen haben die Gewässer internationale Bedeutung für den Vogelschutz gewonnen.

Im Jahr 2007 wurde im Kanton Genf ein Gesetz für den Landschafts- und Biotopschutz sowie die Erhaltung der Flora erlassen, das die Pflege und den Unterhalt dieser Flächen sichert. Für Rebhuhn, Steinkauz, Kronwicken-Bläuling, Hundszahnlilie und andere bedrohte Arten gibt es spezielle Förderungsprogramme.

Elf professionelle Wildhüter (Gardes de l’environnement) sind mit der Aufsicht über die Naturreservate sowie die Flora und Fauna betraut. Diese Naturschützer erledigen eine Vielzahl von anderen Aufgaben wie die Kontrolle der Naturreservate, Wildschadenverhütung und die Überwachung der Fischerei. Im direkten Kontakt mit der Bevölkerung vor Ort sind sie auch in der Umweltbildung tätig. Laut Genfs Faunainspektor Gottlieb Dandliker kostet der Einsatz der professionellen Wildhüter den Steuerzahler pro Jahr weniger als eine Tasse Kaffee: Insgesamt sind es ca. 1.200.000 Franken auf 500.000 Einwohner – und zwar inklusive Wildschadensprävention in der Landwirtschaft (250.000 Franken) und Entschädigungszahlungen an die Landwirte (350.000 Franken). „Das, was wir machen, ist ja hauptsächlich für die Landwirtschaft“, so Dandliker. Und er weist darauf hin, dass das Jagdverbot den Kanton günstiger kommt als mit Jagd: „Die Organisation einer Patentjagd würde mehr als die Schwarzwildregulation kosten.“ Denn für eine Jagdbehörde wären mindestens zwei Vollzeitstellen nötig, während für die Schwarzwildregulation rund eine Vollzeitstelle aufgewendet wird.

Natur und Tiere werden wieder erlebbar:

Eine Bereicherung für die Bevölkerung
„Für die städtische Bevölkerung ist die Natur eine Bereicherung“, so lautet das Credo von Gilles Mulhauser, dem Leiter des Amtes für Natur und Landschaft. Der Kanton Genf ist mit 500.000 Einwohnern und 30.000 Hunden dicht besiedelt: Es sind suburbane Verhältnisse. Und so spielen nicht nur Schutzgebiete eine große Rolle, sondern auch die Förderung der Stadtnatur und die Naturpädagogik. So informieren an vielen Orten Schautafeln über diesen Lebensraum und seine Bewohner.

Das Programm „Natur in der Stadt“ vernetzt städtische Grünflächen mit dem ländlichen Umfeld und fördert die Anlage von Biotopinseln wie Gärten, Kleingewässer oder begrünte Dächer. Sogar ehemalige Betriebsstandorte werden zu Biotopen umstrukturiert. Für öffentliche Gartenanlagen gilt die „Garten-Charta“ für ökologische Bewirtschaftung und Förderung der Artenvielfalt, der sich über 200 private Kleingärtnerinnen und -gärtner und verschiedene Nichtregierungsorganisationen angeschlossen haben.

Da der Kanton Genf auf einer Länge von 103 Kilometern an Frankreich grenzt, spielt die länderübergreifende Zusammenarbeit zur Erhaltung der ökologischen Verbindungsachsen zwischen den Gebirgslebensräumen im Jura und in den Alpen, dem See und den Feuchtgebieten im Hinterland eine große Rolle - nicht zuletzt für den Hirsch.
Denn durch die Fragmentierung der Landschaft durch die Bebauung und die Autobahnen rund um die Stadt Genf haben die Wildtiere weniger Möglichkeiten zu wandern. Daher spielen Passagen für die Wildtiere in der Zusammenarbeit mit Frankreich eine große Rolle.

Quellen:

Bundesamt für Umwelt BAFU: Vorbild Genf. Aus: Zeitschrift des BAFU Umwelt 2/2013, Thema »Biodiversität«
www.bafu.admin.ch/magazin2013-2-02

Amt für Natur und Landschaft des Kantons Genf
http://ge.ch/nature/

BirdLife International (2012) Important Bird Areas factsheet: River Rhone: Geneva to Verbois reservoir.
www.birdlife.org/datazone/sitefactsheet.php?id=3269

Gottlieb Dandliker, Faunainspektor im Kanton Genf - Vortrag "Jagdverbot: wissenschaftlich möglich und praktisch bewiesen" am 15.10.2013 an der Uni Basel.
www.jagdreguliertnicht.ch

Prof. Dr. Josef H. Reichholf, Vortrag zum Thema «Jägerlatein und Wildbiologie», vom 15.10.2013 an der Uni Basel.

www.jagdreguliertnicht.ch


Der Kanton Genf und seine Biodiversität
Bild: Prospekt des Kanton Genf · www.ge.ch/nature/

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Prof. Dr. Reichholf: Jägerlatein und Wildbiologie

Prof. Dr. Josef H. Reichholf zum Thema «Jägerlatein und Wildbiologie», Vortragsabend vom 15. 10. 2013 an der Uni Basel:
"Ein Jagdverbot in Basel: wissenschaftlich möglich und praktisch bewiesen.
Warum es funktionieren kann. Die Theorie verständlich erklärt."


Bereits 1974 ist im Kanton Genf in der Schweiz ein vollständiges Jagdverbot in Kraft getreten. Seither wurden deutliche Veränderungen im Verhalten der Wildtiere festgestellt, die für alle Beteiligten (Tier, Pflanze und Mensch) eine Besserung gebracht haben: Die Wildtierbestände regulieren sich selbstständig erfolgreich, die Tiere verlieren einen großen Teil der unnatürlichen Scheu, die durch die Jagd hervorgerufen wird, und die Menschen erhalten ein verlorengegangenes Verständnis für die Natur und ihre Zusammenhänge zurück.

Lesen Sie dazu: www.jagdreguliertnicht.ch

Jagd reguliert nicht

Gottlieb Dandliker, Faunainspektor im Kanton Genf (Jagdverbot seit 1974), 15. 10. 2013 an der Uni Basel:
"Jagdverbot: wissenschaftlich möglich und praktisch bewiesen"


Lesen Sie dazu: www.jagdreguliertnicht.ch

Ein Kanton in der Schweiz zieht Bilanz:
Seit 1974 ohne Jagd

Von Christian Peter und Gaby Siegenthaler,
Anti-Jagd-Forum Schweiz

Im Jahr 1974 wurde im Kanton Genf die Jagd per Volksentscheid abgeschafft. Viele Gebiete in Genf sind bald zu einem Refugium für Hasen, Füchse, Dachse, Biber und etliche bedrohte Kleintierarten geworden. Nicht zuletzt auch durch die Errichtung von Hecken, die einzelne Gebiete verbinden, so dass sich die Tiere im Schutze dieser Biotope fortbewegen können. Besonders der Hase - vor dem Jagdverbot vom Aussterben bedroht - erfreut sich längst stabiler Populationen.


Der Hirsch kehrt zurück

Im jagdfreien Genf erobert sich inzwischen auch der Hirsch sein Gebiet zurück. Er ist allerdings anderen Gefahren ausgesetzt: dem komfortablen Straßennetz und damit größerer Verkehrsdichte. Das erschwert seine Wanderungen beträchtlich, läuft er doch Gefahr, im Winter, wenn er sich zunehmend dem Unterland nähert, im Verkehr umzukommen.
Auch hier hat der Aufruf der kantonalen Behörden ohne Zweifel seine Wirkung: »Haltet die Geschwindigkeitsbegrenzungen in Waldgebieten ein, auch auf geraden Strecken und vor allem nachts. Eine Kollision mit einem Hirsch kann sowohl für das Tier, wie auch für den Fahrer fatale Folgen haben.«

Wildschwein: Symbol für »Natur pur«

Auf einem Spaziergang durch einen Wald nahe der Stadt Genf findet man den folgenden Hinweis: »Liebe Spaziergänger, Wildschweine sind nicht gefährlich. Stört sie nicht im Wald, damit sie nicht auf Kulturflächen ausweichen müssen. Haltet die Hunde an der Leine und bleibt auf den Wegen!«
Die Genfer nennen »ihr« Wildschwein ein Symbol für »Natur pur«. Die positive Haltung den Wildschweinen gegenüber mag einen vielleicht erstaunen, da der winzige Kanton der Schweiz zur Hauptsache aus städtischem und urbanisiertem Gebiet besteht (282 km⊃2;, 390.000 Einwohner).

Jagd in Frankreich: Die Tiere schwimmen über die Rhone

Dem borstigen Tier scheint es im Kanton Genf vor allem während der Jagdsaison in Frankreich zu gefallen. Denn da schwimmen die Wildschweine über die Rhone in das jagdfreie Genf. Dazu ist folgendes festzuhalten - und das gilt nicht nur für den Kanton Genf: Von Natur aus bleiben Wildschweine ihrem Revier sehr lange treu. Zitat aus »Infodienst Wildbiologie & Ökologie« des BUWAL (Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft): »Jede Rotte besitzt ein eigenes. gegen benachbarte Rotten verteidigtes Revier, dem sie in der Regel lange treu bleibt. Wo Wildschweine ungestört leben, sind sie vorwiegend tagaktiv, können jedoch völlig auf ein Nachtleben umstellen.« Die Jagd in Frankreich zwingt also die Tiere, ihr Revier zu verlassen und nach Genf auszuweichen. In dieser Zeit kann es örtlich zu größeren Belastungen kommen, da die Tiere ja etwas essen müssen. Sobald jedoch Europa jagdfrei ist, brauchen sich die Tiere nicht mehr in zu kleine Räume zu flüchten - und die sogenannten »Schäden« kämen auf ein so kleines Minimum zu stehen, dass man sie statistisch vernachlässigen könnte.

Die kantonalen Naturschützer aus Genf haben sich mit den betroffenen Bauern sowie Jägern aus dem benachbarten Frankreich, zusammengetan um nach Lösungen zu suchen: Wie kann man die Schäden in Grenzen halten und der Landwirtschaft gerecht werden? Keine leichte Aufgabe, wenn man den Teufel einlädt, eine Strategie gegen den Belzebub zu entwickeln. Jäger und Bauern sind noch nie die Gesprächspartner für echten Tierschutz gewesen. So werden die ca. 350.000 Euro, welche der Kanton derzeit jährlich ausgibt für Schutzmaßnahmen - wie Umzäunungen von besonders betroffenen Kulturgebieten sowie Wildfütterungen, welche die Tiere von Kulturgebieten fernhalten sollen - gerade aus den Kreisen der Jäger als unnütz und überhöht verschrieen. Inzwischen reduzieren sich die Kosten kontinuierlich. Genf ist ein Weinbau-Kanton. Weinbaugebiete verschieben sich kaum, Umzäunungen sind daher einmalige Ausgaben und benötigen weiterhin nur jährliche Wartung. Wenn der Schutz der Weinberge konsequent umgesetzt und die Buntbrachen bewusst an die Waldränder angrenzen würden, hätte man das aufzuwendende Geld schon längst erheblich reduzieren können.
Zum Glück stehen die kantonalen Behörden auf dem Standpunkt: »Es ist nicht unser Ziel, das Wildschwein zu vertreiben oder gar auszulöschen - denn es gehört zum Bild unseres Gebietes dazu, und die Bürger sollen auch weiterhin die Gelegenheit haben, diese Tiere beobachten zu können.«

Genf: Vorbild für andere Kantone

Der Kanton Genf ist zu einem Vorbild für andere Kantone geworden. Allerdings werden noch sogenannte Hegeabschüsse durch staatlich bestellte Wildhüter der so genannten »police nature« durchgeführt. Diese Abschüsse führen aber wieder zu einer Vermehrung der Wildschweine - nicht nur bei den Jagdflüchtlingen aus Frankreich, sondern auch bei den einheimischen Tieren, da kein Mensch, ob Wildhüter oder Jäger, sicher ist, wenn er schießt, was er schießt.

Das Problem der erhöhten Reproduktion jedoch löst man dadurch nicht, im Gegenteil: Durch die konstante Bedrohung der Tiere und die zusätzliche Fütterung auch außerhalb der Notzeiten im Winter fördert man die Vermehrung der Spezies. Denn der Winter hat immer schon für die Auslese bei den Tieren gesorgt und dafür, dass nur starke und widerstandsfähige Tiere sich vermehren. Dafür hat die Natur auch aasfressende Tiere parat, um so für Ordnung in Wald und Flur zu sorgen - es braucht den Menschen als Regulator keineswegs.
 
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