erstens: das rad ist zu groß für ein mtb
zweitens: auch eine falsche beratung gibt das recht auf umtausch oder rückgabe, gibt dazu auch ein bgh-urteil. du müsstest aber beweisen, dass du falsch beraten wurdest. dabei kommt es dann entscheidend darauf an, was du vom verkäufer verlangt hast und was du bekommen hast. hast du gesagt "ich will ein rad für 70% straße und 30% leichtes gelände", könnte der verkäufer argumentieren, dass er dir genau deshalb ein tourenlastiges mtb verkauft hat. dein anwalt würde dann entgegnen, dass er dann eigentlich kein mtb hätte verkaufen dürfen, sondern eher so ein allterrain-ding oder meinetwegen einen crosser. so von außen, spricht mehr für deine sicht, aber ist nicht eindeutig.
deshalb würde ich den händler
freundlich auf die meinungen der anderen radhändler und auf die rechtslage hinweisen und gleichzeitg anbieten, eine art nutzungsentgelt zu zahlen. gleich dazu sagen, dass du kein bock auf rechtsstreitigkeiten hast eigentlich und auch super zufrieden bist mit den anderen rädern und dass du sicher nicht zum letzten mal eins gekauft hast, wenn sich das regeln lässt … und gewartet werden muss es auch, du brauchst sicher auch mal klamotten, schuhe, - mach ihm zwischen den zeilen deutlich, dass er viel verliert, wenn er dich nicht zufrieden stellt.
dann zahlst du auf das getauschte rad 100 euro drauf (lehrgeld, aber in die verhandlung mit 50 euro einsteigen
) und alle sind gut bedient imho.