"Die" werden das schon so machen, dass für Wanderer weiterhin ein Rundgang und Durchgang zur Brücke möglich ist.
Mich würde es auch nicht wundern, wenn eine zweite Brücke und ein Aussichtsturm hinzu kommen.
Die bisherige Aufteilung des Geheges in zwei Teile werden die Betreiber sicherlich beibehalten um die Herde "zu steuern".
Für das Gebiet von Tennenlohe bis rauf nach Kalchreuth gilt die bekannte Verordnung aufgrund der militärischen Nutzung.
Das Gehege ist zusätzlich in einen NSG und die Wege um das Gehege sind zusätzlich mit "Verkehrszeichen 254 Verbot für Radverkehr" gekennzeichnet.
Das befahren der Wanderwege rund um das Gehege (der Rest freilich auch) ist "so dermaßen nicht erlaubt",
dass der Glaube an eine "Lockerung" etwas naiv ist.
"Die" wollen nicht, das da Rad gefahren wird - Punkt
Im NSG auch nicht und im sonstigen Wald natürlich auch nicht.
Vermutlich ist die ehemalige militärische Nutzung und infolge dessen die "Verordnung" ein "Segen",
weil dadurch der an sich "freie Zugang" zur Natur reglementiert werden kann.
Selbst wenn "Die" wollten - könnten "Die" nicht anders handeln als diese "Verordnung" zu erlassen.
Alles andere wäre zu teuer / fahrlässig / unerwünscht.
Es ist wahrscheinlicher, das wir mit ´nen Hoverbike ausreiten, als das dort Verbote zurück genommen werden.
Mountainbiker dazu zu verleiten sich auf anderen Wegen potenziell in Lebensgefahr zu bringen...
Der Haken ist, dass wenn sich Biker an die Verordnung halten - diese sich nicht in Lebensgefahr bringen, weil die geschotterten Forstbahnen (angeblich) sicher sind.
Der Haken ist, geschotterten Forstbahnen sind tödlich langweilig...