Zwischen "xyz haftet" und "xyz haftet nur wenn" ist ein himmelweiter Unterschied; im Falle des Flowtrails Ottweiler bedeutet die zitierte Passage praktisch, das die Stadt nicht haftet, sondern der Grundsatz "Befahren auf eigene Gefahr" gilt. Da ist es dann auch nicht notwendig, von Benutzern "Haftungsverzichtserklärungen" zu fordern, die im Fall von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz (des Betreibers) sowieso nutzlos wären.
Gerade wenn man nicht involviert war, muss man fragen; woher sollte man sonst die Hintergründe kennen? Im übrigen geht es mir nicht um Eure Strecke, sondern um Nachahmer, denn
Erst mal war das nicht die Aussage meines Post, die du anscheinend nicht verstehst oder immer noch ignorierst.
Da ging es nur um das Thema Träger und nicht erweitert um das Thema Haftung.
Da du aber das hier in die Richtung drücken möchtest hast du ja sicher die Antwort darauf wer eben im Fall von grober Fahrlässigkeit dann dran ist. Einmal im Fall eines Vereins als alleinigen Träger und einmal im Fall einer Trägerschaft durch die Stadt.
Dann dazu wer entscheidet was grobe Fahrlässigkeit ist und wer welche Maßnahmen ergreifen muss um eben diese zu minimieren ?
Dann kannst du mal darüber nachdenken wie hoch nach einer Wahrscheinlichkeitsrechnung die Möglichkeit ist das eben dieser Fall, in dem auch eine Haftpflichtversicherung gar nicht oder nur eingeschränkt hilft, eintritt. Ist auf einer Strecke die öffentlich ist und 1000 Abfahrten im Monat hat diese Wahrscheinlichkeit gleich hoch wie auf einer Vereinsstrecke mit 300 Abfahrten im Monat ?
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das ein Mitglied, das selbst an diesem z.B eingebrochenen Hindernis mitgebaut hat, seine Ansprüche durchsetzen kann im Gegensatz zum Nutzer einer öffentlichen Strecke der die Strecke in gutem Glauben befährt ? Im Verein haben wir Schulungen zu Arbeitssicherheit, sicherem Hindernisbau und Streckennutzung auch das ist Teil unseres Sicherheitskonzeptes und wird
durch die Mitglieder bestätigt. So minimieren wir die Möglichkeiten das eben dieser Fall eintritt.
Auch wenn dieser Fall nur eine Möglichkeit von 1 zu 10000 Unfällen hätte. Warum sollte eine Vereinigung von Privatpersonen das Risiko für Fremde / die Öffentlichkeit, die absolut gar nichts zu Kosten und Pflege einer Strecke beitragen auf ihre Schultern nehmen ?
Es gibt auch Rennveranstaltungen und Rennserien die genau wegen dem Thema Haftung und undefinierten Grenzbereich zur Fahrlässigkeit abgesagt wurden.
Zum Thema Haftung wurden mehrere unabhängige Quellen aus dem Fachbereich Recht konsultiert, auch aus Verbänden.
Welche Schritte wir für uns daraus ableiten ist unsere Sache. Externe können ihre Meinung haben, diese auch vernünftig kundtun aber sollten nicht ohne selbst Verantwortung am Fuchstrail, und nur um den geht es hier, zu tragen alles kritisieren.
Was das Fragen angeht . . . . . . .
Wer mit Aussagen wie
"reife Leistung Sportsfreund" und
"Generell sollte man die Frage stellen, warum" im Forum auftritt,
bekommt die Rhetorikkeule. Ein "was möchtest du damit Aussagen ?" und "Warum ist es so das . . . ." hilft da weiter. Kannst ja mal einen Unabhängigen (normalen) in deinem Umfeld fragen wie das im Allgemeinen ankommt.
Wer wie schon etliche andere Personen, Vereine und auch DIMB Offizielle anständig und höflich fragt, bekommt auch eine normale, höfliche und detaillierte Antwort.
Der Tread hier ist auch nicht der Ort in dem ellenlange Texte zu Detailfragen angebracht sind.
Das kann gerne separat beantwortet werden.
So, habe fertig.
Ich habe heute, nach 10 Std. Baueinsatz an der Strecke, auch nicht mehr die Muse weiter darauf einzugehen.
Gruß
Bernd