Canyon und die Unfähigkeit des Service

Auftragsbestätigung ist nur die Bestätigung, dass dein Auftrag eingegangen ist. Das ist noch keine Annahme. Die Annahme erfolg normal nicht schriftlich, sondern ist für gewöhnlich die Versandbestätigung Oder der Versand selbst.
 
@Sleyver
Für einen KV braucht es keine schriftliche Form. Es reicht wenn Verkäufer und Käufer sich einig sind über die wichtigsten Punkte des Vertrages.
Das ist hier erfüllt und hinzu kommt §8 ff AGB von Canyon.

Der Weg vom Recht zur (Rechnung) und Gerechtigkeit kann mit unter Steinig sein.

Meine Meinung nach finde ich es richtig Canyon Bicycles in den... zu treten damit sie es endlich verstehen, daß es so nicht in Ordnung ist was sie machen.

Die wenigsten wären hier böse wenn es eine klare Linie gäbe, Aussagen die auch zutreffen und realistische Termine.

Ergänzung : es lohnt sich mal auf FB nachzusehen. Da gibt's massenweise Beschwerden und Stornierungen.

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Mich würde interessieren ob nicht vorsätzliches Verhalten angerechnet werden kann.
Anscheinend haben sie Aufträge angekommen mit Lieferdatum obwohl sie hätten wissen müssen, das sie es nicht erfüllen können.

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Auftragsbestätigung ist nur die Bestätigung, dass dein Auftrag eingegangen ist. Das ist noch keine Annahme. Die Annahme erfolg normal nicht schriftlich, sondern ist für gewöhnlich die Versandbestätigung Oder der Versand selbst.
Canyon schreibt nach deiner Bestellung:
1. Eine mail die den auftragserhalt und die auftragsnummer enthält <kein kv zustande gekommen
2. Eine mail mit Bestellbestätigung als pdf (einige tage spater). Die mail hat den Wortlaut "vielen Dank für Ihre Bestellung, die wir Ihnen hiermit gerne offiziell bestätigen." also nicht "deren erhalt wir bestätigen“. Ein fähiger Anwalt kann das durchaus als Annahme bei einem einigermaßen wohlwollenden Richter durchbringen. Selbst schon gesehen.
 
@IgelG Du hast recht, für einen KV braucht es keine schriftliche Form. Zumindest nicht, nach dem Gesetzgeber. Wenn aber Canyon in den AGBs schreibt, dass eine Bestellung nur ein "Angebot" vom Kunden an Canyon ist und erst eine "Einigung" statt findet, wenn der Versand erfolgt, oder Canyon den Auftrag annimmt, dann muss diese Annahme irgendwie erfolgen. Und das passiert normalerweise schriftlich.
 
Ich habe am 28.11.2015 ein Grand Canyon AL 29 SLX 7.9 Modell 2015 aus dem Outlet bestellt.
Am 30.11.2015 bekam ich die Auftragsbestätigung mit dem Lieferdatum 30.11. - 04.12.2015
Abends am 30.11.2015 erhielt ich die Versandbestätigung.
Heute am 01.12.2015 kann ich die DHL Sendungsverfolgung abrufen - das Sperrgut-Paket befindet sich seit heute 20:43 Uhr im Start-Paketzentrum in Neuwied (bei Koblenz).
Ich denke, dass ich das Rad am Donnerstag oder Freitag erhalte. Yeaha !
 
@Sleyver
Also ich habe mir gedacht dass z. B. eine AB und Liefertermin dafür ausreichen.
Egal was ist der Käufer ist der schwächere und dementsprechend gilt hier der Vertauensgrundsatz.
Muß aber immer individuell bestimmt werden.
Ich glaube kaum dass C z. B. nach 3 Mo. Sagen kann Sorry "April Scherz, wir habe keine Mehr.".
Da hat der Kunde gutgläubig vertraut auf die Zusage.

Leider gibt es hier keine Regel die 100% angewendet werden kann.

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Ich habe am 28.11.2015 ein Grand Canyon AL 29 SLX 7.9 Modell 2015 aus dem Outlet bestellt.
Am 30.11.2015 bekam ich die Auftragsbestätigung mit dem Lieferdatum 30.11. - 04.12.2015
Abends am 30.11.2015 erhielt ich die Versandbestätigung.
Heute am 01.12.2015 kann ich die DHL Sendungsverfolgung abrufen - das Sperrgut-Paket befindet sich seit heute 20:43 Uhr im Start-Paketzentrum in Neuwied (bei Koblenz).
Ich denke, dass ich das Rad am Donnerstag oder Freitag erhalte. Yeaha !

Eigentlich ne Frechheit wenn ich überlege wie lange ich schon auf mein Rad warte und laut Aussage von Canyon auf Facebook und Co. sie aktuell einen Rückstau im Versand haben und deshalb hinterher sind - naja dann ist die Aussage von Canyon wohl auch mal wieder Kundenverarsche...


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Was die Frage Annahme des Kaufvertrages angeht wird Canyon sich immer auf seine AGB zurückziehen. Ganz eventuell kann ein guter Anwalt vor einem wohlwollenden Richter hier noch etwas drehen. Ich frage mich aber: warum kauft Ihr bei einem Anbieter, der so beschiXXene AGB nutzt und zudem eine jahrelange Historie von Lieferverzögerung, Lagerengpässen, Nichtlieferungen aufweist? So günstig sind die Räder aus Koblenz doch nun auch wieder nicht? Aber solange es so funktioniert und die Kunden Schlange stehen wird sich nix ändern.
 
Die AGB ist im Zweifel eh nicht bindend.... ein Kaufvertrag ist eine 2 seitige willenserklärung.
Wenn der Kunde bestellt ist das die willlenserklärung des kunden. Wenn canyon den Auftrag bestätigt, heißt das meiner Meinung nach canyon will liefern und damit ist für mein Verständnis der Kaufvertrag zu Stande gekommen!
Wie ein Vertrag zu Stande kommt ist gesetzlich geregelt und kann durch eine unwirksame AGB Klausel nicht umgangen werden!
 
@Paul_FfM
Ich weiß das es viel ist was in diesem Forum steht durchzulesen.
Ich kann jetzt nur für mich sprechen warum. Hier nur ein paar Punkte :
1.Das Design und die Geometrie gefallen mir.
2. Ausstattung die mir gefällt und meinen Ansprüche entspricht.
3. Preis.
4. Lokale Händler bieten keine Möglichkeit die Bikes zu testen und wissen nicht einmal was sie verkaufen - tun aber so. Und zurück zu 3. Die Preise sind viel höher als bei C. UND der lokale Händler verkaufen die Bikes um +10-20% als überall erhältlich.

Hier habe ich schon eine andere Firma erwähnt die mir gefallen würde. Bin gerade am überlegen was tun.

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Wie bereits einige Posts zuvor geschrieben, muss der Käufer zunächst einmal nachweisen, dass er einen finanziellen Schaden erlitten hat. Dies dürfte für einen Privatkunden in der Regel schwer nachzuweisen sein. Es sei denn der Käufer ist beispielsweise ein Zwischenhändler und hat durch die Nichtlieferung der Ware seitens des Herstellers Aufträge verloren und somit Umsatzeinbußen erlitten. Da Canyon aber direkt an den Endkunden liefert, fällt diese Möglichkeit weg. Einzig allein der Zinsverlust bei bereits vor Monaten geleisteter Anzahlung wäre ein möglicher Schadenersatzanspruch.

Mein Fazit: Entweder weiter die Sache wie Canyon aussitzen und hoffen, dass das Bike bald bzw. überhaupt geliefert wird oder die Bestellung stornieren (und die Rückerstattung der bezahlten Ware mit Fristsetzung von 7 Werktagen einfordern). Wer die ganze Angelegenheit noch mehr beschleunigen möchte, sollte bei Facebook sachlich sein Anliegen vortragen und darf sich dann freuen, wenn die ganze Angelegenheit zur "Chefsache" gemacht. Ist ja auch kein Wunder, da Canyon die öffentliche Facebook-Darstellung sehr wichtig zu sein scheint. Wer mag schon gerne in der Öffentlichkeit am Pranger stehen.
Ich für meinen Teil habe mit Canyon abgeschlossen. Die blumigen Worte des Herrn Arnold, das Versprechen den "besten Service der Welt" zu bieten und Preisvorteile des Direktvertriebs an den Kunden weiterzugeben sind nur leere Worthülsen. Was nützen einem eine moderne und hippe Firmenzentrale nebst "Canyon.Factory", Social-Media-Gefasel und teure Teamfahrer, wenn man den Kunden so aus den Augen verloren hat. Da wünscht man sich manchmal die Zeit zurück, als Canyon vom Serviceanhänger zum kleinen Ladengeschäft aufgestiegen ist. Da wurde noch ehrlich an der Basis verkauft und "Höher, weiter, schneller" war kein Thema.
 
Hallo zusammen,

meine am 30.09.2015 bestellten Ersatzteile sind gestern überraschend angekommen. Ohne erneute Auftragsbestätigung oder Versandmitteilung. Ich hatte zuletzt am 25.11.2015 eine Mail mit der Bitte um eine verbindliche Aussage zum Status meiner Bestellung geschrieben aber keine Antwort erhalten.

Jetzt bin ich nur noch gespannt, wie denn die beiliegende Rechnung gemeint ist. Um die Teile möglichst schnell zu bekommen, hatte ich bei der Bestellung Ende September direkt per Kreditkarte bezahlt. Das war auch auf den bisher erhaltenen falschen Auftragsbestätigungen vermerkt.

Dann hoffe ich jetzt nur, dass ich für mein Nerve nie wieder Ersatzteile von Canyon benötige. Ein zweites Canyon wird es für mich nicht geben, weil ich eine Firma, die so mit Kunden umgeht, nicht auch noch belohnen möchte.

Allen, die hier auf Teile oder Bikes warten, wünsche ich gute Nerven und viel Erfolg!
 
Was die Frage Annahme des Kaufvertrages angeht wird Canyon sich immer auf seine AGB zurückziehen. Ganz eventuell kann ein guter Anwalt vor einem wohlwollenden Richter hier noch etwas drehen. Ich frage mich aber: warum kauft Ihr bei einem Anbieter, der so beschiXXene AGB nutzt und zudem eine jahrelange Historie von Lieferverzögerung, Lagerengpässen, Nichtlieferungen aufweist? So günstig sind die Räder aus Koblenz doch nun auch wieder nicht? Aber solange es so funktioniert und die Kunden Schlange stehen wird sich nix ändern.
Die AGB gehen absolut in Ordnung, da steht soweit ich das sehen kann nichts ungewöhnlich negatives für dem Abnehmer.

Und ich habe inzwischen drei Canyons bestellt die alle termingerecht ankamen. Eins hatte einen sehr kleinen Lackschaden für den ich 60 Euro Nachlass bekam. Für ein reduziertes, dass kurz nachdem ich es erhalten habe nochmal um 100 Euro reduziert wurde bekam ich auf Nachfrage diese 100 Euro Preisnachlass auch noch nachträglich ausbezahlt,was ja keinesfalls standard ist.
 
@mohlo
Schaden : Fahrrad mieten oder bei anderer Firma bestellen und Zahlung der Differenz verlangen (es muss gleichwertig sein aber muss nicht schlechter sein).


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Warum bezahlt man ein Rad wenn man keine Aufforderung dazu erhält? Ist doch wohl bei Canyon so das sie eine Mail rausschicken wann geliefert werden soll (ala "ihr Rad ist fertig zum Versand.)dann bezahlt man und nach geldeingang wird verschickt. War zumindest bei mir so. Eine Antwort auf eine spezielle frage habe ich auch jetzt per Kontakt Mail innerhalb von zwei Tagen erhalten. lieferfähing sind auch andere Hersteller nur bedingt. Ich versteh, wenn jemand einen Termin bekommt der nicht eingehalten wird, seine Kritik. Alles andere stell ich dann doch mal in Frage.
 
@carasc
Ich habe einen Liefertermin bekommen der nicht eingehalten wurde, trotz extra Nachfrage ein paar Tage vor Lieferung und der neue Termin ist auf voraussichtlich 01/2016.

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@carasc
Ich habe einen Liefertermin bekommen der nicht eingehalten wurde, trotz extra Nachfrage ein paar Tage vor Lieferung und der neue Termin ist auf voraussichtlich 01/2016.
Dann ist Kritik ja auch berechtigt. Hab ich ja geschrieben. Nur hab ich beim durchlesen hier den Eindruck das der ein oder andere eher auf "Krawall" aus ist.

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@mohlo
Schaden : Fahrrad mieten oder bei anderer Firma bestellen und Zahlung der Differenz verlangen (es muss gleichwertig sein aber muss nicht schlechter sein).
Zu welchem Zweck wurde das Fahrrad gemietet? Wurde damit der tägliche Weg zu Arbeit zurückgelegt? War es vermeidbar und standen alternative Fortbewegungsmittel zur Verfügung? Oder ist man gar Fahrradkurier und verdient damit sein tägliches Brot?
Alternativ: Hat man durch das Nichtausüben seines Hobbies "Fahrradfahren" einen bleibenden psychischen Schaden erlitten?
 
Die AGB gehen absolut in Ordnung, da steht soweit ich das sehen kann nichts ungewöhnlich negatives für dem Abnehmer.

Und ich habe inzwischen drei Canyons bestellt die alle termingerecht ankamen. Eins hatte einen sehr kleinen Lackschaden für den ich 60 Euro Nachlass bekam. Für ein reduziertes, dass kurz nachdem ich es erhalten habe nochmal um 100 Euro reduziert wurde bekam ich auf Nachfrage diese 100 Euro Preisnachlass auch noch nachträglich ausbezahlt,was ja keinesfalls standard ist.

Dann ist doch alles fein! Bei mir ist es vor Ewigkeiten anders gelaufen. Zu den AGB: wenn es im Allgemeinen im Onlinehandel üblich ist, dass die Annahme des Angebots erst mit Versendung der Ware erfolgt ist das -für mich- bei Anbieter wie Amazon etc.. vollkommen okay. Die haben ihr Lager auch im Griff. Bei einem Anbieter, der es immer wieder schafft hier maximales Chaos zu produzieren, sehe ich das halt anders und würde ihm dieses Zugeständnis (nämlich sich so lange wie irgend möglich nicht zu binden) nicht machen.

Die AGB ist im Zweifel eh nicht bindend.... ein Kaufvertrag ist eine 2 seitige willenserklärung.
Wenn der Kunde bestellt ist das die willlenserklärung des kunden. Wenn canyon den Auftrag bestätigt, heißt das meiner Meinung nach canyon will liefern und damit ist für mein Verständnis der Kaufvertrag zu Stande gekommen!
Wie ein Vertrag zu Stande kommt ist gesetzlich geregelt und kann durch eine unwirksame AGB Klausel nicht umgangen werden!

Das ist, mit Verlaub, nun ziemlicher Quatsch. Denn die AGB Klausel ist - derzeit jedenfalls- nicht unwirksam, oder hat das ein Gericht schon festgestellt?
 
Dann ist doch alles fein! Bei mir ist es vor Ewigkeiten anders gelaufen. Zu den AGB: wenn es im Allgemeinen im Onlinehandel üblich ist, dass die Annahme des Angebots erst mit Versendung der Ware erfolgt ist das -für mich- bei Anbieter wie Amazon etc.. vollkommen okay. Die haben ihr Lager auch im Griff. Bei einem Anbieter, der es immer wieder schafft hier maximales Chaos zu produzieren, sehe ich das halt anders und würde ihm dieses Zugeständnis (nämlich sich so lange wie irgend möglich nicht zu binden) nicht machen.
Habe lediglich meine Erfahrung beschrieben, tut mir Leid, dass die gerade nicht in die Stimmung dieses Threads passt ;)

Ich finde Amazon auch sehr bequem aber ein XX Milliarden Dollar Retail-Unternehmen ist von der Vertriebsstruktur mal gar nicht mit der Hersteller+Vertrieb-Mittelstandsfirma Canyon vergleichbar.

Wenn ich mal das Pech habe so einen Terz wie einige hier miterleben zu dürfen werde ich mir auch überlegen die Bestellung zu stornieren. Ich kann deren Ärger schon verstehen. Du hast gefragt warum Leute da bestellen: Die Räder gefallen und sind vergleichsweise günstig, den Händler dann nur deswegen auszuschließen weil ich mit 10-20%iger Wahrscheinlichkeit mehr Trouble als bei einem anderen Hersteller habe frisst diesen Vorteil eben nicht auf. Und das ist kein Fanboy-Gelaber sondern einfach nüchtern kalkuliert.
 
... Du hast gefragt warum Leute da bestellen: Die Räder gefallen und sind vergleichsweise günstig, den Händler dann nur deswegen auszuschließen weil ich mit 10-20%iger Wahrscheinlichkeit mehr Trouble als bei einem anderen Hersteller habe frisst diesen Vorteil eben nicht auf. Und das ist kein Fanboy-Gelaber sondern einfach nüchtern kalkuliert.

Das war eher als rhetorische Frage gemeint. :)
 
sorry, hier wird soviel über das Zustandekommen eines Vertrages gefaselt.
Spätestens wenn ich eine Rechnung bekomme und das Geld überweise ist der Kaufvertrag auf jeden Fall für beide Seiten bindend.
Wie ich aus einigen Beschwerden hier gelesen habe, wurde doch häufig direkt bezahlt und dann kam das Bike nicht.

Habe nun ein Thrill Hill von Rose bestellt (weil ich mich nicht an ein neues 2016er von Canyon ran traue) und dort hat man mir gleich gesagt, dass wegen der RS1 Gabel (die 27,5er-Version geht bei Rose selten) das Bike leider erst Mitte Januar geliefert werden kann. Das Bike ist komplett Custom Made, die Beratung im Shop hat alleine 2h gedauert. Ich kann den Service, ist ja auch ein Versender, über 15 Jahre Geschäftsbeziehung nur als außergewöhnlich gut bezeichnen. Bezahlen werde ich übrigens erst wenn ich das Bike abhole. War fast immer so. Am Anfang habe ich, glaube ich, mal 200 - 300 angezahlt.
 
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